Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP betreffend Gesundheitsstandort Hessen Drucksache 19/545 Die Große Anfrage beantwortet der Minister für Soziales und Integration im Namen der Hessischen Landesregierung wie folgt: I. Gesundheitswirtschaft in Hessen Frage 1. Wie viele Unternehmen in Hessen werden der Gesundheitswirtschaft zugerechnet? Frage 2. Welchen Umsatz erwirtschaftet die hessische Gesundheitswirtschaft und welchen Anteil am Gesamtumsatz in Hessen hat sie? Frage 4. Wie viele Personen sind in der hessischen Gesundheitswirtschaft sozialversicherungspflichtig beschäftigt , aufgegliedert nach Sektoren? Welchen Beschäftigungsanteil hat die Gesundheitswirtschaft an der Gesamtbeschäftigung in Hessen ? Frage 5. Welche Wachstums- und Beschäftigungspotenziale sieht die Landesregierung für diesen Wirtschaftsbereich ? Die Fragen 1, 2, 4 und 5 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Gegenüber der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der FDP vom 11.12.2012 betreffend Gesundheitsstandort Hessen (Drucksache 18/6788) hat die Landesregierung keine neuen Erkenntnisse. Frage 3. Welchen Umsatz erwirtschaften die Pharmaunternehmen in Hessen insgesamt, wie hoch ist der Anteil am Gesamtumsatz der Gesundheitswirtschaft in Hessen? Die Pharmaunternehmen in Hessen erwirtschafteten im Jahr 2011 einen Umsatz von 10,4 Mrd. €. Damit nimmt Hessen vor Baden-Württemberg (8,0 Mrd. Umsatz) den Spitzenplatz im Ländervergleich ein. II. Prävention in Hessen Frage 6. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung der Prävention und Gesundheitsförderung bei? Gesundheitsförderung und Prävention werden in Zukunft einen immer größeren Stellenwert in der gesamten Gesellschaft haben. Auf Bundesebene wird zurzeit ein Präventionsgesetz erarbeitet , welches noch im Dezember 2014 vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Staatlich geförderte Projekte zur Prävention und Gesundheitsförderung sind unverzichtbar und werden in Hessen im Rahmen des Präventionsplans "GesundLeben - GesundBleiben" durchgeführt . Angesichts des demografischen Wandels und des steigenden Lebensalters wird es jedoch künftig vermehrt auch darauf ankommen, Verantwortung für die eigene Gesundheit zu übernehmen . Gesundheit ist ein hohes, persönliches Gut. Sie zu bewahren, muss Aufgabe jedes Einzelnen sein. Sich aktiv für die eigene Gesundheit einzusetzen, heißt Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Jede Bürgerin und jeder Bürger ist gefordert, sich gesund und fit zu halten , um spätere Folgeschäden aus ungesunder Lebensweise zu vermeiden. Prävention muss insgesamt , auch für jeden Einzelnen, einen noch höheren Stellenwert erhalten. Die Landesregierung legt deshalb in ihren Programmen einen hohen Stellenwert auf die zielgerichtete Gesundheitskompetenzförderung für bestimmte Zielgruppen in den entsprechenden Settings. Eingegangen am 1. Oktober 2014 · Ausgegeben am 6. Oktober 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/945 01. 10. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/945 Frage 7. Welche Formen der Prävention werden genutzt und in welchen Bereichen sind diese besonders wirksam? Der hessische Gesundheitsbericht (www.gesundheitsbericht.Hessen@hsm.hessen.de) stellt die Programme und Projekte der Landesregierung und verschiedener hessischer Träger alters- und geschlechtsdifferenziert dar. Angesichts der Erkenntnisse aus dieser differenzierten Datenlage zum Beispiel über die chronischen Erkrankungen können die Gesundheitsziele in Zukunft zielgruppen- und problemorientiert ausgerichtet werden. Überall dort, wo es sinnvoll und notwendig ist, werden die Daten des Gesundheitsberichts künftigen Präventions- und Gesundheitsförderprogrammen zugrunde gelegt. Die Ergebnisse des Gesundheitsberichts zeigen, dass es dabei sinnvoll sein wird, nach Altersstufen zu differenzieren und den Schwerpunkt der Gesundheitsförderung und Prävention auf die gesundheitlichen Belastungen in den jeweiligen Altersgruppen zu legen. Ziel muss es sein, in den drei Lebensphasen ein gesundes Aufwachsen, ein gesund Bleiben und ein gesundes Altern zu ermöglichen. In der Kindheit und Jugend muss es künftig vermehrt darum gehen, sich der psychischen Gesundheit und der Gesundheitskompetenzbildung zuzuwenden. Im mittleren Erwachsenenalter sollte ein Fokus auf der betrieblichen Gesundheitsvorsorge und präventiven Maßnahmen zum Thema psychische Belastungen am Arbeitsplatz liegen. Im Seniorenalter geht es in Zukunft noch mehr um Fragen der Erhaltung von Beweglichkeit und körperlicher Funktionalität sowie des psychischen Wohlbefindens. Ziel ist es, die hessischen Bürgerinnen und Bürger zu befähigen, Verantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen, um so möglichst lange ein eigenständiges und gesundes Leben zu führen. Prävention und Gesundheitsförderung beginnen im Alltag und dauern ein Leben lang, vom gesunden Aufwachsen zum gesund Bleiben und dem gesunden Altern. In allen drei Lebensphasen gilt es, gesundes Verhalten zu unterstützen. Dafür bedarf es nicht allein der Unterstützung individueller Verhaltenskorrekturen (Verhaltensprävention), sondern auch der förderlichen Gestaltung in den entsprechenden Lebenswelten/Settings (Verhältnisprävention), sei es in der Kindertagesstätte, in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Kommune oder in den Senioreneinrichtungen. Frage 8. Welche Präventionsprojekte werden durch die Hessische Landesregierung unterstützt? Wie sind die Erfahrungen? Aus den Daten des Gesundheitsberichts entwickelte die Landesregierung den Gesundheitsförderungsplan Hessen "GesundLeben - GesundBleiben". Er beinhaltet ein integrales Gesundheitsförderungskonzept entlang der drei Lebensphasen "GesundAufwachsen", "GesundBleiben" und "GesundAltern". Projekte und Programme der Prävention und Gesundheitsförderung gewinnen damit an altersbezogener Zielorientierung. Da die Gesundheitsrisiken auch innerhalb der Altersgruppen nicht homogen sind, ist zusätzlich nach Lebensstil und Lebenswelt zu differenzieren ; ihre Risikofaktoren lassen sich im Wesentlichen gliedern in die Verhaltensbereiche Ernährung , Bewegung, psychische Gesundheit/Selbstwahrnehmung und Suchtmittelmissbrauch. Wie im Gesundheitsbericht dargestellt, sind Herzkreislauferkrankungen, Krebs und Diabetes sowie psychische Erkrankungen am häufigsten und sollen darum im hessischen Gesundheitsförderungsplan "GesundLeben - GesundBleiben" gezielt durch entsprechende Präventionsmaßnahmen bearbeitet werden. Im Folgenden einige Kernthemen: Im Rahmen des Programms "Hessen bewegt sich - 3.000 Schritte extra für Ihre Gesundheit" arbeitet das Ministerium für Soziales und Integration zusammen mit der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung e.V. (HAGE) an Bewegungsförderungs-Programmen z.B. durch den Einsatz von Schrittzählern, eBikes für Senioren oder einer Wanderausstellung zur Bewegungsförderung. Das Ministerium für Soziales und Integration evaluierte zusammen mit dem Landessportbund, dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und drei Hochschulen die Nutzung zweier Bewegungsparcours , um den Gesundheitseffekt von solchen Angeboten für nicht sportlich aktive ältere Menschen zu ermitteln und daraus eine Handreichung für interessierte Kommunen zur bundesweiten Anwendung zu entwickeln. Der Leitfaden Bewegungsparcours wurde 2012 an alle hessischen Kommunen gesandt, mehr als 90 Bewegungsparcours wurden seitdem aufgebaut und weitere sind in Planung. Hessen hat mit diesen, durch die Sportorganisationen begleiteten Bewegungsparcours für Seniorinnen und Senioren ein Konzept geschaffen, welches nicht nur deutschlandweit, sondern nun auch im europäischen Ausland auf Interesse stößt. Die Landesregierung führt zusammen mit der Hessischen Krebsgesellschaft und der Stiftung Leben mit Krebs im Rahmen der hessischen Krebspräventionsinitiative seit 2012 unter dem Motto "DU BIST KOSTBAR - Hessen gegen Krebs" eine Krebskampagne durch mit Fokus auf Krebsvorsorge, Diagnostik und Prävention. "DU BIST KOSTBAR" spricht sowohl gesunde Menschen als auch Krebspatienten an und soll dadurch Primärprävention, Sekundärprävention Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/945 3 und Tertiärprävention in einer gemeinsamen Kampagne mit einem Fokus auf Darmkrebs, Brustkrebs, Hautkrebs und die Gebärmutterhalskrebsprophylaxe verbinden. Frage 9. Wie viele Betriebe in Hessen bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Gesundheitsvorsorge an, gibt es derzeit unterstützende Maßnahmen durch das Land? Wenn ja, welche? Eine der wesentlichen Grundlagen ist die "Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union" von 1997. Danach umfasst die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) alle Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Initiiert werden können diese Maßnahmen durch Arbeitgeber, Arbeitnehmer(-vertretungen ) oder andere Akteure, beispielsweise Krankenkassen oder im Rahmen von Projekten. In der Luxemburger Deklaration werden drei Felder genannt, innerhalb derer die BGF- Maßnahmen angesiedelt sind: - Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen, - Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung und - Stärkung persönlicher Kompetenzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei BGF-Maßnahmen zunächst um freiwillige Angebote der Betriebe handelt, die aus unterschiedlichen Gründen und in sehr verschiedenen Kontexten initiativ werden, um die Gesundheit ihrer Belegschaften zu verbessern. Daneben existieren die gesetzlichen Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die von den staatlichen Arbeitsschutzbehörden überwacht werden. Die Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbedingungen sind - insbesondere nach der Neufassung des Arbeitsschutzgesetzes im Herbst 2013, in der die Berücksichtigung psychischer Belastungen explizit in den Gesetzestext integriert wurde - zentrale Themen der Beratung und Überwachung im Arbeitsschutz und werden in Schwerpunktprogrammen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) mit hoher Priorität von den Aufsichtsdiensten bearbeitet. Es besteht Konsens dahin gehend, dass im Rahmen der Prävention dem "Setting Betrieb" eine hohe Bedeutung zukommt und dass hier sowohl die Maßnahmen des - gesetzlich geregelten - Arbeits- und Gesundheitsschutzes als auch der - optionalen - betrieblichen Gesundheitsförderung ein hoher Stellenwert einzuräumen ist. Aus einer repräsentativen Befragung der Betriebe, die anlässlich der Evaluation der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie im Jahr 2011 durchgeführt wurde, lassen sich erstmals auch für Hessen Erkenntnisse über Angebote zur betrieblichen Gesundheitsförderung ableiten. Es handelt sich um Einschätzungen der Führungskräfte oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Über Zeiträume und Intensität der angebotenen Maßnahmen liegen keine Informationen vor. Der Prozentsatz der Betriebe, die Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anbieten, und die Art der angebotenen Maßnahmen ergeben sich aus der Anlage 1. Bei einer detaillierten Betrachtung zeigt sich erwartungsgemäß, dass Gesundheitsförderungsmaßnahmen tendenziell eher in größeren Betrieben angeboten werden; insbesondere hinsichtlich innerbetrieblicher, sportlicher Aktivitäten sowie der Suchtprävention wären im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen weitere Aktivitäten sinnvoll. Hierzu wird auf die Anlage 2 verwiesen . In einer weiteren Befragung (siehe Anlage 3), die sich an eine ebenfalls repräsentative Stichprobe von Beschäftigten richtete, antworteten insgesamt knapp 40 % der Befragten in Hessen, dass sie im Laufe des vorangegangenen Jahres an mindestens einer der angebotenen Gesundheitsförderungsmaßnahmen teilgenommen haben. Die Schwerpunkte, die derzeit im Bereich BGF gelegt werden, sind überwiegend dem Bereich "Stärkung der persönlichen Kompetenzen" zuzuordnen. Themen, die angesprochen werden, sind in der Hauptsache: - Raucher-Entwöhnungsprogramme, seltener auch andere Suchtprogramme, - Ernährungsberatung und Ernährungsimpulse (beispielsweise durch Änderung des Kantinenangebotes ), - Bewegung und Sport zur Prävention von Muskel- und Skelett-Erkrankungen, - Entspannungstraining zur Stressreduktion, - in Einzelfällen wird Beratung/Coaching in sozialen Konflikten oder Schuldnerberatung angeboten . 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/945 Eine Unterstützung der Betriebe bei der Planung und Realisierung von BGF findet durch Beratung im Rahmen der Arbeitsschutzaufsicht und durch Kooperationen im Kontext von Netzwerkarbeit statt. Frage 10. In welchen Bereichen sieht die Landesregierung Handlungsbedarf im Präventionsbereich? Psychische Erkrankungen: Handlungsbedarf besteht - bei der Gestaltung von Arbeit und Arbeitsabläufen - insbesondere im Hinblick auf den Gesundheitsschutz bei arbeitsbedingten psychischen Belastungen. Psychische Erkrankungen gewinnen an Bedeutung, denn nicht nur die Gesundheit und Lebensqualität des Einzelnen werden durch sie nachhaltig beeinträchtigt. Auch aus unternehmerischer sowie volkswirtschaftlicher Sicht sind die Konsequenzen erheblich: Psychische Erkrankungen mindern das Leistungsvermögen der betroffenen Beschäftigten, verursachen nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (2012) inzwischen etwa 13 % der Arbeitsunfähigkeitstage und stellen mittlerweile die häufigste Frühverrentungsursache dar. Hier wird es darauf ankommen, in den nächsten Jahren sowohl mit Maßnahmen der Arbeitsgestaltung (verhältnispräventiv) als auch durch Verhaltensänderungen der Führungskräfte und der Beschäftigten die Prävention zu verbessern. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung wird deutlich, dass Ansätze betrieblicher Prävention langfristig nur dann ihre Ziele erreichen können, wenn sie als umfassende betriebliche Präventionsstrategie angelegt sind, die sowohl die Belange der jeweiligen Beschäftigtengruppen als auch die spezifischen Belastungskonstellationen berücksichtigen. Lebensphase junge Erwachsene: Handlungsbedarf im Präventionsbereich sieht die Landesregierung vor allem bei jungen Männern . Die Daten des hessischen Gesundheitsberichts zeigen, dass junge Männer eine höhere Gesundheitslast aufweisen als junge Frauen. Aufgrund dessen entwickelte das Ministerium für Soziales und Integration ein Präventionsprojekt, welches männliche Auszubildende dazu animieren soll, gesünder, bewusster und damit auch leistungsfähiger zu leben. Dieses Pilotprojekt "Jungengesundheit " wurde bereits 2012 erfolgreich mit der AVM (Gesellschaft zur Förderung der beruflichen Bildung) in Rüsselsheim durchgeführt. 2013 wurde das Projekt bei K+S, FRAPORT und Evonik durchgeführt. Auch in diesem Jahr ist eine Fortführung des Projektes mit vier weiteren Piloten in hessischen Unternehmen und für junge männliche Erwerbslose geplant sowie ein analoges Projekt mit dem Namen "Mädchengesundheit", das als Zielgruppe junge Frauen in der Ausbildung ansprechen soll. Betriebliche Gesundheitsförderung: Der Gesundheitsstand der erwerbstätigen Bevölkerung ist ein strategischer Standortfaktor im globalen Wettbewerb. Arbeitsausfallstage oder durch gesundheitliche Beeinträchtigungen verminderte Produktivität belasten die Volkswirtschaft erheblich. Für viele Krankheiten kann eine positive Kosten-Nutzen-Rechnung für Investitionen in die Gesundheit der Bevölkerung erstellt werden. Der Prävention und Gesundheitsförderung kommt angesichts der Alterung der Bevölkerung und der zu erwartenden längeren Lebensarbeitszeit eine besondere Relevanz zu. Die Landesregierung wird zusammen mit den Krankenkassen die Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz weiter ausbauen. Prävention vor "Lifestyle-Erkrankungen": Lifestyle-bedingt nehmen Volkskrankheiten wie Diabetes und Herzkreislauferkrankungen, aber auch psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burn-out stark zu. Deshalb legt die Landesregierung den Fokus auf die Prävention dieser "non communicable diseases". Die Förderung der Alltagsbewegung hilft nicht nur in der Prävention der Lifestyle-Erkrankungen, sondern trägt zur nachhaltigen Steigerung der Lebensfreude im Alter bei. Die Landesregierung wird darum Projekte wie die hessischen Bewegungsparcours, die Schrittzähler, aber auch das Diabetes- Programm der Landesärztekammer Hessen "Fit und Gesund älter werden" weiterhin unterstützen und ausbauen. Frage 11. Welche Schritte plant die Landesregierung, um Maßnahmen im Bereich der Prävention weiterzuentwickeln und wo setzt sie ihre Schwerpunkte? Die Landesregierung arbeitet zurzeit an einer Neuauflage des Hessischen Gesundheitsberichts mit den Krankheitsdaten der 5 Millionen GKV-Versicherten in Hessen. Aus den dargestellten Krankheitsmustern in den verschiedenen Lebensphasen werden zielgruppenspezifische Präventionsprogramme unter Berücksichtigung bereits bestehender Programme und in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Ressourcen abgeleitet. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/945 5 III. Ambulante ärztliche Versorgung in Hessen Frage 12. Wie viele niedergelassene Ärzte und Zahnärzte gibt es in Hessen (bitte hessenweit und pro Landkreis bzw. kreisfreie Stadt jeweils getrennt nach Fachgebieten angeben)? Hierzu wird auf die Anlagen 4 bis 9 verwiesen. Frage 13. Wie ist der Versorgungsgrad in der vertragsärztlichen Versorgung in den einzelnen hessischen Planungsbereichen? Gibt es in Hessen ärztliche Unterversorgung in einzelnen Fachgebieten? Wenn ja, in welchen Fachgebieten und in welchen Landkreisen? Zwar besteht nach den derzeitigen Bundesvorgaben in fast allen hessischen Landkreisen und Städten und für fast alle Arztgruppen eine statistische Überversorgung. Trotzdem ist eine ungleiche räumliche Verteilung der Arztsitze innerhalb der Planungsbereiche feststellbar. Insbesondere in ländlichen Regionen wird es immer schwerer, junge Medizinerinnen und Mediziner für eine Niederlassung zu gewinnen. Bezüglich detaillierter Informationen zum Versorgungsgrad in der vertragsärztlichen Versorgung in den hessischen Planungsbereichen wird auf die Anlagen 10 bis 13 verwiesen. Frage 14. Wie hat sich der Nachfolgebedarf in hessischen Hausarztpraxen seit dem Jahr 2012 entwickelt und wie hoch wird er bis zum Jahr 2025 bei einer unterstellten Praxisübergabe mit 65 Jahren (bitte hessenweite Zahlen und nach Landkreisen aufschlüsseln)? Die in den Anlagen 14 und 15 dargestellten Zahlen hessischer Hausarztpraxen legen - bei unterstellter Praxisabgabe mit 65 Jahren - die Anzahl der Hausärzte pro Kopf am 01.01.2012 bzw. 01.07.2014 dar und betrachten die Entwicklung bis zum Jahr 2025. Diese Angaben sind nach Information der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen lediglich als Richtwerte anzusehen und können vom tatsächlichen Bedarf aufgrund des o.g. Grundes abweichen. In diese Berechnung sind zu erwartende Nachbesetzungen von Praxen nicht eingeflossen. Die Ergebnisse stellen also lediglich dar, wie viele Ärzte 2025 ein Alter erreicht haben werden, in dem sie ihre Praxis voraussichtlich abgeben wollen. Unter Zugrundelegung des Arztbestandes vom 01.01.2012 liegt der Anteil der über 64-jährigen Hausärzte in Hessen bei 6,07 %. Eine Vorausberechnung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen auf das Jahr 2025 hat ergeben, dass der Anteil der über 64-jährigen Hausärzte in Hessen sodann bei 60,49 % liegen würde. Wird der Arztbestand vom 01.07.2014 betrachtet, liegt der Anteil der über 64-jährigen Hausärzte in Hessen bei 10,98 %. Eine Vorausberechnung auf das Jahr 2025 hat ferner ergeben, dass der Anteil der über 64-jährigen Hausärzte in Hessen bei 54,05 % liegen würde. Insofern könnten die Vorausberechnungen auf den beiden verschiedenen Datengrundlagen der Jahre 2012 und 2014 nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Schlussfolgerung zulassen, dass mit den in 2012 in Hessen niedergelassenen Hausärzten im Jahr 2025 ein höherer Nachfolgebedarf als mit den aktuell niedergelassenen Hausärzten bestehen würde (60,49 %/54,05 %). Allerdings ist nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zu berücksichtigen, dass aufgrund der Reform der Bedarfsplanungsrichtlinie im Jahr 2013 und der damit verbundenen Öffnung zahlreicher Planungsbereiche für weitere Hausarztsitze ein Zuwachs der Anzahl der hessischen Hausärzte um ca. 4,5 % zu verzeichnen ist. Vor dem Hintergrund, dass diese Vertragsarztsitze mehrheitlich durch junge Hausärzte besetzt wurden, ergibt sich der im Rahmen der Hochrechnung auf das Jahr 2025 ermittelte, um 6,44 % verringerte Nachfolgebedarf. Frage 15. Wie viele Ärzte mit einem ausländischen Berufsabschluss haben sich in den letzten 2 Jahren in Hessen niedergelassen, wie vielen Anträgen auf Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen wurde stattgegeben (bitte nach EU- und Nicht-EU-Länder aufschlüsseln)? Approbationen gesamt: .................................. 806 Abschlüsse in einem sog. Drittstaat: .................. 305 Abschlüsse in einem EU-Mitgliedsstaat: .............. 501 Hierzu wird auch auf die Anlage 16 verwiesen. Frage 16. Wie viele Personen sind bei den in Hessen niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten sozialversicherungspflichtig beschäftigt und wie hat sich die Zahl der Beschäftigten seit 2012 entwickelt? Die Entwicklung der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in hessischen Arztpraxen seit dem Jahr 2000 ist der Anlage 17 zu entnehmen. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/945 Frage 17. Wie hat sich die Zahl der Auszubildenden bei den in Hessen niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten seit 2012 entwickelt (bitte jeweils getrennt nach Ärzten und Zahnärzten sowie nach Ausbildungsberufen angeben)? Die Landeszahnärztekammer Hessen teilt folgende Zahl an abgeschlossenen Ausbildungsverträgen (Berufsausbildung Zahnmedizinische Fachangestellte) mit: 2012 ............ 1.067 2013 ............ 1.061 2014 .............. 550 Da aufgrund der späten Sommerferien viele Verträge erst zum 1. September abgeschlossen werden, geht die Landeszahnärztekammer Hessen davon aus, dass die Zahlen der Vorjahre auch in 2014 erreicht werden. Die Landesärztekammer teilt folgende Zahlen an abgeschlossenen Ausbildungsverträgen (Berufsausbildung Medizinische Fachangestellte) mit: 2012 .............. 961 2013 .............. 950 2014 .............. 926 Die Entwicklung der Zahl der Auszubildenden bis zum Jahr 2012 bei den hessischen Arztpraxen ist der Anlage 18 zu entnehmen. Frage 18. Wie viele niedergelassene Ärzte und Zahnärzte haben seit 2012 in Hessen ihre Zulassung freiwillig zurückgegeben bzw. wie vielen wurde die Zulassung entzogen? Eine Übersicht der freiwillig zurückgegebenen sowie entzogenen Zulassungen niedergelassener Ärzte (und psychologischen Psychotherapeuten) sowie Zahnärzte seit 01.01.1999 ist den Anlagen 19 und 20 zu entnehmen. Frage 19. Wie viele Medizinische Versorgungszentren (MVZ) gibt es in Hessen und wo befinden sie sich? Von welchen Trägern werden die MVZs jeweils betrieben? Insgesamt gibt es in Hessen 162 Medizinische Versorgungszentren (MVZs) in unterschiedlicher Trägerschaft. Träger der in Hessen gegründeten Medizinischen Versorgungszentren sind Vertragsärzte , Krankenhausträger, Leistungserbringer von Heilmitteln, Leistungserbringer von Hilfsmitteln, Leistungserbringer nach den §§ 132a II, 132b, 132c I SGB V sowie ermächtigte Krankenhausärzte. Detailinformationen sind der Anlage 21 zu entnehmen. Frage 20. Wie viele niedergelassene Ärzte bieten alternative diagnostische und therapeutische Maßnahmen an, z.B. Homöopathie? Die Anzahl der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die alternative diagnostische und therapeutische Maßnahmen anbieten, ist der Anlage 22 zu entnehmen. Frage 21. Wie beurteilt die Landesregierung die ambulante ärztliche Versorgung in Hessen insgesamt? Welche Möglichkeiten ergeben sich für die Landesregierung durch das GKV- Versorgungsstrukturgesetz? Insgesamt betrachtet verfügt Hessen aktuell über eine gute flächendeckende vertragsärztliche Versorgung. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in einigen eher ländlichen Regionen Hessens heute schon die Zahl der dort tätigen Ärztinnen und Ärzte stark abgenommen hat bzw. aufgrund der Altersstruktur der Ärzteschaft in den nächsten Jahren vorhersehbar abnehmen wird. Dies gilt in erster Linie für die hausärztliche Versorgung, vereinzelt aber auch für die fachärztliche Versorgungsebene. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz, das am 01.01.2012 in Kraft getreten ist, wurde die wesentliche Voraussetzung für eine stärkere Einbindung und mehr Einflussmöglichkeiten der Länder in die Sicherstellung einer flächendeckenden ambulanten Versorgung geschaffen. Zudem wurde die Bedarfsplanung der vertragsärztlichen Versorgung einer Neuordnung unterworfen, die eine regional zielgenauere Versorgung erst zulässt. Durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz werden auf verschiedenen Steuerungs- und Verantwortungsebenen des Gesundheitssystems starre Planungsvorgaben gelockert. Es werden den Beteiligten flexible Möglichkeiten eröffnet, den regionalen Gegebenheiten und Erfordernissen entsprechend in größerer Eigenverantwortung die gesundheitliche Versorgung zu steuern. Die Länder bekommen erstmals mehr Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten als bisher. Konkret zu nennen ist hier für die Landesebene das Mitberatungsrecht im Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nach Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/945 7 § 90 Abs. 4 SGB V sowie das Beanstandungsrecht nach § 90 Abs. 6 SGB V im Bereich der vertragsärztlichen Bedarfsplanung. Das neue gemeinsame Landesgremium nach § 90a SGB V besteht aus Vertretungen der Vertragsärzteschaft , der Krankenhäuser, der Kostenträger, des Landes, der Landesärztekammer, der kommunalen Spitzenverbände und der Patientenorganisationen. Auf diese Weise gelingt es, die für die Sicherstellung einer flächendeckenden, bedarfsgerechten medizinischen Versorgung notwendigen Beteiligten an einen Tisch zu bekommen. Eines der ganz wesentlichen Elemente auf der Bundesebene ist das neue Mitberatungsrecht der Länder im Gemeinsamen Bundesausschuss, soweit es um die Bedarfsplanung geht. Eine wesentliche Verbesserung der Bedarfsplanungs-Richtlinie ist die Abkehr von der zwingenden Bindung an die Städte und Landkreise als Planungsbereiche hin zu vier verschiedenen Versorgungsebenen , die - je nach Versorgungsradius einer Arztgruppe - bei den Hausärzten auf Mittelbereichsebene und damit kleinräumiger als zuvor beplant wird, bei anderen Arztgruppen aber auch großräumiger bis hin zum gesamten Bezirk einer Kassenärztlichen Vereinigung beispielsweise bei Laborärzten. Wichtig sind hier die Ansätze einer Versorgungssteuerung, die als Übergangsregelung von alter zu neuer Bedarfsplanungs-Struktur ermöglichen, eventuelle zusätzliche Arztsitze erst dort zu eröffnen oder zu besetzen, wo die Versorgungslage vergleichsweise am schlechtesten ist. Frage 22. Wie viele Personen sind im Gesundheitshandwerk (Optiker, Hörgeräteakustiker, Zahntechniker, Orthopädieschuhmacher) beschäftigt? Hierzu wird auf die Anlage 23 verwiesen. Frage 23. Welche Initiativen ergreift die Landesregierung zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten, möglichst wohnortnahen ärztlichen Versorgung? Neben dem Einsatz für eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung auf Bundesebene wurden im Rahmen des im Jahr 2011 geschlossenen Hessischen Gesundheitspaktes folgende Maßnahmen umgesetzt: Stärkung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin: Eines der Ziele des Hessischen Gesundheitspaktes ist die Zukunftssicherung der hausärztlichen Versorgung. Dafür ist eine verstärkte Gewinnung von hausärztlichem Nachwuchs notwendig. Zur Stärkung der Allgemeinmedizinischen Weiterbildung wurden zwei Kompetenzzentren an den Universitäten Frankfurt und Marburg aufgebaut. Das Land Hessen fördert diese beiden Einrichtungen mit jährlich 150.000 €. Die Kompetenzzentren übernehmen unter anderem die nahtlose Verbindung zur Ausbildung von Medizinstudierenden, die Einbeziehung von akademischen Lehrpraxen, die Gewinnung und Schulung von Leitern regionaler Weiterbildungsverbünde und die Förderung der Einrichtung und inhaltlichen Koordination von Weiterbildungsverbünden zwischen Kliniken und Weiterbildungspraxen. Insgesamt haben sich in Hessen inzwischen 20 regionale Weiterbildungsverbünde gegründet,12 weitere befinden sich mit intensiver Betreuung durch die Kompetenzzentren im Aufbau. Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit regionalem Versorgungsbedarf : Zwar besteht nach den derzeitigen Bundesvorgaben in fast allen hessischen Landkreisen und Städten und für fast alle Arztgruppen eine statistische Überversorgung. Trotzdem ist eine ungleiche räumliche Verteilung der Arztsitze innerhalb der Planungsbereiche feststellbar. Insbesondere in ländlichen Regionen wird es immer schwerer, junge Medizinerinnen und Mediziner für eine Niederlassung zu gewinnen. Aus diesem Grund haben sich das Land Hessen, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen sowie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen auf eine Förderung der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in Gebieten mit einem regionalen Versorgungsbedarf verständigt. Der Förderbetrag beträgt bis zu 50.000 € je Praxis, insgesamt stehen pro Jahr bis zu 600.000 € für diese Förderung zur Verfügung. Modellprojekte zur Delegation von ärztlichen Leistungen: Die Pakt-Partner haben sich im Jahr 2011 darauf verständigt, drei Modelle (Praxisassistent/in nach dem Curriculum der Bundesärztekammer, AGnES und VERAH) in Hessen zu erproben und zu evaluieren. Mittlerweile beinhalten die meisten hessischen Selektivverträge zur Durchführung einer Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b Abs. 4 Satz 1 SGB V einen Vergütungszuschlag für die Betreuung chronisch kranker Patientinnen und Patienten durch sogenannte VERAHs (Versorgungsassistent/in in der hausärztlichen Praxis), sodass die Erprobung weiterer Delegationsmodelle nicht mehr sinnvoll ist. 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/945 Da zu den besonderen Leistungen der VERAHs insbesondere die Betreuung chronisch Kranker durch ein interdisziplinäres, niederschwelliges, patientenorientiertes Case-Management zur Koordination und Kommunikation gehört, trat in manchen hessischen Regionen die Frage der inhaltlichen Abstimmung der Tätigkeitsfelder und der Kooperation der von den Hausärztinnen und Hausärzten eingesetzten VERAHs mit den Aufgaben der Pflegestützpunkte, der Pflegekräfte von ambulanten Pflegediensten und der ehrenamtlichen Seniorenhilfen auf. Beispielsweise wird im Landkreis Hersfeld-Rotenburg seit dem Jahr 2014 ein vom Bund und dem Land Hessen gefördertes Modellvorhaben "Erprobung neuer Wege in der ärztlichen Versorgung und Seniorenversorgung " durchgeführt, das der Frage nachgeht, wie die Effizienz und Leistungsfähigkeit des vorhandenen (ärztlichen und psychosozialen) Helfernetzwerks erhöht werden kann. Darüber hinaus finanzierte die Landesregierung in den Jahren 2013 und 2014 die Evaluation folgender Delegationsmodelle: Projekt "Gemeindeschwestern Muschenheim" in Lich Seit Februar 2012 besteht für die Bürgerinnen und Bürger des Licher Stadtteils Muschenheim ein besonderes kommunales Gesundheitsangebot: Zwei Gemeindeschwestern (Krankenschwester , medizinische Fachangestellte) bieten 3 x pro Woche eine Sprechstunde im Kommunikationszentrum der Stadt an, bei Bedarf zusätzliche Hausbesuche. In enger Kooperation mit den Hausärztinnen und Hausärzten überwachen sie den Gesundheitszustand und die Medikamenteneinnahme und dokumentieren die Befunde in einem Gesundheits-Checkheft. Abweichungen von den eingetragenen Zielwerten werden sofort an die Hausärztin oder den Hausarzt übermittelt und ggf. ein Arztbesuch vereinbart. Diese Delegationsleistungen werden durch Präventionsleistungen und sozialbetreuerische Angebote, wie z.B. Hockergymnastik, Medikamentencheck durch ortsansässigen Apotheker, gemeinsamer Mittagstisch und Ernährungsberatung, komplettiert . Das Projekt wurde schrittweise auf die Licher Stadtteile Bettenhausen, Birklar, Eberstadt und Kloster Arnsburg ausgedehnt. Gleichzeitig wurde die Befunderhebung systematisiert und die Übertragung der Daten an die Hausärztin/den Hausarzt verbessert. Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Pflegeheimen im Odenwaldkreis Unter den betreuenden Ärztinnen und Ärzten wurden verbindliche Regelungen und Standards bezüglich der regelmäßigen Visiten sowie der Notfallversorgung vereinbart. Die Abläufe und Dokumentation wurden abgestimmt und vereinheitlicht. Terminierungen und Informationstransfer erfolgen über eine WEB-basierte Termin- und Dokumentationssoftware. Ebenfalls wurde über eine WEB-basierte Software die Versorgung mit Medikamenten, Heil- und Pflegemittel gesteuert . Verordnungen können direkt aus der Praxis über ein Rechtemanagement angepasst bzw. freigegeben werden. Durch den gemeinsamen Zugriff auf einen immer aktuellen Medikationsplan können Über- und Fehlmedikation vermieden werden. Die Apotheke kann nach Absprache Aufgaben im Bereich Arzneimittelinteraktionen und Nebenwirkungen übernehmen. Die Pakt-Partner werden die hierbei gewonnenen Evaluationsergebnisse auswerten und aufgrund dessen die Thematik der Delegation von ärztlichen Leistungen erneut gemeinsam erörtern. Förderung von Pendel- und Begleitdiensten Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden hat sich das Land darauf verständigt, Qualifizierungsmaßnahmen für Personen anzubieten, die einen ehrenamtlichen Mobilitätsdienst gründen wollen. Zudem sollen diese Mobilitätsdienste durch die Kommunen Hilfestellung bei der Organisation sowie in Abstimmung mit der Ärzteschaft Hilfestellung bei der Terminvergabe und Einteilung der verfügbaren Fahrer erhalten. Die Weiterführung und Weiterentwicklung des Hessischen Gesundheitspaktes wird derzeit mit den Beteiligten verhandelt. Förderung des Auf- und Ausbaus von regionalen Gesundheitsnetzen Ergänzend zu den vereinbarten Maßnahmen des Hessischen Gesundheitspaktes fördert die Landesregierung die Bildung regionaler Gesundheitsnetze. Die demografische Entwicklung und der Strukturwandel im Gesundheitswesen vollziehen sich in den hessischen Landkreisen und Städten nicht gleichmäßig, sondern regional und lokal differenziert. Aus diesem Grund sind Lösungen notwendig, die diese regionalen Entwicklungen der Demografie und Morbidität der Bevölkerung berücksichtigen. Daher wurden im Rahmen eines Wettbewerbs aus 23 Bewerbungen neun Modellregionen ermittelt, die mit verschiedenen Kooperationspartnern innovative, sektorenübergreifende Konzepte für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in der Region entwickeln . Zudem wurde im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eine Servicestelle "Regionale Gesundheitsnetze" eingerichtet, um sektorenübergreifende Kooperationen der Gesundheitsakteure untereinander und mit den Kommunen sowie Diskussionsprozesse in den Regionen über die Zukunft der gesundheitlichen Versorgung zu unterstützen und zu begleiten. Bei konkreten Sachverhalten können den regionalen Akteuren demografische Rahmendaten und Versor- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/945 9 gungsanalysen zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird Unterstützung bei der Initiierung von regionalen Auswertungen, bei der Vermittlung von Kontakten zu den Entscheidungsträgern oder bei der Prüfung von Fördermöglichkeiten gegeben. Mit den hessischen Gesundheitsämtern wird ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch hierzu durchgeführt. Die Landesregierung beabsichtigt, diese Unterstützungsleistungen auch in den kommenden Jahren fortzuführen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. IV. Stationäre Versorgung in Hessen Frage 24. Wie steht die Landesregierung zur Trägervielfalt in Hessen? Die Landesregierung sieht in der Trägervielfalt ein hohes Gut, das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt wird. Daher ist das Gebot der Trägervielfalt in § 1 Abs. 3 des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 verankert. Frage 25. Wie viele Krankenhäuser gibt es in Hessen, wie hat sich die Zahl in den letzen 2 Jahren entwickelt (bitte jeweils nach kommunalen, freigemeinnützigen und privaten Trägern aufschlüsseln)? In Hessen gab es im Jahr 2012 (aktuellere Daten lagen zum Zeitpunkt der Auswertung noch nicht vor) 172 Krankenhäuser, davon 49 in öffentlicher, 46 in freigemeinnütziger und 77 in privater Trägerschaft. Damit haben die privaten Krankenhäuser mit einem Anteil von 45 % das größte Gewicht in der hessischen Krankenhauslandschaft (vgl. auch Anlage 24). Zugleich kann festgestellt werden, dass Hessen im Bundesvergleich einen vergleichsweise hohen Anteil an Krankenhäusern in privater Trägerschaft besitzt. Der Anteil für Gesamtdeutschland liegt mit 35 % deutlich darunter. Im Vergleich mit dem Vorjahr 2011 hat sich die Anzahl der Krankenhäuser in Hessen um zwei reduziert. Die öffentlichen und die freigemeinnützigen Träger haben jeweils ein Krankenhaus verloren. Die Anzahl der Krankenhäuser in privater Trägerschaft ist gleich geblieben. Frage 26. Wie hat sich in diesem Zeitraum die Zahl der Betten entwickelt? Wie hoch ist die durchschnittliche Bettenauslastung (bitte jeweils nach kommunalen, freigemeinnützigen und privaten Trägern aufschlüsseln)? Die Zahl der aufgestellten Betten in Hessen hat sich von 2011 auf 2012 leicht um 288 (bzw. 0,8 %) auf 36.299 Betten erhöht (siehe auch Anlage 25). Knapp die Hälfte (17.644 bzw. 49 %) der aufgestellten Betten werden in den öffentlichen Krankenhäusern vorgehalten. Die restlichen Betten fallen mit 9.450 bzw. 9.135 Betten in etwa in gleichen Teilen auf die freigemeinnützigen und die privaten Krankenhäuser. Die öffentlichen Krankenhäuser haben im Vergleich mit dem Jahr 2011 mit 185 Betten am meisten Betten hinzugewonnen. Die freigemeinnützigen Krankenhäuser konnten ihre Bettenzahl um 30 und die privaten Krankenhäuser um 71 Betten steigern. Die durchschnittliche Bettenauslastung der hessischen Krankenhäuser hat sich von 2011 auf 2012 nur geringfügig um 0,1 Prozentpunkte erhöht. In den öffentlichen Krankenhäusern war 2012 die durchschnittliche Bettenauslastung mit 78,5 % am höchsten. Die privaten Krankenhäuser wiesen eine Bettenauslastung von 75,6 % und die freigemeinnützigen eine Bettenauslastung von 74,7 % auf (vgl. auch Anlagen 26 und 27). Frage 27. Wie viele Patientinnen und Patienten wurden in den letzten beiden Jahren (aufgeschlüsselt für 2012 und 2013) in hessischen Krankenhäusern behandelt? Was sind die häufigsten Aufnahme-Diagnosen? Die Anzahl der Fälle in den hessischen Krankenhäusern hat sich zwischen 2011 und 2012 insgesamt um gut 19.300 Patienten (1,5 %) erhöht. Die öffentlichen Krankenhäuser erhöhten im Vergleich zum Vorjahr die Fallzahlen um 11.400 Fälle (1,8 %) und die freigemeinnützigen um 7.900 Fälle (2,2 %). Bei den Krankenhäusern in privater Trägerschaft ist im Vorjahresvergleich nahezu keine Fallzahlveränderung festzustellen (vgl. auch Anlagen 28 und 29). Die häufigsten Diagnosen der hessischen Patientinnen und Patienten in den Jahren 2012 und 2013 werden in den Anlagen 30 und 31 dargestellt. Dabei kommen die Diagnosen "Herzinsuffizienz " und "Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol" in beiden Jahren am zahlreichsten vor. Frage 28. Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer in hessischen Krankenhäusern? Die durchschnittliche Verweildauer in hessischen Krankenhäusern beläuft sich im Jahr 2012 auf 7,7 Tage (vgl. auch Anlage 32). Dabei zeigen die privaten und öffentlichen Krankenhäuser mit 8,1 bzw. 7,8 Tagen eine geringfügig höhere Verweildauer als die freigemeinnützigen Träger mit 7,1 Tagen. Im Vergleich mit dem Vorjahr hat sich die Verweildauer - bezogen auf alle 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/945 Krankenhäuser - nicht verändert. Ein Vergleich nach Trägerschaft zeigt, dass die durchschnittliche Verweildauer in privaten Krankenhäusern leicht gestiegen und in den öffentlichen und freigemeinnützigen Krankenhäusern leicht gefallen ist. Frage 29. Welchen Beitrag leisten die hessischen Krankenhäuser zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt (bitte gesondert nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie nach sozialversicherungspflichtig Beschäftigen und Auszubildenden aufschlüsseln)? Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit sind im Bereich der Krankenhäuser (inklusive Vorsorge- und Rehakliniken) rund 91.500 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt . Dies entspricht 4 % der sozialversicherungspflichtigen Personen in Hessen insgesamt (vgl. auch Anlage 33). Im Zeitverlauf ist die absolute Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Bereich der Krankenhäuser (5,7 %) wie auch die sozialversicherungspflichtig Beschäftigen in Hessen insgesamt im nahezu gleichen Ausmaß gestiegen (5,8 %). Bei den Auszubildenden im Krankenhauswesen liegt der Anteil an den Auszubildenden insgesamt im Jahr 2013 bei rund 5 %. Im Zeitverlauf sind die Auszubildenden insgesamt (minus 0,7 %) leicht rückläufig. Dagegen steigen die Auszubildenden in der Krankenhausbranche im gleichen Zeitraum an (2,2 %). Auf kleinräumiger Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte ergibt sich im Zeitverlauf ein weitaus differenzierteres Bild (vgl. auch Anlage 34). Während der Landkreis Darmstadt- Dieburg (plus 35,1 %) und der Rheingau-Taunus-Kreis (plus 14,1 %) Zuwächse zu verzeichnen haben, sind die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Landkreis Bergstraße (minus 9,7 %) und Landkreis Marburg-Biedenkopf (minus 6,5 %) erheblich zurückgegangen. Bei den Auszubildenden ergeben sich im betrachteten Zeitraum wesentlich größere Veränderungen. So sind die Auszubildenden zwischen den Jahren 2008 und 2013 im Landkreis Marburg-Biedenkopf um über 75 % zurückgegangen. Auch im Landkreis Bergstraße ist ein Rückgang von über 28 % zu verzeichnen. Demgegenüber steht eine enorm starke Zunahme im Landkreis Gießen (246,4 %) sowie in einem geringerem Ausmaß im Lahn-Dill-Kreis (47,7 %). Frage 30. Besonders bei den Krankenhäusern in kommunaler Trägerschaft kommt es immer wieder zu Finanzierungsproblemen . Welche Gründe sieht die Landesregierung hierfür und welche Maßnahmen ergreift sie zur Unterstützung der kommunalen Krankenhäuser? Die Problemlage ist vielschichtig. Ohne Zweifel spielen Fehlanreize im bundesrechtlichen Vergütungssystem eine große Rolle, weil die Landesbasisfallwerte nicht wie die Kosten steigen. Gleichzeitig führen Fallzahl- und Schweregrad-Steigerungen zur Absenkung des Landesbasisfallwerts . Kliniken, die keine Mehrleistungen gegenüber den Vorjahren produzieren können, sind damit dauerhaft unterfinanziert. Die Landesregierung tritt daher für eine Änderung der Vergütungsregelungen ein. Dennoch gelingt es freigemeinnützigen und privaten Klinikketten, unter gleichen schwierigen Rahmenbedingungen erfolgreicher zu wirtschaften. Die Landesregierung hat daher ein bundesweit stark beachtetes Konzept zum Erhalt der öffentlichen Klinikträgerschaften entwickeln lassen , das aufzeigt, wie der besondere Wert öffentlicher Krankenhausträgerschaft in einer Konzernstruktur erhalten werden kann. Aktuell laufen Gespräche mit den kommunalen Trägern, um über die Umsetzungsmöglichkeiten zu beraten. Frage 31. Wie ist der Umsetzungsstand des Hessischen Onkologiekonzeptes? Welche Einrichtungen beteiligen sich daran? In welchen Bereichen möchte die Landesregierung nachsteuern? Das Hessische Onkologiekonzept befindet sich in der Umsetzungsphase. Mit ihm soll die Patientenversorgung verbessert werden, weil es eine verpflichtende Zusammenarbeit der Krankenhäuser untereinander und mit den niedergelassenen Ärzten geben wird, um den Patientinnen und Patienten eine abgestimmte und optimierte Versorgung bieten zu können. In den sechs Versorgungsgebieten gibt es mittlerweile einheitliche Grundlagenverträge zwischen koordinierenden und kooperierenden Krankenhäusern. Für die Kooperationsvereinbarungen zwischen Kliniken und onkologischen Schwerpunktpraxen sind die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses zum § 116b SGB V abzuwarten, die in diesem Jahr veröffentlicht werden sollen. Frage 32. Wie ist die Versorgungssituation im Bereich der Geriatrie? Wie sieht die Landesregierung den Umsetzungsstand des Geriatriekonzeptes? Auf Grundlage der Leistungsdaten der hessischen Plankrankenhäuser aus dem Jahr 2012 existiert derzeit in 31 Krankenhäusern ein Fachbereich Geriatrie (vgl. auch Anlagen 35 und 36). Eine weitere Fachabteilung wird derzeit in der Stadt Offenbach errichtet, sodass dann in allen 26 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten Hessens eine Fachabteilung Geriatrie vorgehalten wird. Somit sind gemäß dem Hessischen Geriatriekonzept eine wohnortnahe Versorgung und eine fallabschließende Behandlung im Krankenhaus sowie vernetzte lokale Strukturen gewährleistet. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/945 11 Zwischen den Jahren 2002 und 2012 haben sich im Fachbereich Geriatrie alle Leistungsparameter , mit Ausnahme der Verweildauer, erhöht. Insbesondere die Fallzahl ist um gut 74 % angestiegen . Das Hessische Geriatriekonzept wird weiterentwickelt, dabei soll ein ganzheitlicher, fallbezogenen Ansatz festgelegt werden. Frage 33. Wie viele Rehabilitationskliniken mit wie vielen Betten gibt es in Hessen? In Hessen haben die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemeinsam nach § 111 Abs. 2 und 3 SGB V mit 102 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Versorgungsverträge geschlossen, die eine Bettenkapazität von rund 17.000 Betten vorhalten (vgl. auch Anlagen 37 und 38). Mit 14 Einrichtungen wurden Versorgungsverträge zur Durchführung der in § 40 Abs. 1 SGB V genannten ambulanten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation getroffen. Versorgungsverträge mit Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen nach § 111a SGB V wurden mit 3 Einrichtungen mit insgesamt 236 Betten geschlossen. Die Deutsche Rentenversicherung Hessen betreibt derzeit fünf Rehabilitationskliniken in Hessen . Im Durchschnitt standen insgesamt 885 belegungsfähige Betten zur Verfügung: - Klinik am Park, Bad Schwalbach (182 Betten) - Eleonoren Klinik, Lindenfels-Winterkasten (152 Betten) - Rehabilitationszentrum am Sprudelhof, Bad Nauheim (210 Betten) - Klinik Kurhessen, Bad Sooden-Allendorf (182 Betten) - Klinik Sonnenblick, Marburg (159 Betten) Frage 34. Wie wird eine reibungslose rehabilitative Versorgung von Patientinnen und Patienten in Hessen über alle Rehabilitationsphasen hinweg sichergestellt? Die medizinische Rehabilitation ist Teil der medizinischen Versorgungskette, die von der Prävention über die Akutbehandlung und die Nachsorge reicht, die idealerweise selbst Teil der Rehabilitation ist. Kostenträger der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind die Träger der Rentenversicherung und die Krankenkassen. Während die Träger der Rentenversicherung Rehabilitationseinrichtungen selbst betreiben können, stellen die Krankenkassen die rehabilitative Versorgung ihrer Versicherten über den Abschluss von entsprechenden Versorgungsverträgen sicher, in denen das Nähere für eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten geregelt werden. Die rehabilitative Versorgung der Patientinnen und Patienten in Hessen über alle Rehabilitationsphasen erfolgt im Rahmen des Fall-Managements durch die zuständigen Krankenkassen unter Berücksichtigung der gestellten Indikation. V. Apotheken in Hessen Frage 35. Wie viele Apotheker und wie viele Apotheken gibt es derzeit in Hessen insgesamt und pro tausend Einwohner in den Landkreisen und kreisfreien Städten? Wie viele Apotheker betreiben mehrere Apotheken (bitte nach Anzahl getrennt)? In Hessen gibt es zurzeit (Stand 07/2014) 1.532 öffentliche und 23 Krankenhaus-Apotheken. Pro 1.000 Einwohner gibt es 0,277 Apotheken in den kreisfreien Städten und 0,261 Apotheken in den Landkreisen. Von den 5.680 Apothekern haben 4.155 in öffentlichen Apotheken ihren Arbeitsplatz. 301 Apotheker betreiben mehrere Apotheken. Innerhalb Hessens betreiben davon 163 eine, 37 zwei und 14 drei Filialapotheken; die übrigen Filialapotheken liegen außerhalb Hessens. Weitere Angaben über die Verteilung der Apotheker auf die Landkreise und kreisfreien Städte liegen der Landesregierung nicht vor. Auf die Anlage 39 wird hingewiesen. Frage 36. Wie viele Personen waren in hessischen Apotheken 2012 sozialversicherungspflichtig beschäftigt und wie hat sich die Zahl der Beschäftigten seit 2012 entwickelt? Hierzu wird auf die Anlage 40 verwiesen. 12 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/945 Frage 37. Wie haben sich die Zahl der Auszubildenden sowie die Ausbildungsquote in den hessischen Apotheken seit 2012 entwickelt? Hierzu wird auf die Anlage 41 verwiesen. Frage 38. Wie hat sich der Umsatz hessischer Apotheken seit 2012 entwickelt? Wie hat sich der Umsatz nach dem Inkrafttreten des Herstellerabschlags im AMNOG entwickelt? Hierzu wird auf die Anlage 42 verwiesen. Frage 39. Beeinflusst die Zunahme an Online-Apotheken die Apothekenlandschaft in Hessen, insbesondere im ländlichen Raum? Sicher erleiden die Apotheker durch den Zuwachs der Online-Geschäfte eine Umsatzeinbuße, vor allem bei den nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Diese Produkte unterliegen keiner Preisbindung und können wegen geringerer Infrastrukturkosten von den Internetapotheken günstiger angeboten werden. In diesem Handelssegment konnten die Internetapotheken ihren Umsatz im letzten Jahr weiter ausbauen. Bei der Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die für die Patientinnen und Patienten besonders wichtig ist, stagniert der Anteil der Online-Apotheken bzw. ist derzeit rückläufig. Da speziell im ländlichen Raum die Apotheker den weitaus größten Prozentsatz ihres Ertrags mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erwirtschaften, werden die Landapotheker vor allem durch die Erhöhung des Kassenrabatts getroffen. Valide Daten liegen der Landesregierung aber nicht vor. Frage 40. Sieht die Landesregierung Anzeichen einer Unterversorgung und wenn ja, wie will sie dagegen vorgehen? Zurzeit sieht die Landesregierung die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung noch als gesichert an, obwohl die Zahl der Apotheken von 2007 (1.634 Apotheken) bis Januar 2014 (1.532 Apotheken) kontinuierlich gesunken ist. Aufgrund der Altersstruktur der Apothekenleiter und der momentan geringeren Attraktivität der Übernahme einer Apotheke könnte es mittelfristig in speziellen Regionen zu einer Unterversorgung kommen. Daher werden die Apotheken in die Planungen der Landesregierung zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Gebieten mit einbezogen. VI. Psychotherapie und Psychologie in Hessen Frage 41. Wie viele niedergelassene Psychotherapeuten und Psychologen gibt es derzeit in Hessen? Wie hat sich die Zahl seit 2012 entwickelt? Psychotherapeutische Leistungen werden sowohl von ärztlichen als auch von psychologischen Psychotherapeuten erbracht. Zur Gruppe der in Hessen niedergelassenen Psychotherapeuten gehören auch Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Die derzeitige psychologische und psychotherapeutische Versorgung in Hessen wird in Anlage 43 dargestellt. Frage 42. Wie ist das Verhältnis der Einwohnerzahl zu den Psychotherapeuten und Psychologen in den Landkreisen und kreisfreien Städten? Das Verhältnis von ärztlichen und psychologischen Psychologen zur Einwohnerzahl des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt ergibt sich aus der Anlage 44. Frage 43. Wie viele Personen sind bei hessischen Psychotherapeuten und Psychologen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und wie hat sich die Zahl seit 2012 entwickelt? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Frage 44. Welche Krankenhäuser in Hessen haben eine Kinder- und Jugendpsychiatrie? Gibt es derzeit die Möglichkeit einer gemeinsamen psychiatrischen Behandlung von Kindern und ihren Eltern? Folgende neun Kliniken verfügen über einen Versorgungsauftrag für Kinder- und Jugendpsychiatrie : - Vitos Klinik Kurhessen (Standort Kassel), - Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda, - Vitos Klinik Lahnhöhe (Marburg), - Uniklinik Marburg, Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/945 13 - Vitos Klinik Rehberg (Herborn), - Uniklinik Frankfurt am Main, - Vitos Klinik Rheinhöhe (Eltville), - Vitos Klinikum Riedstadt, - Klinikum Darmstadt (Darmstädter Kinderklinik Prinzessin Margaret). Eine Umfrage bei den hessischen psychiatrischen Einrichtungen insgesamt hat ergeben, dass derzeit ca. 30 Plätze spezifisch ausgewiesen sind. Weiter besteht in einigen Kliniken bei Bedarf die Möglichkeit der gemeinsamen Unterbringung von Müttern und Vätern mit ihren Kindern. Frage 45. Wie hat sich die Zahl der Behandlungsfälle im psychiatrischen Bereich in Hessen seit 2012 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach stationären und teilstationären Behandlungen)? In der Psychiatrie gab es im Jahr 2011 56.790 stationäre Behandlungsfälle, im darauf folgenden Jahr ist mit 56.820 Fällen nur eine leichte Erhöhung festzustellen (0,1 %). Bei den teilstationären Behandlungsfällen fällt die Steigerung mit 0,7 % geringfügig größer aus (2011: 7.489 Fälle bzw. 2012: 7.538 Fälle). In der Kinder- und Jugendpsychiatrie gab es 2011 3.169 stationäre Behandlungsfälle. Im Jahr 2012 mit 3.678 ist eine deutlich erhöhte Fallzahl (16,1 %) zu verzeichnen. Bei den teilstationären Fällen fällt die Steigerung dagegen mit 35,5 % noch deutlicher aus (2011: 845 Fälle bzw. 2012: 1.145 Fälle). Frage 46. Wie hat sich seit 2012 die Zahl der in Hessen zur Verfügung stehenden Krankenhausbetten an den psychiatrisch-psychotherapeutischen Kliniken entwickelt? In der Psychiatrie waren 2012 3.741 Betten und 2014 3.890 Betten ausgewiesen. Die ausgewiesenen Kapazitäten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie blieben in den Jahren 2012 bis 2014 nahezu konstant (2012 509 Betten bzw. 2014 506 Betten). Frage 47. Gibt es derzeit eine Wartezeit auf einen Platz in der Kinder- und Jugendpsychiatrie? Es gibt vereinzelt Wartelisten, die sich jedoch in den letzten Jahren reduziert haben, da die Wartelisten in der Krankenhausplanung als bedarfserhöhend berücksichtigt werden. VII. Palliativ-medizinische Versorgung in Hessen Frage 48. Wie viele ambulante Hospizdienste und stationäre Hospize gibt es in Hessen? Welche Träger sind in diesem Bereich tätig (bitte eine Liste der Einrichtungen und der Träger in Hessen)? In Hessen gibt es zurzeit 113 ambulante Hospiz-Initiativen in einer großen Trägervielfalt, davon haben acht Initiativen sich auf die Sterbebegleitung von Kindern und Jugendlichen spezialisiert. Eine Liste zur Trägerschaft der einzelnen Hospiz-Initiativen liegt der Landesregierung nicht vor. Zurzeit gibt es 16 stationäre Hospize in Hessen, davon eines als Kinderhospiz (Bärenherz, Wiesbaden) und eines für schwerstkranke junge Menschen (Känguru, Wiesbaden). Nähere Angaben hierzu, insbesondere zur Trägerschaft, sind der Anlage 45 zu entnehmen. Insgesamt bieten die stationären Einrichtungen ca. 140 Plätze. Darüber hinaus sind weitere Hospize in Planung mit einer Gesamtkapazität von weiteren ca. 50 Plätzen. Frage 49. Wie viele Menschen werden von diesen Einrichtungen jährlich in Hessen betreut? Der Landesregierung liegen keine Daten vor, wie viele Menschen von ehrenamtlichen Hospiz- Initiativen und/oder Hospizeinrichtungen betreut werden. Derzeit werden die Zahlen der Sterbenden erfasst, bei deren Betreuung eine Hospizeinrichtung beteiligt ist, die einen Förderzuschuss durch die gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 39a SGB V erhält. Demnach wurden 2.540 gesetzlich Krankenversicherte im Jahr 2011 von 64 ambulanten Hospizdiensten in Hessen begleitet. Dazu kommen die Zahl der Begleitungen bei privat Versicherten sowie die Zahl der Begleitungen durch Hospizdienste, die den Förderzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen nicht beantragen und rein ehrenamtlich arbeiten. 14 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/945 Frage 50. Wie viele Personen sind bei ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen in Hessen versicherungspflichtig beschäftigt? Der Landesregierung liegen keine Informationen vor, wie viele Personen bei ambulanten Hospizdiensten sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Hospizdiensten arbeiten in der Regel ehrenamtlich. Lediglich Koordinierungs- und Verwaltungsarbeiten sowie ein Teil der Erstkontaktaufnahmen erfolgen zum Teil durch hauptamtliche Kräfte. Für den stationären Bereich meldet der Hospiz und Palliativ Verband Hessen, dass mit Stand Dezember 2012 in den Einrichtungen 336 hauptamtlich Beschäftigte tätig waren. Etwa 90 % davon sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, die restlichen Personen fallen nicht unter die Sozialversicherungspflicht (z.B. geringfügig Beschäftigte). Frage 51. Wie viele ambulante Kinder- und Jugend-Hospizdienste gibt es in Hessen und wo sind sie verortet ? Wie viele Kinder und Jugendliche werden jährlich von diesen Einrichtungen betreut? Es gibt zurzeit in Hessen acht ambulante Kinder- und Jugend-Hospizdienste. Davon sind vier Einrichtungen reine Kinder- und Jugend-Hospizdienste. Die restlichen sind einem Hospizdienst für Erwachsene angeschlossen. Standorte sind: Kassel, Gießen, Hünfeld, Frankfurt, Obertshausen , Darmstadt und Wiesbaden. Der Landesregierung liegen keine Angaben darüber vor, wie viele Kinder und Jugendliche von den Kinder- und Jugend-Hospizdiensten und den übrigen Hospizdiensten betreut werden. Wiesbaden, 16. September 2014 Stefan Grüttner Die komplette Drucksache inklusive Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden (www.Hessischer-Landtag.de).