Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 11.09.2014 betreffend Kosten von Polizeieinsätzen im Rahmen von Fußballspielen in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Bund und Länder wenden für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedes Jahr erhebliche Mittel auf. Ein Teil dieser Kosten fällt für die Einsätze der Hessischen Polizei an Spieltagen der ersten drei Bundesligen, sowie der Regional- und Oberliga an. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert seit Jahren eine Umlage der Kosten für die Einsätze der Polizei auf Verbände und Vereine. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt dieses Modell ebenso ab wie Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Deutscher Fußballbund (DFB), Deutsche Fußballliga (DFL) und Vereine. Das Bundesland Bremen folgt den Argumenten der DPolG und plant derzeit die Umlegung der Kosten von Einsätzen der Polizei im Rahmen von Fußballspielen des Bundesligisten SV Werder Bremen auf die Deutsche Fußballliga (DFL). Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat zur Reduzierung der Kosten bei Fußballspielen indes beschlossen, bei "absehbar friedlichen Spielen" die Polizeikräfte zu reduzieren. Die DPolG hat das Pilotprojekt begrüßt. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Arbeitsstunden leisten die Hessischen Polizistinnen und Polizisten jährlich im Rahmen von Spielen der 1., 2. und 3. Bundesliga sowie der Regionalliga Südwest und der Oberliga Hessen? (Bitte nach Liga und Jahr ab 2010 aufschlüsseln). Anfang der Spielsaison 2011/2012 wurde die statistische Erfassung polizeilicher Einsatzdaten umgestellt, um eine einheitliche und vergleichbare Erhebung in den ersten vier Spielklassen (1. bis 3. Bundesliga sowie der Regionalliga Südwest) zu gewährleisten. Seit diesem Zeitpunkt erfolgt auch die Erfassung der Einsatzstunden hessischer Polizeibeamtinnen und -beamter. 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Einsätze Einsatzstunden gesamt Einsätze Einsatzstunden gesamt Einsätze Einsatzstunden gesamt 1. Bundesliga 17 25.896 17 30.123 2. Bundesliga 34 45.802 17 11.796 17 12.121 3. Bundesliga 57 67.824 57 68.540 39 37.553 Regionalliga 51 10.256 73 10.309 68 38.756 Gesamt 142 123.882 164 116.541 141 118.553 Eine statistische Erhebung der Oberliga Hessen fand in dem angefragten Zeitraum nicht statt, da polizeiliche Maßnahmen in dieser Liga nicht erforderlich waren. Eingegangen am 26. November 2014 · Ausgegeben am 2. Dezember 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/823 26. 11. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/823 Frage 2. Welche Kosten sind dem Land Hessen für die unter 1. genannten Spiele entstanden? 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Einsatzkosten Einsatzkosten Einsatzkosten 1. Bundesliga 1.491.610 € 1.735.085 € 2. Bundesliga 2.509.950 € 679.450 € 698.170 € 3. Bundesliga 3.716.755 € 3.947.904 € 2.163.053 € Regionalliga 562.029 € 593.798 € 2.232.346 € Gesamt 6.788.734 € 6.712.762 € 6.828.653 € Die Einsatzkosten setzen sich zusammen aus Kosten für das Personal sowie für den Gebrauch von polizeilichen Einsatzmitteln gemäß aktueller Personalkostentabellen. Dies waren für die Saison 2011/2012 54,80 € pro Einsatzstunde und für 2012/2013 und 2013/2014 57,60 € pro Einsatzstunde. (bzgl. der Oberliga Hessen siehe Antwort zur Frage 1). Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung die im Bundesland Bremen vorgebrachte Initiative, die Kosten für die Einsätze der Polizei im Rahmen von Bundesligaspielen auf die Deutsche Fußballiga (DFL) und damit auf die 36 Vereine der 1. und 2. Bundesliga umzulegen, in sachlicher wie rechtlicher Hinsicht? Die hessische Landesregierung lehnt den Vorstoß aus Bremen sowohl in sachlicher als auch in rechtlicher Hinsicht ab. Die Polizei ist Garant für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Diesen verfassungsrechtlichen Auftrag übt sie auch beim Einsatz anlässlich von Großveranstaltungen, wie z.B. bei Fußballveranstaltungen , mit besonderem Risiko aus. Vorrangiges Ziel ist, neben der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, die Gewährleistung eines störungsfreien Ablaufs der Veranstaltung für eine Vielzahl von Zuschauern. Schon aus dieser Überlegung heraus verbietet sich eine Kostenrechnung, denn die Polizei wird grundsätzlich für die Allgemeinheit tätig und nicht für Vereine bzw. Fußballverbände. Darüber hinaus ist weiter herauszustellen, dass die Polizei keine Ordnungsfunktion übernimmt, da sie ausschließlich auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung und somit im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages tätig wird. Reine Ordnungsfunktionen, wie z.B. Durchsuchung der Zuschauer und Einlasskontrolle, obliegen dem jeweiligen Veranstalter. Frage 4. Gab es zu der Bremer Initiative Gespräche der hessischen Landesregierung mit Mitgliedern des Bremer Senats? Falls ja, welchen Inhalts waren die Gespräche bzw. zu welchem Ergebnis kamen diese? Nein. Frage 5. Wurde die Bremer Initiative in der Vergangenheit auf einer Innenministerkonferenz thematisiert, ist dies geplant und wird sich die Landesregierung in der Innen- sowie der Sportministerkonferenz gegen eine Ausweitung des Bremer Modells aussprechen? Die Bremer Initiative ist bisher nicht auf einer Innenministerkonferenz thematisiert worden. Darüber hinaus wird sich die hessische Landesregierung, wie bereits zu Frage 3 ausgeführt, gegen eine derartige Initiative aussprechen. Frage 6. Hält die Landesregierung Vereine, den Fußballbund und die Fußballliga generell für die richtigen Adressaten solcher Gebührenerhebungen? Nein. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/823 3 Frage 7. Plant die Landesregierung eine Umsetzung des Bremer Modells in Hessen? Nein. Frage 8. Bekennt sich die Landesregierung zu den Hoheitsaufgaben der Polizei und teilt sie die Einschät- zung, dass die Wahrung der öffentlichen Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger sichergestellt werden muss und daher nicht nur gegen Entrichtung einer Gebühr gewährt wird? Ja. Wiesbaden, 4. November 2014 Peter Beuth