Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 26.08.2014 betreffend Lehrkräfteversorgung zum Schuljahr 2014/2015 und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie setzt sich die durchschnittliche hessenweite Lehrkräfteversorgung von 104 bzw. 105 % im Einzelnen nach zugewiesenen Planstellen zusammen? (Bitte nach Schulformen und Förderschwerpunkten sowie nach Schulamtsbezirken aufschlüsseln) Die Zusammensetzung der durchschnittlichen hessenweiten Lehrkräfteversorgung wird nachfolgend dargestellt: Aufschlüsselung der Zuweisung nach Schulformen und Förderschwerpunkten: Schulform Förderschwerpunkt Stellen Allgemein bildende Schulen Grundschule 9.681 Förderstufe 812 Hauptschule 1.555 Realschule 3.399 Mittelstufenschule 265 SCHUB 94 IGS 3.509 Gymnasium 10.384 Förderschulen Sehen (Blinde) 5 emotionale und soziale Entwicklung 77 Hören 120 körperliche und motorische Entwicklung 359 Kranke 231 Lernen 890 geistige Entwicklung 613 Sehen (Sehbehinderte) 21 Sprachheilförderung 323 Berufliche Schulen Berufsschule Teilzeit 2.864 Berufsvorbereitung Teilzeit 221 Berufsvorbereitung Vollzeit 214 Eingegangen am 15. Oktober 2014 · Ausgegeben am 21. Oktober 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/790 15. 10. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/790 Aufschlüsselung der Zuweisung nach Schulformen und Förderschwerpunkten: Schulform Förderschwerpunkt Stellen EIBE 293 Berufsfachschulen 1.520 Berufliches Gymnasium 1.148 Fachoberschulen 923 Fachschulen 645 Schulen für Erwachsene Abendgymnasium 115 Abendhauptschule 8 Abendrealschule 90 Hessenkolleg 53 Aufschlüsselung der Zuweisung nach Schulämtern: SSA Stellen Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis 2256,5 Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt 2965,2 Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main 4171,1 Staatliches Schulamt für den Landkreis Fulda 1497,3 Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus Kreis 3015,0 Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis 2812,7 Staatliches Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den WerraMeißner -Kreis 1549,3 Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis 3607,9 Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel 2864,4 Staatliches Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis LimburgWeilburg 3324,9 Staatliches Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis 2791,4 Staatliches Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf 1668,6 Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main 3024,9 Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden 2852,3 Staatliches Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck -Frankenberg 2320,9 Frage 2. Wie setzt sich die durchschnittliche Lehrkräfteversorgung von 104 bzw. 105 % im Einzelnen nach tatsächlich besetzten Stellen zusammen? (Bitte nach Schulformen und Förderschwerpunkten sowie nach Schulamtsbezirken aufschlüsseln) Hessens Schulen erhalten zusätzlich zur Grundunterrichtsversorgung und zum Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung Zuweisungen für weitere Aufgaben. Beispielhaft sei hier das Aktionsprogramm Sport oder die Zuweisung für Deutsch-Fördermaßnahmen genannt. Der konkrete Einsatz einer Lehrkraft in der Schule obliegt der Schulleitung vor Ort. Die Zuordnung einer Lehrkraft bzw. Stelle zum Zuschlag zur Grundunterrichtsversorgung ist somit nicht möglich, weil sie sowohl im Bereich der Grundunterrichtsversorgung als auch im Bereich der Sonderzuweisung eingesetzt werden kann. Aus diesem Grund kann die gewünschte Zuordnung von Stellen zu den 104 bzw. 105 % nicht getroffen werden. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/790 3 Frage 3. Wie stellt sich die Lehrkräfteversorgung, bezogen auf tatsächlich besetzte Stellen, zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 prozentual an jeder einzelnen hessischen Schule dar? (Bitte nach Schulen aufschlüsseln) Die Staatlichen Schulämter bearbeiten derzeit die Einstellungen der Lehrkräfte zum Schuljahr 2014/15. Die Bearbeitungszeit dauert erfahrungsgemäß noch bis Ende September an. Ein realistisches Abbild der Versorgung der hessischen Schulen ist somit erst nach dem Datenabzug mit Stichtag 01. Oktober 2014 Mitte Oktober zu erwarten. Frage 4. Wie viele Lehrkräfte werden zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 an andere Schulen abgeord- net? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 5. Wie viele Schulen können zum Schuljahr 2014/2015 Planstellen an ihrer Schule nicht besetzen, weil stattdessen Lehrkräfte von anderen Schulen an diese Schulen abgeordnet werden? Durch steigende oder sinkende Schülerzahlen ändert sich die den Schulen jeweils zugewiesene Lehrerstellenanzahl. Abordnungen ermöglichen es, auf diese Veränderungen flexibel zu reagieren und Lehrkräfte an Schulen zu lenken, an denen ein neuer Bedarf entstanden ist. In der Gesamtsumme der einem Staatlichen Schulamt zugewiesenen Planstellen führt eine Abordnung zu einer anderen Schule nicht dazu, dass eine Planstelle unbesetzt bleibt. Die Besetzung freier Planstellen einer Schule anstelle der Abordnung von Lehrkräften von einer überversorgten Schule würde stattdessen zu einer Überschreitung der in der Summe für diese Schulen vorgesehenen Stellen führen. Abordnungen stellen somit ein sinnvolles Instrument der Personallenkung zum Ausgleich temporärer Über- und Unterkapazitäten zwischen den Schulen dar. Im Hinblick auf unvorhergesehene Änderungen im Personalbestand einer Schule können durch Abordnungen aber auch kurzfristig aufgetretene, dringende Fachbedarfe in Mangelfächern gedeckt werden bis eine z.B. erkrankte Lehrkraft die Unterrichtstätigkeit wieder aufnimmt oder die freigewordene Planstelle durch eine Lehrkraft mit der entsprechenden Fachkombination besetzt werden kann. Abordnungen führen somit ursächlich nicht dazu, dass Planstellen nicht besetzt werden. Frage 6. An welchen Schulen beträgt die Anzahl der dorthin abgeordneten Lehrkräfte mehr als 10 % der dort tätigen Lehrkräfte? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Frage 7. Welcher Aufgabenerfüllung dienen die Lehrerstellen, die über die Grundversorgung von 100 % hinausgehen? Alle hessischen Schulen entscheiden innerhalb ihres Schulprogramms selbst darüber, wie sie die zusätzlichen Ressourcen für ihr eigenes Konzept vor Ort einsetzen wollen. So werden z.B. Schulen, die eine erhebliche Anzahl von Schulverweigerern haben, eher Stundenkontingente zur "aufsuchenden Elternarbeit" bereitstellen. Grundschulen werden ggf. eher individuelle Förderung durch spezifische Unterrichtsangebote (wie z.B. Lesen in allen Fächern) in den Vordergrund stellen. Für berufliche Schulen kann die Verwendung von Ressourcen zum Ausbau des lebenslangen Lernens von großem Interesse sein. Konkret können alle Schulen u.a. folgende Gestaltungsmöglichkeiten nutzen: • zusätzliche Mittel zur Profilbildung der Schulen, • zusätzliche Unterrichtsangebote, • besondere pädagogische Methoden und Sozialformen im Unterricht, • zusätzliche Betreuungsangebote, • Hausaufgabenhilfe, • Förderunterricht (zielgerichtete Fördermaßnahmen wie z.B. "Lese-Tandems"), • Schülerberatung, • Einrichtung kleinerer Lerngruppen, • flexible Gruppenteilung, • Doppelbesetzung, Team-Teaching, • Schülerprojekte, • unterrichtsunterstützende sozialpädagogische Förderung, • Öffnung der Schule (z.B. Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen wie Sportund anderen Vereinen, Kunst- und Musikschulen, kommunalen und kirchlichen Einrichtungen , Trägern der beruflichen Weiterbildung), 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/790 • Präventive Maßnahmen, z.B. Zusammenarbeit mit Jugendämtern, • Elternarbeit/aufsuchende Elternarbeit, • weitere Ausgestaltung des Vertretungskonzeptes der Schule. Ferner haben Schulen mit Kleinem Schulbudget folgende Möglichkeiten: • Einsatz von befristet beschäftigten TV-H-Kräften für die Durchführung von Projekten oder sonstigen Landesaufgaben (z.B. Erweiterung von Unterrichtsangeboten). Die TV-H-Verträge werden vom Landesschulamt geschlossen. Die Schulen selbst haben keine Vertretungsbefugnis für den Abschluss eines Vertrags. • Unterstützung durch außerschulische Dienstleister, z.B. für Supervision (Vertragsabschluss unter Einbindung des Landesschulamts). Des Weiteren haben Selbstständige Schulen mit Großem Schulbudget (SES, SBS, RSBS) folgende Gestaltungsmöglichkeiten: • Einsatz von befristet beschäftigten TV-H-Kräften für die Durchführung von Projekten oder sonstigen Landesaufgaben. Die TV-H-Verträge darf die Schule selbst schließen. • Einsatz von zusätzlichem Personal im pädagogischen Bereich und nicht lehrendem Personal zur Assistenz in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen. • Abschluss von Verträgen zur Verbesserung der regionalen Fort- und Weiterbildung. • Zusammenarbeit mit Hochschulen oder Volkshochschulen. • Aufbau eines regionalen Weiterbildungsmanagements. Wiesbaden, 30. September 2014 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz