Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 26.08.2014 betreffend Genehmigung von Ständen politischer Parteien im Rahmen des Hessentages und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Gibt es eine einheitliche Linie der ausrichtenden Hessentagsstädte bei der Genehmigung von Ständen politischer Parteien auf der Hessentagsstraße bzw. der Festmeile? Nein. Frage 2. Wie viele Stände welcher politischen Parteien wurden auf der Hessentagsstraße bzw. Festmeile im Rahmen der letzten fünf Hessentage von den ausrichtenden Städten genehmigt? In den letzten fünf Jahren wurden Stände folgender politischen Parteien auf der Hessentagsstraße bzw. Festmeile von den ausrichtenden Hessentagsstädten genehmigt: 2010 (Stadtallendorf) Junge Union Piraten Partei 2011 (Oberursel) Piraten Partei 2012 (Wetzlar) Parteien wurden durch Beschluss des städtischen Lenkungs- ausschusses Hessentag und des Magistrats grundsätzlich nicht zugelassen. 2013 (Kassel) FDP BÜNDNIS90/Die Grünen SPD CDU Die Linke 2014 (Bensheim) Junge Union Bensheim Piraten Partei Die Antworten basieren auf den von den Hessentagsstädten erteilten Auskünften. Frage 3. In wie vielen und welchen Fällen wurde nach Beantragung eines Standes durch eine politische Partei eine Genehmigung durch die ausrichtende Stadt mit welcher Begründung versagt? In Wetzlar (Hessentag 2012) wurden Parteien durch Beschluss des Lenkungsausschusses und des Magistrats grundsätzlich nicht auf der Hessentagsstraße zugelassen. Begründet wurde dies einvernehmlich damit, dass politische Parteien sich in der Landesausstellung präsentieren können . Dies wurde von den Parteien eingehalten. Eingegangen am 12. November 2014 · Ausgegeben am 18. November 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/792 12. 11. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/792 In Bensheim (Hessentag 2014) wurde der Antrag der Partei Die Linke abgelehnt, da diese sich bereits im Forum von Landesregierung und Landtag in der Landesausstellung präsentierte. Frage 4. Hat die Landesregierung die ausrichtenden Hessentagsstädte bei der Bearbeitung von Genehmi- gungsanträgen für Stände politischer Parteien in den vergangenen fünf Jahren beraten oder Einfluss auf das Genehmigungsverfahren genommen? Die Hessische Landesregierung hat den ausrichtenden Hessentagsstädten bei Anfragen politischer Parteien bezüglich Ständen auf der Hessentagsstraße lediglich beratend zur Seite gestanden . Frage 5. Wie wurde im Rahmen der letzten fünf Hessentage mit Genehmigungen für Stände verfahren, die von einer nach Satzung und Mitgliedschaft von einer Partei unabhängigen, ihr aber politisch nahestehenden Organisation beantragt wurden? Siehe Antworten auf Fragen 3 und 4. Frage 6. Hält es die Landesregierung für sinnvoll, die bisherige Regelung zu Gunsten einer einheitlichen Genehmigungspraxis von Ständen politischer Parteien sowie diesen nahestehenden Organisationen auf den künftigen Hessentagen zu überarbeiten? Nein. Frage 7. Welche grundsätzliche Linie verfolgt die Hessische Landesregierung in Hinblick auf die angemes- sene Vertretung politischer Parteien auf dem Hessentag? Die Landesregierung verfolgt grundsätzlich die Linie, dass sich die im Hessischen Landtag vertretenen Parteien im Forum von Landesregierung und Landtag in der Landesausstellung präsentieren können. Wiesbaden, 11. November 2014 Axel Wintermeyer