Kleine Anfrage der Abg. Hofmann (SPD) vom 26.08.2014 betreffend unbesetzte Stellen in der Sozialgerichtsbarkeit und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragestellerin: Die hessische Sozialgerichtsbarkeit besteht aus den sieben Sozialgerichten in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel, Marburg und Wiesbaden. Als Berufungsinstanz fungiert das Landessozialgericht in Darmstadt. Die Inhaberinnen und Inhaber der 112 Richterstellen in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit (Stand: Juli 2013, Drs. 18/7459) sind hoch belastet. Von besonderer Bedeutung ist daher die zeitnahe Besetzung frei werdender Richterstellen sowie eine ausreichende Personalsituation bei den Folgediensten. Dies gilt insbesondere für das Amt des Präsidenten des Landessozialgerichts und die Stellen der Spruchkörpervorsitzenden, deren unverzügliche Nachbesetzung nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der Bundesgerichte rechtlich geboten ist. Vorbemerkung der Ministerin der Justiz: In der hessischen Sozialgerichtsbarkeit sind am Stichtag 1. September 2014 bei 112 Richterplanstellen derzeit 127 Richter mit insgesamt 109,1 Arbeitskraftanteilen tätig. Das entspricht einem Besetzungsprozentsatz von 97,41 % Dieser Stellenbesetzungsgrad wie auch die Personalbelastung in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit erfordern derzeit keine strukturellen Maßnahmen zur Verbesserung der Personal- und Belastungssituation. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. a) Wie viele Richterstellen gibt es derzeit an den einzelnen hessischen Sozialgerichten und b) wie viele davon sind nicht besetzt? c) Ich bitte um Aufführung der einzelnen Stellen und Mitteilung, seit wann welche Stellen unbe- setzt sind. Frage 3. Wie viele Richterstellen gibt es derzeit am Landessozialgericht und wie viele davon sind nicht be- setzt? Ich bitte um Aufführung der einzelnen Stellen und um Mitteilung, um welche Stellen es sich handelt (Präsidenten-Senatsvorsitzenden oder beisitzenden Richterstellen) und seit wann sie unbesetzt sind. Die Fragen 1 und 3 werden gemeinsam beantwortet. Zu 1 a: Wie viele Richterstellen gibt es derzeit an den einzelnen hessischen Sozialgerichten und an dem Hessischen Landessozialgericht? Es gibt in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit derzeit 112 Planstellen für Richter (R-Besoldung), die wie folgt den einzelnen Gerichten zugeteilt sind: Hessisches Landessozialgericht: 25 R 2-Stellen (Richter/in am Landessozialgericht), 7 R 3-Stellen (Vorsitzender/de Richter/in am Landessozialgericht), 1 R 4-Stelle (Vizepräsident/in des Landessozialgerichts), 1 R 7-Stelle (Präsident/in des Hessischen Landessozialgerichts). Sozialgericht Darmstadt: 13 R 1-Stellen (Richter/in am Sozialgericht), 1 R 2-Stelle (Richter/in am Sozialgericht als weiterer /e aufsichtsführender/de Richter/in), 1 R 2-Stelle (Richter/in als der/die ständige Vertreter/in des/der Direktors/in des Sozialgerichts),1 R 2-Stelle mit Amtszulage (Direktor/in des Sozialgerichts ). Eingegangen am 5. November 2014 · Ausgegeben am 7. November 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/793 05. 11. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/793 Sozialgericht Frankfurt am Main: 13 R 1-Stellen (Richter/in am Sozialgericht), 1 R 2-Stelle (Richter/in am Sozialgericht als weiterer /e aufsichtsführender/de Richter/in), 1 R 2-Stelle mit Amtszulage (Vizepräsident/in des Sozialgerichts ),1 R 3-Stelle (Präsident/in des Sozialgerichts). Sozialgericht Fulda: 5 R 1-Stellen (Richter/in am Sozialgericht), 1 R 2-Stelle (Direktor/in des Sozialgerichts). Sozialgericht Gießen: 10 R 1-Stellen (Richter/in am Sozialgericht), 1 R 2-Stelle (Richter/in als der/die ständige Vertreter /in des/der Direktors/in des Sozialgerichts), 1 R 2-Stelle mit Amtszulage (Direktor/in des Sozialgerichts). Sozialgericht Kassel: 9 R 1-Stellen (Richter/in am Sozialgericht), 1 R 2-Stelle (Richter/in als der/die ständige Vertreter /in des/der Direktors/in des Sozialgerichts), 1 R 2-Stelle mit Amtszulage (Direktor/in des Sozialgerichts ). Sozialgericht Marburg: 5 R 1-Stellen (Richter/in am Sozialgericht), 1 R 2-Stelle (Direktor/in des Sozialgerichts). Sozialgericht Wiesbaden: 9 R 1-Stellen (Richter/in am Sozialgericht), 1 R 2-Stelle (Richter/in als der/die ständige Vertreter /in des/der Direktors/in des Sozialgerichts), 1 R 2-Stelle mit Amtszulage (Direktor/in des Sozialgerichts ). Zu 1 b: Wie viele davon sind nicht besetzt? In der hessischen Sozialgerichtsbarkeit sind am Stichtag 1. September 2014 bei 112 Richterplanstellen derzeit 127 Richter mit insgesamt 109,1 Arbeitskraftanteilen tätig. Das entspricht einem Besetzungsprozentsatz von 97,41 %. Die Differenz von 2,9 Arbeitskraftanteilen erklärt sich wie folgt: Eine Richterin ist an das Hessische Justizministerium abgeordnet, eine Richterin befindet sich derzeit in Elternzeit, für die wegen des kurzen Zeitraums keine Leerstelle ausgebracht wurde. Eine dritte Planstelle ist derzeit unbesetzt, weil eine Proberichterin antragsgemäß zum 1. September 2014 nach Nordrhein-Westfalen versetzt wurde. Zusätzlich ist derzeit eine Richterin im 2. Hauptamt, abgeordnet von der Goethe-Universität Frankfurt am Main, mit 0,1 Arbeitskraftanteilen in der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit tätig. Zu 1 c: Seit wann sind diese Stellen unbesetzt? Bis auf eine R 2-Stelle werden auf allen unten dargestellten vakanten Stellen derzeit Proberichter geführt. Die R 7-Stelle für den/die Präsidenten/in des Hessischen Landessozialgerichts ist seit 1. Dezember 2012 vakant. Auf dieser Stelle wird derzeit eine Proberichterin für ein Sozialgericht geführt . Eine R 3-Stelle für eine/n Vorsitzenden/de Richter/in am Hessischen Landessozialgericht ist seit dem 01.10.2012 vakant. Auf dieser Stelle wird derzeit eine Proberichterin für ein Sozialgericht geführt. Eine R 2-Stelle für eine/n Richter/in am Landessozialgericht ist seit der Übertragung aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit an das Hessische Landessozialgericht am 1. Januar 2007 vakant. Die Stelle wird seit diesem Zeitpunkt zur Finanzierung von Proberichtern verwendet, die bei Sozialgerichten eingesetzt werden, die wegen besonderes hohen Geschäftsaufkommens zusätzlichen Bedarf an Richterpersonal haben. Drei weitere R 2-Stellen für Richter/innen am Landessozialgericht sind seit 1. September 2007, 1. Oktober 2013 und 1. April 2014 vakant; zwei dieser Stellen sind derzeit mit Proberichtern besetzt, die wegen der dortigen Belastung an anderen Sozialgerichten eingesetzt werden. Die dritte Stelle war bis 31. August 2014 mit der oben erwähnten Proberichterin besetzt, welche zum 1. September 2014 antragsgemäß nach Nordrhein-Westfalen versetzt wurde. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/793 3 Eine R1-Stelle für eine/n Richter/in am Sozialgericht ist seit dem 1. Juli 2014 vakant; auf dieser Stelle wird derzeit eine Proberichterin geführt. Frage 2. Wie viele Stellen im Bereich der Folgedienste gibt es derzeit an den einzelnen hessischen Sozial- gerichten und wie viele sind nicht besetzt? Ich bitte um Aufführung der einzelnen Stellen und Mitteilung , seit wann welche Stellen unbesetzt sind. Für den Bereich des Folgedienstes werden in der nachfolgenden Übersicht Tarifbeschäftigte und Beamte gesondert dargestellt. Dabei sind die Tarifbeschäftigten in ihrer Mehrheit in den Serviceeinheiten eingesetzt, wo sie die Richterinnen und Richter in deren Arbeit unterstützen. In der allgemeinen Gerichtsverwaltung sind mehrheitlich Beamte beschäftigt. Darüber hinaus kommen Tarifbeschäftigte auch in der sonstigen Gerichtsverwaltung zum Einsatz. Tarifbeschäftigte: a) Das Sozialgericht Darmstadt besitzt 18 Stellen im Bereich der Tarifbeschäftigten, die derzeit alle besetzt sind. b) Dem Sozialgericht Frankfurt sind aus dem Bereich der Tarifbeschäftigten 22,125 Stellen zugeordnet, die alle besetzt sind. c) Das Sozialgericht Fulda besitzt 8,5 Stellen im Bereich der Tarifbeschäftigten, die alle besetzt sind. d) Das Sozialgericht Gießen besitzt im Bereich der Tarifbeschäftigten 20,5 Stellen, von denen 19,9 Stellen besetzt sind. 0,6 Stellenanteile sind derzeit wegen Elternzeit einer Mitarbeiterin befristet frei und werden wegen der geringen Größe des Stellenanteils nicht ausgeschrieben. e) Die 21 Stellen aus dem Bereich der Tarifbeschäftigten beim Sozialgericht Kassel sind alle besetzt. f) Die 7 Stellen aus dem Bereich der Tarifbeschäftigten beim Sozialgericht Marburg sind alle besetzt. g) Dem Sozialgericht Wiesbaden sind 13,5 Stellen im Bereich der Tarifbeschäftigten zugewiesen , die alle besetzt sind. Beamte: a) Dem Sozialgericht Darmstadt zugewiesene 6 Stellen sind alle besetzt. b) Von den dem Sozialgericht Frankfurt zugewiesenen 8,625 Stellen ist 1,0 Stelle befristet frei durch Elternzeit und Arbeitszeitreduzierung. Freie befristete Stellenanteile von Beamten werden aufgrund der mit dem Beamtenstatus einhergehenden Folgen nicht (befristet ) besetzt, werden also auch nicht ausgeschrieben. Ferner ist 1,0 unbefristete Stelle seit 1. April 2013 frei. Ein durch Ausschreibung im April 2013 eingeleitetes Stellenbesetzungsverfahren musste abgebrochen werden. Weiterhin ist 1,0 unbefristete Stelle seit 1. September 2014 frei. c) Dem Sozialgericht Fulda zugewiesenen 3 Stellen sind alle besetzt. d) Dem Sozialgericht Gießen zugewiesene 4,5 Stellen sind alle besetzt. e) Von den dem Sozialgericht Kassel zugewiesenen 6 Stellen ist 1,0 Stelle befristet frei infolge Elternzeit und Arbeitszeitreduzierung; siehe Anmerkung oben. f) Dem Sozialgericht Marburg sind 4,5 Stellen zugewiesen. Davon sind 0,2 befristete Stellenanteile infolge Elternzeit oder Arbeitszeitreduzierung unbesetzt; siehe Anmerkung oben. Darüber hinaus sind 0,25 unbefristete Stellenanteile seit 1. Oktober 2010 unbesetzt , weil sie zu klein für eine Ausschreibung sind. g) Dem Sozialgericht Wiesbaden zugewiesene 4 Stellen sind alle besetzt. Frage 4. Wie viele Stellen im Bereich der Folgedienste gibt es derzeit am Landessozialgericht und wie vie- le sind nicht besetzt? Ich bitte um Aufführung der einzelnen Stellen. Für den Bereich des Folgedienstes werden in der nachfolgenden Übersicht Tarifbeschäftigte und Beamte gesondert dargestellt. Bezüglich des jeweiligen Einsatzbereiches wird auf die Ausführungen in der Antwort zur Frage 2 Bezug genommen. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/793 Tarifbeschäftigte: Das Hessische Landessozialgericht besitzt 30,375 Stellen im Bereich der Tarifbeschäftigten, von denen 0,4 Stellenanteile wegen Elternzeit derzeit nicht besetzt sind. Der Stellenanteil ist zu klein, um sinnvoll ausgeschrieben werden zu können. Beamte: Von 13,875 Stellen sind derzeit 0,8826 Stellen befristet unbesetzt infolge Elternzeit und Arbeitszeitreduzierung. 1,0 unbefristete Stelle ist seit 1. Oktober 2012 frei. Das durch Ausschreibung im Juli 2014 eingeleitete Stellenbesetzungsverfahren musste abgebrochen werden. 0,875 unbefristete Stellenanteile sind seit 22. Januar 2013 für die Übernahme von Anwärtern zurückbehalten worden. Frage 5. Seit welchem Zeitpunkt wurden die in den Fragen 1. bis 4. benannten Stellen ausgeschrieben, wie ist der Sachstand der Besetzungsverfahren und insbesondere wann hat dem zuständigen Justizministerium der jeweilige Besetzungsbericht des Präsidenten des Landessozialgericht vorgelegen? Richterdienst: Die Stelle für die Präsidentin oder den Präsidenten des Hessischen Landessozialgerichts in Darmstadt ( R 7 ) wurde im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen vom 1. März 2012 (Seite 114, Nr. 8) ausgeschrieben. Diese Stelle wurde zum Zeitpunkt der Ausschreibung nach R 8 besoldet. Im Zuge der Neustrukturierung und Vereinheitlichung der Besoldung für die Präsidenten der Obergerichte und den Generalstaatsanwalt im Rahmen der Dienstrechtsreform erfolgte eine Herabstufung der Besoldung nach R 7. Wie ist der aktuelle Sachstand des Besetzungsverfahrens: Nach Vorliegen von dienstlichen Beurteilungen für alle Bewerbungen hat Frau Ministerin eine Auswahlentscheidung getroffen. Hierüber wurden die Betroffenen mit Schreiben vom 9. Oktober 2014 unterrichtet. Wann hat dem zuständigen Justizministerium der jeweilige Besetzungsbericht des präsidenten des Landessozialgerichts vorgelegen? Der Besetzungsbericht des Präsidenten des Hessischen Landessozialgerichts vom 26. Juli 2012 zu der im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen vom 1. März 2012, Seite 114, Nr. 8, ausgeschriebenen Stelle, ist am 26. Juli 2012 bei dem Hessischen Ministerium der Justiz eingegangen. Beurteilungsrechtliche Überprüfungen bzw. die Aktualisierung der Beurteilungen haben bis Dezember 2013 angedauert. Auf dieser Grundlage sowie weiterer im Jahr 2014 eingegangener Bewerbungen erging die unter a) erwähnte Auswahlentscheidung. Eine Stelle für eine Vorsitzende Richterin oder einen Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht in Darmstadt ( R 3 ) wurde im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen vom 1. Juli 2012 (Seite 304, Nr. 6) ausgeschrieben. Wie ist der aktuelle Sachstand des Besetzungsverfahrens? Nachdem die getroffene Auswahlentscheidung in diesem Besetzungsverfahren zunächst von zwei Bewerbern im Rahmen eines sog. Konkurrentenstreitverfahrens angegriffen worden ist, liegt dem Ministerium nunmehr seit dem 17. September 2014 ein neuer Besetzungsvorschlag des Präsidenten des Hessischen Landessozialgerichts bzw. seines Vertreters im Amtes vor. Wann hat dem zuständigen Justizministerium der jeweilige Besetzungsbericht des Präsidenten des Landessozialgerichts vorgelegen? Der Besetzungsbericht des Präsidenten des Hessischen Landessozialgerichts vom 19. November 2012 zu der im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen vom 1. Juli 2012, Seite 304, Nr. 6, ausgeschriebenen Stelle, ist am 21. November 2012 bei dem Justizministerium eingegangen. Am 13. März 2013 ist ein neu gefasster Besetzungsbericht des Vizepräsidenten des Hessischen Landessozialgerichts vom 20. Februar 2013 eingegangen. Dieser war wegen einer Bewerbungsrücknahme sowie für einige Bewerber neu zu erstellender dienstlicher Beurteilungen erforderlich geworden. Ein weiterer Besetzungsbericht ging am 21. Juni 2013 ein. Nach Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens liegt nunmehr der aktuelle Besetzungsbericht seit dem 17. September 2014 dem Justizministerium vor. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/793 5 Drei Stellen für Richterinnen oder Richter am Landessozialgericht ( R 2 ) wurden im Justiz -Ministerial-Blatt für Hessen vom 1. September 2013 (Seite 625, Nr. 9), vom 1. Januar 2014 (Seite 41, Nr. 10) und vom 1. April 2014 (Seite 217, Nr. 9) ausgeschrieben. Wie ist der aktuelle Sachstand des Besetzungsverfahrens? Der Besetzungsbericht zu den im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen vom 1. September 2013 (Seite 625, Nr. 9) ausgeschriebenen Stellen für zwei Richterinnen oder zwei Richter am Hessischen Landessozialgericht und zu der im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen vom 1. Januar 2014 (Seite 41, Nr. 10) ausgeschriebenen Stelle für eine Richterin oder einen Richter am Hessischen Landessozialgericht ist am 6. Oktober 2014 beim Hessischen Ministerium der Justiz eingegangen . Für die im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen vom 1. April 2014 (Seite 217, Nr. 9) ausgeschriebene Stelle für eine Richterin oder einen Richter am Hessischen Landessozialgericht liegt noch kein Besetzungsbericht vor. Wann hat dem zuständigen Justizministerium der jeweilige Besetzungsbericht des Präsidenten des Landessozialgerichts vorgelegen? Es sind noch keine Besetzungsberichte zu diesen Stellen eingegangen. Folgedienst: Die Vorlage eines Besetzungsberichts an das Hessische Ministerium der Justiz ist im Stellenbesetzungsverfahren des Folgedienstes nicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu den Fragen 2. und 4. Bezug genommen. Frage 6. Inwiefern sieht die Landesregierung die Personal- und Belastungssituation an den hessischen So- zialgerichten und dem Landessozialgericht als verbesserungswürdig an? Frage 7. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der in Frage 6. genannten Personal- und Belastungssitua- tion beabsichtigt die Landesregierung in dieser Legislaturperiode umzusetzen und welche Haushaltsmittel werden für die jeweiligen Maßnahmen veranschlagt? Die Fragen 6. und 7. werden gemeinsam beantwortet. Sowohl der Stellenbesetzungsgrad als auch die Personalbelastung in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit erfordern derzeit keine strukturellen Maßnahmen zur Verbesserung der Personalund Belastungssituation. Die aktuellen Zahlen der PEBB§Y-Statistik (Ergebnis des ersten Halbjahres 2014) zeigen bezüglich des richterlichen Dienstes eine durchschnittliche Belastungsquote von 93,09 % für die Sozialgerichte und 99,95 % für das Hessische Landessozialgericht. Es zeigt sich somit eine kontinuierliche Verbesserung der Belastungszahlen in den vergangenen drei Jahren bis heute an den Sozialgerichten (2011: 110,02 %, 2012: 105,29 %, 2013: 103,81 %). Die Belastung an dem Hessischen Landessozialgericht ist im Vergleich zu den Vorjahren (2011: 89,08 %, 2012: 96,72 %, 2013: 95,30 %) zwar gestiegen, liegt jedoch weiterhin nicht über 100 %. In allen Bereichen des nichtrichterlichen Dienstes weist die Personalbedarfsberechnung nach PEBB§Y-Fach bei den hessischen Sozialgerichten im 1. Halbjahr 2014 ebenfalls eine im Mittel liegende und gegenüber den Vorjahren rückläufige Belastungsquote im gehobenen Dienst und im sonstigen nichtrichterlichen höheren Dienst von 100,17 % im mittleren und Schreibdienst von 101,55 % und im einfachen Dienst von 100,00 % aus. Bei dem Hessischen Landessozialgericht ist die Belastungsquote für den mittleren Dienst und den Schreibdienst im 1. Halbjahr 2014 gegenüber den Vorjahren ebenfalls deutlich rückläufig und mit 88,80 % unterdurchschnittlich. Lediglich die Belastungsquote für den gehobenen Dienst und den sonstigen nichtrichterlichen höheren Dienst bei dem Hessischen Landessozialgericht ist für das 1. Halbjahr 2014 mit 123,07 % überdurchschnittlich. Die Belastungsquote von 124,87 % aus dem Vorjahr konnte jedoch reduziert werden. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass dort eine Stelle im gehobenen Dienst demnächst wieder ausgeschrieben und besetzt werden soll. Im Übrigen wird es durch die Einrichtung eines Vertretungspools auch der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit ermöglicht, langjährig bestehende befristete Beschäftigungsverhältnisse unter bestimmten Maßgaben in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu überführen. Wiesbaden, 28. Oktober 2014 In Vertretung: Thomas Metz