Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 26.08.2014 betreffend Inklusion in der Lehrerausbildung und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft und Kunst wie folgt: Frage 1. Wie stellt die Landesregierung die Vermittlung inklusionspädagogischer Kompetenzen in der Leh- rerausbildung an den hessischen Hochschulen / Universitäten im Speziellen für die Förderschullehrämter sicher und wie im Allgemeinen grundlegend für die übrigen Lehrämter? In Folge der im März 2009 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) veranlassten alle Länder, die gesetzlichen Vorgaben des Rechts auf inklusive Bildung in ihre Schulgesetze zu überführen. Dabei wurden Schwerpunkte wie "Umgang mit Heterogenität und Inklusion ", "Grundlagen der Förderdiagnostik" und "Individuelle Förderung" Bestandteile der Lehrerbildung . Die Kommission "Lehrerbildung" der Kultusministerkonferenz (KMK) hatte die Unterarbeitsgruppe "Inklusion" (in beiden Gremien ist Hessen vertreten) auf ihrer Sitzung am 24.11.2011 um Vorschläge für die Überarbeitung der "Ländergemeinsamen inhaltlichen Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung" (Beschluss der KMK vom 16.10.2008 i.d.F. vom 16.09.2010) mit Blick auf die Erfordernisse der Inklusion und unter Einbeziehung der ehemals an deren Erarbeitung beteiligten Wissenschaftskreise und Fachverbände gebeten. Dieser Prozess steht vor dem erfolgreichen Abschluss. Darüber hinaus wird es eine gemeinsame Fachtagung der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz zu den Basisqualifikationen Inklusion geben. Die gemeinsame Fachtagung soll der Erarbeitung von bildungswissenschaftlichen Modulen zur Vermittlung von pädagogischen und didaktischen Basisqualifikationen in den Themenbereichen Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grundlagen der Förderdiagnostik zum Thema Inklusion in der Lehrerbildung dienen. Der Zusammenhang von Bildungswissenschaften, Fachdidaktiken und Fachwissenschaften der Unterrichtsfächer bei der Umsetzung der Inklusion rückt dabei konzeptionell in den Mittelpunkt der Tagung. Wie alle übrigen Bundesländer arbeitet Hessen im Bereich aller Phasen der Lehrerbildung an der Implementierung der Thematik und wie in allen anderen Bundesländern benötigt der Gesamtprozess noch Zeit. Frage 2. Welche Kompetenzen zählt die Landesregierung hierzu? Zunächst wird auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage (Drucksache 18/3695) des Abg. Merz (SPD) betreffend Inklusion in der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung von 2011 verwiesen. In der Durchführungsverordnung zum Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbGDV) sind die Beschreibungen der Kompetenzen und Inhalte niedergelegt (vgl. Anlage 1). Unter § 15 Abs. 3 Nr. 5 bis 7 und Abs. 4 Nr. 8 bis 10 der HLbGDV wird Bezug auf den Bereich Inklusion genommen . Ebenso gelten gemäß § 15 Abs. 4 die von der KMK vereinbarten Standards und Eingegangen am 9. Dezember 2014 · Ausgegeben am 11. Dezember 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/787 09. 12. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/787 Kompetenzbereiche für die Lehrerbildung (vgl. Standards für die Lehrerbildung: Grundwissenschaften vom 16.12.2004 i.d.F. vom 12.06.2014). Frage 3. An welchen Instituten an welchen Hochschulen/Universitäten sind für die Vermittlung inklusions- pädagogischer Kompetenzen besonders ausgewiesene Professorenstellen besetzt und wie hat sich deren Stellenanzahl seit 2004 entwickelt? Am Fachbereich Erziehungswissenschaften/ Institut für Sonderpädagogik der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main ist das Thema Inklusion als Arbeitsschwerpunkt schon seit langem etabliert. In der letzten Zeit wurden erstmals zwei Neuausschreibungen von Professuren explizit im Kontext inklusiver Bildung formuliert. Eine dieser Professuren ist inzwischen besetzt, für die zweite ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus ist die Einrichtung einer Stiftungsprofessur mit dem Schwerpunkt Inklusion geplant. Die inklusionspädagogische Forschung und Lehre findet an der Justus-Liebig-Universität Gießen konzentriert am Institut für Heil- und Sonderpädagogik statt. Alle vier dort verorteten Professuren sind mit der Vermittlung inklusionspädagogischer Kompetenzen betraut. Bis 2004 war das Institut mit drei Professuren besetzt, im Jahr 2004 ist die vierte Professur hinzugekommen. In den Denominationen der Professuren wird der Themenbereich Inklusion allerdings nicht explizit genannt, da die Denominationen einer anderen fachlichen, mitunter spezifischen Systematik folgen (Professuren für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt a) Beeinträchtigung des Lernens, b) Beeinträchtigung der Sprache und des Sprechens, c) Geistigbehindertenpädagogik , d) Beeinträchtigung der emotional-sozialen Entwicklung). Darüber hinaus findet inklusionspädagogische Kompetenzvermittlung und Forschung ebenfalls im Bereich der Professuren der Pädagogischen Psychologie am Fachbereich Psychologie und Sportwissenschaft, nicht zuletzt aufgrund der im Jahr 2002 erfolgten Zusammenführung des L5-Studiengangs in Gießen statt, der bis dahin an den Standorten Marburg und Gießen angeboten wurde. Spezielle Professuren zu inklusionspädagogischen Fragestellungen im Bereich der Lehrerbildung sind an der Universität Kassel nicht gewidmet. Das im Institut für Erziehungswissenschaft des Fachbereichs Humanwissenschaften angesiedelte W2-Fachgebiet "Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Schulpädagogik der Sekundarstufe I", das sich derzeit im Wiederbesetzungsverfahren befindet, berücksichtigt in besonderer Weise Fragen der Heterogenität der Schülerschaft und bearbeitet im Sinne eines weiter gefassten lnklusionsbegriffs unterschiedliche Formen von Benachteiligungen. Diese Ausrichtung ist für das Fachgebiet seit 2010 vorgesehen. Eine erstmalige Besetzung erfolgte 2011 und endete mit der Wegberufung des Stelleninhabers zum Sommersemester 2014. Im Institut für Sozialwesen im gleichen Fachbereich ist weiterhin eine W2-Professur zu "Behinderung und Inklusion" gewidmet, die in der Lehre im Studiengang "Soziale Arbeit" tätig ist und deren Tätigkeitsschwerpunkt folglich nicht im Bereich der Lehrerbildung liegt. Weiterhin ist in diesem Fach eine W3-Professur für "Sozialrecht der Rehabilitation und Recht der behinderten Menschen" angesiedelt, deren Inhaber zugleich als Beauftragter der Hochschule für Studium und Behinderung fungiert. An der Philipps-Universität in Marburg ist die Professur mit dem Inhaber Prof. Dr. E. Rohrmann entsprechend ausgeschrieben: "Professur für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Inklusion und Exklusion in Bildung, Erziehung und sozialer Arbeit". In den Fächern gibt es keine Professur mit dieser Ausschreibung. Allerdings ist Inklusion immer wieder Inhalt von Veranstaltungen in der Lehre, z.B.: Prof. Dr. W. Meseth "Inklusion - Schul- und bildungstheoretische Dimensionen". Im kommenden Wintersemester wird durch eine Ringvorlesung zusätzlich ein besonderer inhaltlicher Schwerpunkt zu diesem Thema an der Philipps-Universität gesetzt. Frage 4. In welchen Studiengängen findet diese Kompetenzvermittlung statt und in welchem Umfang je- weils? Die oben angesprochenen Kompetenzbereiche werden in allen Lehramtsstudiengängen der hessischen Hochschulen an unterschiedlichsten Stellen des Studiums angeboten. Frage 5. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Vermittlung von sonderpädagogischem Fachwissen, in- klusiver Unterrichtsentwicklung, Teamarbeit und inklusiver Schulentwicklung? Die Antwort auf diese Frage kann mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelt werden. Aufgrund der Autonomie der Universitäten gemäß Hessisches Hochschulgesetz gestalten die Lehrenden an der Hochschule ihre Module jeweils individuell. Dies führt zu einer weiteren Diversität in der Umsetzung der zu erwerbenden Kompetenzbereiche. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/787 3 Frage 6. Wie spiegelt sich die Qualifizierung der angehenden Lehrkräfte hin zur Gestaltung eines inklusi- ven Unterrichts in der zweiten Phase der Lehrerausbildung wieder? Das von der European Agency for Development in Special Needs Education entwickelte Profil inklusiver Lehrkräfte zeigt eine deutliche Notwendigkeit der Professionalisierung der personalen Kompetenzen in den Bereichen Haltungen und Einstellungen, Förderung und Motivation, Teamund Kooperationsfähigkeit sowie das Verfolgen der Entwicklung der eigenen Professionalität auf. Der Ausbildung in den Fachwissenschaften und Fachdidaktiken sowie der diagnostischen Kompetenz kommt parallel eine ebenso große Bedeutung für die Professionalisierung von inklusiven Lehrkräften zu. Erziehung und Unterricht kann nicht losgelöst von Inhalten stehen. Die Grundlagen für das Wissen um die Vielfalt an Konzepten einer inklusiven Bildung und um Lernaufgaben und Lernumgebungen, die systematisch die Heterogenität von Lerngruppen für gemeinsame und individuelle Lernprozesse nutzen, werden dementsprechend im Rahmen des Vorbereitungsdienstes zukünftig gelegt. Dies geschieht (wie schon in der Antwort auf die Kleine Anfrage 18/3695 dargelegt) in den Modulen "Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen" sowie "Erziehen, Beraten, Betreuen". Die Ausbildung der Lehrkräfte aller Schulformen beinhaltet zukünftig die Veränderungen der Anforderungen in Hinblick auf inklusive Bildung in der Arbeit aller fachdidaktischen Module und den Ausbildungsveranstaltungen. Die Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems kann nur dann erfolgreich sein, wenn Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen für den Umgang mit heterogenen Lerngruppen und individueller Förderung die dafür erforderlichen Kompetenzen mitbringen. Auf der Basis der Vereinbarung der KMK zu den Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften vom 16.12.2004 i.d.F. vom 12.06.2014 (vgl. Anlage 2) sind die Kompetenzbereiche "Unterrichten, Erziehen, Beurteilen und Innovieren" für die Lehrerausbildung der 2. Phase von großer Bedeutung. Die Ausbildung von Lehrkräften mit dem Lehramt an Förderschulen wird neben der Schwerpunktsetzung des Unterrichtens auch die inhaltliche Auseinandersetzung mit den zusätzlichen Aufgabenfeldern der Arbeit im Bereich der Inklusiven Beschulung und der Arbeit in regionalen und überregionalen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) enthalten. Entsprechend dazu werden die veränderten Anforderungen an Lehrkräfte allgemeiner Schulen hinsichtlich des inklusiven Unterrichts und der Kooperation in multi-professionellen Teams in die Ausbildung integriert. Frage 7. Welche Änderungen hinsichtlich der Studiengänge sind in den letzten fünf Jahren vorgenommen worden, insbesondere mit Blick auf den Prozess der Umsetzung des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen"? Diesbezügliche Änderungsvorschläge sind in der letzten Legislatur nicht eingegangen. Demzufolge hat sich die neu gebildete Koalition in ihren Koalitionsvereinbarungen darauf geeinigt, diese nun auf den Weg zu bringen. Frage 8. Zu welchen konkreten Änderungen der Studien- und Prüfungsordnungen haben die ressortüber- greifenden Überlegungen und der Dialog mit den Universitäten geführt, von denen Kultusministerin Henzler 2011 in einer Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 18/3695 spricht? Es wird auf Frage 7 verwiesen. Wiesbaden, 28. November 2014 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden  www.Hessischer-Landtag.de Anlage 1 § 15 HLbGDV Kompetenzen und Inhalte (1) Im Studium für alle Lehrämter werden grundlegende berufliche Kompetenzen für Unterricht, Erziehung, Beratung, Lerndiagnostik und Evaluation in den Fachwissenschaften, den Fachdidaktiken, den Grundwissenschaften und den schulpraktischen Studien erworben. Die Grundwissenschaften umfassen die Erziehungs- und Gesellschaftswissenschaften sowie alle weiteren Disziplinen, die sich mit Bildungssystemen und deren Rahmenbedingungen auseinandersetzen. (2) Zentrale Kompetenzen in den Fachwissenschaften sind: 1. Struktur, Konzepte und Inhalte der jeweiligen Disziplin kennen und erörtern sowie fachliche Fragen selbst entwickeln, 2. Forschungsmethoden der Disziplin beschreiben, anwenden und bewerten, 3. fachwissenschaftliche Begriffs-, Modell- und Theoriebildung sowie deren Systematik kennen und ihren Stellenwert reflektieren, 4. Forschungsergebnisse angemessen darstellen und in ihrer fachlichen und überfachlichen Bedeutung einschätzen, 5. interdisziplinäre Verbindungen zu anderen Wissenschaften aufzeigen, 6. sich in neue, für das Unterrichtsfach relevante Entwicklungen der Disziplin selbstständig einarbeiten, 7. fachwissenschaftliche und gegebenenfalls fachpraktische Fragestellungen, Methoden, Theorien, Forschungsergebnisse und Inhalte in Bezug auf das spätere Berufsfeld einschätzen und 8. fachpraktische Kenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf das jeweilige Lehramt erwerben und anwenden. (3) Zentrale Kompetenzen in den Fachdidaktiken sind: 1. die Bildungsziele des Faches und der beteiligten Fächer begründen sowie ihre Legitimation und Entwicklung im gesellschaftlichen und historischen Kontext darstellen und reflektieren, 2. fachdidaktische Theorien und die fachdidaktische Forschung für Lehren und Lernen kennen und darstellen, 3. fachdidaktische Ansätze zur Konzeption von fachlichen Unterrichtsprozessen kennen, in exemplarische Unterrichtsentwürfe umsetzen und mit Methoden der empirischen Unterrichtsforschung auswerten und weiter entwickeln, 4. schulische und außerschulische fachbezogene Praxisfelder erfassen und kritisch analysieren, 5. die Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern theoretisch analysieren und empirisch beschreiben, 6. Grundlagen der fach- und anforderungsgerechten Leistungsbeurteilung und der Lernförderung darstellen und reflektieren, 7. fachspezifische Lernschwierigkeiten analysieren und exemplarisch erläutern sowie Förderungsmöglichkeiten einschätzen, 8. Konzepte der Medienpädagogik kennen sowie den Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologien, von Schulbüchern und anderen Medien in fachlichen Lehr- und Lernprozessen analysieren und begründen und 9. Persönlichkeits- und Rollentheorien kennen und für das spezifische Unterrichtshandeln als Fachlehrerin oder Fachlehrer weiterentwickeln. Anlage 1 (4) Zentrale Kompetenzen in den Grundwissenschaften sind: 1. Bildungstheorien und ihr Verhältnis zu Gesellschaftstheorien kennen und Erziehungs- und Bildungsstandards danach einschätzen, 2. Ergebnisse der Jugend- und Bildungsforschung sowie der Entwicklungspsychologie kennen und ihren Einfluss auf pädagogisches Handeln reflektieren, 3. Verfahren und Ziele von Schulentwicklung beschreiben sowie Verfahren der Evaluation und Qualitätssicherung darstellen und einschätzen, 4. Schule, Schulsystem und Lehrerberuf in historischen und gesellschaftlichen Zusammenhängen darstellen und reflektieren, 5. Lernstrategien und Lernmethoden für Unterricht und Erziehung analysieren, begründen und bewerten, 6. Vermittlungs- und Interaktionsprozesse für pädagogisches Handeln in Unterricht und Schule unter verschiedenen Bedingungen analysieren, darstellen und reflektieren, 7. den Einsatz neuer Medien pädagogisch begründen und argumentativ vertreten, 8. Prozesse und Maßnahmen der Koedukation, interkultureller sowie integrativer Erziehung und Bildung beschreiben und einschätzen, 9. Heterogenität mit diagnostischen Mitteln erfassen und reflektieren und 10. Konfliktsituationen und Kommunikationsstörungen in Unterricht und Erziehung analysieren und Bewältigungsstrategien darstellen und bewerten. Im Übrigen gelten für die Grundwissenschaften die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossenen Standards und Kompetenzen für die Bildungswissenschaften. (5) Kompetenzen werden im Zusammenhang mit Inhalten und Methoden erworben. Kompetenzen, Inhalte und Methoden sind in den Lehramtsstudienordnungen der Universitäten nach § 48 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666), geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2010 (GVBl. I S. 617), in einem Kerncurriculum auszuweisen. Die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister beschlossenen Bildungsstandards für den Unterricht und die vom Kultusministerium verordneten Lehrpläne für die Unterrichtsfächer bilden den Orientierungsrahmen für die Festlegung der Inhalte von Modulen. Sekretariat der Kultusministerkonferenz Taubenstraße 10 · 10117 Berlin Postfach 11 03 42 · 10833 Berlin Tel.: 030 25418-499 Graurheindorfer Straße 157 · 53117 Bonn Postfach 22 40 · 53012 Bonn Tel.: 0228 501-0 STÄNDIGE KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i. d. F. vom 12.06.2014) Anlage 2 2 Vereinbarung zu den Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften Die Kultusministerkonferenz sieht es als zentrale Aufgabe an, die Qualität schulischer Bildung zu sichern. Ein wesentliches Element zur Sicherung und Weiterentwicklung schulischer Bildung stellt die Einführung von Standards und deren Überprüfung dar. Mit Standards wird Zielklarheit und die Grundlage für eine systematische Überprüfung der Zielerreichung geschaffen . Die vorgelegten Standards für die Lehrerbildung formulieren Kompetenzen in den Bildungswissenschaften , die für die berufliche Ausbildung und den Berufsalltag von besonderer Bedeutung sind und an die die Fort- und Weiterbildung anknüpfen kann. Die Bildungswissenschaften umfassen die wissenschaftlichen Disziplinen, die sich mit Bildungs- und Erziehungsprozessen , mit Bildungssystemen sowie mit deren Rahmenbedingungen auseinandersetzen . Die Weiterentwicklung eines Bildungssystems, das allen Kindern und Jugendlichen Bildungserfolg und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen will, verändert das Anforderungsprofil von Lehrkräften. Bildungswissenschaftliche Standards müssen sich somit an der Entwicklung von Schulen, an den Veränderungen in den Schulen und in der Schülerschaft sowie dementsprechend geänderten Anforderungen an die Lehrerschaft orientieren. Der achtsame, konstruktive und professionelle Umgang mit Vielfalt, die Fähigkeit und Bereitschaft zur Kooperation mit anderen Professionen und Einrichtungen erhalten dabei zunehmend Bedeutung. Die Länder kommen überein, die hier vorgelegten Standards für die Lehrerbildung zu implementieren und anzuwenden. Dies betrifft insbesondere die Studienordnungen in den Lehramtsstudiengängen , den Vorbereitungsdienst und die Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Die Länder kommen ferner überein, die Lehrerbildung regelmäßig auf der Grundlage der vereinbarten Standards zu evaluieren. Die Standards und ihre Einhaltung werden unter Berücksichtigung der Entwicklung in den Bildungswissenschaften und in der Schulpraxis von den Ländern gemeinsam überprüft und weiterentwickelt. 3 Kompetenzen und Standards für die Lehrerbildung 1. Die Bedeutung von Standards für die Lehrerbildung Die Kultusministerkonferenz sieht es als zentrale Aufgabe an, die Qualität schulischer Bildung weiterzuentwickeln und zu sichern. Ein wesentliches Element zur Sicherung und Weiterentwicklung schulischer Bildung stellt die Einführung von Standards und deren Überprüfung dar. Mit den Standards für die Lehrerbildung definiert die Kultusministerkonferenz Anforderungen , die die Lehrerinnen und Lehrer erfüllen sollen. Die Kultusministerkonferenz bezieht sich dabei auf die in den Schulgesetzen der Länder formulierten Bildungs- und Erziehungsziele. Den dort beschriebenen Zielen von Schule entspricht das Berufsbild, das in der gemeinsamen Erklärung des Präsidenten der Kultusministerkonferenz und der Vorsitzenden der Lehrerverbände (Oktober 2000) beschrieben worden ist. Dort heißt es u. a.: 1. Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für das Lehren und Lernen. Ihre Kernaufgabe ist die gezielte und nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltete Planung, Organisation und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen sowie ihre individuelle Bewertung und systemische Evaluation. Die berufliche Qualität von Lehrkräften entscheidet sich an der Qualität ihres Unterrichts. 2. Lehrerinnen und Lehrer sind sich bewusst, dass die Erziehungsaufgabe in der Schule eng mit dem Unterricht und dem Schulleben verknüpft ist. Dies gelingt umso besser, je enger die Zusammenarbeit mit den Eltern gestaltet wird. Beide Seiten müssen sich verständigen und gemeinsam bereit sein, konstruktive Lösungen zu finden, wenn es zu Erziehungsproblemen kommt oder Lernprozesse misslingen. 3. Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Beurteilungs- und Beratungsaufgabe im Unterricht und bei der Vergabe von Berechtigungen für Ausbildungs- und Berufswege kompetent , gerecht und verantwortungsbewusst aus. Dafür sind hohe pädagogischpsychologische und diagnostische Kompetenzen von Lehrkräften erforderlich. 4. Lehrerinnen und Lehrer entwickeln ihre Kompetenzen ständig weiter und nutzen wie in anderen Berufen auch Fort- und Weiterbildungsangebote, um die neuen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse in ihrer beruflichen Tätigkeit zu berücksichtigen . Darüber hinaus sollen Lehrerinnen und Lehrer Kontakte zu außerschulischen Institutionen sowie zur Arbeitswelt generell pflegen. 5. Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Schulentwicklung, an der Gestaltung einer lernförderlichen Schulkultur und eines motivierenden Schulklimas. Hierzu gehört auch die Bereitschaft zur Mitwirkung an internen und externen Evaluationen. 4 Im Folgenden werden Standards für die Lehrerbildung dargestellt, die sich auf die Bildungswissenschaften beziehen;1 sie bezeichnen Schwerpunkte in Studium und Ausbildung und ordnen sie Kompetenzen zu, die erreicht werden sollen. 2. Kompetenzbereiche Standards in der Lehrerbildung beschreiben Anforderungen an das Handeln von Lehrkräften. Sie beziehen sich auf Kompetenzen und somit auf Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen , über die eine Lehrkraft zur Bewältigung der beruflichen Anforderungen verfügt. Dabei schließt berufliches Handeln auch die Kompetenz zu kollegialer Zusammenarbeit und zur Kooperation mit anderen Professionen und Einrichtungen ein. Aus den angestrebten Kompetenzen ergeben sich Anforderungen für die gesamte Ausbildung und die Berufspraxis. 2.1 Grundlagen für die inhaltlichen Standards der Bildungswissenschaften Die Ausbildung ist in zwei Phasen gegliedert, die universitäre Ausbildung2 und den Vorbereitungsdienst , und findet in staatlicher Verantwortung statt. Beide Phasen enthalten sowohl Theorie- als auch Praxisanteile mit unterschiedlicher Gewichtung. Ausgehend von dem Schwerpunkt Theorie erschließt die erste Phase die pädagogische Praxis, während in der zweiten Phase diese Praxis und deren theoriegeleitete Reflexion im Zentrum stehen. Das Verhältnis zwischen universitärer und stärker berufspraktisch ausgerichteter Ausbildung ist so zu koordinieren, dass insgesamt ein systematischer, kumulativer Erfahrungs- und Kompetenzaufbau erreicht wird. Ergänzend sei angemerkt, dass auch die Fort- und Weiterbildung als dritte Phase der Lehrerbildung berücksichtigt wird. Sie wird im Folgenden nicht ausdrücklich thematisiert, jedoch sind die dargestellten Kompetenzen auch Ziele des lebenslangen Lernens im Lehrerberuf. Eine wesentliche Grundlage für den Erwerb von Kompetenzen für das Berufsfeld Schule sind die Bildungswissenschaften; sie umfassen die wissenschaftlichen Disziplinen, die sich mit Bildungs- und Erziehungsprozessen, mit Bildungssystemen sowie mit deren Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Die Formulierung von Kompetenzen und Standards für die Bildungswissenschaften berücksichtigt , dass sich Erziehung und Unterricht vor allem an fachlichen Inhalten vollziehen. 1 Wissenschaftliche Überlegungen und methodische Konzepte sind in einer Materialsammlung einer Autoren- gruppe zusammengestellt. Sie ist zugänglich über www.kmk.org. 2 Das gilt auch für die Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen. 5 2.2 Inhaltliche Schwerpunkte der Ausbildung Die curricularen Schwerpunkte der Bildungswissenschaften in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sind:  Bildung und Erziehung Begründung und Reflexion von Bildung und Erziehung in institutionellen Prozessen  Beruf und Rolle des Lehrers Lehrerprofessionalität; Berufsfeld als Lernaufgabe; Umgang mit berufsbezogenen Konflikt- und Entscheidungssituationen  Didaktik und Methodik Gestaltung von Unterricht und Lernumgebungen  Lernen, Entwicklung und Sozialisation Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen innerhalb und außerhalb von Schule  Leistungs- und Lernmotivation Motivationale Grundlagen der Lern-, Leistungs- und Kompetenzentwicklung  Differenzierung, Integration und Förderung Diversität und Heterogenität als Bedingungen von Schule und Unterricht  Diagnostik, Beurteilung und Beratung Diagnose und Förderung individueller Lernprozesse; Leistungsmessungen und Leistungsbeurteilungen  Kommunikation Kommunikation, Interaktion und Konfliktbewältigung als grundlegende Elemente der Lehr- und Erziehungstätigkeit  Medienbildung Umgang mit Medien unter konzeptionellen, didaktischen und praktischen Aspekten  Schulentwicklung Struktur und Geschichte des Bildungssystems; Strukturen und Entwicklung des Bildungssystems und Entwicklung der einzelnen Schule  Bildungsforschung Ziele und Methoden der Bildungsforschung; Interpretation und Anwendung ihrer Ergebnisse 6 2.3 Didaktisch-methodische Ansätze der Bildungswissenschaften in der Lehrerbildung Für die Vermittlung bildungswissenschaftlicher Inhalte kommen u. a. die folgenden Ansätze in Frage:  Situationsansatz  Fall- und Praxisorientierung  Problemlösestrategien  Projektorganisation des Lernens  biographisch-reflexive Ansätze  Kontextorientierung  Phänomenorientierung  Forschungsorientierung Die Entwicklung der Kompetenzen wird u. a. gefördert durch:  die Konkretisierung theoretischer Konzepte an beschriebenen oder konstruierten Beispielen  die Demonstration der Konzepte an literarischen oder filmischen Beispielen sowie im Rollenspiel und an Unterrichtssimulationen  die Analyse simulierter, filmisch dargebotener oder tatsächlich beobachteter komplexer Schul- und Unterrichtssituationen und deren methodisch geleitete Interpretation  die persönliche Erprobung und anschließende Reflexion eines theoretischen Konzepts in schriftlichen Übungen, im Rollenspiel, in simuliertem Unterricht oder in natürlichen Unterrichtssituationen oder an außerschulischen Lernorten  die Analyse und Reflexion der eigenen biographischen Lernerfahrungen mit Hilfe der theoretischen Konzepte  die Erprobung und den Einsatz unterschiedlicher Arbeits- und Lernmethoden und Medien in Universität, Vorbereitungsdienst und Schule  die Mitarbeit an Schulentwicklungsprojekten sowie schul- und unterrichtsbezogener Forschung  die Kooperation bei der Planung sowie gegenseitige Hospitation und gemeinsame Reflexion  die Kooperation und Abstimmung der Ausbilderinnen und Ausbilder in der ersten und zweiten Phase  forschendes Lernen in Praxisphasen 7 3. Kompetenzen Mit dem folgenden Katalog werden die Kompetenzen auf der Grundlage der Anforderungen beruflichen Handelns im Lehramt beschrieben. Ihnen werden Standards zugeordnet. Mit der hier getroffenen Unterscheidung zwischen Standards, die einerseits in theoretischen und andererseits in praktischen Ausbildungsabschnitten erreicht werden sollen, werden Schwerpunkte gesetzt. Sie ist nicht als gegenseitige Abgrenzung zu verstehen. Kompetenzbereich: Unterrichten Lehrerinnen und Lehrer sind Fachleute für das Lehren und Lernen. Kompetenz 1: Lehrerinnen und Lehrer planen Unterricht unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lernvoraussetzungen und Entwicklungsprozesse fach- und sachgerecht und führen ihn sachlich und fachlich korrekt durch. Standards für die theoretischen Ausbildungsabschnitte Standards für die praktischen Ausbildungsabschnitte Die Absolventinnen und Absolventen ...  kennen die einschlägigen Erziehungs- und Bildungstheorien, verstehen bildungs- und erziehungstheoretische Ziele sowie die daraus abzuleitenden Standards und reflektieren diese kritisch.  kennen allgemeine und fachbezogene Didaktiken und wissen, was bei der Planung von Unterrichtseinheiten auch in leistungsheterogenen Gruppen beachtet werden muss.  kennen unterschiedliche Unterrichtsmethoden , Aufgabenformate bzw. Aufgabenformen und wissen, wie man sie anforderungs - und situationsgerecht einsetzt.  kennen Konzepte der Medienpädagogik und -psychologie und Möglichkeiten und Grenzen eines anforderungs- und situationsgerechten Einsatzes von Medien im Unterricht.  kennen Verfahren für die Beurteilung von Lehrleistung und Unterrichtsqualität. Die Absolventinnen und Absolventen ...  können aus den einschlägigen Erziehungs- und Bildungstheorien Zielperspektiven und Handlungsprinzipien ableiten.  verknüpfen fachwissenschaftliche und fachdidaktische Argumente und planen und gestalten Unterricht auch unter Berücksichtigung der Leistungsheterogenität.  wählen Inhalte und Methoden, Arbeitsund Kommunikationsformen unter Bezug auf Curricula und ggf. individuelle Förderpläne aus.  integrieren moderne Informations- und Kommunikationstechnologien didaktisch sinnvoll und reflektieren den eigenen Medieneinsatz .  überprüfen die Qualität des eigenen Lehrens und reflektieren die Passung zu den Lernvoraussetzungen und Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler. 8 Kompetenz 2: Lehrerinnen und Lehrer unterstützen durch die Gestaltung von Lernsituationen das Lernen von Schülerinnen und Schülern. Sie motivieren alle Schülerinnen und Schüler und befähigen sie, Zusammenhänge herzustellen und Gelerntes zu nutzen. Standards für die theoretischen Ausbildungsabschnitte Standards für die praktischen Ausbildungsabschnitte Die Absolventinnen und Absolventen ...  kennen Lerntheorien und Formen des Ler- nens.  kennen Grundlagen und Ergebnisse der Schul- und Unterrichtsforschung und können diese anwendungsbezogen reflektieren .  wissen, wie man Lernende aktiv in den Unterricht einbezieht und Verstehen und Transfer unterstützt.  kennen Theorien der Lern- und Leistungsmotivation und Möglichkeiten, wie sie im Unterricht angewendet werden. Die Absolventinnen und Absolventen ...  regen unterschiedliche Formen des Ler- nens an und unterstützen sie.  gestalten Lehr-Lernprozesse unter Berück- sichtigung der Erkenntnisse über den Erwerb von Wissen und Fähigkeiten.  stärken bei Schülerinnen und Schülern ihre Lern- und Leistungsbereitschaft.  führen und begleiten Lerngruppen. Kompetenz 3: Lehrerinnen und Lehrer fördern die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zum selbstbestimmten Lernen und Arbeiten. Standards für die theoretischen Ausbildungsabschnitte Standards für die praktischen Ausbildungsabschnitte Die Absolventinnen und Absolventen …  kennen Lern- und Selbstmotivationsstrate- gien, die sich positiv auf Lernerfolg und Arbeitsergebnisse auswirken.  kennen Methoden der Förderung selbstbestimmten , eigenverantwortlichen und kooperativen Lernens und Arbeitens.  wissen, wie sie weiterführendes Interesse und Grundlagen des lebenslangen Lernens im Unterricht entwickeln. Die Absolventinnen und Absolventen ...  vermitteln und fördern Lern- und Arbeits- strategien.  vermitteln den Schülerinnen und Schülern Methoden des selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und kooperativen Lernens und Arbeitens. 9 Kompetenzbereich: Erziehen Lehrerinnen und Lehrer üben ihre Erziehungsaufgabe aus. Kompetenz 4: Lehrerinnen und Lehrer kennen die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen, etwaige Benachteiligungen , Beeinträchtigungen und Barrieren von und für Schülerinnen und Schüler(n)3 und nehmen im Rahmen der Schule Einfluss auf deren individuelle Entwicklung. Standards für die theoretischen Ausbildungsabschnitte Standards für die praktischen Ausbildungsabschnitte Die Absolventinnen und Absolventen …  kennen pädagogische, soziologische und psychologische Theorien der Entwicklung und der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen .  kennen etwaige Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern beim Lernprozess und Möglichkeiten der pädagogischen Hilfen und Präventivmaßnahmen.  kennen interkulturelle Dimensionen bei der Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsprozessen .  kennen die Bedeutung geschlechtsspezifischer Einflüsse auf Bildungs- und Erziehungsprozesse . Die Absolventinnen und Absolventen ...  erkennen Benachteiligungen, Beeinträchtigungen sowie Barrieren, realisieren pädagogische Unterstützung und Präventionsmaßnahmen . Sie nutzen hierbei die Möglichkeiten der Kooperation mit anderen Professionen und Einrichtungen.  unterstützen individuell und arbeiten mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler vertrauensvoll zusammen.  beachten die soziale und kulturelle Diversität in der jeweiligen Lerngruppe. 3 Diese Beschreibung schließt Behinderungen im Sinne der Behindertenrechtskonvention ein. Sie trägt zugleich dem Umstand Rechnung, dass die im bildungswissenschaftlichen Kompetenzbereich „Erziehen“ zu berücksichtigende Unterschiedlichkeit sich nicht vor allem durch eine Behinderung begründet. 10 Kompetenz 5: Lehrerinnen und Lehrer vermitteln Werte und Normen, eine Haltung der Wertschätzung und Anerkennung von Diversität und unterstützen selbstbestimmtes Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern. Standards für die theoretischen Ausbildungsabschnitte Standards für die praktischen Ausbildungsabschnitte Die Absolventinnen und Absolventen …  kennen und reflektieren demokratische Werte und Normen sowie ihre Vermittlung .  wissen, wie wesentlich Anerkennung von Diversität für das Gelingen von Lernprozessen ist.  wissen, wie man wertbewusste Haltungen und selbstbestimmtes Urteilen und Handeln von Schülerinnen und Schülern fördert .  wissen, wie Schülerinnen und Schüler im Umgang mit persönlichen Krisen- und Entscheidungssituationen unterstützt werden . Die Absolventinnen und Absolventen ...  reflektieren Werte und Werthaltungen und handeln entsprechend.  üben mit den Schülerinnen und Schülern eigenverantwortliches Urteilen und Handeln schrittweise ein.  setzen Formen des konstruktiven Umgangs mit Normkonflikten ein. Kompetenz 6: Lehrerinnen und Lehrer finden Lösungsansätze für Schwierigkeiten und Konflikte in Schule und Unterricht. Standards für die theoretischen Ausbildungsabschnitte Standards für die praktischen Ausbildungsabschnitte Die Absolventinnen und Absolventen …  verfügen über Kenntnisse zu Kommunika- tion und Interaktion (unter besonderer Berücksichtigung der Lehrer-SchülerInteraktion ).  kennen Regeln der Gesprächsführung sowie Grundsätze des Umgangs miteinander, die in Unterricht, Schule und Elternarbeit bedeutsam sind.  kennen Risiken und Gefährdungen des Kindes- und Jugendalters sowie Präventions - und Interventionsmöglichkeiten.  analysieren Konflikte und kennen Methoden der konstruktiven Konfliktbearbeitung und des Umgangs mit Gewalt und Diskriminierung . Die Absolventinnen und Absolventen ...  gestalten soziale Beziehungen und soziale Lernprozesse in Unterricht und Schule.  erarbeiten mit den Schülerinnen und Schü- lern Regeln des wertschätzenden Umgangs miteinander und setzen sie um.  wenden im konkreten Fall Strategien und Handlungsformen der Konfliktprävention und -lösung an. 11 Kompetenzbereich: Beurteilen Lehrerinnen und Lehrer beraten sach- und adressatenorientiert und üben ihre Beurteilungsaufgabe gerecht und verantwortungsbewusst aus. Kompetenz 7: Lehrerinnen und Lehrer diagnostizieren Lernvoraussetzungen und Lernprozesse von Schülerinnen und Schülern; sie fördern Schülerinnen und Schüler gezielt und beraten Lernende und deren Eltern. Standards für die theoretischen Ausbildungsabschnitte Standards für die praktischen Ausbildungsabschnitte Die Absolventinnen und Absolventen ...  kennen Begriff und Merkmale von Hete- rogenität bzw. Diversität.  wissen um die Vielfalt von Einflussfakto- ren auf die Lernprozesse und den Auswirkungen auf die Leistungen.  wissen, wie unterschiedliche Lernvoraussetzungen Lehren und Lernen beeinflussen und wie sie im Unterricht in heterogenen Lerngruppenpositiv nutzbar gemacht werden können.  kennen Formen von Hoch- und Sonderbegabung .  kennen die Grundlagen der Lernprozessdiagnostik .  kennen Prinzipien und Ansätze der Beratung von Schülerinnen/Schülern und Eltern .  kennen die unterschiedlichen Kooperationspartner und wissen um die differenten Perspektiven bei der Kooperation mit anderen Professionen und Einrichtungen. Die Absolventinnen und Absolventen ...  erkennen Entwicklungsstände, Lernpoten- tiale, Lernhindernisse und Lernfortschritte.  erkennen Lernausgangslagen und setzen spezielle Fördermöglichkeiten ein.  erkennen Begabungen und kennen Mög- lichkeiten der Begabungsförderung.  stimmen Lernmöglichkeiten und Lernan- forderungen aufeinander ab.  setzen unterschiedliche Beratungsformen situationsgerecht ein und unterscheiden Beratungsfunktion und Beurteilungsfunktion .  kooperieren bei der Diagnostik, Förderung und Beratung inner- und außerschulisch mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit anderen Professionen und Einrichtungen. 12 Kompetenz 8: Lehrerinnen und Lehrer erfassen die Leistungsentwicklung von Schülerinnen und Schülern und beurteilen Lernen und Leistungen auf der Grundlage transparenter Beurteilungsmaßstäbe. Standards für die theoretischen Ausbildungsabschnitte Standards für die praktischen Ausbildungsabschnitte Die Absolventinnen und Absolventen ...  kennen unterschiedliche Formen und Wirkungen der Leistungsbeurteilung und -rückmeldung, ihre Funktionen und ihre Vor- und Nachteile.  kennen verschiedene Bezugssysteme der Leistungsbeurteilung und wägen sie gegeneinander ab.  kennen das Spannungsverhältnis von lernförderlicher Rückmeldung und gesellschaftlicher Funktionen von Leistungsbeurteilungen . Die Absolventinnen und Absolventen ...  konzipieren Aufgabenstellungen kriterien- gerecht und formulieren sie adressatengerecht .  wenden Bewertungsmodelle und Bewertungsmaßstäbe fach- und situationsgerecht an.  verständigen sich auf Beurteilungsgrundsätze mit Kolleginnen und Kollegen.  begründen Bewertungen und Beurteilungen adressatengerecht und zeigen Perspektiven für das weitere Lernen auf.  nutzen Leistungsüberprüfungen als konstruktive Rückmeldung über die eigene Unterrichtstätigkeit. 13 Kompetenzbereich: Innovieren Lehrerinnen und Lehrer entwickeln ihre Kompetenzen ständig weiter. Kompetenz 9: Lehrerinnen und Lehrer sind sich der besonderen Anforderungen des Lehrerberufs bewusst. Sie verstehen ihren Beruf als ein öffentliches Amt mit besonderer Verantwortung und Verpflichtung . Standards für die theoretischen Ausbildungsabschnitte Standards für die praktischen Ausbildungsabschnitte Die Absolventinnen und Absolventen …  kennen die Grundlagen und Strukturen des Bildungssystems und von Schule als Organisation .  kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit (z. B. Grundgesetz, Schulgesetze, Menschenrechtskonventionen ).  reflektieren ihre persönlichen berufsbezogenen Wertvorstellungen und Einstellungen .  kennen wesentliche Ergebnisse der Belastungs - und Stressforschung. Die Absolventinnen und Absolventen …  lernen, mit Belastungen umzugehen.  setzen Arbeitszeit und Arbeitsmittel zweckdienlich und ökonomisch ein.  praktizieren kollegiale Beratung als Hilfe zur Unterrichtsentwicklung und Arbeitsentlastung . Kompetenz 10: Lehrerinnen und Lehrer verstehen ihren Beruf als ständige Lernaufgabe. Standards für die theoretischen Ausbildungsabschnitte Standards für die praktischen Ausbildungsabschnitte Die Absolventinnen und Absolventen …  kennen Methoden der Selbst- und Frem- devaluation im Kontext von Entwicklung und Sicherung der Unterrichts- und Schulqualität .  rezipieren und bewerten Ergebnisse der Bildungsforschung.  kennen organisatorische Bedingungen an Schulen sowie Kooperationsstrukturen im schulischen und außerschulischen Bereich.  reflektieren die professionellen Anforderungen des Umgangs mit Diversität und Heterogenität. Die Absolventinnen und Absolventen …  reflektieren die eigenen beruflichen Hal- tungen, Erfahrungen und Kompetenzen sowie deren Entwicklung und können hieraus Konsequenzen ziehen.  nutzen Erkenntnisse der Bildungsforschung für die eigene Tätigkeit.  dokumentieren für sich und andere die eigene Arbeit und ihre Ergebnisse.  geben Rückmeldungen und nutzen die Rückmeldungen anderer dazu, ihre pädagogische Arbeit zu optimieren.  nehmen Mitwirkungsmöglichkeiten wahr.  kennen und nutzen Unterstützungsmög- lichkeiten für Lehrkräfte.  nutzen individuelle und kooperative Fort- und Weiterbildungsangebote. 14 Kompetenz 11: Lehrerinnen und Lehrer beteiligen sich an der Planung und Umsetzung schulischer Projekte und Vorhaben. Standards für die theoretischen Ausbildungsabschnitte Standards für die praktischen Ausbildungsabschnitte Die Absolventinnen und Absolventen …  kennen und reflektieren den spezifischen Bildungsauftrag verschiedener Schularten und Bildungsgänge.  kennen Ziele, Methoden, Rahmenbedingungen und Prozessabläufe der Schulentwicklung und reflektieren die Herausforderungen inklusiver Schulentwicklung. Die Absolventinnen und Absolventen …  wenden Ergebnisse der Unterrichts- und Bildungsforschung auf die Schulentwicklung an.  nutzen Verfahren und Instrumente der internen Evaluation von Unterricht und Schule.  planen schulische Projekte und Vorhaben kooperativ und setzen sie um. 0787_Anlagen.pdf KA787_Anlage1 KA787_Anlage2