Kleine Anfrage der Abg. Frankenberger, Franz und Quanz (SPD) vom 04.02.2014 betreffend Schäden an Häusern durch Sprengungen bei Tunnelbau A 44 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Im Rahmen der Sprengungen für den Tunnel der A 44 bei Hessisch Lichtenau-Küchen im Werra-MeißnerKreis ist es zu Schäden an den Häusern von Anwohnern in Küchen gekommen. In der öffentlichen Anhörung zum Planfeststellungsbeschluss zum Bau der A 44 wurden seinerzeit Bedenken durch die Anwohner geäußert, wonach es durch die Sprengungen zu Schäden an den Häusern in Küchen kommen könnte. Dies wurde in der Anhörung verneint. Vorbemerkung des für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Im Planfeststellungsverfahren wurde den Bedenken und Einsprüchen der Anwohner in Küchen Rechnung getragen. Die Planfeststellungsbehörde hat die Auswirkungen des Vorhabens sowohl auf Mensch und Natur als auch auf die Infrastruktur vor Ort im Planfeststellungsbeschluss vom 12.11.2009 mit dem Aktenzeichen VPA44-B–61-k-04 # (2.098) einer umfangreichen Prüfung unterzogen und den Anwohnern in Küchen zugesagt, den Gebäudeschäden infolge Erschütterungen durch technische Vorkehrungen vorzubeugen bzw. alle notwendigen Sicherungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden oder zu reduzieren . Um mögliche Beeinträchtigungen und Schäden rechtzeitig erfassen zu können, hat die Planfeststellungsbehörde vor Beginn und während der Baumaßnahme ein Beweissicherungsverfahren für die betroffenen Gebäude sowie eine laufende Beobachtung der Setzungen im Tunnel und an der Geländeoberfläche angeordnet. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Umstände haben dazu geführt, dass im Gegensatz zur damaligen Expertenmeinung, nun doch beträchtliche Schäden an einzelnen Häusern entstanden sind? Im Rahmen des Vortriebs des Tunnels Küchen ist es aufgrund der geologischen Gegebenheiten, die in dieser Ausprägung trotz intensiver vorheriger gutachterlicher Untersuchungen des Untergrundes nicht zu erwarten gewesen sind, zu Setzungsdifferenzen des Erdreichs gekommen. Von diesen Setzungsdifferenzen ist insbesondere ein Gebäude betroffen, das sich zwischen beiden Tunnelröhren befindet. In Folge der Setzungsdifferenzen haben sich im Mauerwerk bereits vorhandene Risse verstärkt sowie neue Risse gebildet. Nach gutachterlicher Prüfung ist die Standsicherheit des betroffenen Gebäudes nicht gefährdet. Frage 2. Welche Vorkehrungen wären notwendig gewesen, damit keine Schäden an den Häusern aufge- treten wären? Grundsätzlich erfolgen bei Tunnelmaßnahmen sogenannte Baugrunderkundungen in Form von Probebohrungen im Vorfeld der Baumaßnahme. Dies ist auch im Fall Tunnel Küchen erfolgt. Die entnommenen Bodenproben wurden gutachterlich von einem externen Fachbüro geprüft. Aus diesem Gutachten wurden dann die notwendigen Maßnahmen für den Tunnelvortrieb abgeleitet . Im Rahmen des Tunnelvortriebs erfolgt grundsätzlich eine laufende Dokumentation der geologischen Gegebenheiten innerhalb des Ausbruchsquerschnitts. Aus diesen Erkenntnissen wird die weitere Vortriebs- und Ausbauweise bestimmt. Diese Vorgehensweise wurde auch hier gewählt. Mit den aufgetretenen Setzungen und den damit verbundenen Gebäudeschäden konnte im Vorfeld der Maßnahme nicht gerechnet werden. Alle erforderlichen Vorkehrungen und Voruntersuchungen wurden nach dem Stand der Technik getroffen. Eingegangen am 19. März 2014 · Ausgegeben am 20. März 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/76 19. 03. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/76 Frage 3. Wurden die Sprengsätze fachgerecht dosiert und platziert, um die Schäden im Umfeld zu vermeiden ? Die Schäden an den Häusern im Bereich des Tunnels sind nicht aufgrund einer Überschreitung der Erschütterungen durch Sprengarbeiten entstanden, sondern sind Folge von unterschiedlichem Setzungsverhalten des Untergrundes; auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. Im Vorfeld der Sprengarbeiten wurde von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für über- und untertägige Gesteinssprengungen, Zündtechnik und Sprengerschütterungen ein Gutachten über die Prognose der zu erwartenden Erschütterungen aus dem Sprengvortrieb erstellt und es wurden zur Überwachung der Erschütterungen Messgeräte in den im Einflussbereich des Tunnels liegenden Gebäuden installiert. Die aufgezeichneten Erschütterungen lagen bisher weit unterhalb der zulässigen Grenzwerte gemäß der anzuwendenden DIN 4150 Teil 3. Frage 4. Welche Vorkehrungen hat Hessen Mobil unternommen, um unerwünschte Erdabsenkungen zu verhindern? Es wurden zusätzliche setzungsminimierende Maßnahmen wie Injektionsbohrungen und der Einbau einer zusätzlichen "Zwischensohle" zur Verbesserung der geologischen Gegebenheiten umgesetzt. Die Setzungsentwicklung an der Oberfläche wird durch ständige Messungen fortlaufend beobachtet. Begleitet werden die Maßnahmen von einem unabhängigen Tunnelbausachverständigen . In der Regel führen gleichmäßig verlaufende Setzungen des Erdreiches nicht zu Gebäudeschäden . Kommt es aufgrund unterschiedlicher geologischer Verhältnisse zu stärkeren Setzungsdifferenzen, können Rissbildungen nicht vollständig ausgeschlossen werden. Hessen Mobil wird die Entwicklung der Setzungen weiterhin genauestens beobachten und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen beim Tunnelvortrieb einleiten, um das Risiko von Setzungsdifferenzen und damit weiteren Gebäudeschäden auf ein Minimum zu beschränken. Frage 5. Warum wurden gegebenenfalls keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen? Auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen. Frage 6. Wie findet die Schadensfeststellung und -regulierung statt? Frage 7. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass berechtigte Schadensersatzansprüche schnell und möglichst unbürokratisch erfüllt werden? Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 6 und 7 gemeinsam beantwortet. Gemeldete Schäden werden durch die bauausführende Firma bzw. durch die für Hessen Mobil tätige Bauüberwachung vor Ort aufgenommen, sofern erforderlich, wird eine Zwischenbeweissicherung veranlasst. Im Vorfeld der Baumaßnahme ist eine Beweissicherung an Gebäuden in Küchen erfolgt. Zudem wurden die betroffenen Bürger in einer Informationsveranstaltung über den Tunnelvortrieb und die Beweissicherung während der Bauarbeiten informiert. Die Reparaturen kleinerer Schäden an der Bausubstanz wie z.B. das Abschleifen/Justieren von Fenstern und Türen wurden nach einer gutachterlichen Prüfung bereits unbürokratisch veranlasst. Die Kosten hierfür wurden durch den Bund getragen. Bezüglich der größeren Schädigungen der Bausubstanz wurden zur Schadensregulierung Gespräche mit den betroffenen Eigentümern geführt . Die Beseitigung dieser größeren Schäden wird erst nach Beendigung des Tunnelvortriebs und Einbau der stützenden Tunnelinnenschale vorgenommen werden können. Frage 8. Wer haftet ggf. für die entstandenen Schäden? Nach derzeitigem Kenntnisstand resultieren die entstandenen Schäden an Gebäuden aus der Beschaffenheit des Baugrundes. In einem derartigen Fall haftet der Vorhabensträger, die Bundesrepublik Deutschland, für die entstandenen Schäden. Eine endgültige Klärung der Verantwortlichkeit im Einzelnen steht im Falle Küchen noch aus. Wiesbaden, 5. März 2014 Tarek Al-Wazir