Kleine Anfrage der Abg. Gnadl (SPD) vom 15.09.2014 betreffend Förderung der Integration von Sportvereinen in den Nachmittagsunterricht und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Seit 2012 fördert das Land über die Schulämter Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen zur Integration von Sportangebote in den Nachmittagsunterricht. Diese Förderungen sind zeitlich auf drei Jahre befristet und degressiv gestaffelt (800 € im ersten, 600 € im zweiten und 400 € im dritten Jahr). Vorbemerkung des Kultusministers: Das seit dem Schuljahr 1991/92 bestehende Programm zur Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen wurde im Jahr 2012 gemeinsam mit dem Landessportbund Hessen (lsb-h) und der Sportjugend Hessen überarbeitet. Die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen findet weit über das thematisierte Landesprogramm hinaus statt, etwa im Ganztagsprogramm oder auf Grundlage einer kommunalen Zusatzfinanzierung . Das Landesprogramm Schule und Verein ist hier ein Baustein von vielen. Die Umstellung des Programms im Jahr 2012 war für viele Schulamtsbereiche Anlass, Schulen und Vereine in der Region zusammen zu bringen. Hiervon haben die Beteiligten wesentlich profitiert . Auch auf Landesebene hat sich ein Arbeitskreis etabliert, der Kooperationsfragen bearbeitet und gemeinsame Veranstaltungen ausrichtet. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportverei- nen bei? Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen wird maßgeblich durch deren Bewegungsaktivität beeinflusst. Diese bildet die Grundlage einer ganzheitlichen Entwicklung, die nicht nur für die intellektuelle, sondern auch für die motorische und gesundheitliche Entwicklung der Kinder verantwortlich ist. Das Schulsystem verändert sich fortlaufend unter dem Druck gesellschaftlicher Veränderungen und internationaler Bildungsstandards. Die Sportvereine unterliegen parallel einem ähnlichen Veränderungsprozess. Die Stichworte lauten hier: demographischer Wandel, Akquise von Ehrenamtlichen , Notwendigkeit der Professionalisierung. Im gemeinsamen "Arbeitsfeld" nehmen die Sportvereine eine bedeutsame Rolle als lokaler Bildungspartner wahr. In den zurückliegenden Jahren ist die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und den Sportvereinen in Hessen kontinuierlich und qualitativ gewachsen. Frage 2. Welche Mittel zur Förderung der Zusammenarbeit von Sportvereinen stehen seitens des Landes im Jahr 2014 und in den folgenden Jahren bereit (aufgeschlüsselt nach Zuteilung an die Schulämter )? Für das Programm sind jährlich 305.000 € eingeplant. Zum Start des Programmes in 2012/13 wurden insgesamt 306.200 €, aufgeteilt in zwei Raten, zugewiesen. Die Verfügbarkeit der Mittel steht jedoch unter dem Vorbehalt des Haushaltsgesetzgebers. Jedes Staatliche Schulamt (SSA) erhält in Abhängigkeit von der Schülerzahl (GS und SEK I) eine feste Zuweisung pro Kalenderjahr . Eingegangen am 31. Oktober 2014 · Ausgegeben am 3. November 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/849 31. 10. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/849 Beim Start im Schuljahr 2012/13 wurden, wie in der Beispieltabelle dargestellt, für die erste Rate nachfolgende Beträge ausgezahlt: SSÄ Betrag für ein Halbjahr Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel Holländische Straße 141 34127 Kassel 12.380 Staatliches Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis-Waldeck-Frankenberg Am Hospital 9 34560 Fritzlar 10.780 Staatliches Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis Rathausstraße 8 36179 Bebra 5.500 Staatliches Schulamt für den Landkreis Fulda Josefstraße 22 - 26 36039 Fulda 4.140 Staatliches Schulamt für den Landkreis Marburg-Biedenkopf Robert-Koch-Straße 17 35037 Marburg 6.250 Staatliches Schulamt für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg Frankfurter Straße 20 - 22 35781 Weilburg 9.980 Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis Bahnhofstraße 82-86 35390 Gießen 13.430 Staatliches Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis Mainzer-Tor-Anlage 8 61169 Friedberg 5.390 Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden Walter-Hallstein- Straße 3 - 5 65197 Wiesbaden 20.350 Staatliches Schulamt für den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis Walter-Flex-Straße 60 / 62 65428 Rüsselsheim 8.950 Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main Stuttgarter Straße 18 - 24 60329 Frankfurt am Main 14.550 Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main Stadthof 13 63065 Offenbach am Main 12.540 Staatliches Schulamt für den Main-Kinzig-Kreis Hessen-Homburg-Platz 8 63452 Hanau 11.750 Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt 7.480 Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis Weiherhausstraße 8 c 64646 Heppenheim 9.630 Die Auszahlung der zweiten Rate erfolgte analog. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/849 3 Frage 3. Wie viele Kooperationsprojekte werden zurzeit gefördert? Zum Ende des Schuljahres 2013/14 wurden 467 Kooperationen gefördert. Frage 4. Wie viele Neuanträge auf Förderung liegen zurzeit vor? Zum Schuljahr 2014/15 sind zusätzlich Neuanträge für 111 Kooperationen genehmigt worden. Frage 5. Wie ist die Finanzierung dieser Neuanträge sichergestellt? Der Gesamtzuschussbetrag bleibt für jedes Staatliche Schulamt bestehen. Die Finanzierung der Neuanträge wird aus den durch die über drei Jahre gestreckte Abschmelzung freigewordener Haushaltsmittel - wie in der Vorbemerkung des Fragestellers bereits erwähnt - möglich. Frage 6. Erachtet die Landesregierung die gewährten Fördersätze als kostendeckend bezüglich der anfal- lenden Übungsleiterentschädigungen bei den Kooperationsprojekten? Eine kostendeckende Finanzierung ist nicht vorgesehen. Die Personalkostenzuschüsse sind ausschließlich Anschubfinanzierungen, die sich über drei Jahre erstrecken und jährlich reduzieren. Solche Anschubfinanzierungen sind im Sport nicht unüblich. Die Sportjugend Hessen ist in zwei Programmen bereits ebenso verfahren. Frage 7. Warum wird die Förderdauer auf maximal drei Jahre begrenzt? Das Programm sieht die Förderung breiten- und freizeitsportlicher Angebote vor. Es handelt sich dabei um eine Anschubfinanzierung. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen zielgerichtet und qualitätsvoll zu initiieren und zu fördern. Die Beteiligten haben so die Möglichkeit festzustellen, ob sich eine zukünftige Kooperation lohnt. Frage 8. Verfügt die Landesregierung über ein Konzept zur Förderung der Fortführung der Kooperations- projekte nach dem Ablauf der Dreijahresperiode? Die Kooperationen sind regional und standortspezifisch sehr unterschiedlich ausgestaltet. Deshalb ist es nicht sinnvoll, von Seiten des Landes ein Konzept zur Fortführung aufzustellen. Zur Finanzierung von Kooperationen stehen den Partnern mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Neben dem o.g. Landesprogramm sind dies u.a. folgende: - Ganztagsprogramm des Landes Hessen, - Fördervereine, - 105-pozentige Unterrichtsversorgung, - Kommunale Programme, - Förderungen durch Sportkreise, - Sponsoren, - "Qualitätsoffensive für den Kinder- und Jugendsport in Hessen" des Landessportbundes und der Sportjugend Hessen. Frage 9. Wie beurteilt die Landesregierung die Zukunftsaussichten der Kooperationen bezüglich deren Weiterführung, wenn die finanzielle Förderung durch die Schulämter auslaufen sollte? Vor allem das Ganztagsprogramm des Landes leistet mit einem Volumen von insgesamt 1.731 Lehrerstellen für Ganztagsangebote im Schuljahr 2014/15 und der Möglichkeit, diese in Geld umzuwandeln, einen erheblichen Beitrag. Umgewandelt werden Stellen in Höhe von etwas mehr als 24 Mio. €. Davon wird ca. ein Drittel (knapp 8 Mio. €) für Kooperationen im Bereich Sport und Bewegung eingesetzt. Die allermeisten der insgesamt 958 ganztägig arbeitenden Schulen in Hessen kooperieren mit Sportvereinen oder -verbänden. Wiesbaden, 28. Oktober 2014 In Vertretung: Dr. Manuel Lösel