Kleine Anfrage des Abg. Dr. Spies (SPD) vom 16.09.2014 betreffend zahnärztliche Versorgung in Hessen und Zulassung medizinischer Versorgungszentren im Bereich der Zahnmedizin 1 und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Fragestellers: Mit der Einführung der medizinischen Versorgungszentren (MVZ) wurden diese auch für den zahnärztlichen Bereich ermöglicht. Angesichts der höhen Planbarkeit zahnärztlicher Untersuchungen und Eingriffe bieten sie sich hier als Möglichkeit einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung ohne hohe Vorabinvestitionen besonders an. Dennoch ist die Entwicklung zahnärztlicher MVZ bisher eher schleppend. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Das MVZ definiert sich als eine fachübergreifende (zahn)ärztlich geleitete Einrichtung, in denen Ärzte und Zahnärzte als Angestellte oder Vertrags(zahn)ärzte tätig sind. Eine Einrichtung ist dann fachübergreifend, wenn in ihr Ärzte mit verschiedenen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen tätig sind. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist die Altersstruktur der hessischen Kassenzahnärztinnen und -ärzte und mit welchen He- rausforderungen für die Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung ist in den nächsten Jahren zu rechnen? Die Altersstruktur der Vertragszahnärzte (Durchschnittsalter am 31.12.) für die Jahre 2004 bis 2013 ist der Anlage 3 zu entnehmen. Die Altersstruktur in den einzelnen Städten und Landkreisen kann dem als Anlage 1 beigefügten Bedarfsplan der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, Stand 31.12.2013, entnommen werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass zurzeit die regionale Versorgung durch eine gute Mischung der Altersstruktur der Vertragszahnärzte und Vertragszahnärztinnen sichergestellt ist und auch in naher Zukunft mit einer Problematik der Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung in Hessen nicht zu rechnen ist. Neben nachvollziehbaren Konzentrationen in großstädtischen Bereichen ergibt sich insgesamt eine ausgewogene vertragszahnärztliche Versorgungsdichte in Hessen. Hinsichtlich der vorherrschenden Altersstruktur wird in Zukunft besonderes Augenmerk auf die ländlichen Gebiete zu richten sein. Frage 2. Wie hoch sind die Kosten für die Neugründung einer Zahnarztpraxis und wie hoch sind die Preise für den Verkauf von Kassenzahnarztpraxen und Kassenzahnarztsitzen? Hierzu liegen der Hessischen Landesregierung keine hessenspezifischen Zahlen vor. In der Anlage 2 wird auf die aktuellen Auswertungen des Instituts der Deutschen Zahnärzte verwiesen. Eingegangen am 31. Oktober 2014 · Ausgegeben am 4. November 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/875 31. 10. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/875 Frage 3. Wie beurteilt die Landesregierung eine Ausweitung der Zahnarztzulassungen unter dem Gesichtspunkt eines angemessenen Wettbewerbs angesichts der Tatsache, dass im zahnärztlichen Bereich in vielen Fällen erhebliche Zuzahlungen zu leisten bzw. nur Festzuschüse der Krankenkassen geleistet werden? Eine Ausweitung von Zahnarztzulassungen ist nach Auffassung der Hessischen Landesregierung in Hessen nicht zu erkennen. Zum 31.12.2011 waren 4.141 Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte , zum 31.12.2012 waren es 4.119 und zum 31.12.2013 waren es 4.060. Das Festzuschusssystem im Bereich Zahnersatz wird erfolgreich umgesetzt. Die Patienten sind in der Wahl ihres Zahnersatzes frei, die Festzuschüsse ändern sich hierdurch nicht. Frage 4. Wie hoch war jeweils der Anteil weiblicher Personen an den Absolventen eines zahnmedizini- schen Studiums in Hessen in den letzten fünf Jahren und wie wird sich diese Entwicklung angesichts der Zusammensetzung der Studierendenschaft weiterentwickeln? Trifft es insbesondere zu, dass bereits heute der Anteil angehender Zahnärztinnen noch deutlich höher liegt als der Anteil angehender Ärztinnen? Der Anteil der Absolventinnen sowohl im zahnmedizinischen als auch im medizinischen Bereich ergibt sich aus den nachfolgenden Tabellen: Zahnmedizin: Jahr gesamt weiblich weiblich in % 2009 184 113 61,4 2010 163 100 61,3 2011 160 90 56,3 2012 176 100 56,8 2013 184 118 64,1 Medizin: Jahr gesamt weiblich weiblich in % 2009 875 517 59,1 2010 855 511 59,8 2011 788 472 59,9 2012 868 564 65,0 2013 800 494 61,8 Es ist nicht zu erkennen, dass der Anteil angehender Zahnärztinnen derzeit deutlich höher liegt als der Anteil angehender Ärztinnen. So beträgt der Anteil weiblicher Absolventen in der Zahnmedizin ca. 60 % im Fünf-Jahres-Schnitt und liegt somit in der gleichen Größenordnung wie bei den Medizinern mit ca. 61 %. Für die einzelnen Jahre gibt es in beiden Bereichen Abweichungen von 2 bis zu 8 %. Es ist zu erwarten, dass sich der Anteil der Absolventinnen in beiden Studiengängen weiter erhöhen wird. Frage 5. Sind der Landesregierung Informationen oder Schätzungen bekannt zu der Frage, in welchem Umfang insbesondere angehende Zahnärztinnen eine Beschäftigung in einem Angestelltenverhältnis mit der Möglichkeit flexiblerer Arbeitszeiten anstreben oder für wünschenswert erachten? Seit der entsprechenden rechtlichen Öffnung des Angestelltenverhältnisses für den zahnärztlichen Beruf ist ein gewisser Anstieg der weiblichen zahnärztlichen Angestellten in den hessischen Praxen zu beobachten. Waren dies beispielsweise im Jahre 2006 noch 203 Personen, stieg diese Zahl bis zum Jahr 2010 auf 295 und pendelt derzeit im Jahr 2013 bei ca. 390. Im Vergleich bleibt die Zahl der niedergelassenen weiblichen Zahnärztinnen vom Jahr 2006 bis 2012 nahezu gleich. Anhand der Erfahrungswerte der Landeszahnärztekammer Hessen wird deutlich, dass zwar viele Zahnärztinnen die Flexibilität und die soziale Sicherheit des Angestelltenverhältnisses schätzen , diese Möglichkeit jedoch vornehmlich zum Sammeln erster Berufs- und Praxisführungserfahrungen , mit dem Ziel einer selbstständigen Niederlassung, oftmals zusammen mit mehreren Kollegen/innen nutzen. Wiesbaden, 31. Oktober 2014 In Vertretung: Dr. Wolfgang Dippel Anlagen Anlage 1 petry Rechteck Anlage 2 petry Rechteck Anlage 3 petry Rechteck