Kleine Anfrage der Abg. Hofmann (SPD) vom 04.02.2014 betreffend Entwicklung der Bewerberzahlen und Einstellungsvoraussetzungen für den Beruf des Richters und Staatsanwalts in der Justiz des Landes Hessen und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragestellerin: Ein funktionierendes Rechtssystem ist auf Dauer nur zu gewährleisten, wenn sich ausreichend gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für die Stelle eines Richters oder Staatsanwalts in der Justiz des Landes Hessen bewerben. Arbeitsbelastung und Besoldung müssen auch in der Justiz in einem angemessenen Verhältnis stehen, da Bewerberinnen und Bewerber ihre Zukunft sonst zunehmend in der Privatwirtschaft oder in Großkanzleien suchen. Die Richter und Staatsanwälte des Landes Hessen erhalten im Vergleich mit anderen führenden europäischen Industrieländern inzwischen die geringste Besoldung trotz einer stetig steigenden Arbeitsbelastung. Der Beruf des Richters und Staatsanwalts droht damit für gut qualifizierte Nachwuchsjuristen immer unattraktiver zu werden. Wenn aber die besten Köpfe für den Staatsdienst nicht mehr zu gewinnen sein sollten, könnte die Qualität unseres Rechtssystems darunter mittelfristig nachhaltig leiden. Diese Vorbemerkungen der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Für wie viele Richter- und Staatsanwaltsstellen waren in den Jahren 2000 bis 2013 Neueinstel- lungen vorzunehmen (bitte für Richter- und Staatsanwaltsstellen getrennt für die einzelnen Jahre darstellen)? Neueinstellungen von Richtern auf Probe sind vorzunehmen, sofern eine entstehende längerfristige Vakanz im richterlichen bzw. staatsanwaltlichen Bereich nicht anderweitig ersetzt werden kann. Ein solcher Ersatz kann z.B. ein Rückkehrer aus einer Beurlaubung (Elternzeit, Beurlaubung ohne Dienstbezüge aus familiären Gründen) aber auch die Beendigung einer Abordnung oder einer Arbeitszeitreduzierung sein. Außerdem werden Vakanzen durch Rotationen von Proberichtern innerhalb einer Gerichtsbarkeit, aber auch von einem Gericht an eine Staatsanwaltschaft und umgekehrt ersetzt. Neueinstellungen erfolgen grundsätzlich durch Ernennung zum Richter auf Probe unter Berufung in das Richterverhältnis auf Probe. Proberichter erhalten dann - je nach Bedarf - zunächst einen Dienstleistungsauftrag bei einem Gericht bzw. oder bei einer Staatsanwaltschaft und führen die Dienstbezeichnung "Richter" bzw. "Staatsanwalt". Über die Berufung in das Richterverhältnis entscheidet die Ministerin der Justiz gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss, die in dem erforderlichen Umfang durchgeführt wurden. Bezüglich der Anzahl der Neueinstellungen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Frage 2. Wie viele Bewerbungen sind auf diese Stellen in den jeweiligen Einstellungsjahren eingegangen? Bezüglich der Bewerbungszahlen weise ich auf die nachfolgende Tabelle hin: Jahr Anzahl der Bewerbungen 2000 277 2001 332 2002 382 2003 508 2004 373 Eingegangen am 17. März 2014 · Ausgegeben am 20. März 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/80 17. 03. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/80 2005 379 2006 305 2007 274 2008 301 2009 427 2010 335 2011 292 2012 259 2013 237 In diesen Zahlen sind bis 2009 die Bewerbungen für die Ordentliche Gerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften und ab 2010 die Bewerbungen für die Ordentliche Gerichtsbarkeit, die Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit sowie die Staatsanwaltschaften enthalten. Frage 3. Welchen Notenbereichen waren diese Bewerbungen zuzuordnen? Bezüglich der Notenbereiche weise ich auf die nachfolgende Tabelle hin: 2000 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 14 6,50 bis 7,00 16 7,01 bis 7,99 38 8,00 bis 8,99 77 9,00 bis 11,49 122 11,50 bis 13,99 10 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 277 2001 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 17 6,50 bis 7,00 28 7,01 bis 7,99 58 8,00 bis 8,99 88 9,00 bis 11,49 135 11,50 bis 13,99 6 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 332 2002 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 8 6,50 bis 7,00 26 7,01 bis 7,99 54 8,00 bis 8,99 107 9,00 bis 11,49 173 11,50 bis 13,99 14 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 382 2003 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 15 6,50 bis 7,00 13 7,01 bis 7,99 52 8,00 bis 8,99 119 9,00 bis 11,49 293 11,50 bis 13,99 16 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 508 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/80 3 2004 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 9 6,50 bis 7,00 8 7,01 bis 7,99 31 8,00 bis 8,99 72 9,00 bis 11,49 228 11,50 bis 13,99 25 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 373 2005 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 7 6,50 bis 7,00 3 7,01 bis 7,99 25 8,00 bis 8,99 95 9,00 bis 11,49 227 11,50 bis 13,99 21 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 379 2006 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 5 6,50 bis 7,00 3 7,01 bis 7,99 21 8,00 bis 8,99 67 9,00 bis 11,49 187 11,50 bis 13,99 22 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 305 2007 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 3 6,50 bis 7,00 4 7,01 bis 7,99 13 8,00 bis 8,99 66 9,00 bis 11,49 169 11,50 - 13,99 19 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 274 2008 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 8 6,50 bis 7,00 4 7,01 bis 7,99 30 8,00 bis 8,99 99 9,00 bis 11,49 150 11,50 bis 13,99 10 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 301 2009 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 5 6,50 bis 7,00 12 7,01 bis 7,99 32 8,00 bis 8,99 145 9,00 bis 11,49 220 11,50 bis 13,99 13 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 427 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/80 2010 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 12 6,50 bis 7,00 7 7,01 bis 7,99 33 8,00 bis 8,99 100 9,00 bis 11,49 164 11,50 bis 13,99 19 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 335 2011 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 1 6,50 bis 7,00 2 7,01 bis 7,99 26 8,00 bis 8,99 83 9,00 bis 11,49 165 11,50 bis 13,99 15 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 292 2012 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 0 6,50 bis 7,00 2 7,01 bis 7,99 18 8,00 bis 8,99 84 9,00 bis 11,49 152 11,50 bis 13,99 3 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 259 2013 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 2 6,50 bis 7,00 2 7,01 bis 7,99 9 8,00 bis 8,99 80 9,00 bis 11,49 136 11,50 bis 13,99 7 14,00 bis 18,00 1 Gesamtzahl: 237 Frage 4. Welche Noten mussten die Bewerberinnen und Bewerber im 1. und 2. Staatsexamen vorweisen, um zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden (formale Einstellungsvoraussetzung, bitte jeweils für die einzelnen Jahre darstellen)? Ab dem Jahr 2000 bis 6. Mai 2001: Der Richterwahlausschuss hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 1998 beschlossen, dass als Leitkriterium für die Einstellung in den richterlichen Probedienst eine Note von 8,50 Punkten und mehr in der zweiten juristischen Staatsprüfung zugrunde gelegt wird. Außerdem muss zusätzlich entweder die Note im ersten Staatsexamen 8,50 Punkte betragen oder das arithmetische Mittel beider Examen 8,50 Punkte ergeben, wobei auch in diesem Fall die Punktzahl des zweiten Examens 8,50 Punkte nicht unterschreiten darf. Ab dem 7. Mai 2001: Der Richterwahlausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2001 das Notenquorum für die Berufung in das Richterverhältnis auf Probe oder kraft Auftrags modifiziert und folgenden Beschluss gefasst: Bewerberinnen und Bewerber für die Einstellung in das Richterverhältnis auf Probe oder kraft Auftrags müssen grundsätzlich im ersten und zweiten Staatsexamen mindestens 8,50 Punkte oder aus beiden Staatsexamina eine Summe von mindestens 17 Punkten erreicht haben, wobei der Wert von 8,00 Punkten im zweiten Staatsexamen nicht unterschritten werden darf. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/80 5 Frage 5. Wie viele Neueinstellungen sind tatsächlich vorgenommen worden? Bezüglich der Neueinstellungen weise ich auf die nachfolgende Tabelle hin. Jahr Einstellungen 2000 74 2001 83 2002 72 2003 75 2004 22 2005 46 2006 55 2007 104 2008 91 2009 75 2010 79 2011 53 2012 74 2013 51 In diesen Zahlen sind bis 2009 die Einstellungen für die Ordentliche Gerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften und ab 2010 die Einstellungen für die Ordentliche Gerichtsbarkeit, die Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit sowie die Staatsanwaltschaften enthalten. Frage 6. Welche Noten wiesen die eingestellten Bewerberinnen und Bewerber auf (bitte Differenzierung nach Jahrgängen und Notenbereichen)? Bezüglich der Noten der eingestellten Bewerberinnen und Bewerber wird auf die nachfolgende Tabelle hingewiesen. 2000 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 0 6,50 bis 7,00 0 7,01 bis 7,99 0 8,00 bis 8,99 4 9,00 bis 11,49 59 11,50 bis 13,99 9 14,00 bis 18,00 2 Gesamtzahl: 74 2001 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 0 6,50 bis 7,00 1 7,01 bis 7,99 0 8,00 bis 8,99 17 9,00 bis 11,49 63 11,50 bis 13,99 2 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 83 2002 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 0 6,50 bis 7,00 0 7,01 bis 7,99 0 8,00 bis 8,99 5 9,00 bis 11,49 61 11,50 bis 13,99 6 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 72 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/80 2003 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 0 6,50 bis 7,00 0 7,01 bis 7,99 0 8,00 bis 8,99 6 9,00 bis 11,49 63 11,50 bis 13,99 6 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 75 2004 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 0 6,50 bis 7,00 0 7,01 bis 7,99 0 8,00 bis 8,99 0 9,00 bis 11,49 17 11,50 bis 13,99 5 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 22 2005 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 0 6,50 bis 7,00 0 7,01 bis 7,99 0 8,00 bis 8,99 0 9,00 bis 11,49 33 11,50 bis 13,99 13 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 46 2006 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 0 6,50 bis 7,00 0 7,01 bis 7,99 0 8,00 bis 8,99 1 9,00 bis 11,49 45 11,50 bis 13,99 8 14,00 bis 18,00 1 Gesamtzahl: 55 2007 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 0 6,50 bis 7,00 0 7,01 bis 7,99 0 8,00 bis 8,99 1 9,00 bis 11,49 86 11,50 bis 13,99 17 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 104 2008 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 0 6,50 bis 7,00 0 7,01 bis 7,99 0 8,00 bis 8,99 16 9,00 bis 11,49 66 11,50 bis 13,99 9 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 91 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/80 7 2009 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 0 6,50 bis 7,00 0 7,01 bis 7,99 0 8,00 bis 8,99 8 9,00 bis 11,49 63 11,50 bis 13,99 4 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 75 2010 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 0 6,50 bis 7,00 0 7,01 bis 7,99 2 8,00 bis 8,99 7 9,00 bis 11,49 61 11,50 bis 13,99 9 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 79 2011 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 0 6,50 bis 7,00 0 7,01 bis 7,99 0 8,00 bis 8,99 6 9,00 bis 11,49 35 11,50 bis 13,99 12 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 53 2012 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 0 6,50 bis 7,00 0 7,01 bis 7,99 0 8,00 bis 8,99 2 9,00 bis 11,49 68 11,50 bis 13,99 4 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 74 2013 Noten im 2. Staatsexamen insgesamt 4,00 bis 6,49 0 6,50 bis 7,00 0 7,01 bis 7,99 1 8,00 bis 8,99 1 9,00 bis 11,49 44 11,50 bis 13,99 5 14,00 bis 18,00 0 Gesamtzahl: 51 Frage 7. War und ist es möglich, durch Zusatzqualifikationen (zum Beispiel eine mehrjährige Berufs- erfahrung als Rechtsanwalt) eine Punktzahl unterhalb der offiziellen Grenznoten ausgleichen zu können? Die Auswahl der Bewerber erfolgt - unter Berücksichtigung der zeitlichen und örtlichen Verfügbarkeit - nach Leistungsgesichtspunkten, wobei vorherige berufliche Erfahrungen einbezogen werden und im Einzelfall eine Bewerbung auch abweichend von den Notenwerten berücksichtigt werden kann, beispielsweise bei langjährigen herausragenden Praktikern. 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/80 Frage 8. Sofern Frage 7. bejaht wird: Wie groß ist der zulässige Spielraum dabei und inwieweit hat er sich über die Jahre verändert? Der Spielraum, der eng bemessen ist, hat sich über die Jahre kaum verändert. Von 2000 bis 2013 wurden 4 Bewerber eingestellt, die das Notenquorum des Richterwahlausschusses nicht erfüllt haben. Hierbei handelte es sich um Bewerber mit langjährigen beruflichen Erfahrungen als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt bzw. um Lebenszeitrichter aus Fachgerichtsbarkeiten anderer Bundesländer. Frage 9. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber sind nach einem Einstellungsgespräch in den einzelnen Jahrgängen als ungeeignet abgelehnt worden? Bezüglich der Zahlen der als ungeeignet abgelehnten Bewerber weise ich auf die nachfolgende Tabelle hin. Jahr Abgelehnte Bewerber 2000 4 2001 3 2002 2 2003 4 2004 0 2005 4 2006 7 2007 0 2008 0 2009 0 2010 0 2011 0 2012 0 2013 0 Frage 10. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber haben nach einer Zusage aus der Justiz ihre Bewerbung wieder zurückgezogen (bitte ebenfalls nach den einzelnen Jahrgängen aufschlüsseln)? Bezüglich der Zahlen der nach einer Zusage zurückgezogenen Bewerbung weise ich auf die nachfolgende Tabelle hin. Jahr Zurückgezogene Bewerbungen nach Zusage 2000 7 2001 6 2002 0 2003 1 2004 2 2005 2 2006 4 2007 6 2008 0 2009 3 2010 3 2011 3 2012 1 2013 0 Wiesbaden, 6. März 2014 Eva Kühne-Hörmann