Kleine Anfrage der Abg. Dr. Neuschäfer, Roth, Schmitt und Weiß (SPD) vom 25.09.2014 betreffend Nutzung landeseigener Grundstücke und Gebäude zur Unterbringung von Asylsuchenden und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung der Fragesteller: Das Hessische Immobilienmanagement (HI) hat die Aufgabe, landeseigene Grundstücke und Gebäude nach betriebswirtschaftlichen Prinzipien zu nutzen und zu verwerten. Nicht mehr benötigte Grundstücke werden zunächst einer ökonomischen Analyse unterzogen. Erst dann wird über ihren Verkauf oder eine Grundstücksentwicklung entschieden. Gegenwärtig beschreitet das HI drei Vertriebswege: Ausbietung, Versteigerung und Entwicklung. Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Das Hessische Immobilienmanagement (HI) ist ein kaufmännisch orientierter Betrieb des Landes Hessen. Ziele und Schwerpunkte der Betriebspolitik sind ein systematisch-ökonomisches Gebäudemanagement, die Verwertung landeseigener Grundstücke nach wirtschaftlichen Prinzipien und die Optimierung der Behördenunterbringung an einzelnen Standorten. Im Falle des Freizugs eines Gebäudes wird nach einer ökonomischen Analyse seitens HI geprüft , ob seitens des Landes eine weitere Verwendung gefunden werden kann bzw. ob seitens der Dienststellen des Landes ein Bedarf hinsichtlich einer solchen Immobilie besteht, gegebenenfalls im Rahmen einer Ressortabfrage. Im Falle einer negativen Wirtschaftlichkeitsanalyse bzw. der Entbehrlichkeit für die Nutzung des Gebäudes durch Dienststellen des Landes wird der Weg der Ausbietung bzw. Versteigerung beschritten. Umgekehrt ist das HI auch Dienstleister für die Dienststellen des Landes bei der Suche nach geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten bei sich ändernden Rahmenbedingungen. Das HI war früh eingebunden, als es um alternative Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge ging. Die Unterkünfte müssen zur Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen allen üblichen , durch Gesundheitsämter, Bauämter und Brandschutzbehörden zu prüfenden Vorschriften genügen. Von der Obersten Bauaufsichtsbehörde im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) wurde unter dem Bezug "Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für die Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen nach § 1 Landesaufnahmegesetz" am 5. August 2014 ein Schreiben an die unteren Bauaufsichtsbehörden in Hessen verschickt. Darin wurde die Anwendung der vom Land Nordrhein-Westfalen erarbeiteten "Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für Flüchtlingsunterkünfte" empfohlen. Diese auch auf der Homepage des HMWEVL veröffentlichten Hinweise zeigten konkrete Möglichkeiten zur Ausschöpfung der bauplanungsrechtlichen Spielräume auf, um geeignete Standorte für Unterkünfte zu finden. In dem Schreiben war darauf hingewiesen worden, dass die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz einen eigenen Leitfaden erarbeitet, der nach seiner Verabschiedung auch in Hessen eingeführt werden soll. Diese "Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für Unterkünfte von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in den verschiedenen Gebietskulissen " wurden am 2. Oktober 2014 von der Fachkommission Städtebau beschlossen. Sie sind anstelle der nordrhein-westfälischen Hinweise seit dem 20. Oktober 2014 nebst einer Eingegangen am 26. November 2014 · Ausgegeben am 2. Dezember 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/929 26. 11. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/929 Rechtsprechungsübersicht auf der Homepage des HMWEVL veröffentlicht. Den Kommunen und Bauaufsichtsbehörden in Hessen wird die Anwendung dieser Hinweise der Fachkommission Städtebau empfohlen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister für Soziales und Integration und dem Hessischen Minister für Wirtschaft , Energie, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt: Frage 1. Wie viele landeseigene Gebäude betreut das HI derzeit? Wie viele davon stehen jeweils zur Aus- bietung, Versteigerung oder zur Entwicklung zur Verfügung? Derzeit werden von dem Hessischen Immobilienmanagement hessenweit 1.114 Gebäude (Stand 29.09.2014) betreut, von denen 19 Gebäude (1,7 %) leer stehen. Es befinden sich 8 dieser Gebäude in der Ausbietung bzw. in der Vertriebsanalyse als Vorstufe zur Ausbietung, 3 Gebäude werden entwickelt. Momentan sind keine Gebäude im Versteigerungsverfahren . Für acht der Gebäude finden derzeit Standortprüfungen bezüglich einer weiteren Landesnutzung statt. Frage 2. Wie viele Gebäude sind in gutem Zustand und nutzbar? Frage 3. Welche dieser Gebäude waren unter welchen Bedingungen für die Flüchtlingsunterbringung nutzbar? Welche Gebäude könnten kurzfristig mit geringem oder überschaubarem Aufwand dafür nutzbar gemacht werden? Frage 4. Welche Gebäude sind für diesen Zweck nicht nutzbar und aus welchem Grund? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2. bis 4. gemeinsam beantwortet. Bei den derzeit leer stehenden Gebäuden im Bestand des HI handelt es sich um sehr unterschiedliche Gebäude. Einige Gebäude sind allein aufgrund ihrer Bauweise nicht für Wohnzwecke geeignet (bspw. Gewerbehalle). In den meisten Fällen handelt es sich um Bürogebäude, die erst mit erheblichem Aufwand für Wohnzwecke hergerichtet werden könnten. Daneben sind einige Gebäude erst nach Sanierungsarbeiten im Sanitär- und Heizungsbereich für Wohnzwecke nutzbar und somit ebenfalls nicht kurzfristig zur Unterbringung von Flüchtlingen geeignet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Wiesbaden, 14. November 2014 Dr. Thomas Schäfer