Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 25.08.2014 betreffend Planungsstand der Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges an der Bundesstraße 8 bei Niederbrechen in Verbindung mit dem Umbau des Knotenpunktes B 8/L 3022 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Ein außerhalb der Ortslage von Niederbrechen gelegener Bahnübergang an der zweigleisigen Bahnstrecke Limburg-Frankfurt stellt an der Bundesstraße 8 ein erhebliches verkehrliches Problem dar. Bereits seit Jahrzehnten gibt es Überlegungen zur Beseitigung des Übergangs. Aktuell wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen und ein Variantenvergleich mit Kostenschätzungen vorgelegt. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die Beseitigung zahlreicher schienengleicher Bahnübergänge stellt für die hessische Landesregierung ein besonderes Anliegen dar. Diese Bahnübergänge stellen einerseits eine Barriere dar, die die Leistungsfähigkeit der Straße stark beeinträchtigt, andererseits bergen sie trotz hoch entwickelter Sicherheitstechniken immer noch ein gewisses Restrisiko, da sich Eisenbahn und Kraftfahrzeuge auf gleicher Ebene begegnen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt. Frage 1. Wie beurteilt die Landesregierung die verkehrliche Situation an dem außerhalb der Ortslage von Niederbrechen gelegenen Bahnübergang der Bundesstraße 8 und dem Knotenpunkt B 8/L 3022? Der Bahnübergang im Zuge der B 8 in Brechen ist der Kreuzungspunkt zweier stark befahrener Verkehrswege. Bei Zugdurchfahrten gibt es für den Verkehr auf der B 8 in Folge der Schließzeiten des Bahnübergangs lange Wartezeiten. Hinzu kommt die unübersichtliche Lage des Bahnübergangs mit engen Radien und direkt anschließendem Knotenpunktbereichs mit der L 3022. Der Streckenabschnitt ist in letzter Zeit nicht mehr als Unfallhäufungsstelle aufgefallen. Frage 2. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs an der Bundesstraße 8 bei Niederbrechen in Verbindung mit dem Umbau des Knotenpunktes B 8/ L 3022? Die Planungen für die Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs der B 8 mit Anbindung der L 3022 sind so weit fortgeschritten, dass die Auswahl der Vorzugsvariante sowohl mit der Gemeinde Brechen als auch mit dem Bund als Straßenbaulastträger abgeschlossen ist. Hessen Mobil wird die weiteren Planungen am Bahnübergang in Niederbrechen voraussichtlich für das Programm 2015 vorsehen und mit der technischen Detailplanung sowie dem landschaftspflegerischen Begleitplan fortfahren. Frage 3. Wurde die Maßnahme durch das Land Hessen zur Bewertung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet und wie ist der aktuelle Sachstand? Die Beseitigung eines schienengleichen Bahnübergangs ist nicht relevant für die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) und dementsprechend auch nicht angemeldet worden . Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) sind höhengleiche Kreuzungen von Straßen und Schienen, soweit es die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs erfordert, zu beseitigen . Gemäß der gesetzlichen Grundlage des EKrG hat die Beseitigung von Bahnübergängen generell Priorität und bedarf deshalb keiner weiteren Priorisierung im BVWP. Eingegangen am 13. Oktober 2014 · Ausgegeben am 14. Oktober 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/781 13. 10. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/781 Frage 4. Mit welchen Kosten rechnen die Straßenbaulastträger für die Umsetzung der Maßnahme und für welche Haushaltsjahre ist eine Etatisierung der Mittel vorgesehen? Die Baukosten werden auf 5,4 Mio. € geschätzt. Die Finanzierung richtet sich nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz . Danach entfallen je ein Drittel auf - den Träger der Straßenbaulast der B 8, - die Deutsche Bahn AG als Träger der Baulast des kreuzenden Schienenwegs und - den Bund als Staat, da es sich um einen Schienenweg einer Eisenbahn des Bundes handelt. Einer Finanzierung durch den Straßenbaulastträger und des Staatsdrittels steht nichts im Wege. Die Bahnübergangsbeseitigungen werden wegen ihrer Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit bei der Finanzierung prioritär behandelt. Über die Einplanung der Mittel in ein bestimmtes Haushaltsjahr ist erst bei absehbarer Baureife zu entscheiden. Frage 5. Wann ist mit der Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs an der Bundesstraße 8 bei Niederbrechen in Verbindung mit dem Umbau des Knotenpunktes B 8/L 3022 zu rechnen? Eine zeitliche Perspektive für die bauliche Umsetzung des Projekts kann angesichts der noch zu treffenden Entscheidungen im Planungs- und Baurechtsverfahren derzeit noch nicht aufgezeigt werden. Wiesbaden, 26. September 2014 Tarek Al-Wazir