Kleine Anfrage der Abg. Degen und Faeser (SPD) vom 11.09.2014 betreffend Zusammenlegung von Abschlussklassen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Wenn eine größere Anzahl von Schülerinnen und Schülern eines Jahrgangs das Klassenziel nicht erreicht, kann es zur Zusammenlegung von Klassen kommen, da sich aufgrund der Verringerung der Gesamtstärke des Jahrgangs ein neuer Teiler für die Lehrerzuweisung ergibt. Infolgedessen können Schülerinnen und Schüler aus ihrem Klassenverband herausgerissen werden. Dies stößt bei Eltern sowie Schülerinnen und Schülern oftmals auf großes Unverständnis, vor allem dann, wenn es am Ende der Sekundarstufe 1 geschieht . Vorbemerkung des Kultusministers: Klassenbildung, Zuordnung von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften zu den einzelnen Klassen sind originäre Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter. Durch die bis zu 105- prozentige Lehrerzuweisung haben die Schulen mehr Spielraum als je zuvor inhaltlich und/oder organisatorisch Schwerpunktsetzungen vorzunehmen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In wie vielen Fällen kam es in den letzten fünf Jahren an hessischen Schulen zu Klassenzusam- menlegungen und in welchen Jahrgangsstufen? (nach Schulform getrennt) Die nach Schulform getrennten Fallzahlen der Klassenzusammenlegungen werden nachfolgend dargestellt: Realschule (alle Realschulen in Hessen): Schuljahr von Jahrgang nach Jahrgang Zusammenlegung 2008/2009 5 6 4 6 7 1 7 8 3 8 9 1 9 10 7 2009/2010 5 6 4 6 7 3 7 8 8 8 9 10 9 10 6 2010/2011 5 6 4 Eingegangen am 28. Oktober 2014 · Ausgegeben am 30. Oktober 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/842 28. 10. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/842 6 7 6 7 8 10 8 9 9 9 10 7 2011/2012 5 6 9 6 7 8 7 8 13 8 9 7 9 10 11 2012/2013 5 6 3 6 7 5 7 8 17 8 9 7 9 10 6 Hauptschule (alle Hauptschulen in Hessen): Schuljahr von Jahrgang nach Jahrgang Zusammenlegung 2008/2009 5 6 2 6 7 2 7 8 15 8 9 18 2009/2010 5 6 3 6 7 3 7 8 6 8 9 13 2010/2011 5 6 4 6 7 4 7 8 11 8 9 12 2011/2012 5 6 2 6 7 2 7 8 9 8 9 10 2012/2013 5 6 7 6 7 0 7 8 12 8 9 11 Grundsätzlich ist es jedoch so, dass die Entscheidung von den Schulen vor Ort abhängig von der Situation und den zur Verfügung stehenden Ressourcen getroffen wird. Über den Einsatz der Mittel entscheidet die Gesamtkonferenz. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/842 3 Frage 2. Aus welchen Gründen kam es jeweils zur Klassenzusammenlegung? Eine Klassenzusammenlegung geschieht in der Regel aufgrund von veränderten Schülerzahlen in der Jahrgangsstufe. Gründe hierfür sind Wegzug, Schulwechsel, Nichtversetzung, Querversetzung , freiwillige Wiederholung, Abgang nach Erfüllung der Schulpflicht oder andere Gründe (z.B. ständiges Fernbleiben, lange Erkrankung). Im Einzelfall können auch räumliche Gründe an einer Schule zu Klassenzusammenlegungen führen. Die Zuweisung der Stunden für die Unterrichtsversorgung richtet sich nach den zu bildenden Klassen und dem Klassenteiler (siehe „Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen vom 21. Juni 2011“). Die Zuweisung richtet sich nach den oberen Grenzen, z.B. hatte die Sophie-Scholl-Schule in Flörsheim im Schuljahr 2013/14 noch 126 Schülerinnen und Schüler im Jahrgang 9 und konnte 5 Klassen bilden (Obergrenze im Realschulbereich ist 30). Durch Nichtversetzung, freiwilligen Rücktritt oder Abgang aus sonstigen Gründen verließen 11 Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufe. Die Jahrgangsgröße beläuft sich nun auf 115 und die Schule hat dementsprechend die Zuweisung für vier Klassen erhalten. Frage 3. Wie viele Abschlussklassen haben im Schuljahr 2013/14 einen so starken Rückgang aufgrund von Nicht-Versetzungen zu verzeichnen, dass Klassenzusammenlegungen zum nächsten Schuljahr erforderlich sind? Hierzu liegen noch keine Daten vor. Ob die Zusammenlegungen aufgrund von Nichtversetzungen erforderlich wurden, ist nicht bekannt. Die Gründe sind - wie in der Antwort zu der Frage 2 dargestellt - vielfältiger Natur. Frage 4. Ist der Landesregierung bekannt, aus welchen Gründen in diesem Schuljahr 11 Schülerinnen und Schüler an der Sophie-Scholl-Schule in Flörsheim der Jahrgangsstufe 9 das Klassenziel nicht erreicht haben? Vorgaben für die Standards zur Entscheidung über das Erreichen des Klassenziels und damit die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe ergeben sich aus den Bestimmungen der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV), hier: §17 und der Anlage 1 zu dieser Verordnung (ABl. 9/11, Seite 546 ff). Die im konkreten Einzelfall jeweils gegebenen Gründe sind nicht bekannt. Frage 5. Gibt es Möglichkeiten, kleinere Abschlussklassen zu bilden, um die Zwangsversetzung von Schü- lerinnen und Schülern in andere Klasse zu vermeiden? Klassenzusammenlegungen sind Einzelentscheidungen, die der jeweiligen Situation einer Schule geschuldet sind. Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, entscheiden die Schulen eigenständig über den Einsatz ihrer Ressourcen. Frage 6. Nach welchen Kriterien werden die Schülerinnen und Schüler auf andere Klassen verteilt? Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler erfolgt nach pädagogischen und schulorganisatorischen Kriterien. Ebenso wird auf gemeinsame Schulwege Rücksicht genommen. Schulen haben dabei Spielraum und gehen in der Regel so vor, dass sie Schüler- und Elternwünsche so weit wie möglich miteinbeziehen. Wiesbaden, 17. Oktober 2014 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz