Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 28.08.2014 betreffend Anfragen von kommunalen Mandatsträgern und kommunalen Fraktionen an die Regierungspräsidien in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: In den Regierungspräsidien werden keine Statistiken geführt, die Anfragen von kommunalen Mandatsträgern bzw. Fraktionen erfassen. Daher ist eine Beantwortung der Kleinen Anfrage im Detail nicht möglich. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Zugehörigkeit zu einer Fraktion bzw. Partei nicht immer offensichtlich ist und letztlich für die Beantwortung der jeweiligen Anliegen keine Rolle spielt. Unabhängig davon ist auch für Anfragen kommunaler Mandatsträger in der Regel nicht die Kommunalaufsicht, sondern der Gemeindevorstand bzw. der Kreisausschuss der jeweiligen Kommune der richtige Ansprechpartner. Je nach Fallgestaltung kann sich daher die Beantwortung einer Anfrage im Einzelfall auch auf eine lediglich formale Antwort beschränken. Gleiches gilt für Anfragen, die den Aufsichtsbereich der unteren Kommunalaufsichtsbehörden betreffen . Anders gelagert ist der Fall, wenn sich Anfragen auf ein konkretes Verwaltungshandeln einer unter der Aufsicht des jeweiligen Regierungspräsidien stehenden Kommune beziehen und dieses rechtlich hinterfragen. Derartige Anfragen führen gewöhnlich zu einer kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfung, die jedoch nicht im Interesse des Anfragenden, sondern ausschließlich im öffentlichen Interesse erfolgt. Über das Ergebnis dieser Überprüfung werden die Anfragenden informiert. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele und welche Anfragen von kommunalen Mandatsträgern hat es in den vergangenen drei Jahren bis heute an die Regierungspräsidien in Hessen gegeben? (Darstellung bitte getrennt nach Regierungspräsidien und Partei- bzw. Fraktionszugehörigkeit der Fragesteller)? Frage 2. Wie viele und welche Anfragen von kommunalen Fraktionen hat es in den vergangenen drei Jah- ren bis heute an die Regierungspräsidien in Hessen gegeben? (Darstellung bitte getrennt nach Regierungspräsidien und Partei- bzw. Fraktionszugehörigkeit der Fragesteller)? Zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Frage 3. Wie viele und welche der Anfragen von kommunalen Mandatsträgern an die Regierungspräsidien wurden inhaltlich nicht beantwortet? Hinsichtlich der konkreten Zahl wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Allerdings ist anzumerken , dass eine inhaltliche Befassung mit der Thematik bei allen Anfragen erfolgt, es sei denn das Regierungspräsidium ist sachlich bzw. instanziell nicht zuständig (z.B. Abgabe an den Landrat). Eine formale Antwort ist ebenfalls vorstellbar, wenn die Zuständigkeit eines Organes Vorrang hat (z.B. § 25 Abs. 3 HGO) oder eigene Rechte gegenüber einem Organ (Organstreitigkeit) geltend gemacht werden können. Eingegangen am 3. November 2014 · Ausgegeben am 6. November 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/798 03. 11. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/798 Frage 4. Wie viele und welche Anfragen von kommunalen Mandatsträgern an die Regierungspräsidien wurden mit welcher Begründung lediglich formal bzw. nicht beantwortet? Siehe Antwort zur Frage 3. Frage 5. Wie viele und welche Anfragen von kommunalen Fraktionen an die Regierungspräsidien wurden inhaltlich beantwortet Siehe Antwort zur Frage 3. Frage 6. Wie viele und welche Anfragen von kommunalen Fraktionen an die Regierungspräsidien wurden mit welcher Begründung lediglich formal bzw. nicht beantwortet? Siehe Antwort zur Frage 3. Frage 7. Auf welche Partei- bzw. Fraktionszugehörigkeiten oder Wählergruppen verteilt sich prozentual die Gesamtzahl der lediglich formal bzw. nicht beantworteten Anfragen von kommunalen Mandatsträgern ? Die Frage kann aus den eingangs dargestellten Gründen nicht beantwortet werden. Frage 8. Auf welche Partei-bzw. Fraktionszugehörigkeiten oder Wählergruppen verteilt sich prozentual die Gesamtzahl der lediglich formal bzw. nicht beantworteten Anfragen von kommunalen Fraktionen ? Die Frage kann aus den eingangs dargestellten Gründen nicht beantwortet werden. Frage 9. Gibt es eine einheitliche Richt- oder Leitlinie für die Regierungspräsidien in Hessen zur Beant- wortung von Anfragen kommunaler Mandatsträger oder kommunalen Fraktionen Es gibt keine (einheitliche) Richt- oder Leitlinie zur Beantwortung von Anfragen kommunaler Mandatsträger. Wiesbaden, 26. Oktober 2014 Peter Beuth