Kleine Anfrage der Abg. Geis (SPD) vom 17.09.2014 betreffend Kinder besser in Entscheidungen einbeziehen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Demokratie lebt von der Beteiligung ihrer Bürger. Das betrifft sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendliche. In den letzten Jahrzehnten hat sich das Verständnis von Demokratie und Teilhabe verändert. Im Mittelpunkt steht die Überzeugung, dass politisches und soziales Engagement vielfältige Formen aufweist und aktive Menschen voraussetzt. Die Hessische Landesregierung sieht deshalb die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als einen wichtigen Bestandteil zur Förderung und Sicherung unserer Demokratie an. Dabei kommt es insbesondere darauf an, Beteiligungsmöglichkeiten als strukturellen Bestandteil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu verankern und ihr praktisches Mitwirken in verschiedenen Formen und in jedem Lebensalter zu ermöglichen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport und dem Hessischen Kultusminister wie folgt: Frage 1. Welche neuen Instrumente beabsichtigt die Landesregierung zur Verbesserung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln? Frage 2. Welche bisherigen Möglichkeiten der Partizipation von Kindern und Jugendlichen sieht die Lan- desregierung als verbesserungswürdig, welche als verbesserungsfähig an? Die Fragen 1 und 2 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung misst der Partizipation von Kindern und Jugendlichen einen hohen Stellenwert bei. Schon frühzeitig wurden in Hessen zahlreiche Initiativen zur Sicherung und Verbesserung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen ergriffen: Wichtige Grundlagen wurden beispielsweise mit der Einfügung des § 4 c (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen) in die Hessische Gemeinde- und die Hessische Landkreisordnung durch Gesetz vom 8. Juni 1998 geschaffen. Auch in vielen weiteren Bereichen wurde dem Anliegen der Partizipation von Kindern und Jugendlichen Rechnung getragen. Beispielhaft sollen hier folgende Bereiche genannt werden: Mit dem Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) wurden der gesetzliche Auftrag der Träger von Kindertageseinrichtungen konkretisiert und ein Orientierungsrahmen für eine gemeinsame Bildungsphilosophie , Bildungsziele und Bildungsinhalte aller Bildungs- und Lernorte für Kinder von der Geburt bis zum zehnten Lebensjahr zur Verfügung gestellt. Die Rechte von Kindern und die damit in Zusammenhang stehenden Themen sind integraler Bestandteil des BEP sowie der dazu gehörenden Fortbildungsmodule. Die geschützte Öffentlichkeit der Kindertageseinrichtung bzw. der Grundschule wird als ein ideales Lern- und Übungsfeld für gemeinsames und gemeinschaftliches Handeln, für das Einüben demokratischer Kompetenzen betrachtet. Eingebettet in Alltagsbezüge ist sie demokratische, soziale und lebenspraktische Bildung und Erziehung zugleich. Dem einzelnen Kind wird die Möglichkeit zur Gestaltung der eigenen Aktivitäten eingeräumt, soweit sich dies mit seinem und dem Wohl anderer vereinbaren lässt. Dabei können den Kindern eigene Verantwortungsbereiche übertragen werden. Sie lernen somit, Mitverantwortung zu übernehmen, und leisten zudem einen Beitrag zur Verbesserung kindlicher Lebensräume, indem sie als "Experten in eigener Sache" agieren. Im Kontext der im nächsten Eingegangen am 4. November 2014 · Ausgegeben am 7. November 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/879 04. 11. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/879 Jahr angestrebten Aktualisierung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans und der Überarbeitung der Fortbildungsmodule werden auch die Themenbereiche der Partizipation und der Beteiligung von Kindern aktualisiert und verstärkt aufgegriffen werden. Im Bereich der Erziehungshilfe sind durch gesetzliche Grundlagen (s.u.) Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen umfassend gesichert. In Hessen bilden überdies seit vielen Jahren die Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses zu den Mitbestimmungs - und Mitwirkungsrechten junger Menschen in Einrichtungen (Grundrechte und Heimerziehung , 2000) eine wichtige Grundlage. Hier wird u.a. der Aufbau einer eigenen Interessenvertretung in den Einrichtungen (z.B. Heimräte) sowie einer landesweiten Interessenvertretung (Landesheimrat) ausdrücklich gefordert. Das Ministerium für Soziales und Integration wird deshalb auch weiterhin die jährliche Ronneburg-Tagung zur Förderung der Mitwirkung in Jugendhilfeeinrichtungen anbieten und die Arbeit des Landesheimrats und der Arbeitsgemeinschaft der Heimratsberater unterstützen. Hessen ist auf diesem Feld seit langem bundesweiter Vorreiter. Die Möglichkeit, durch Partizipation Selbstwirksamkeit zu erproben und zu erfahren, ist für die Entwicklung junger Menschen gerade in den Hilfen zur Erziehung von hoher Bedeutung. Für die Fachkräfte in den Einrichtungen ist damit eine stetige Herausforderung verbunden, ihre Beratung zu reflektieren und zu optimieren. Beteiligungs- und Beschwerdestrukturen in der Jugendhilfe wird daher in der fachlichen Diskussion eine wichtige Rolle für die Qualitätsentwicklung in Einrichtungen, für eine gelingende Prävention vor Gewalt, aber auch für den pädagogischen Erfolg von Jugendhilfemaßnahmen beigemessen. So ist geplant, im Rahmen des Landesjugendhilfeausschusses die Empfehlungen zu den Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten zu überarbeiten und an veränderte Rahmenbedingungen (Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes zur Entwicklung von Beteiligungs- und Beschwerdekonzepten) anzupassen. In die in der vergangenen Legislaturperiode vom Landesjugendhilfeausschuss beschlossenen "Heimrichtlinien" wurden diese veränderten gesetzlichen Anforderungen bereits aufgenommen. Im Feld der Jugendarbeit und außerschulischen Jugendbildung existieren Möglichkeiten der Partizipation in vielfältiger und höchst ausdifferenzierter Form. In selbstbestimmten Frei- und Erlebnisräumen wird Kindern und Jugendlichen hier zugleich ein Lern- und Bildungsfeld zur Einübung demokratischen und sozialen Verhaltens geboten. So bietet beispielsweise das Grundprinzip des ehrenamtlichen Engagements in Jugendverbänden vielfältige Möglichkeiten zur Selbstorganisation und damit zur Partizipation. Die konkreten Beteiligungsmöglichkeiten sind im Kontext der eigenverantwortlichen Gestaltung und Selbstorganisation von Einzel- und Gruppeninteressen vor allem auf der örtlichen und regionalen Ebene durch die Übernahme von ehrenamtlichen Funktionen geprägt. Kinder und Jugendliche sind hier in besonderer Art und Weise in die Mitentscheidung von Zielen, Aufgaben und Strukturen des jeweiligen Jugendverbandes eingebunden . Ähnliches gilt auch für Angebote in der Verantwortung kommunaler Träger. Mit Blick auf die Öffnung der Angebote im Feld der Jugendarbeit und außerschulischen Jugendbildung hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration das Aktionsprogramm "Stärkung der Partizipation und Teilhabe von Jugendlichen mit Migrationshintergrund (PTJM)" initiiert. Ziel des Programms (Laufzeit von 2012 bis 2014) ist es, durch innovative Projekte positive Impulse für die Partizipation, Qualifizierung und Integration von jugendlichen Migrantinnen und Migranten (Verbesserung von Teilhabe- und Partizipationsmöglichkeiten) zu setzen und existierende ungleiche Zugangschancen zu Angeboten der Jugendarbeit und außerschulischen Jugendbildung für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund abzubauen. Im Bereich des Pflegekinder- und Adoptionswesens ist die Partizipation von Kindern und Jugendlichen mittels der Generalnorm des § 8 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) gesetzlich geregelt . Sie statuiert ein Beteiligungsrecht für Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe. Zudem wird Kindern und Jugendlichen hierin das Recht eingeräumt, sich auch ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten durch das Jugendamt beraten zu lassen sowie sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden. Zudem setzt das Einverständniserfordernis des betroffenen Kindes aus § 1746 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu einer Adoption den Partizipationsgedanken ebenfalls konsequent um. Insgesamt existieren im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe vielfältige Instrumente und Möglichkeiten , die eine Partizipation von Kindern und Jugendlichen fördern und sichern. So legt beispielsweise § 2 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) fest, dass junge Menschen und ihre Familien in angemessener Weise an der Jugendhilfeplanung und anderen sie betreffenden örtlichen und überörtlichen Planungen zu beteiligen sind. Dies korrespondiert mit dem Recht von Kindern und Jugendlichen auf eine dem Entwicklungsstand entsprechende Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungen entsprechend § 5 (Wunsch- und Wahlrecht), § 8 (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen), § 36 (Mitwirkung, Hilfeplan), § 45 (Beteiligungs- und Beschwerdekonzepte in Einrichtungen) und § 79a (Qualitätsentwicklung) SGB VIII. Hingewiesen werden kann zudem darauf, dass das Ministerium für Soziales und Integration in seiner Funktion als Landesjugendamt auch in den Gremien der Bundesarbeitsgemeinschaft der Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/879 3 Landesjugendämter mitarbeitet. Hier wurden beispielsweise im Jahr 2012 eine Orientierungshilfe "Inklusion in der Kinder- und Jugendarbeit", im Jahr 2013 eine fachliche Empfehlung zur Sicherung der Rechte von Kindern in Kindertageseinrichtungen und im Jahr 2014 eine neue fachliche Empfehlung zu den Beteiligungs- und Beschwerdekonzepten in Einrichtungen veröffentlicht . Alle diese Veröffentlichungen verfolgen das Ziel der Förderung und Sicherung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Diese Beispiele zeigen, dass die Frage der Partizipation von Kindern und Jugendlichen ein bedeutender Bestandteil der Arbeit des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration ist. Dass die Förderung der Partizipation über den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration hinausreicht, wird in den Antworten auf die Fragen 3 und 4 deutlich. Insofern kann festgestellt werden, dass aus Sicht der Landesregierung keine neuen Instrumente in diesem Kontext notwendig erscheinen, da Förderung und Sicherung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen als Querschnittsaufgabe kontinuierlich dem Prozess der Qualitätsentwicklung und -sicherung unterliegt. Frage 3. Welche Aufgabe kommt den Hessischen Schulen dabei konkret zu? Der Lebensalltag von Kindern und Jugendlichen wird neben der Einbindung in Familie und Freundeskreis sowie Angeboten von Vereinen und Verbänden, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe u.v.m. insbesondere durch Erfahrungen im Lebensraum Schule geprägt. Dabei kommt dem schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag entsprechend § 2 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) zentrale Bedeutung zu. So soll die Schule u.a. die Befähigung der Schülerinnen und Schüler zur Wahrung eigener Rechte und zur Übernahme staatsbürgerlicher Verantwortung sowie zur Leistung eines Beitrags zur demokratischen Gestaltung des Staates und zu einer gerechten und freien Gesellschaft erbringen. Diesen Auftrag erfüllen die Schulen im Unterricht insbesondere in den Fächern Politik und Wirtschaft, Geschichte und Ethik. In den entsprechenden Kerncurricula nehmen die Grund- und Menschenrechte, die Wahrnehmung eigener Rechte sowie die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern einen hohen Stellenwert ein. Die Befähigung zur Wahrnehmung eigener Rechte und zur Übernahme staatsbürgerlicher Verantwortung wird aber nicht nur durch Unterricht ermöglicht, sondern auch durch die konkrete Einübung von Partizipation, zum Beispiel durch die Wahl und Arbeit der Schülervertretung, durch die Teilnahme an der Schul- und Gesamtkonferenz (§§ 131, 132 HSchG) oder sogenannte Probewahlen anlässlich von Landtags- oder Bundestagswahlen . Die Einübung von politischer und gesellschaftlicher Einflussnahme wird u.a. gefördert durch die Möglichkeit der Herausgabe von Schülerzeitungen und die Teilnahme an Podiumsdiskussionen oder Debatten. Mit "Jugend debattiert" oder Projekten wie "Schüler machen Zeitung" wird Schülerinnen und Schülern in geschützten Räumen die Möglichkeit zur Einübung und Erprobung ihrer Fähigkeiten gegeben. Als zentral für das Demokratielernen ist die Arbeit der Schülervertretung zu sehen. Die Schülervertretung in Hessen hat eine starke Stellung mit wichtigen Kompetenzen auf den verschiedenen Ebenen (Klasse, Schule, Kreis, Land). Die Rechtsstellung und Kompetenzen der Schülervertretung sind im Neunten Teil des Hessischen Schulgesetzes (§§ 121 bis 126 HSchG) und in der Verordnung über die Schülervertretungen und die Studierendenvertretungen (VOSV) geregelt. Die Mitbestimmungsrechte der Schülervertretung übt der Schülerrat (alle Klassensprecherinnen und -sprecher einer Schule) aus. Nach § 122 i.V.m. § 110 HSchG muss der Schülerrat einer Entscheidung der Schulkonferenz, z.B. über das Schulprogramm, der Verpflichtung zur Teilnahme an Ganztagsangeboten, der Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe oder der 5- oder 6-jährigen Organisation des Gymnasialzweiges an kooperativen Gesamtschulen zustimmen. Ebenso bedürfen Entscheidungen der Gesamtkonferenz über die Zusammenfassung von Fächern zu Lernbereichen, die Auswahl der Fremdsprache, die in der Grundschule einzuführen ist, und Art, Umfang und Beginn der Fachleistungsdifferenzierung in verschiedenen Schulformen dieser Zustimmung. Der Schülerrat hat somit in wichtigen Fragen Mitbestimmungsrechte. Darüber hinaus hat er Anhörungsrechte nach § 122 HSchG i.V.m. §§ 110 Absatz 3, 112 HSchG, beispielsweise bei Entscheidungen der Schulkonferenz über Grundsätze für die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, die Organisation des Schüleraustausches, die internationale Zusammenarbeit, Vereinbarungen zu Schulpartnerschaften und schulinterne Grundsätze für Schulfahrten und Wandertage, über die Verteilung des Unterrichts auf fünf oder sechs Wochentage und verschiedene Schulordnungen. Bei Maßnahmen der Schulleiterinnen/Schulleiter, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind, und bei der Auswahl von zugelassenen 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/879 Schulbüchern ist der Schülerrat ebenfalls anzuhören. Außerdem können Klassensprecherinnen und Klassensprecher an der Klassenkonferenz und Vertreterinnen und Vertreter des Schülerrats an der Gesamtkonferenz mit beratender Stimme teilnehmen. Kreis- und Stadtschülerräte sind gemäß § 115 Absatz 2 HSchG anzuhören zum Schulentwicklungsplan des Schulträgers, vor der Neuerrichtung einer Versuchsschule und bei solchen Maßnahmen nach § 110 Absatz 2, von denen mehrere Schulen gleichzeitig unmittelbar betroffen sind. Der Landesschülerrat ist ausweislich § 124 Absatz 4 HSchG anzuhören bei allgemeinen Bestimmungen über Bildungsziele und Bildungsgänge, insbesondere bei Fragen der Kerncurricula, Lehrpläne und Prüfungsordnungen, bei allgemeinen Bestimmungen, welche die Aufnahme in weiterführende Schulen und die Übergänge zwischen den Bildungsgängen regeln, bei allgemeinen Richtlinien über die Auswahl von Lernmitteln und bei allgemeinen Schulordnungen, soweit sie das Unterrichtswesen gestalten. Eine besondere Bedeutung kommt im Zusammenhang mit Demokratielernen und Partizipation auch dem seit August 2007 bestehenden Projekt des Hessischen Kultusministeriums "Gewaltprävention und Demokratielernen" (GuD) zu, das zum Ziel hat, Schulen bei der nachhaltigen Implementierung von gewaltpräventiven und demokratieförderlichen Programmen durch Fortbildung und Beratung zu unterstützen. Die Fortbildungsangebote von GuD basieren auf Prinzipien und Standards der Partizipation, des Demokratielernens und der Gewaltprävention, sind inhaltlich aufeinander abgestimmt und werden sowohl schulformspezifisch als auch schulformübergreifend angeboten. Praxisnähe und Umsetzbarkeit der Fortbildungsinhalte in den Schulalltag sind dabei von zentraler Bedeutung. Lehrkräfte werden qualifiziert, ihre Schülerinnen und Schüler in partizipativen und Sozialkompetenz fördernden Prozessen zu begleiten, in denen sie Konfliktfähigkeit, eine demokratische Grundhaltung, Team- und Sozialkompetenz, Verantwortungsfähigkeit und Selbstwirksamkeit entwickeln. Auf folgende weitere Angebote können hessische Schulen zurückgreifen, um Partizipation von Kindern und Jugendlichen und demokratisches Handeln direkt oder indirekt noch besser zu fördern : Klassenrat Im Klassenrat werden aktuelle Probleme und Themen des Klassenlebens behandelt. Die Lehrperson ist (nachdem Ablauf und Rollen eingeführt sind) gleichberechtigter Teilnehmer. Schülerinnen und Schüler übernehmen Organisation und Leitung der Klassenratsstunde. Der Klassenrat fußt auf den Kinderrechten, insbesondere dem Recht auf Beteiligung. Teilnehmende Klassen erhalten ein Plakat mit den Kinderrechten und ein "Mitmach-Set Klassenrat", um die Methode optimal umsetzen zu können. Angefordert werden können Beratung, Fortbildungsangebote und Materialien zum Klassenrat über das Projekt des Hessischen Kultusministeriums "Gewaltprävention und Demokratielernen" (GuD). buddY-Programm Das buddY-Programm wurde ab 2006 den weiterführenden Schulen in Hessen angeboten und seit 2013 im Rahmen einer weiteren Kooperationsvereinbarung zwischen buddY e.V. und dem Hessischen Kultusministerium auch auf die hessischen Grundschulen übertragen. 43 Grundschulen aus elf Schulamtsbezirken beteiligen sich aktuell am Grundlagentraining. Begleitet werden die Prozesse der Umsetzung an den Schulen durch sogenannte Prozessmoderatorinnen/ -moderatoren (u.a. vier Schulpsychologinnen/-psychologen an den Staatlichen Schulämtern) in enger Kooperation mit GuD. Zentrale pädagogische Zielsetzungen des Programms sind Verantwortungsübernahme , Partizipation und Lebensweltorientierung. Entsprechend qualifizierte Schülerinnen und Schüler übernehmen als buddys in für sie zentralen Bereichen des schulischen Lebens eigenverantwortlich bestimmte Aufgaben und Rollen, um anderen zu helfen: z.B. als Lernhelfer, Schülerstreitschlichter oder Pausenbuddys. Eingebettet sind die buddY-Aktivitäten in einen angestrebten Schulentwicklungsprozess, der sich auf die Schulkultur positiv auswirken soll. Schülerstreitschlichter Das Angebot, Schülerstreitschlichterinnen und -schlichter auszubilden, stellt ebenfalls GuD bereit , um den Mediationsgedanken bei der Lösung von Konflikten in die Schulen zu tragen. Lehrkräfte werden hierzu von GuD qualifiziert, um selbst Schülerinnen und Schüler als Streitschlichter auszubilden und in ihrer Arbeit zu begleiten und zu beraten. "Modellschul-Netzwerk für Kinderrechte Rhein-Main" Das Pilotprojekt "Modellschul-Netzwerk für Kinderrechte Rhein-Main" wurde 2010 durch Makista (Macht Kinder stark für Demokratie e.V.) mit maßgeblicher Unterstützung der AnnKathrin -Linsenhoff-UNICEF-Stiftung initiiert. Ziel ist es, ein Schulnetzwerk für Kinderrechte in Hessen aufzubauen. Dies soll einen praxisnahen, transparenten Eindruck in den Schulalltag Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/879 5 der Kinderrechte-Schulen ermöglichen. Die nachhaltige Struktur einer demokratischen Schulkultur an den Modellschulen sowie von den Modellschulen seit dem Schuljahr 2012/2013 angebotene Fortbildungsreihen für interessierte Schulen setzen Impulse für die Ausweitung und Weiterentwicklung in andere hessische Regionen. Das Fortbildungsprogramm ist Teil einer "Kinderrechte -Infrastruktur" in ganz Hessen. UNESCO-Projektschulen Eine besondere Rolle spielen auch die für Friedens- und Demokratieerziehung herausgehobenen Referenzschulen, die hessischen UNESCO-Projektschulen. Die Schülerinnen und Schüler lernen unter Einbeziehung neuer Medien, außerschulischer Lernorte und fachübergreifender Strukturen nicht nur, die Menschenrechte und die Prinzipien der Demokratie besser zu verstehen (wie grundsätzlich an allen Schulen in Hessen), sondern auch, sie im Alltag zu respektieren und für ihre Umsetzung einzustehen. Hessische Demokratietage für Schulen Bereits zum sechsten Mal fand am 22. November 2013 am Goethe-Gymnasium in Bensheim der Hessische Demokratietag statt, den GuD zusammen mit Makista e.V. und anderen Kooperationspartnern jährlich veranstaltet. Hierzu sind Schulklassen, Lehrkräfte und Eltern eingeladen, sich intensiv u.a. in Workshops einen Tag lang mit demokratierelevanten Themen auseinanderzusetzen . Der 7. Hessische Demokratietag findet am 5. Dezember 2014 in Friedberg statt. Förderprogramm "Demokratisch Handeln" Das Land Hessen beteiligt sich seit vielen Jahren am bundesweiten Förderprogramm "Demokratisch Handeln", welches junge Menschen zu mehr politischem Interesse und zu mehr Engagement für Demokratie anregen soll. Hierzu gibt es einen Wettbewerb, an dem Schulen teilnehmen können; die Gewinner treffen sich jährlich zu einer "Lernstatt Demokratie". Kinderrechte Bestandteil des Hessischen Referenzrahmens Schulqualität Kinderrechte sind Bestandteil des "Hessischen Referenzrahmens Schulqualität" (HRS), der auch Grundlage für Schulinspektionen ist. Der HRS ist in sieben Qualitätsbereiche gegliedert. Einen Qualitätsbereich stellt die "Schulkultur" dar. Im Zusammenhang mit der Frage, ob sich Schulen gegenüber allen Schülerinnen und Schülern verantwortlich zeigen und deren Potenzial fördern, wird ausdrücklich als Anhaltspunkt genannt: "Kinderrechte werden in der Schule thematisiert und beachtet." Als messbare Wirkung des Ziels wird genannt: "Die Schülerinnen und Schüler kennen die Kinderrechte und nehmen sie wahr." Frage 4. Bis wann sollen welche Ziele zur besseren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an welchen Entscheidungsprozessen erreicht werden? Hierzu wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 verwiesen. Wiesbaden, 28. Oktober 2014 In Vertretung: Dr. Wolfgang Dippel