Kleine Anfrage der Abg. Gremmels und Weiß (SPD) vom 01.09.2014 betreffend Unwetterschäden in Hessen im Sommer 2014 und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: In diesem Sommer gab es mehrere Starkwetterereignisse, die in Hessen z.T. erhebliche Schäden verursacht haben. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Welche der Wetterereignisse in Hessen fallen aus ihrer Sicht in der Zeit zwischen Anfang Juni und Ende August 2014 (meteorologischer Sommer) unter die Kategorie Unwetter? Der Begriff "Unwetter" ist nicht normiert. Er kann als rein meteorologisches Phänomen für starke Niederschlags- und/oder Sturmereignisse benutzt oder aber auch mit dem Eintreten einer bestimmten Schadenshöhe oder schweren Folgen wie z.B. Hochwässern verbunden werden. Eine Auswertung des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für den Zeitraum vom Juni bis Ende August 2014 für dort unter dem Überbegriff "Unwetter" subsummierte Meldungen ergab (teilweise an mehreren Stationen): - 25-mal Starkregen (stündliche Überschreitung), - 35-mal Wind in Sturmstärke, die höchste Anzahl (8) wurde dabei auf der Wasserkuppe aufgezeichnet , - zweimal Hagel (diese Zahl ist sehr unsicher, da es sich bei Hagel um ein sehr lokales Ereignis handelt), - drei Tornados wurden beobachtet (13.Juli in Altenstadt-Oppelshausen, 10. August in Echzell und Bad Schwalbach). Frage 2. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die dabei entstandenen Schäden? a) Schäden gesamtvolkswirtschaftlich Die bisher angemeldeten Schäden belaufen sich auf insgesamt rund 3.130.000 €. Bad Schwalbach: Kommunal: 1.300.000 € (Schreiben der Stadt Bad Schwalbach). Privat: 100.000 € (Schadensaufstellung des Rheingau-Taunus-Kreis). Wetteraukreis: Kommunal: 995.000 € (vorläufige Zahl durch RP DA/Wetteraukreis benannt). Privat: 735.000 € (von der Schadenskommission anerkannt). Frage 2. b) Schäden an Landeseigentum Schäden an Landeseigentum sind nicht bekannt. Eingegangen am 27. Oktober 2014 · Ausgegeben am 29. Oktober 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/799 27. 10. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/799 Frage 3. a) Bei welchen Unwetterereignissen wurden Mittel der Katstrophenhilfe/dem Katastrophen- fonds des Landes in Aussicht gestellt bzw. bewilligt? Das Land hat im Nachgang zu den Unwetterereignissen im Wetteraukreis vom 13. Juli 2014 und nach dem Tornado in Bad Schwalbach vom 10. August 2014 Finanzhilfeaktionen nach der Elementarschäden-Richtlinie eingeleitet, um den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu helfen. Frage 3. b) Ist der Haushaltsansatz dafür aus Sicht der Landesregierung ausreichend? Sämtliche Mittel konnten in der erforderlichen Höhe zeitnah bereitgestellt werden. Frage 3. c) Wie erfolgt die Abwicklung der Anträge? Nach den Bestimmungen der Elementarschäden-Richtlinie wird nach Einleitung einer Finanzhilfeaktion zunächst eine Schadenskommission gebildet, welche konkrete Schäden festgestellt. Die Abwicklung der Anträge erfolgt schnell und zeitnah. Zum Beispiels konnte eine erste Auszahlung von Soforthilfen an die Geschädigten im Wetterauskreis am 21. August 2014 vorgenommen werden. Frage 4. Wie bewertet die Landesregierung die Katastrophenhilfe bei besagten Unwetterereignissen? Die Finanzhilfe des Landes greift dann, wenn Schäden entstanden sind, die nicht versicherbar sind bzw. von Versicherungen nicht getragenen werden, so dass hier oftmals ein zentral wichtiger Beitrag zum Wiederaufbau von privat genutzten Wohnhäusern etc. geleistet werden kann. Frage 5. Welche Auswirkungen hat das Unwetter in Bad Schwalbach für die 2018 geplante Landesgarten- schau? Das Unwetter vom 10. August 2014 hat einen Teil der für die Landesgartenschau 2018 in Bad Schwalbach vorgesehenen Flächen in Mitleidenschaft gezogen. Derzeit (11. September 2014) liegen noch keine detaillierten Erkenntnisse zur spezifischen Betroffenheit der die Landesgartenschau betreffenden Parkteile vor. Gleiches gilt für die Kosten für deren Behebung. Es ist ebenfalls noch offen, ob und in welchem Umfang eventuell zur Vorbereitung der mit der Landesgartenschau geplanten Umgestaltung der bestehenden Parkanlagen erforderliche Eingriffe durch den Sturm hinfällig geworden sind. Es gilt, die vorliegenden Planungen für die Landesgartenschau 2018 mit den Sturmfolgen abzugleichen. Frage 6. In welchem Umfang wird es aufgrund der Unwetterschäden zusätzliche Landesmittel für die Lan- desgartenschau 2018 geben? Aufgrund der Tatsache, dass noch keine abschließende Schadensbilanz vorliegt, stellt sich derzeit die Frage bezüglich zusätzlicher Landesmittel für die Landesgartenschau 2018 nicht. Frage 7. Welche Ursachen sieht die Landesregierung in den überproportional vielen Unwettern in diesem Sommer? Lokale Starkniederschlagsereignisse mit Unwetterpotenzial treten häufig in den warmen Monaten auf. Das Auftreten solcher Ereignisse unterliegt einer sehr großen Schwankung von Jahr zu Jahr. Die Witterung im Sommer 2014 war an vielen Tagen durch den Zustrom von feuchtwarmer Luft geprägt, die die Entwicklung von Starkregen und Gewittern begünstigt. Ob in Hessen im meteorologischen Sommer 2014 tatsächlich überproportional viele Unwetter auftraten oder ob nur die Aufmerksamkeit dafür geschärft ist, auch weil die Schäden offensichtlich sind, kann aus den derzeit vorliegenden Daten nicht ermittelt werden. Bisherige Forschungsergebnisse für den Zeitraum 1961 bis 2000 zeigen, dass in Hessen in diesem Zeitraum Starkniederschlagsereignisse im Sommer an den meisten Stationen eher abgenommen haben oder keinen signifikanten Trend zeigen. Durch die mit dem Klimawandel einhergehende Erwärmung ist jedoch in Zukunft (d.h. bis zum Ende dieses Jahrhunderts) mit einer Zunahme von Starkniederschlagsereignissen in Hessen zu rechnen. Wiesbaden, 16. Oktober 2014 Priska Hinz