Kleine Anfrage der Abg. Löber (SPD) vom 25.09.2014 betreffend Unterstützung von Schafhaltern in Hessen und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragestellerin: "Ich setze mich in der Agrarpolitik bewusst dafür ein, dass die Belange der Schafhalter auch Beachtung finden ", so Ministerin Hinz in einer Pressemitteilung vom 29. April 2014. Ohne zukunftsweisende Maßnahmen wird der Berufsstand der Schafhalter in Hessen in den kommenden Jahren drastisch an Personal verlieren . Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt. Frage 1. Wie steht die Landesregierung zur Einführung einer Kopf-Prämie in der Schafhaltung in Hessen? Die Landesregierung sieht die generelle Einführung einer pauschalen Kopf-Prämie für die Schafhaltung kritisch. Die Einführung einer tierbezogenen Zahlung zur Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft wird hingegen befürwortet. Deshalb wird ab 2015 für die Schafrassen Rhönschafe und Coburger Fuchsschaf (sowie für die Ziegenrasse Weiße Deutsche Edelziege ) in Hessen eine Zahlung von 30 € je Tier eingeführt. Bereits im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik - Reform (GAP-Reform) 2003/2004 hat Deutschland den schrittweisen Ausstieg aus den produktionsgekoppelten Direktzahlungen beschlossen . Die damalige Entscheidung hat auch zu einem Wegfall der Mutterschafprämie, aber gleichzeitig zu einem erheblichen Anstieg der flächenbezogenen Zahlungen für Dauergrünland geführt. Der erst 2013 abgeschlossene Anpassungsprozess hat zu einer deutlichen Mittelumverteilung zu Gunsten extensiv wirtschaftender Grünlandbetriebe geführt. Die Wiedereinführung einer Mutterschafprämie hätte zur Folge, dass diese Form der Förderung auch Haltern anderer Tierarten nicht vorenthalten werden könnte. 2004 gab es bundesweit sechs verschiedene Tierprämien, deren administrative Umsetzung einen enormen Verwaltungsaufwand verursachte. In Ihrer Wirkung hatten diese Kopfprämien einen produktionssteigernden und marktverzerrenden Effekt. Da das Prämienvolumen mit der Bestandsgröße angestiegen ist, haben besonders intensive Tierhaltungsbetriebe am stärksten profitiert. Im Rahmen der GAP-Reform 2013/2014 wurde in Deutschland die Einführung einer "Rauhfutterfresserprämie " diskutiert. Ein entsprechender Modellvorschlag fand keine Mehrheit und somit keinen Eingang in das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz, in dem die Eckpunkte für die nationale Umsetzung der Reform bis 2020 festlegt sind. Bei der Durchführung der Direktzahlungen in Deutschland werden die Belange der Schafhalter dennoch berücksichtigt: Ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfrüchten oder Untersaaten können mit Schafen beweidet werden. Frage 2. Ist eine Anhebung der Flächenprämie für Schafhalter in naher Zukunft denkbar? Ja. Sowohl für die flächenbezogenen EU-Direktzahlungen, als auch die flächenbezogene Agrarumweltförderung sind Erhöhungen vorgesehen. Eingegangen am 23. Oktober 2014 · Ausgegeben am 27. Oktober 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/925 23. 10. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/925 Bei den flächenbezogenen Direktzahlungen werden die Fördersätze in Hessen für die Basisprämie von 2017 bis 2019 in drei Schritten um jeweils rund 4 % angehoben. Dies entspricht einer Steigerung der Hektarbeträge von ca. 260 € je Hektar auf ca. 290 € je Hektar. Im Rahmen des neuen Hessischen Programms für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM) können ab 2015 zusätzlich zur Förderung einer besonders nachhaltigen Dauergrünlandbewirtschaftung (Grundförderung) erstmals speziell für die Schaf- und Ziegenbeweidung flächenbezogene naturschutzfachliche Zusatzleistungen (Top-up) vergütet werden. In drei verschiedenen Stufen können somit Fördersätze (Grundförderung + Top-up) in Höhe von 250 € je Hektar, 280 € je Hektar oder 340 € je Hektar erzielt werden. Durch Kombination mehrerer Zusatzleistungen ist ein Höchstfördersatz von bis zu 460 € je Hektar möglich. Bei dem auslaufenden Agrarumweltprogramm (HIAP) wurde im Landesdurchschnitt zuletzt für Schafhalter bzw. extensive Rinderhalter ein Fördersatz von rd. 270 €/ha ausgezahlt. Der Höchstfördersatz betrug 450 € je Hektar. In der Budgetplanung des HALM ist eine deutliche Anhebung des Mittelansatzes für die besonders natur- und umweltgerechte Grünlandbewirtschaftung von bisher rd. 56 Mio. € (2007 bis 2013) auf künftig rd. 73. Mio. € (2014-2020) vorgesehen, das entspricht einer Steigerung um rund 30 %. Frage 3. Wenn Frage 2 verneint wurde: weshalb nicht? Frage 2 wurde nicht verneint. Frage 4. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der hessischen Schafhaltung insgesamt für die Landschaftspflege? Viele Biotoptypen (z.B. Kalkmagerweiden, Heiden) sind durch jahrhundertelange Schafbeweidung entstanden; entsprechend eignet sich die Schafbeweidung insbesondere um diese Biotoptypen zu erhalten. Schafe eignen sich - je nach Rasse - zur Pflege fast aller Flächen von ebenem bis zu steilem Gelände, von trockenen bis zu nassen Standorten und selbst für Flächen mit geringstem Futterertrag. Aufgrund der geringen Trittbelastung durch die Schafbeweidung besteht kaum Erosionsgefahr. Spezielle Naturschutzziele können durch die Möglichkeit des flexiblen und unterschiedlich intensiven Abhütens erreicht werden. Außerdem kommt es durch den Nährstofftransfer von den Weideflächen zur naturschutzfachlich gewünschten Aushagerung. Frage 5. Die Anzahl der Schäfer in Hessen geht kontinuierlich zurück. Wie gedenkt die Landesregierung, dieser Entwicklung entgegenzuwirken? Neben den bereits aufgezeigten verbesserten Fördermöglichkeiten im Rahmen der 1. Säule sowie des Agrarumweltprogramms HALM soll künftig, als dritte flächenbezogene Beihilfemaßnahme , die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete stärker auf die besonders schwer zu bewirtschaftenden Grünlandstandorte ausgerichtet und somit noch mehr den extensiven Beweidungsformen zu Gute kommen. Darüber hinaus wird auch weiterhin im Rahmen eines qualifizierten Beratungs- sowie Aus- und Fortbildungsangebots des Landesbetriebs Landwirtschaft (LLH) gezielt Unterstützung geleistet, um insbesondere die betriebswirtschaftlichen Bedingungen individuell zu verbessern. Wiesbaden, 14. Oktober 2014 Priska Hinz