Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 18.08.2014 betreffend integrationskursbegleitende Kinderbetreuung und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragesteller: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilte am 3. Juli 2014 mit, dass die integrationskursbegleitende Kinderbetreuung zum 30. September 2014 eingestellt wird. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Die Integrationskurse vermitteln Zuwanderinnen und Zuwanderern Deutschkenntnisse und Wissen zur Alltagsorientierung und bauen damit eine Brücke in unsere Gesellschaft. Ein fester Bestandteil von Integrationskursen war bisher die Sicherstellung der Kinderbetreuung für junge Eltern in speziellen Integrationskursen. Gerade dieses Angebot erleichterte vor allem Frauen mit kleinen Kindern die Teilnahme. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat inzwischen die integrationskursbegleitende Kinderbetreuung eingestellt. Anbieter von Integrationskursen kritisieren diese Entscheidung, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine zielgruppenangemessene Alternative zur Verfügung steht. Vor diesem Hintergrund habe ich den Präsidenten des BAMF angeschrieben und um eine Fortführung des Betreuungsangebots im Rahmen der Integrationskurse gebeten. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie wird sich die Einstellung der integrationskursbegleitenden Kinderbetreuung in Hessen aus- wirken? a) Zahl der betroffenen Migrantinnen/Migranten b) Höhe der fehlenden Finanzmittel Frage 2. Welche Einrichtungen sind von der Einstellung der Maßnahme in Hessen betroffen? Die Fragen 1 und 2 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Nach Angaben der Stadt Frankfurt am Main von Ende Juni 2014 werden dort derzeit 185 Kinder im Rahmen der oben genannten Maßnahmen betreut. Auch wenn der kommunale Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Frankfurt stetig vorangeht, kann die Überleitung von integrationskursbegleitenden Angeboten in Regelangebote im Herbst diesen Jahres nicht sichergestellt werden. Darüber hinaus signalisiert die Stadt Frankfurt, dass sie eine Entwicklung individueller Betreuungsansätze für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die der gesetzliche Rechtsanspruch somit nicht gilt, auf Seiten einzelner Träger prüfen und fördern möchte. In der Zwischenzeit wären die betroffenen Mütter bei Streichung der kursbegleitenden Kinderbetreuung an der Teilnahme an einem Integrationskurs gehindert . Nach Mitteilung der Stadt Frankfurt zeigen Erfahrungswerte auch, dass viele junge Mütter aus dem Adressatenkreis der Integrationskurse ihre Kinder in den ersten zwei bis drei Lebensjahren nicht in einer regulären Kindertageseinrichtung betreuen lassen möchten. Diese Mütter wären de facto im Fall einer Beendigung des subsidiären Betreuungsangebots für mehrere Jahre am Besuch eines Integrationskurses gehindert. Darüber hinaus liegen hier keine Zahlen zu den betroffenen Personen, der Höhe der fehlenden Finanzmittel und der betroffenen Integrationskursträger vor. Eingegangen am 15. September 2014 · Ausgegeben am 19. September 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/774 15. 09. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/774 Frage 3. Welchen Stellenwert räumt die Landesregierung der integrationskursbegleitenden Kinderbetreu- ung für eine frühzeitige sprachliche Integration der Migrantinnen und Migranten ein? Die Förderung eines möglichst frühzeitigen Besuchs von Betreuungsangeboten hat einen herausragenden Stellenwert. Die für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister haben auf ihrer 6. Integrationsministerkonferenz 2011 u.a. einstimmig festgestellt, dass die Teilnahme junger Eltern am Integrationskurs in vielen Fällen voraussetzt, dass eine Betreuung für deren Kinder während der Kurszeiten sichergestellt wird. Ohne adäquate Betreuungsangebote kann daher ein wesentlicher Teil der Zielgruppe der Integrationskurse - ganz gleich ob die betreffenden Personen zur Teilnahme verpflichtet oder berechtigt sind - nicht erreicht werden. Damit wird die Chance einer möglichst frühzeitigen Erstintegration der Eltern ebenso gefährdet wie die Möglichkeit, im Rahmen der Kinderbetreuung auch die Kinder der Teilnehmenden mit Maßnahmen der Erstintegration zu erreichen. Frage 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, künftig die integrationskursbegleitende Kinder- betreuung zu sichern? Die Landesregierung hat an den Bund appelliert, die integrationskursbegleitende Kinderbetreuung weiter zu finanzieren. Frage 5. Hat die Landesregierung die Absicht, die weitere Finanzierung der integrationskursbegleitenden Kinderbetreuung zu übernehmen? Die Landesregierung sieht keine Möglichkeit, die Kosten für die integrationskursbegleitende Kinderbetreuung zu übernehmen. Wiesbaden, 3. September 2014 In Vertretung: Dr. Wolfgang Dippel