Kleine Anfrage der Abg. Banzer, Bächle-Scholz, Caspar, Heinz, Irmer, Klaff-Isselmann, Klein, Lannert, Reif, Reul, Schwarz, Stephan, Veyhelmann, Wallmann (CDU) vom 10.09.2014 betreffend Ausstattung des Hessischen Katastrophenschutzes mit Zivilschutzfahrzeugen des Bundes und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Das Ausstattungskonzept des Bundes zur Umsetzung der neuen Strategien zum Schutz der Bevölkerung führt auch für das Land Hessen zu einer reduzierten Anzahl an Bundesfahrzeugen. Aufgrund fehlender Mittelbereitstellungen durch den Bund entstehen darüber hinaus Ausstattungslücken, bspw. im Bereich der Unterstützungskomponente Brandschutz, von denen gerade auch die kommunalen Feuerwehren betroffen sind. Der Bund plant nunmehr weitere Kürzungen der für den Zivilschutz bereitgestellten Mittel. Auf diese Weise besteht die Gefahr, dass der Bund die zugesagte Zivilschutzausstattung nicht in vollem Umfang sicherstellen kann. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Bund und Länder haben sich im Zuge der Umsetzung der neuen Strategien zum Schutz der Bevölkerung im Jahr 2007 gemeinsam auf ein neues Ausstattungskonzept verständigt. Danach konzentriert sich der Bund schwerpunktmäßig auf die Kernkomponenten (Standardisierte Ausstattung für ABC-Lagen, Medizinische Task Force). Er engagiert sich jedoch auch weiterhin - wenn auch deutlich reduziert - in den Bereichen Brandschutz und Betreuung, der sog. Unterstützungskomponente . Hierfür wurde mit jedem Land eine konkrete Fahrzeugausstattung vereinbart . Die Länder wiederum haben sich bereit erklärt, die durch den teilweisen Rückzug des Bundes entstehenden Ausstattungslücken mit eigenen Anstrengungen zu schließen. Hessen hat hierauf mit einer beispielhaften Ausstattungsoffensive reagiert und seit dem Jahr 2008 über 30 Mio. € in den Katastrophenschutz investiert. Die Zahl der Landesfahrzeuge wurde von ursprünglich 278 auf nunmehr 566 mehr als verdoppelt. Die Helferinnen und Helfer verfügen heute über die modernste und umfangreichste Ausstattung in der Geschichte des Hessischen Katastrophenschutzes. Die Leistungsfähigkeit des Hessischen Katastrophenschutzes genießt bundesweit höchstes Ansehen. Dies ist in erster Linie der Verdienst der vielen tausend Ehrenamtlichen, die sich vorbildlich im Dienste am Nächsten engagieren. Sie haben einen Anspruch darauf, die bestmögliche Ausstattung und Ausbildung zu bekommen, damit sie ihre herausfordernde Aufgabe erfolgreich bewältigen können. Das Land Hessen nimmt diese Verantwortung sehr ernst. Leider ist jedoch festzustellen, dass der Bund seinen eingegangenen Verpflichtungen nicht vollumfänglich nachkommt. Der Bund hat den Ländern zwar bereits eine Vielzahl moderner Fahrzeuge bereitgestellt, doch ist absehbar, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausreichen , die Zusagen gegenüber den Ländern einzuhalten. Anstatt der eigentlich zugesagten 57 Mio. € jährlich werden derzeit jährlich nur 50 Mio. € und ab dem Jahr 2015 jährlich nur 48 Mio. € zur Verfügung gestellt. Dies hat zur Folge, dass der Bund den Ländern anstatt der zugesagten 5.036 Bundesfahrzeuge nur rund 4.300 Fahrzeuge wird bereitstellen können. In Anbetracht der zunehmenden Überalterung gerade der Fahrzeugausstattung in der Ergänzungskomponente Brandschutz ist dies nicht hinnehmbar. Auf Initiative des Landes Hessen hat daher die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene mit der Problematik befasst, die der IMK zu ihrer Herbstsitzung 2014 berichten wird. Eingegangen am 27. Oktober 2014 · Ausgegeben am 29. Oktober 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/820 27. 10. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/820 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Zivilschutzschutzkomponenten des Bundes sind derzeit in Hessen stationiert? In Hessen sind vier Medizinische Task Forces des Bundes stationiert. Darüber hinaus stellt der Bund im Rahmen der Kernkomponente eine standardisierte GABC-Ausstattung und im Rahmen der Unterstützungskomponente Fahrzeuge für den Brandschutz (Löschgruppenfahrzeuge KatS und Schlauchwagen KatS), Betreuungskombis, Gerätewagen Betreuung und Notfallkrankenwagen Typ B bereit. Die aktuelle Fahrzeugausstattung ist der beigefügten Übersicht zu entnehmen . Nach dem gemeinsam zwischen Bund und Ländern beschlossenen Ausstattungskonzept stehen dem Land Hessen 345 Bundesfahrzeuge zu. Derzeit verfügt Hessen über 282 Bundesfahrzeuge. Frage 2: Welche Bundesfahrzeuge stehen nach dem gemeinsam von Bund und Ländern beschlossenen Ausstattungskonzept noch aus? Welche Einheiten sind hiervon betroffen? Derzeit fehlen in Hessen 63 Bundesfahrzeuge. Allerdings sind im aktuellen Bestand von 282 Bundesfahrzeugen 54 LF 16-TS (neu LF KatS) aus den Baujahren 1986 bis 1990 enthalten, die altersbedingt verbraucht sind und nicht mehr den aktuellen technischen Anforderungen genügen . Hier ist absehbar, dass diese Bundesfahrzeuge in nächster Zeit ausgemustert werden müssen . Darüber hinaus fehlen noch 13 Schlauchwagen KatS des Bundes. Hiervon sind die Feuerwehren betroffen, die einen KatS-Löschzug stellen. Im Einzelnen fehlen derzeit folgende Bundesfahrzeuge: GABC-Züge:  3 ABC-Erkunder  5 Messleitkomponenten Medizinische Task Forces:  4 Gerätewagen Behandlung  4 Dekontaminationslastkraftwagen Typ 2+  9 Gerätewagen Sanität (Zuweisung von 7 Fahrzeugen angekündigt)  4 Betreuungslastkraftwagen  4 Mannschaftstransportwagen MTW+ Brandschutzkomponente:  17 Löschgruppenfahrzeuge KatS  13 Schlauchwagen KatS Frage 3: Gibt es konkrete Zahlen für einen Vergleich der früheren Ausstattung des bundesfinanzierten Zi- vilschutzes mit der künftigen Ausstattung für Hessen? Der Umfang des Sollbestands an Bundesfahrzeugen hat sich durch den teilweisen Rückzug des Bundes im Zuge der Umsetzung der neuen Strategien zum Schutz der Bevölkerung im Jahr 2007 nahezu halbiert. Waren es zuvor 688 Bundesfahrzeuge, die dem Land Hessen zugestanden haben, verringerte sich diese Zahl nach dem neuen Ausstattungskonzept auf 345 Bundesfahrzeuge (siehe Antwort zu Frage 2.). Frage 4: Was hat die Landesregierung unternommen, um die durch den teilweisen Rückzug des Bundes entstandenen Ausstattungslücken zu schließen? Welche Fahrzeuge des Katastrophenschutzes wurden durch das Land Hessen beschafft und bei welchen Einheiten wurden diese stationiert? Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, hat das Land Hessen im Rahmen seiner Ausstattungsoffensive über 30 Mio. € in den Katastrophenschutz investiert. Das Land Hessen hat seit dem Jahr 2008 folgende Fahrzeuge beschafft: Aufgabenbereich Führung:  26 Gerätewagen IuK,  3 Feuerwehranhänger IuK,  3 ELW 2. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/820 3 Aufgabenbereich Sanität:  96 Krankentransportwagen Typ B,  38 Gerätewagen Sanität. Aufgabenbereich Betreuung:  1 Gerätewagen Betreuung,  13 Gerätewagen Technik,  29 Feldkochherde. Aufgabenbereich Wasserrettung:  4 Gerätewagen Wasserrettung,  10 Rettungsboote Typ 2. Verbesserung des Schutzes Kritischer Infrastrukturen:  27 Notstrom-Großaggregate. Ausbau des Hochwasserschutzes:  26 Gerätewagen Logistik 1 Hochwasserschutz. Durch diese beispielhafte Kraftanstrengung konnte den Helferinnen und Helfern im Hessischen Katastrophenschutz in kürzester Zeit modernste Ausstattung bereitgestellt werden. Darüber hinaus hat das Land seit dem Jahr 2007 rd. 12 Mio. € für die Förderung kommunaler Beschaffungen von Löschgruppenfahrzeugen für den Katastrophenschutz aufgewandt. Derzeit befinden sich weitere 52 Notstrom-Aggregate mit einer Leistung von je 60 kVA zur Stärkung der Betreuungszüge und zehn zusätzliche Rettungsboote Typ 2 für die Wasserrettungszüge des Landes in der Beschaffung. Diese beiden Beschaffungsaktionen haben ein Gesamtvolumen von 4,7 Mio. €. In Zukunft wird es darum gehen, die Ausstattung der Helferinnen und Helfer gezielt zu verstärken , damit sie sich auch künftig den sich wandelnden Herausforderungen, bspw. durch den Klimawandel oder ein mögliche Gefährdung der Funktionsfähigkeit Kritischer Infrastrukturen, erfolgreich stellen können. Frage 6: Wie schätzt die Landesregierung die künftige Entwicklung der Bundesausstattung in Hessen ein? Die in der Vorbemerkung dargestellte Unterfinanzierung durch den Bund wird dazu führen, dass bestehende Ausstattungslücken bei der Bundesausstattung nicht zeitgerecht geschlossen werden können und - gerade im Bereich der Ergänzungskomponente Brandschutz - die Helferinnen und Helfer mit einer zunehmenden veralteten Ausstattung zurechtkommen müssen. Dies ist aus Sicht des Landes nicht hinnehmbar. Das Land Hessen wird daher auch weiterhin alles unternehmen, beim Bund auf die Einhaltung seiner eingegangenen Verpflichtungen hinzuwirken . Die Feuerwehren vor Ort brauchen hier Planungssicherheit. Wiesbaden, 13. Oktober 2014 Peter Beuth Anlagen Stand: 09.2014 anrechnende Ausstattung Typ Soll Anrechnung Bedarf Dekontaminationslastkraftwagen Personen 2 (Dekon-LKW P) Dekontaminationslastkraftwagen Personen (Dekon-LKW P) 26 26 0 ABC-Erkundungskraftwagen 2 (ABC-ErkKW) / 450 ABC-Erkundungskraftwagen (ABC- ErkKW) 26 23 3 ABC-Erkundungskraftwagen 2 (ABC-ErkKW) / 50 ABC-Erkundungskraftwagen (ABC- ErkKW) 0 0 0 Messleitkomponente Noch nicht konpiziert 5 0 5 Kommandowagen (KdoW) 4 4 0 Gerätewagen Behandlung (GW-Beh) Noch nicht konpiziert 4 0 4 Dekontaminationslastkraftwagen Personen 2+ (Dekon-LKW P2+) Noch nicht konpiziert 4 0 4 Gerätewagen Sanität (GW-San) Auslieferung nächste Tranche in Kürze 30 21 9 Mannschaftstransportwagen (MTW) Betreuungskombi (BtKombi) 8 8 0 Lastkraftwagen Logistik/Betreuung (LKW Log Bt) Noch nicht konzipiert Betreuungslastkraftwagen (BtLKW) 4 0 4 Mannschaftstransportwagen+ (MTW+) inkl. Krankentrage Noch nicht konpiziert 4 0 4 Notfallkrankenwagen Typ B (KTW Typ B) Krankentransportwagen (KTW) 24 24 0 Löschgruppenfahrzeug KatS (LF-KatS) Löschgruppenfahrzeug KatS (LF 16-TS) 71 54 17 Schlauchwagen KatS (SW-KatS) Schlauchwagen (SW 2000Tr) 26 13 13 Gerätewagen Betreuung (GW Bt) Betreuungslastkraftwagen (BtLKW) 49 49 0 Betreuungs-Kombinationskraftwagen (Bt- Kombi) Betreuungskombi (BtKombi) 24 24 0 Notfallkrankenwagen Typ B (KTW Typ B) Krankentransportwagen (KTW) 36 36 0 345 282 63 Zivilschutz-Ausstattung des Bundes in Hessen Bereich Anrechnungsposition Hessen S ta n d a rd A B C - A u s s ta tt u n g M e d iz in is c h e T a s k F o rc e ( M T F ) U n te rs tü tz u n g s k o m p o n e n t e n Summe Fahrzeuge