Kleine Anfrage der Abg. Barth (SPD) vom 16.09.2014 betreffend Entfristung, Verlängerung und Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen von Lehrkräften im Hochtaunuskreis und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Hochtaunuskreis gab es im Frühsommer eine rege öffentliche Debatte darüber, dass vielen Lehrkräften mit TV-H-Verträgen, die mehr als fünf Jahre in Folge befristete Arbeitsverträge abgeschlossen haben, keine neuen Verträge in Aussicht gestellt wurden. Hintergrund war eine aufgrund gerichtlicher Entscheidungen erfolgte Aufforderung des Hessischen Kultusministeriums an die Schulämter, drohenden Entfristungen durch Nichtverlängerung von Verträgen vorzubeugen. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Anzahl der befristeten Arbeitsverträge wird, wie bereits in den letzten Jahren geschehen, kontinuierlich abgebaut. Einen gewissen Bedarf an Vertretungsverträgen, um flexibel auf längere Erkrankungen oder Elternzeiten verbeamteter Lehrkräfte reagieren zu können, wird es jedoch auch weiterhin geben. Eine wesentliche Verbesserung der Situation befristet beschäftigter Lehrkräfte ist mit der Verfügung des Landesschulamtes vom 12. August 2014 erreicht worden; mit dieser Verfügung wurde die Grenze, bei deren Überschreiten befristete Verträge in jedem Fall von den Staatlichen Schulämtern zu entfristen sind, auf neun Jahre herabgesetzt. Mit der Festlegung dieser Grenze wird die Anzahl der befristet beschäftigten Lehrkräfte mit einer langen Gesamtbeschäftigungsdauer weiter verringert. Diese Regelungen gelten unabhängig von der Größe der einzelnen Staatlichen Schulamtsbezirke, in denen große Unterschiede bei den Gesamtbeschäftigtenzahlen im Lehramtsbereich bestehen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Lehrkräfte im Hochtaunuskreis mit immer wieder befristeten Arbeitsverträgen haben im Frühsommer vom Staatlichen Schulamt für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis die Information erhalten, dass sie entgegen der Praxis der vergangenen Jahre keine neuen Arbeitsverträge erhalten werden? 39 Personen wurden darüber informiert, dass sie keine neuen befristeten Arbeitsverträge erhalten werden, da aufgrund der Gesamtbeschäftigungsdauer die Gefahr einer Unwirksamkeit der Befristungen dieser Verträge bestehen würde. Frage 2. Wie viele der unter Frage 1 genannten Lehrkräfte hatten zum Schuljahreswechsel im Sommer 2014 eine Gesamtbeschäftigungsdauer von mehr als zwei Jahren, drei Jahren, vier Jahren, fünf Jahren, sechs Jahren, sieben Jahren, acht Jahren und neun Jahren in Form befristeter Arbeitsverträge und haben ein Angebot zur Entfristung erhalten? Die Gesamtbeschäftigungsdauer der unter Frage 1 genannten Lehrkräfte betrug: Mehr als 2 Jahre: ........... 39 Personen, Mehr als 3 Jahre: ........... 39 Personen, Mehr als 4 Jahre: ........... 39 Personen, Mehr als 5 Jahre: ............ 34 Personen, Mehr als 6 Jahre: ............ 23 Personen, Mehr als 7 Jahre: ........... 14 Personen, Mehr als 8 Jahre: .............. 4 Personen, Mehr als 9 Jahre: .............. 0 Personen. Eingegangen am 28. Oktober 2014 · Ausgegeben am 30. Oktober 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/877 28. 10. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/877 Frage 3. Bei wie vielen dieser befristet beschäftigten Lehrkräfte wurde der Vertrag zum Schuljahr 2014/15 aufgelöst oder verlängert? Eine Auflösung des befristeten Arbeitsvertrages im Sinne einer Aufhebung eines bestehenden Arbeitsvertrages erfolgte bei keiner Person. Eine Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages durch erneuten befristeten Anschlussvertrag erfolgte bei keiner Person. Von den in der Antwort zu Frage 1 erfassten Personen wurde aufgrund eines Antrages nach rechtlicher Prüfung des Einzelfalles 13 Personen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ermöglicht (Entfristung). Frage 4. Wie viele Lehrkräfte, deren Verträge nicht verlängert oder entfristet wurden, haben vor Gericht dagegen geklagt? 16 Personen haben vor Gericht geklagt. Frage 5. Wie viele Lehrkräfte, deren Verträge zum Schuljahr 2014/15 verlängert oder entfristet wurden, verfügen über kein Staatsexamen, das 1. Staatsexamen oder das 1. und das 2. Staatsexamen? Von diesen Personen verfügten zwei über das 2. Staatsexamen, eine Person über das 1. Staatsexamen , die übrigen über keine Staatsexamina, aber anderweitige adäquate Ausbildungen, so dass sie für den spezifischen Einsatz ausreichend qualifiziert sind. Wiesbaden, 27. Oktober 2014 In Vertretung: Dr. Manuel Lösel