Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 04.08.2014 betreffend Förderung für länderübergreifendes Programm "LEADER-Region Dreiländereck" und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: In einer gemeinsamen Pressekonferenz am 20. Februar 2014 haben die Bürgermeister der Kommunen Wilnsdorf, Neunkirchen und Burbach in Nordrhein-Westfalen (NRW), Herdorf in Rheinland-Pfalz (RLP) und Haiger in Hessen erklärt, den Entwicklungsprozess zu einer gemeinsamen LEADER-Region "Dreiländereck " anzustoßen. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbrau- cherschutz: Die Landesregierung begrüßt und unterstützt eine länderübergreifende Zusammenarbeit von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen. Der Absicht, eine länderübergreifende Lokale Aktionsgruppe (LAG) zu etablieren, kann aber wegen der damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten nicht nachgekommen werden. Diese werden in der Antwort auf Frage 2 näher ausgeführt. Vielmehr wird in der gebietsübergreifenden Kooperation im Rahmen der Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17. Dezember 2013 über die Förderung des ländlichen Raums (ELER) ein besonderer Mehrwert des LEADER-Programms gesehen. Voraussetzung dafür ist, dass Lokale Aktionsgruppen (LAG) nach Anerkennung in ihrem Land für bestimmte Projekte oder Handlungsfelder Kooperationsvereinbarungen mit einer oder mehreren LAG anderer Länder abschließen. Aufgrund der neuen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 wurden die hessischen Regionen bereits Ende Dezember 2013 aufgerufen, sich mit ihren Regionalen Entwicklungskonzepten zu bewerben . Bis zum 1. September 2014 mussten die Bewerbungen vorliegen. Die Anerkennung der neuen LEADER-Förderregionen soll Ende 2014 abgeschlossen sein. Die zeitliche Taktung bleibt den Ländern überlassen. Nordrhein-Westfalen z.B. wird den Auswahlwettbewerb erst Ende 2014 starten. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der derzeitige Sachstand der Initiative? Die Möglichkeit einer länderübergreifenden LEADER-Region ist im Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014 bis 2020 (EPLR) nicht vorgesehen. Die Stadt Haiger hat sich zwischenzeitlich für den Verbleib in der Region Lahn-Dill-Bergland entschieden. Frage 2. Welche Hürden sind für eine länderübergreifende Ernennung zur LEADER-Region zu beseitigen? Die ELER-Verordnung sieht im Gegensatz zu anderen EU-Programmen, wie z.B. INTERREG, keine länderübergreifende Programmgestaltung vor. Das LEADER-Programm ist Teil des EPLR Hessen 2014 bis 2020 und ist in das landesspezifische Verwaltungs- und Kontrollsystem eingebunden. Eingegangen am 12. September 2014 · Ausgegeben am 17. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/760 12. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/760 Eine programm- und länderübergreifende LAG, wie von den Kommunen im Dreiländereck angestrebt , hätte zahlreiche Sonderregelungen und Vereinbarungen zwischen den Ländern, beispielsweise bei der Verwaltung der Finanzmittel, erfordert. Eine abstimmungsintensive, zeitaufwendige Begleitung durch Verwaltungsbehörden und Zahlstellen mehrerer Länder wäre erforderlich , um finanzielle Fehler und in der Folge Anlastungen für das Land Hessen auszuschließen . Die EU-Kommission hat zudem keine administrativen Erleichterungen in Aussicht gestellt. Frage 3. Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in NRW und RLP? Die Zusammenarbeit funktioniert gut. Es fanden mehrfach Treffen zur Abstimmung der LEADER-Programme statt, die zur Optimierung und Harmonisierung der Programmgestaltung beigetragen haben. Zusammen mit dem zuständigen Fachministerium in Rheinland-Pfalz wurde zudem die zukünftige Kooperation der Regionen Limburg-Weilburg mit der Stadt Diez und benachbarter Kommunen vorbereitet. Sie wurde mit der Unterzeichnung eines sogenannten "Letter of Intent" in diesem Jahr abgeschlossen. Frage 4. Wann kann mit einer Förderung durch das EU-Programm gerechnet werden? Nach Genehmigung des EPLR Hessen 2014 bis 2020 durch die EU-Kommission, mit der zum Jahresende 2014 gerechnet wird, kann die Förderung der neu anerkannten LEADER-Regionen beginnen. Frage 5. Wie beurteilt die Landesregierung eine solche länderübergreifende Initiative? Die Landesregierung steht einer solchen Idee, die europaweit noch nicht realisiert wurde, grundsätzlich positiv gegenüber. Allerdings müssten die europarechtlichen Voraussetzungen dafür erst geschaffen werden. Wiesbaden, 3. September 2014 Priska Hinz