Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 11.09.2014 betreffend Kosten von Polizeieinsätzen im Rahmen von Fußballspielen in Hessen II und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Bund und Länder wenden für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung jedes Jahr erhebliche Mittel auf. Ein Teil dieser Kosten fällt für die Einsätze der Hessischen Polizei an Spieltagen der ersten drei Bundesligen, sowie der Regional- und Oberliga an. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert seit Jahren eine Umlage der Kosten für die Einsätze der Polizei auf Verbände und Vereine. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt dieses Modell ebenso ab wie Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Deutscher Fußballbund (DFB), Deutsche Fußballliga (DFL) und Vereine. Das Bundesland Bremen folgt den Argumenten der DPolG und plant derzeit die Umlegung der Kosten von Einsätzen der Polizei im Rahmen von Fußballspielen des Bundesligisten SV Werder Bremen auf die Deutsche Fußballliga (DFL). Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat zur Reduzierung der Kosten bei Fußballspielen indes beschlossen, bei "absehbar friedlichen Spielen" die Polizeikräfte zu reduzieren. Die DPolG hat das Pilotprojekt begrüßt. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie bewertet die Landesregierung den Beitrag der Vereine in Hessen zur Gewaltprävention, bei- spielsweise durch Fanbetreuung und -projekte? Die Verantwortung des Vereins für seine Fans beginnt bzw. endet nicht an der Stadiongrenze. Sie gilt allgemein. Die Vereine nehmen diese Verantwortung wahr und arbeiten gemeinsam mit den Verbänden intensiv und ernsthaft an der Umsetzung der von der IMK geforderten Maßnahmen . Hierbei unterstützen sie die Fanarbeit sowohl materiell wie auch immateriell durch vereinseigene Fan-Abteilungen oder Fanbetreuer, die verbandsseitig in allen Vereinen der Bundes- und Regionalligen vorgeschrieben sind. Zudem werden Maßnahmen getroffen, die geeignet und erforderlich sind, die Anhänger des eigenen Vereins von sicherheitsgefährdenden Verhaltensweisen innerhalb und außerhalb der Platzanlagen abzuhalten. Besonderes Ziel ist es, Gewaltneigungen zu erkennen und abzubauen sowie bestehende "Feindbilder" zu beseitigen oder zu reduzieren. Fanprojekte werden dagegen nicht von den Vereinen unterhalten. Sie sind eine besondere Form der Jugend- und Sozialarbeit. Sie zeichnen sich durch einen szenenahen und sozialpädagogischen Zugang zu den aktiven Fan-Szenen aus. Nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) sollen Fanprojekte bundesweit, möglichst flächendeckend eingerichtet werden , d.h. in allen Städten mit Fußballvereinen der Bundesliga. In Städten mit Vereinen anderer Ligen sollen Fanprojekte eingerichtet werden, wenn regelmäßig eine größere Anzahl Gewalt suchender oder gewaltgeneigter Anhänger des örtlichen Vereins bei Ausschreitungen auffällig werden. Sie sind unabhängige Einrichtungen der Jugendhilfe und mit den kommunalen Jugendhilfestrukturen vernetzt. Mit ihrem Ansatz sind sie in der Lage , jungen Menschen bei der Bewältigung ihrer Schwierigkeiten zu helfen und sie vor abweichendem Verhalten zu bewahren. Eingegangen am 27. November 2014 · Ausgegeben am 3. Dezember 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/824 27. 11. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/824 Durch die finanzielle Unterstützung seitens der hessischen Landesregierung wurden zwischenzeitlich bei allen hessischen Vereinen der 1. bis 4. Liga Fan-Projekte/Fan-Abteilungen eingerichtet bzw. initiiert. Die aktuelle Finanzierung von 120.000 € pro Fanprojekt erfolgt zu 50 % vom DFB, zu 25 % aus den Ländern und zu 25 % von den Kommunen. Frage 2. Wie bewertet die Landesregierung das Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen, bei dem bei "abseh- bar friedlichen Spielen" eine Reduktion der Einsatzkräfte sowohl auf dem Weg in das Stadion als auch im Stadion selbst vorgenommen wird, insbesondere bezüglich des Risikos von Ausschreitungen sowie in rechtlicher Hinsicht? Frage 3. Plant die Landesregierung eine Initiative, die dem Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen entspricht? Aus Sicht der Landesregierung handelt es sich bei dem Projekt des Landes NordrheinWestfalen um eine hier schon seit Jahren praktizierte individuelle Beurteilung der Spielpaarungen . Die Anzahl der eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten beurteilen die Spielortbehörden im Land Hessen individuell zu jedem Spiel gemäß der Gefährdungslage, um zu gewährleisten , dass ein realistischer und erforderlicher Kräfteansatz gegeben ist. Bezüglich des Einsatzes innerhalb des Stadions gilt, dass hier der Veranstalter die Ordnungsaufgaben wahrnimmt und die Einsatzkräfte ausschließlich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages tätig werden . Damit wird eine offene Präsenz im Stadioninnenraum grundsätzlich nicht praktiziert. Frage 4. Wie steht die Landesregierung zur verursachergerechten Beteiligung von Gewalttätern an den Einsatzkosten der Polizei bzw. wurde ein solcher Weg in Hessen bereits geprüft oder umgesetzt? In konkreten Einzelfällen werden im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen gegen Personen (z.B. Gewahrsamnahme) bereits Kosten gemäß Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport geltend gemacht. Darüber hinaus machen die Vereine zunehmend von dem Instrument der Regressnahme erkannter Gewalttäter Gebrauch, was als abschreckendes Mittel zu bezeichnen ist. Frage 5. Prüft die Landesregierung die Reduzierung von Polizeieinsatzstunden im Rahmen von Fußball- spielen bspw. durch neue Einsatzstrategien, den Einsatz technischer Mittel oder neue Kommunikationsformen ? Die hessische Polizei überprüft stetig ihre Einsatzstrategien auf Optimierungsbedarfe, insbesondere hinsichtlich des notwendigen Kräftebedarfes. Hier werden der Einsatz technischer Mittel sowie andere Entlastungsmöglichkeiten intensiv mit in die Beurteilung einbezogen. Frage 6. Wie bewertet die Landesregierung das sog. "Niedersächsische Modell", bei dem eine verpflich- tende Kombination von Reisemittel und personalisierter Ticketabgabe erfolgt, um die Anwesenheit von potenziellen Störern bzw. Gewalttätern in den Stadien und deren Umfeld wesentlich zu erschweren bzw. auszuschließen sowie die Gelegenheit von Störungen auf Reisewegen wirkungsvoll zu begrenzen? Das "Niedersächsische Modell" kann eine Handlungsoption bei besonders Risiko behafteten Begegnungen sein, um die Anwesenheit von potenziellen Störern oder Gewalttätern in den Stadien bzw. dem Umfeld zu erschweren. Gleichzeitig mindert es die Gelegenheiten von Störungen auf den Reisewegen und kann dazu beitragen, den Fanreiseverkehr zu befrieden. Vor diesem Hintergrund erscheint die Anwendung dieses Modells bei einigen ausgesuchten Spielbegegnungen angemessen und vertretbar. Frage 7. Plant die Landesregierung eine Einführung von verpflichtenden Kombi-Tickets nach dem "Nie- dersächsischen Modell" auch in Hessen? Wie bereits in der Frage 6 geschildert, stellt dieses Modell eine Handlungsalternative dar. Eine Anwendung in Hessen wird vor diesem Hintergrund derzeitig geprüft. Wiesbaden, 11. November 2014 Peter Beuth