Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 12.08.2014 betreffend Hilfestellung der Hessischen Landesregierung gegenüber den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Gesetzentwurf Hessisches Waldgesetz und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: Ein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes, Drucksache 19/251, wurde am 25. März 2014 in die Gesetzesberatung des Hessischen Landtags eingebracht. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Hat die Hessische Landesregierung den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beim Gesetz zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes, Drucksache 19/251, zugearbeitet bzw. Hilfestellung geleistet? Frage 2. Falls ja, wie konkret und in welcher Form hat die Landesregierung an dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mitgearbeitet? Frage 3. Haben Mitarbeiter der Landesregierung an Gesprächen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilgenommen? Frage 4. Ist es üblich, dass die Landesregierung an Gesetzentwürfen von Fraktionen in der zuvor geschil- derten Form mitarbeitet? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Der rechtliche Rahmen des Verkehrs zwischen Fraktionen und Landesregierung ist in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien des Landes Hessen (GGO) geregelt. Bezüglich einer Mitwirkung von Ministeriumsangehörigen an Initiativen aus der Mitte des Landtags führt § 41 aus, dass "Ministeriumsangehörige bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen aus der Mitte des Landtags, Anträgen, Großen oder Kleinen Anfragen oder von Auskunftsersuchen … mit Genehmigung ihrer Ministeriumsleitung mitwirken" dürfen. Die Möglichkeit zur Teilnahme von Ministeriumsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern an Sitzungen der Landtagsfraktionen ist in § 43 geregelt, der eine entsprechende Teilnahme - mit Genehmigung der Ministeriumsleitung - ausdrücklich ermöglicht. Im Rahmen der genannten Erlaubnisse hat die Landesregierung bei der Erstellung des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes, Drucksache 19/251, mitgewirkt. Dies beinhaltet auch, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Ministerien an Fraktionssitzungen sowie an Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Landtagsfraktionen teilgenommen haben. Ergänzend weist die Landesregierung darauf hin, dass die oben dargelegten Regelungen der GGO bezüglich einer Zusammenarbeit zwischen Landesregierung und Landtag generell und themenunspezifisch gelten. Insofern erklärt sich die Tatsache, dass die obigen Ausführungen inhaltlich nicht von früheren Antworten der Landesregierung auf gleichlautende Kleine Anfragen abweichen. Diesbezüglich wird auch auf die Drucksachen 18/6304 und 18/6300 verwiesen. Wiesbaden, 3. September 2014 Priska Hinz Eingegangen am 5. September 2014 · Ausgegeben am 12. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/765 05. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG