Kleine Anfrage der Abg. Beer (FDP) vom 11.09.2014 betreffend Inanspruchnahme der Rente mit 63 und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: Berichten der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 13.08.2014 zufolge haben bis Ende Juli 2014 bereits bundesweit 85.000 Menschen in Deutschland die abschlagsfreie Rente mit 63 beantragt. Bis Mitte des Jahres 2015 rechnet die Bundesregierung mit etwa 240.000 Menschen, die diese Leistung beantragen. Die Rentenversicherung Westfalen meldete für den Monat Juli 2014 nahezu eine Verdreifachung der Anträge im Vergleich zum Vormonat. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Durch das mit Wirkung vom 01.07.2014 in Kraft getretene Rentenpaket wurde die Möglichkeit für Personen mit 63 Jahren und 45 Beitragsjahren geschaffen, abschlagsfrei in Rente zu gehen. Dieses Eintrittsalter wird kontinuierlich bis 2029 auf 65 Jahre angehoben. In der Praxis haben einige Bürgerinnen und Bürger, die die Voraussetzungen erfüllen, von dieser Rentenart bereits Gebrauch gemacht und entsprechende Anträge gestellt. Bei all den kursierenden Antragszahlen ist jedoch zu berücksichtigen, dass damit auch ein Antragsrückgang bei den weiteren Rentenarten verbunden ist. Im Hinblick auf den demografischen Wandel und den zunehmenden Fachkräftemangel ist die Rente mit 63 kritisch zu betrachten. Die Diskussionen dazu wurden bereits geführt. Es ist richtig, dass diese Regelung zur Folge haben kann, dass "Fachkräfte" ihr Arbeitsverhältnis beenden und früher als geplant die Rente beziehen. Aber hierbei gilt zu beachten , dass es keine neue Rentenart ist, die bestimmten Personenkreisen einen Rentenanspruch zusichert , von dem sie bislang ausgeschlossen waren. Es wurden nur andere Konditionen für bestimmte Personen geschaffen. Damit sind die aktuell eingehenden Rentenanträge zu der Rente mit 63 eher als Vorgriff auf zukünftige Antragserwartungen zu sehen. Um aber auch weiterhin auf das bestehende Fachwissen älterer Beschäftigten zurückgreifen zu können, was angesichts der demografischen Entwicklung unerlässlich ist, ist sich in Zukunft verstärkt mit dem Thema "flexiblere Wege in den Ruhestand" zu beschäftigen. Es müssen die Weichen gestellt werden, möglichst viele Beschäftigte, möglichst lange, leistungsfähig in Betrieben zu halten. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Anträge auf die abschlagsfreie Rente mit 63 wurden seit Inkrafttreten des Rentenpakets im Monat Juli 2014 in Hessen gestellt? Im Zeitraum vom 01.07.2014 bis 17.09.2014 wurden 2.297 Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen gestellt. Frage 2. Wie viele Anträge auf die abschlagsfreie Rente mit 63 wurden im Monat August 2014 gestellt? Im August 2014 wurden 625 Anträge auf die Altersrente für langjährig Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen gestellt. Frage 3. Mit wie vielen Anträgen auf die abschlagsfreie Rente mit 63 rechnet die Rentenversicherung Hes- sen bis Mitte nächsten Jahres? Es wird mit ca. 10.000 Anträgen gerechnet. Eingegangen am 22. Oktober 2014 · Ausgegeben am 24. Oktober 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/825 22. 10. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/825 Frage 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, dass es in der Wirtschaft die Ten- denz gibt, ältere Menschen durch Angebote von Lohnerhöhungen von der Beantragung der Rente mit 63 abzuhalten? Verifizierbare Erkenntnisse liegen derzeit nicht vor. Unbestritten ist, dass langjährige Mitarbeiter nun früher ohne Abschläge in Rente gehen können. Betriebe werden voraussichtlich Strategien entwickeln, diese Entwicklung auszugleichen. Entsprechende Tendenzen sind künftig zu beobachten und ggf. normativ zu begleiten. Wiesbaden , 14. Oktober 2014 Stefan Grüttner