Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 26.08.2014 betreffend Gütesiegel und Zertifikate für hessische Schulen und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Gütesiegel und Zertifikate gibt es, die an hessischen Schulen vergeben werden? Es gibt eine Reihe von Gütesiegeln und Zertifikaten, die an hessischen Schulen vergeben werden und insbesondere der Profilbildung, der schulischen Qualitätsentwicklung sowie der individuellen Förderung und Professionalisierung dienen. Sie existieren in den Bereichen kulturelle Bildung, Schulsport, Schule und Gesundheit, Gewaltprävention, Medienbildung, MINT (Mathematik , Informatik, Naturwissenschaft, Technik), Berufsorientierung sowie Hochbegabtenförderung und in der zweiten Phase der Lehrerbildung. Eine genaue Auflistung der einzelnen Gütesiegel und Zertifikate ist der Anlage zu entnehmen. Frage 2. Welche Zielsetzungen sind mit diesen Gütesiegeln und Zertifikaten verbunden? Übergeordnete Zielsetzungen sind die Profilbildung und Qualitätsförderung von Schule und Unterricht sowie die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern in den einzelnen Bildungsbereichen. Nähere Informationen sind der Anlage zu entnehmen. Frage 3. Wie stellt sich der Prozess zur Erlangung von Gütesiegeln bzw. Zertifikaten dar? Der Prozess gestaltet sich in Abhängigkeit vom Format des Gütesiegels bzw. Zertifikats. Nähere Informationen sind der Anlage zu entnehmen. Frage 4. Welche Kriterien liegen den jeweiligen Zertifizierungen zu Grunde? Die Kriterien sind je nach Zertifikat bzw. Gütesiegel unterschiedlich. Nähere Informationen sind der Anlage zu entnehmen. Frage 5. Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen die Kriterien zur Vergabe von Gütesie- geln bzw. Zertifikaten? Ob bzw. welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde liegen, ist vom jeweiligen Siegel bzw. Zertifikat abhängig. Nähere Informationen sind der Anlage zu entnehmen. Frage 6. Durch welche Stellen werden diese Kriterien festgelegt? Die Kriterien werden je nach Siegel bzw. Zertifikat von verschiedenen Stellen festgelegt. Nähere Informationen sind der Anlage zu entnehmen. Eingegangen am 5. November 2014 · Ausgegeben am 7. November 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/789 05. 11. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/789 Frage 7. Nach welchen Zeiträumen laufen diese Gütesiegel bzw. Zertifikate aus und wie kann eine Ver- längerung erreicht werden? Zertifizierungszeiträume sind abhängig vom jeweiligen Siegel bzw. Zertifikat. Sie sind teilweise ohne Befristung. Nähere Informationen sind der Anlage zu entnehmen. Frage 8. Wie werden die mit den jeweiligen Gütesiegeln und Zertifikaten angestrebten Wirkungen eva- luiert? Den einzelnen Gütesiegeln und Zertifikaten liegen unterschiedliche Evaluationsverfahren zugrunde . Nähere Informationen sind der Anlage zu entnehmen. Wiesbaden, 29. Oktober 2014 In Vertretung: Dr. Manuel Lösel Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden  www.Hessischer-Landtag.de 1  Gütesiegel und Zertifikate an hessischen Schulen Schulsport Zielsetzungen der Gütesiegel und Zertifikate Partnerschulen des Leistungssports: Schaffung günstiger Voraussetzungen für sportliche Talente, um einen Einstieg in ein leistungsorientiertes Training verantwortbar zu gestalten. Eliteschulen des Sports: Förder- und Unterstützungseinrichtung für Nachwuchsleistungssportler, angebunden an Olympiastützpunkte Eliteschulen des Fußballs: Gewährleistung eines optimalen fußballerischen Leistungsaufbaus für junge Talente sowie Förderung der sozialen, schulischen und beruflichen Qualität junger Persönlichkeiten. Prozess zur Erlangung von Gütesiegeln bzw. Zertifikaten Beratung sowie Prüfung erfolgen durch das HKM und den Landessportbund Hessen (LSBH), die Zertifikatsverleihung durch das HKM. Grundlage ist ein umfangreiches schriftliches Antragsverfahren und ein verpflichtender Vor-OrtTermin am Standort. Die Entscheidung erfolgt durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Das Zertifikat wird durch eine DFBKommission vorbereitet (Antrag der Schule und der kooperierenden Vereine, Prüfung vor Ort), die dann eine Empfehlung an das DFBPräsidium gibt. Kriterien der jeweiligen Zertifizierung Die umfangreichen Kriterien sind im Landesprogramm „Talentsuche – Talentförderung“ festgelegt. Die Kriterien wurden vom Deutschen Olympischen Sportbund festgelegt. Dem Gütesiegel liegen Kriterien des DFB zugrunde. Wissenschaftliche Erkenntnisse, auf welchen die Kriterien zur Vergabe von Gütesiegeln bzw. Zertifikaten beruhen Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch das Institut für Sportwissenschaft der Universität Kassel. Diese Erkenntnisse fließen anschließend in das Landesprogramm mit ein. Die wissenschaftliche Unterstützung erfolgt durch den zuständigen Olympiastützpunkt (Bundeskader) in den Bereichen Trainingswissenschaft, Sportpsychologie und Sportmedizin. Der DFB führt mit seinen eigenen Fachleuten Evaluationen durch. Stellen, durch welche Kriterien festgelegt werden Durch das HKM Durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) in Kooperation mit der SchulsportKommission der KMK und der Sportreferentenkonferenz der Innenministerien. Durch den Deutschen Fußballbund (DFB); die Kriterien der Eliteschule des Leistungssports und der Eliteschule des Fußballs sowie das Verfahren der Eliteschulen des Leistungssports werden überarbeitet. 2  Gütesiegel und Zertifikate an hessischen Schulen    Auslaufen und Verlängerung Es sind keine zeitlichen Begrenzungen vorgesehen. Es finden regelmäßig fachliche Begleitungen durch das HKM statt. Im Zeitraum von vier Jahren. Im Zeitraum von drei Jahren. Evaluation von angestrebten Wirkungen Kontinuierliche Dienstbesprechungen mit Schulleitungen und Koordinatoren, wissenschaftliche Begleitung sowie Programmgruppen, in welchen u. a. der Landessportbund Hessen und die Sportfachverbände vertreten sind. Arbeitskreis beim DOSB und Fachtagung. Durch die DFB-Stützpunkte. Schule und Gesundheit, Umweltbildung, Medienbildung Zielsetzungen der Gütesiegel und Zertifikate Schule & Gesundheit: Verbesserung der gesundheitsbezogenen Qualität der Schule und des Schulklimas Umweltschule: Mit der Auszeichnung soll die nachhaltige Verankerung der Bildung für nachhaltige Entwicklung in den hessischen Schulen gefördert und durch regionale Beratung verbessert werden. Internet-ABC-Schule: Förderung der Internetkompetenz von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Kooperationsprojekts „Internet-ABC-Schule“ mit der Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) unter Einbeziehung von Lehrkräften und Eltern. Prozess zur Erlangung von Gütesiegeln bzw. Zertifikaten Teilzertifikate werden bei dem Generalisten/der Generalistin für Schule & Gesundheit in den zuständigen SSÄ beantragt. Vorausgegangen sind Beratungen der Gesundheitsteams der Schulen durch die entsprechenden Fachberater des SSA. Für die Auszeichnung Umweltschule bewerben sich Schulen mit einer Projektplanung in mindestens zwei Handlungsbereichen bei der Landeskoordination. Nach einer Bestätigung haben die Schulen dann ein Jahr Zeit, um an der Umsetzung zu arbeiten. Nach einem Ausschreibungsverfahren über das Amtsblatt wenden die teilnehmenden Schulen Projektinhalt und einschlägige Unterrichtsmaterialien ein Schuljahr lang an. Die Siegelvergabe erfolgt durch das HKM und die LPR. 3  Gütesiegel und Zertifikate an hessischen Schulen    Hat die Schule vier Teilzertifikate erworben und möchte ein Gesamtzertifikat erhalten, muss sie dieses ebenfalls bei dem zuständigen SSA beantragen. Dieses leitet nach Prüfung und Befürwortung den Antrag an das HKM weiter. Nach dortiger Prüfung erfolgt die Beurkundung durch das HKM. Während der Projektlaufzeit nimmt die Schule an regionalen Treffen teil und wird bei der Umsetzung durch eines der zehn regionalen Umweltzentren unterstützt. Am Ende steht eine Dokumentation der Umsetzung, die von einer landesweiten Jury bewertet wird. Sofern die Kriterien erreicht werden, wird eine Auszeichnung für zwei Jahre vergeben. Kriterien der jeweiligen Zertifizierung Die Kriterien wurden in Anlehnung an den Hessischen Referenzrahmen zur Schulqualität entwickelt. Auf der Homepage „Schule und Gesundheit“ des Hessischen Kultusministeriums sind die Kriterien einsehbar unter: www.schuleundgesundheit.de. Teilzertifikate in den Bereichen Bewegung und Wahrnehmung, Sucht- und Gewaltprävention, Gesundheit von Lehrerinnen und Lehrern, Umweltbildung /Bildung für eine nachhaltige Entwicklung, Ernährungs- und Verbraucherbildung und Verkehrserziehung/Mobilitätsbildung sind zu erwerben. Vier erworbene Teilzertifikate plus die Implementierung eines Gesundheitsmanagements in der Schule können zum Erwerb des Gesamtzertifikates „Gesundheitsfördernde Schule“ führen. Die Kriterien der Auszeichnung Umweltschule gehen auf den Hessischen Referenzrahmen Schulqualität (HRS) zurück und werden von der Jury aus zehn regionalen Zentren in Absprache mit dem HKM und dem HMUKLV jährlich an aktuelle Schwerpunktsetzungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung angepasst. Eine Schule erhält das Projektsiegel InternetABC -Schule, wenn der IT-Beauftragte sowie mindestens eine weitere Lehrkraft an der Fortbildung zur schulischen Umsetzung des Projekts „Internet-ABC-Schule“ teilnehmen. Zudem müssen die zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien ab Klasse 3 eingesetzt werden und ein Bestandteil des Medienkonzepts der Schule werden. Darüber hinaus ist ein Elternangebot zum Thema umzusetzen. Wissenschaftliche Erkenntnisse, auf welchen Landes- und bundesweit durchgeführte Studien wie z.B. „Die Gesundheit von Die Kriterien sind von den Erkenntnissen einschlägiger Studien zur Mediennutzung (u.a. 4  Gütesiegel und Zertifikate an hessischen Schulen    die Kriterien zur Vergabe von Gütesiegeln bzw. Zertifikaten beruhen Kindern und Jugendlichen in Deutschland – 2013" (KiGGs-Studie) vom Robert Koch Institut oder die „Health Behaviour in School-aged Children – A WHO CrossNational Survey“ (HBSC-Studie) der Frankfurt University of Applied Sciences sind hier zu nennen. KIM-und JIM-Studie des medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest) abgeleitet. Stellen, durch welche Kriterien festgelegt werden Die Kriterien werden durch die Fachberater der SSÄ in Absprache mit den Generalisten und dem HKM festgelegt. Die Kriterien für das Zertifikat „Umweltschule“ werden durch eine Jury festgelegt. Die Kriterien werden durch HKM und LPR in Absprache mit der Fachberatung Medienbildung festgelegt. Auslaufen und Verlängerung Die Teilzertifikate „Schule und Gesundheit“ haben eine Gültigkeit von vier Jahren. Danach müssen sie neu beantragt werden oder es erfolgt der Antrag auf das Gesamtzertifikat, das dann ebenfalls vier Jahre gültig ist. Danach muss es ebenfalls neu beantragt werden. Die Auszeichnung „Umweltschule“ wird für jeweils zwei Jahre vergeben und muss dann mit veränderter – weiter entwickelter Schwerpunktsetzung neu beantragt werden und es beginnt ein neuer Zyklus. Das Gütesiegel wird zunächst für ein Jahr vergeben. Evaluation von angestrebten Wirkungen Die Evaluation liegt im Aufgabenbereich der Generalisten Schule & Gesundheit bzw. der Fachberater an den jeweils zuständigen SSÄ zu dem Zeitpunkt der beantragten ReZertifizierung durch die Schulen. Eine weitere Evaluation erfolgt durch das BMBF-Projekt „Gesundheitsverhalten nach der Schullaufbahn – eine Evaluationsstudie über langfristige Wirkungen des hessischen Zertifikats gesundheitsfördernde Schule“ der Frankfurt University of Applied Sciences. Die Evaluation der Auszeichnung „Umweltschule“ erfolgt im Rahmen einer jährlichen Fachtagung der Landeskoordination mit den regionalen Beratungszentren. Die Evaluation erfolgt durch ein Fachgremium aus HKM- und LPR-Vertretern sowie der Fachberatung Medienbildung. 5  Gütesiegel und Zertifikate an hessischen Schulen    Kulturelle Bildung Zielsetzungen der Gütesiegel und Zertifikate Musikalische Grundschule: Das Konzept zielt darauf ab, dass Musik in den Unterricht aller Fächer und in den gesamten Schulalltag hineinwirkt. Schule mit Schwerpunkt Musik: Ziel einer Schule mit Schwerpunkt Musik ist es, möglichst viele Kinder und Jugendliche für Musik zu begeistern und praktische Zugänge zu ermöglichen. KulturSchule Hessen: Das Programm versteht kulturelle Bildung als Motor der Schulentwicklung und zielt auf eine veränderte Lernund Schulkultur ab. Methoden und Erfahrungen der Kulturellen Bildung werden nicht nur in den traditionellen künstlerischen Fächern, sondern auch im geistes-, gesellschafts- und naturwissenschaftlichen Bereich werden genutzt, so dass das besondere Potenzial Kultureller Bildung für das eine umfassende Bildung wirksam wird. Prozess zur Erlangung von Gütesiegeln bzw. Zertifikaten In allen drei Programmen erfolgt ein Ausschreibungsverfahren gemäß eines übergreifenden Anforderungsprofils im Amtsblatt, die Auswahl der Schulen durch Fachgremien, die Umsetzung der eingereichten pädagogischen und organisatorischen Konzepte, die Teilnahme an regionalen und zentralen Fortbildungs- und Vernetzungsveranstaltungen mit Fortbildungscharakter, die Gestaltung gemeinsamer regionaler Kultur-Events und Kooperation mit externen Partnern. Kriterien der jeweiligen Zertifizierung Das Durchlaufen einer Aufbauphase sowie die Teilnahme an qualifizierten Fortbildungen und einer jährlichen Fachtagung liegen der Zertifizierung zu Grunde, ebenso die Darstellung des erreichten Standes, verbunden mit der Erstellung eines individuellen Entwicklungsplans, der die zur verfolgenden Ziele und Arbeitsschritte enthält. Schulleben und Unterricht sind inhaltlich, organisatorisch und strukturell dem musikalischen Schwerpunkt anzupassen in Übereinstimmung mit den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Schule. Verpflichtende Elemente für die Schulen sind eine durchgängige Musikklasse, die Weiterqualifizierung der Lehrkräfte, die kontinuierliche Evaluation der musikalischen Schwerpunkte vor dem Hintergrund verbindlicher Kriterien und der Zielsetzungen im eigenen Schulprogramm, die Einbeziehung der Eltern und des kommunalen Umfelds in das kulturelle Leben der Schule sowie die Vernetzung mit anderen Teilnehmende Schulen verpflichten sich, das Konzept „KulturSchule“ als Teil des Schulprogramms inhaltlich zu verankern und durch organisatorische (Räume/ Zeiten/ Stundenpläne) und personelle Maßnahmen (Lehrkräfte als KulturSchul-Beauftragte) zu ermöglichen. Dazu zählt auch der Aufbau eines künstlerischen Curriculums, die Fortbildungsarbeit und die Kommunikation im Kollegium durch geeignete Strukturen (z.B. Deputat-Stunden, Kooperations- und Konferenzzeiten) zu fördern sowie den Auf- bzw. Ausbau von Kooperationen mit externen Kooperationspartnern (Künstler/innen, Kulturinstitutionen etc.) verbindlich voranzutreiben. 6  Gütesiegel und Zertifikate an hessischen Schulen    musikalischen Schwerpunktschulen. Die Entwicklung von Qualitätskriterien für Schulen mit dem Schwerpunkt Musik werden gemeinsam mit den beteiligten Schulen erarbeitet Wissenschaftliche Erkenntnisse, auf welchen die Kriterien zur Vergabe von Gütesiegeln bzw. Zertifikaten beruhen Die Kriterien beruhen auf wissenschaftlichen Evaluationen für die Musikalische Grundschule der Universitäten Kassel und Bremen sowie der Universität Marburg für die KulturSchulen. Stellen, durch welche Kriterien festgelegt werden Die Kriterien werden durch das HKM, das Projektbüro Kulturelle Bildung in Kooperation mit externen Experten gemäß den Ergebnissen der wissenschaftlichen Evaluationen festgelegt. Auslaufen und Verlängerung Der Zertifizierungszeitraum ist in allen drei Programmen auf vier Jahre festgelegt. Evaluation von angestrebten Wirkungen Die Wirkungen werden durch das HKM (Fachreferat), das Projektbüro Kulturelle Bildung in Kooperation mit externen Experten überprüft. Darüber hinaus erfolgen wissenschaftliche Evaluationen durch die Universitäten Kassel, Marburg und Bremen. Hochbegabtenförderung, Europaschulen, Berufs- und Studienorientierung Zielsetzungen der Gütesiegel und Zertifikate Hochbegabtenförderung: Zielsetzung des Gütesiegels einer hochbegabungsfördernden Schule ist die bestmögliche Förderung und Forderung intellektuell hochbegabter Schülerinnen und Schülern innerhalb des regulären Schulunterrichts - im Rahmen der Europaschule: Die Europaschule wird als Schule der Zukunft beschrieben, die den historischen und politischen Entwicklungen nach 1989 Rechnung trägt und das interkulturelle Leben an den Schulen befördert. Dazu gehören die Intensivierung von Auslandsaufenthalten der Schülerinnen und Schüler Berufs- und Studienorientierung: Mit dem Siegel wird die Zielsetzung verfolgt, die Umsetzungsprozesse zur Berufs- und Studienorientierung an Schulen und in der Öffentlichkeit zu stärken und Schulen für die vorbildliche Durchführung auszuzeichnen. Das Gütesiegel zertifiziert somit herausragende 7  Gütesiegel und Zertifikate an hessischen Schulen    gebotenen individuellen Förderung aller in der jeweiligen Klasse vorkommenden Begabungen und Leistungsfähigkeiten. ebenso zum Programm wie die Zusammenarbeit und der Austausch mit ausländischen Schulen und Organisationen. Die Schule ist bestrebt, sich nach dem Prinzip der Nachbarschaftsschule der Gemeinde/dem Stadtteil gegenüber zu öffnen. Leistungen von Schulen im Rahmen der Umsetzung der OloV-Standards, unterstützt die Profilbildung der Schulen. Prozess zur Erlangung von Gütesiegeln bzw. Zertifikaten Anträge der Schulen werden durch das jeweilige SSA und durch das Fachreferat im HKM geprüft. Die Schulen nehmen entsprechende Lehrerfortbildungen in Anspruch. Europaschulen orientieren sich mit ihren Vorhaben und Programmen sowie mit ihren zahlreichen Austausch- und Begegnungsprojekten (jährlich ca. 800 Projekte mit über 200 Partnerschulen weltweit) an den folgenden Programmbereichen, die in regelmäßigen Abständen überprüft und weiterentwickelt werden: •Europäische Dimension und Interkulturelles Lernen •Methodenlernen und Unterrichtsentwicklung •Schulmanagement und Qualitätssicherung •Know-how-Transfer Alle allgemeinbildenden Schulen mit Sekundarstufe I und II können sich bewerben. Dazu gibt es im Frühsommer Informationsveranstaltungen (zur Erst- und ReZertifizierung ). Alle Informationen und Unterlagen zu den Zertifizierungsverfahren stehen auf der Homepage www.olovhessen .de/guetesiegel zum Download für die Schulen bereit. Die Bewerbung wird durch die Jury, die mit Vertreterinnen und Vertretern der Kammern und Verbände, des HMWEVL, des HKM und der BA RDH besetzt ist, und im Rahmen eines eintägigen Audits im Frühjahr des folgenden Jahres an der Schule überprüft. Die Gütesiegelverleihung erfolgt im September. Kriterien der jeweiligen Zertifizierung Die per Erlass festgelegten Kriterien umfassen die Erstellung eines Förderkonzept zur Hochbegabtenförderung einschließlich entsprechender Evaluationsmethoden sowie die Verankerung von Hochbegabtenförderung als Teil des Schulprogramms, die sachgerechte Identifikation von betroffenen Schülerinnen und Schülern, die Erstellung und Umsetzung individueller Förderpläne, die Beratung von Grundlage der Zertifizierung bildet ein gemeinsam mit der wissenschaftlichen Begleitung erarbeitetes Kriterien-Raster. Dieses Raster knüpfte an die Dokumente der vorherigen Zertifizierung im Jahr 2009 an und berücksichtigt sowohl die Erkenntnisse hieraus als auch die Weiterentwicklung des Schulentwicklungsprogramms seit dem Schuljahr 2009/2010. Die Bewertung der Leistungen der Schulen erfolgt nach folgenden Themenbereichen: Einordnung der Berufs- und Studienorientierung mit Förderung der Ausbildungsreife in das schulische Gesamtkonzept, Schlüsselqualifikationen/Kompetenzen, Kooperationen, Praktika und Lernortwechsel. Der aktuelle Kriterienkatalog ist auf der OloVHomepage dargestellt: 8  Gütesiegel und Zertifikate an hessischen Schulen    Eltern ,die Fortbildung der Lehrkräfte zum Thema und die Evaluation der Maßnahmen. Hinzu kommt die Kooperation mit außerschulischen Institutionen auf dem Gebiet der Hochbegabung (Schulpsychologische Dienste, begabungsdiagnostische Beratungsstelle BRAIN, Beratungsstellen, Hochschulen, Kinder- und Jugendakademien usw.) sowie die mögliche Bildung regionaler Netzwerke mit anderen Schulen. www.olovhessen .de/guetesiegel/zertifizierung/erstzertifizi erung/bewertungskriterien.html. Wissenschaftliche Erkenntnisse, auf welchen die Kriterien zur Vergabe von Gütesiegeln bzw. Zertifikaten beruhen Das Programm beruht ausschließlich auf den Ergebnissen der einschlägigen wissenschaftlichen Forschung in Gestalt der seit dem Jahr 1987 laufenden empirischen Längsschnittstudie „Marburger Hochbegabtenprojekt“. s. Antwort „Kriterien der jeweiligen Zertifizierung“ Der Kriterienkatalog entspricht den Normen des bundesweiten Netzwerkes „Berufswahlsiegel“. Stellen, durch welche Kriterien festgelegt werden Die Kriterien wurden vom HKM in enger Abstimmung mit der Universität Marburg festgelegt. Die Kommission, die die aktuelle Zertifizierung der Schulen im Jahr 2014 durchgeführt hat, setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des HKM und der Koordinationsstelle „Europaschulen“ in Weilburg sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht, der Europaschulen (jeweils aus einer Region und einer Schulform) und des Studienseminars zusammen. Die Kriterien werden durch eine zentrale Jury festgelegt, jährlich überprüft und aktualisiert. Auslaufen und Verlängerung Die Verleihung erfolgt für drei Schuljahre. Interessierte Schulen können auf Antrag mitsamt Dokumentation und Evaluationsbericht eine Verlängerung für weitere drei Jahre beantragen. Die Zertifizierung findet im Fünf-Jahres-Rhythmus statt. Die Vergabe des Gütesiegels erfolgt für einen Zeitraum von drei Jahren. Danach können sich Die Schulen zur „Re-Zertifizierung“ anmelden und müssen sich wieder dem Verfahren stellen. 9  Gütesiegel und Zertifikate an hessischen Schulen    Evaluation von angestrebten Wirkungen Die teilnehmenden Schulen evaluieren alle Maßnahmen (bei Bedarf mit Unterstützung der Schulpsychologischen Dienste) jeweils zum Schuljahresende, dokumentieren die Ergebnisse und führen zugehörige Statistiken. Diese Evaluationsberichte werden von der Schulaufsicht geprüft und ausgewertet. Im Sinne einer professionellen Schulentwicklung werden bei den Hessischen Europaschulen verschiedene Verfahren der Qualitätssicherung und -entwicklung angewandt. Die Schulen evaluieren sich intern, beispielsweise im Rahmen einer Peer-Evaluation und stellen sich zusätzlich extern einer wissenschaftlichen Begleitung. Seit Juli 2005 wird diese Aufgabe von der Pädagogischen Hochschule Kärnten wahrgenommen. Eine Evaluierung wird derzeit von der HessenAgentur im Auftrag des HMWEVL durchgeführt. MINT Zielsetzungen der Gütesiegel und Zertifikate MINT-EC: Die Schulen sollen als Leuchttürme eine Vorbildfunktion einnehmen und auch weitere allgemeinbildende Schulen inspirieren, sich zu öffnen und insbesondere verstärkt Angebote für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler im MINT-Bereich entwickeln. MINT-freundliche Schule: Die Auszeichnung von Schulen, die Mindeststandards für eine MINTSchwerpunktbildung erfüllen, zielt auf die Förderung des Interesses von Schülerinnen und Schülern an Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT), die Erhöhung der Zahl der Studienanfänger in MINTStudiengängen an den Hochschulen in Deutschland und dabei insbesondere die Erhöhung des Frauenanteils, die Erhöhung der Zahl der Absolventen von MINTStudiengängen , d. h. Senkung der Abbruchquoten in diesen Studiengängen sowie die Sicherung und Steigerung der Qualität der Absolventen von MINT-Studiengängen. den oben genannten Zwecken. Prozess zur Erlangung von Gütesiegeln bzw. Zertifikaten Grundlage des Bewerbungsverfahrens bildet ein ausgefüllter Fragebogen, der an je zwei Juroren (Jurygruppe) zur Begutachtung weitergegeben wird. Anschließend erfolgt eine einvernehmliche Entscheidung durch eine Gesamtjury. Die Bewerbung erfolgt anhand einer Darstellung der schulischen Aktivitäten entlang eines Kriterien-Rasters. Der dreistufige Auswahlprozess beinhaltet eine sachliche Vorprüfung, eine Prüfung durch die auszeichnenden Partner sowie die Prüfung der Bewertungsspannbreite durch eine Expertenkommission. 10  Gütesiegel und Zertifikate an hessischen Schulen    Nach drei Jahren erfolgt die Zusendung eines Wiederzertifizierungsbogens. Die Entscheidung wird durch die Gesamtjury getroffen. Bei Nicht-Erfüllung der Wiederzertifizierungskriterien scheidet die Schule aus. Bei Erfüllung der Wiederzertifizierungskriterien bleibt weiterhin der Status der Mitgliedschaft bestehen, nach drei Jahren wird erneut ein Wiederzertifizierungsbogen zugesandt. Kriterien der jeweiligen Zertifizierung Für eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft und damit eine Anerkennung als mathematisch-naturwissenschaftliches Leistungszentrum muss eine Schule für das Fach Mathematik und möglichst alle naturwissenschaftlichen Fächer (Physik, Biologie, Chemie, Informatik) Anforderungen erfüllen, die deutlich und nachdrücklich über das allgemein geltende Niveau hinausgehen. Für den Fall, dass die Schule bundeslandspezifisch keine Leistungskurse anbietet oder nur ein Leistungskurs aus dem MINT-Bereich gewählt werden darf, sollten alternative Maßnahmen angeboten werden (Profilklassen, Zusatzkurse, etc.). Ferner müssen Grundvoraussetzungen im Bereich Informationsverarbeitung gegeben sein. Es wird vorausgesetzt, dass die Schule informationstechnologisch angemessen ausgestattet ist und Informatik entweder als selbständiges Fach oder integriert in anderen Fächern anbietet. Im Bereich der Sekundarstufe I und II müssen zehn von 14 Kriterien, davon vier zwingend erfüllt sein. 1. Die MINT-Schwerpunktbildung ist im Schulprogramm festgeschrieben. 2. Die Schule bietet einen Fächerkanon, der die MINT- Schwerpunktbildung deutlich heraushebt. 3. Die Schule benennt einen Verantwortlichen für die Entwicklung und Vertiefung ihres MINT-Profils. 4. Die Schule bietet weiterhin Zusatzangebote im MINT-Bereich, die über die Lehrpläne und Richtlinien hinausgehen. 5. Die Schule nimmt weiterhin jedes Jahr mindestens an einem MINT-Wettbewerb teil. 6. Die Schule bezieht die Eltern in MINT-Projekte und Informationsveranstaltungen zur Fächer- und Berufswahl mit ein. 7. Die Schule bietet für alle Schüler eine vertiefte und praxisnahe Berufswahlorientierung unter besonderer Berücksichtigung von MINT-Berufen an. 8. Die Schule unternimmt besondere Anstrengungen, um mehr Mädchen für MINTFächer zu begeistern. 9. Die Schule pflegt den Kontakt zu einem Wirtschaftspartner mit MINTSchwerpunkt . 10. Die Schule bezieht außerschulische Partner, wie z.B. Berufsschulen, Museen, Stiftungen und Hochschulen in die MINT-Unterrichtsgestaltung ein. 11. Die Schule stellt die Teilnahme ihrer Lehrkräfte an MINT-bezogenen Fortbildungen sicher und dokumentiert sie. 11  Gütesiegel und Zertifikate an hessischen Schulen    12. Die Schule erstellt eine MINT-Schuljahresplanung. 13. Die Schule ist in der Lage, anschaulichen und aktivierenden MINT-Unterricht zu gestalten 14. Die Schule kooperiert zur Verbesserung ihres MINT-Angebots mit anderen Schulen in der Region. (vgl. http://www.mintzukunftschaffen.de/) Wissenschaftliche Erkenntnisse, auf welchen die Kriterien zur Vergabe von Gütesiegeln bzw. Zertifikaten beruhen Die neuen MINT-EC-Schulen werden durch eine Fachjury aus Bildung, Wissenschaft und Unternehmen in einem Auswahlprozess benannt. Die Prüfung der Bewertungsspannbreite erfolgt durch ein Expertengremium aus Bildung, Wissenschaft und Unternehmen. Stellen, durch welche Kriterien festgelegt werden Die Kriterien werden vom Verein MINT-EC festgelegt. Die Kriterien werden vom Verein MINT-Zukunft festgelegt. Auslaufen und Verlängerung Nach drei Jahren Mitgliedschaft sind die MINT-EC-Schulen verpflichtet, sich für die Aufrechterhaltung der Mitgliedschaft zu bewerben. Ist die Wiederzertifizierung erfolgreich, wird die Mitgliedschaft um weitere drei Jahre verlängert. Eine Re-Zertifizierung erfolgt nach drei Jahren. Evaluation von angestrebten Wirkungen Die Evaluation obliegt dem Verein MINT-EC. Die Evaluation obliegt dem Verein MINT-Zukunft. Gewaltprävention Zielsetzungen der Gütesiegel und Zertifikate Prävention im Team (PiT) PiT-Hessen gibt dem Teamgedanken besonderes Gewicht, weil Schule, Polizei und Jugendhilfe institutionsübergreifend und gemeinsam Gewaltpräventionsmaßnahmen mit Jugendlichen durchführen. Das Programm leistet einen konkreten Beitrag, um die Zusammenarbeit zwischen sozialen buddY: Die Zielsetzung ist die nachhaltige Implementierung der buddY Praxisprojekte an den Schulen. Unter dem Motto „Aufeinander achten. Füreinander da sein. Miteinander lernen“ übernehmen die BuddYs („buddy“ = englisch für Kumpel) Patenschaften für jüngere Mitschüler, helfen anderen beim Lernen, setzen sich als Streitschlichter ein oder sind Ansprechpartner für Probleme. Dadurch entsteht in Schulen ein 12  Gütesiegel und Zertifikate an hessischen Schulen    und pädagogischen Verantwortungsträgern einerseits und der Polizei andererseits in der Gewaltprävention zu systematisieren und nachhaltig zu sichern. Ziele sind das Trainieren eines gewaltfreien Umgangs mit Konflikten im öffentlichen Raum mit Schüler/-innen sowie die Teambildung zwischen den Beteiligten der unterschiedlichen Professionen: Polizistinnen/Polizisten, Vertreterinnen/Vertreter der Jugendarbeit, Lehrerinnen/Lehrer. PiT-Hessen will mit seinem gewaltfreien Präventionsansatz Schülerinnen und Schülern an den persönlichen Möglichkeiten orientierte Handlungsoptionen aufzeigen, um das Risiko, Opfer einer Gewalttat zu werden, zu minimieren sowie zu einem veränderten Schulklima beizutragen. Zudem sollen Impulse für die Organisations- und Personalentwicklung der beteiligten Schulen gegeben werden und die Anerkennung für die Mitarbeit bei PiT-Hessen gewährleistet sein. verantwortungsvolles Miteinander von Lehrern und Schülern. Das buddY-Programm wendet sich an Schülerinnen und Schüler von Grundschulen, Förder-, Haupt, Real-, Gesamtschulen und Gymnasien. Zur Umsetzung des Programms werden Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte qualifiziert, um mit ihren Schülern buddY-Praxisprojekte an ihren Schulen zu entwickeln und auszubauen. Prozess zur Erlangung von Gütesiegeln bzw. Zertifikaten Nach Interessenbekundung an die Programmleitung und Beschluss der Schulgremien sucht die Schule vor Ort Kooperationspartner bei Polizei und Jugendhilfe. Die Schule und die beteiligten Kooperationspartner gehen mit PiT eine Kooperationsvereinbarung über 5 Jahre ein. Die Mitglieder des PiT-Teams der Schule nehmen an einer dreitätigen PiT-Fortbildung teil. Mit dem Team vor Ort sind Projekttage durchzuführen. Die beteiligten Teams nehmen an einer jährlichen Weiterbildung (Fachtag) teil. Nach etwa zwei bis drei Jahren kontinuierlicher Mitarbeit im Programm erhalten alle beteiligten Kooperationspartner das PiT-Schild verliehen. Die Teilnahme an allen Trainingstagen und Netzwerktreffen sowie die nachhaltige Umsetzung der buddY Praxisprojekte an den Schulen sind Voraussetzung für die Erlangung des Zertifikats. 13  Gütesiegel und Zertifikate an hessischen Schulen    Kriterien der jeweiligen Zertifizierung Insgesamt liegen fünf Kriterien der jeweiligen Zertifizierung zu Grunde. Hierzu gehören die Opferzentrierung, die absolute Gewaltfreiheit, Kinder als Experten, das Erfahren und nicht das Belehren sowie die Verankerung im Schulprogramm. Die Qualitätsleitziele des buddY-Programms sind die Peergroup-Education, Lebensweltorientierung, Partizipation und Selbstwirksamkeit sowie die Erweiterung der eigenen Rolle hin zu einer (systemischen) Haltung als Coach. Wissenschaftliche Erkenntnisse, auf welchen die Kriterien zur Vergabe von Gütesiegeln bzw. Zertifikaten beruhen Sie beruhen auf einem opferzentrierten Ansatz der Gewaltprävention in Verbindung mit systematischer fachlicher Kooperation auf Schulebene. Die Kriterien Peer-Learning, Förderung sozialer Kompetenzen, konstruktivistische Theorie und systemischer Ansatz sind beim buddY-Programm zentral. Stellen, durch welche Kriterien festgelegt werden Aktuell durch die PiT-Programmleitung in Abstimmung mit dem Beirat sowie der Lenkungsgruppe „Netzwerk gegen Gewalt“ gemäß der Kooperationsvereinbarung zwischen HMdIS, HSM und HKM. Die Festlegung erfolgt durch buddY e.V. Auslaufen und Verlängerung Wird die Kooperationsvereinbarung vor Ende des Zeitraums von fünf Jahren von der betreffenden Schule beendet, muss das Schild zurückgegeben werden. Nach fünf Jahren erfolgt eine Neu-Kontrahierung Es gibt keine zeitliche Befristung beim buddY-Programm. Evaluation von angestrebten Wirkungen Die Evaluation erfolgte bisher durch die Philipps-Universität Marburg. Im Training werden der Prozessverlauf und die Umsetzung durch Fragebögen erhoben. Eine bundesweite Evaluation liegt bereits vor. Derzeit wird eine Evaluation des buddYGrundschulprogramms in Hessen geplant.