Kleine Anfrage des Abg. Franz (SPD) vom 06.02.2014 betreffend Entwicklung der Rechnungsstellung von Freiwilligen Feuerwehren an das Land Hessen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Im Zuge von Veränderungen der Organisation der Straßenmeistereien wird von Seiten der Freiwilligen Feuerwehren beklagt, dass sie insbesondere am Wochenende häufig mit Aufgaben betraut werden, die in der Zuständigkeit der Straßenmeistereien liegen. Für diese Aufgaben dürfen die Feuerwehren Rechnungen an das Land Hessen stellen. Die Belastung der ehrenamtlich Tätigen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren wird dadurch wesentlich erhöht und wird beklagt. Vorbemerkung des für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: In den vergangenen Jahren hat es keine Organisationsveränderungen bei den Straßenmeistereien von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement gegeben. Im Jahr 2000 war im Bereich der Autobahnmeistereien sowie in drei Straßenmeistereien mit autobahnähnlichen Bundesstraßen - Alten-Buseck, Geisenheim und Groß-Umstadt- eine ganzjährige Rufbereitschaft außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit eingeführt worden. Diese umfasste je zwei Mitarbeiter bei den Autobahnmeistereien und je einen Mitarbeiter bei den Straßenmeistereien. Im Rahmen des Pilotversuches zur Privatisierung einer Straßenmeisterei, bei dem der Betrieb der Straßenmeisterei Groß-Umstadt zwischen 2007 und 2010 einem Privatunternehmen übertragen worden war, wurde aus Gründen der Vergleichbarkeit auch in den beiden ReferenzStraßenmeistereien Friedberg und Hofheim eine Ganzjahres-Rufbereitschaft eingerichtet. Diese Regelung endete mit dem Pilotversuch am 30. September 2010. Von September 2012 bis September 2013 war im Rahmen eines Pilotversuchs als freiwillige Leistung eine Notdienst-Rufbereitschaft bei den Straßenmeistereien eingerichtet, die von den Leitstellen und der Polizei beispielsweise bei Unfällen oder Ölspuren zur Unterstützung angefordert wurden. Seit Dezember 2013 wird dieser Pilotversuch in veränderter Form bis 31. März 2014 fortgeführt. Ab 1. April 2014 wird bei Hessen Mobil eine dauerhafte Notdienst-Rufbereitschaft eingeführt. Pro Straßenmeisterei steht dann eine Person nachts und an Wochenenden als Notrufbereitschaft zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Beseitigung von Ölspuren und Verschmutzungen nach Unfällen rechtlich der Verursacher verantwortlich ist. Der Gefahrenabwehr ist in der Regel mit einer Sperrung des betroffenen Straßenabschnittes oder Straßenteils oder anderer geeigneter verkehrlicher Maßnahmen Genüge getan. Hierfür ist nach § 44 StVO nebst zugehöriger Allgemeiner Verwaltungsvorschrift die Straßenverkehrsbehörde und nicht die Straßenbaubehörde (Straßenmeistereien) zuständig. Bei Gefahr im Verzuge wird die Polizei anstelle der an sich zuständigen Behörde tätig. Insoweit besteht für die Feuerwehren nur dann eine Veranlassung , Ölspuren u.ä. zu beseitigen, wenn dadurch eine Ausbreitung umweltgefährdender Stoffe verhindert wird. Diese Aufgabe kann nach erfolgter verkehrlicher Absicherung durch die zuständige Behörde (Straßenverkehrsbehörde bzw. Polizei bei Gefahr im Verzuge) grundsätzlich die zuständige Straßenmeisterei oder eine von ihr beauftragte Firma während der allgemeinen Arbeitszeiten wahrnehmen, soweit der Verursacher nicht zu ermitteln ist. Soweit im Rahmen der Rufbereitschaft an Stelle des eigentlichen Verantwortlichen unmittelbar mit der Beseitigung von Gefahrenquellen wie z.B. Ölspuren begonnen wird, dient dies insoweit nur der schnelleren Wiederherstellung der uneingeschränkten Nutzbarkeit der Straße und somit der Mobilität von Bürgern und Unternehmen. Eingegangen am 7. April 2014 · Ausgegeben am 9. April 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/88 07. 04. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/88 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Wie viele Rechnungen (Stückzahl) wurden von den Freiwilligen Feuerwehren in den Jahren a) 2009, b) 2010, c) 2011, d) 2012 pro Jahr für Einsatztätigkeiten im Bereich der Straßenmeistereien an das Land gestellt? Die Zahl der Rechnungen betrug für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen insgesamt: a) 2009 ................... 56, b) 2010 ................... 66, c) 2011 ................... 99, d) 2012 ................... 98. Frage 2. Welche Gesamtbeträge sind in den angefragten Jahren a) 2009, b) 2010, c) 2011, d) 2012 an die Feuerwehren gezahlt worden? Die Summe der Rechnungsbeträge betrug bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen insgesamt: a) 2009 ........31.875,97 €, b) 2010 ........38.036,33 €, c) 2011 ........67.573,64 €, d) 2012 ........53.336,36 €. Wiesbaden, 21. Februar 2014 Tarek Al-Wazir