Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 09.09.2014 betreffend Personalaufwand in der öffentlichen Verwaltung bei Veräußerung land- oder forstwirtschaftlicher Grundstücke in Hessen und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung des Fragestellers: Im Anschluss an die Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 6. August 2014 auf die Kleine Anfrage vom 5. Juni 2014 - Drs. 19/482 - frage ich die Landesregierung : Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie lange ist die durchschnittliche Arbeitszeit der beteiligten öffentlichen Verwaltungsbehörden pro gestelltem Antrag auf Veräußerungsgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke in der Größenordnung von 0,25 ha bis 1,0 ha? (Bitte Angaben in Stunden/Minuten, ggf. Schätzung) Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Antrags auf Genehmigung vom Posteingang bis zur Bescheiderteilung beträgt nach den Angaben befragter Genehmigungsbehörden in etwa 1,5 Stunden pro Antragsbearbeiter. Frage 2. Wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies bei im langjährigen Durchschnitt über 9.000 An- trägen pro Jahr? Bei einem durchschnittlichen Aufkommen von 9.000 Anträgen pro Jahr ergeben sich für die Genehmigungsbehörden bei den 16 hessischen Landkreisen mit Landwirtschaftsverwaltung im Durchschnitt 562 Fälle pro Jahr. Hieraus ergibt sich rechnerisch ein durchschnittlicher zeitlicher Arbeitskraft-Bedarf von ca. 815 AKh/Jahr, mithin ein durchschnittlicher Bedarf von etwas über 0,5 AK je Genehmigungsbehörde. Beachtlich ist jedoch in jedem Fall die tatsächliche Fallzahl in den einzelnen Genehmigungsbehörden , weshalb in einzelnen Genehmigungsbehörden mit traditionell höherem Antragsaufkommen eine Kapazität von 1,0 AK und mehr für den landwirtschaftlichen Grundstückverkehr erforderlich sein kann. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz um eine kommunalisierte Aufgabenwahrnehmung handelt, so dass die AK-Einteilung in die Personal- und Organisationshoheit des jeweiligen Landkreises fällt. Frage 3. Wie lang ist die durchschnittliche Verfahrensdauer von der Beantragung Veräußerungsgenehmi- gung bis zur Erteilung? Die Verfahrensdauer eines einzelnen Vorgangs kann nach der Auskunft befragter Genehmigungsbehörden zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Die weit überwiegende Anzahl von Genehmigungsanträgen wird hiernach innerhalb der gesetzlichen Bearbeitungsfrist von einem Monat ohne “Zwischenbescheid“ abschließend bearbeitet. Die Zeitspanne vom Antragseingang bis Bescheiderteilung beträgt bei Verträgen mit Grundstücken über 0,25 ha und Beteiligung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung in der Regel nicht mehr als vierzehn Kalendertage . Wiesbaden, 7. Oktober 2014 Priska Hinz Eingegangen am 21. Oktober 2014 · Ausgegeben am 24. Oktober 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/807 21. 10. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG