Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 12.08.2014 betreffend Hilfestellung der Hessischen Landesregierung gegenüber den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Gesetzentwurf Hessisches Schulgesetz und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Der Gesetzentwurf der Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes, Drucksache 19/131, wurde am 11. März 2014 in die Gesetzesberatung des Hessischen Landtages eingebracht. Vorbemerkung des Kultusministers: Gemäß den §§ 41 und 43 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Staatskanzlei und der Ministerien des Landes Hessen sowie der Hessischen Landesvertretung (GGO) ist es gestattet, dass Ministeriumsangehörige an der Vorbereitung von Gesetzentwürfen aus der Mitte des Landtages mitwirken und an Sitzungen einer Landtagsfraktion teilnehmen. Eine Hilfestellung der Landesregierung bei Gesetzentwürfen von Fraktionen ist üblich und in Anbetracht des Umstands, dass der Hessische Landtag im Gegensatz zu anderen Parlamenten nicht über einen Wissenschaftlichen Dienst verfügt, auch notwendig. Sie kommt selbstverständlich allen Fraktionen auf Anfrage gleichermaßen zugute. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Hat die Hessische Landesregierung den Fraktionen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beim Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes, Drucksache 19/131, zugearbeitet bzw. Hilfestellung geleistet? Frage 2. Falls ja, wie konkret und in welcher Form hat die Landesregierung den Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugearbeitet? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Zunächst wird auf die Vorbemerkung verwiesen . Dort wurde bereits ausgeführt, dass eine Mitwirkung von Ministeriumsangehörigen an Initiativen aus der Mitte des Landtags gestattet ist und dementsprechend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hessischen Kultusministeriums im Rahmen dieser Erlaubnis beratend Hilfestellung geleistet haben. Frage 3. Haben Mitarbeiter der Landesregierung an Gesprächen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes teilgenommen? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hessischen Kultusministeriums haben gemäß den Bestimmungen der GGO an Sitzungen teilgenommen. Frage 4. Ist es üblich, dass die Landesregierung an Gesetzentwürfen von Fraktionen in der zuvor geschil- derten Form mitarbeitet? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Wiesbaden, 9. September 2014 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Eingegangen am 19. September 2014 · Ausgegeben am 24. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/767 19. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG