Kleine Anfrage der Abg. Hofmann (SPD) vom 11.02.2014 betreffend Erhalt des Anwaltszimmers im Frankfurter Landgericht und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Frankfurter Anwaltsverein unterhält seit den 1950er Jahren ein Anwaltszimmer im Gerichtsgebäude B, welches von allen Anwältinnen und Anwälten genutzt wird. Für dieses soll nun nach Wunsch des Hessischen Ministeriums der Justiz, für Integration und Europa eine "Miete" gezahlt werden. Diskutiert wird ein Betrag in Höhe von 1.800 € monatlich. Vorbemerkung der Ministerin der Justiz: Zwischen dem Anwaltsverein und dem Landgericht Frankfurt besteht seit vielen Jahrzehnten eine Kooperation hinsichtlich der Nutzung von verschiedenen Räumlichkeiten des Landgerichts. Die Kooperation beruht auf der Verfolgung der satzungsmäßigen Zwecke des Anwaltsvereins, die im Interesse des Landes Hessen liegen. Der Anwaltsverein bietet in den dem Hausrecht des Landgerichtspräsidenten unterliegenden Räumlichkeiten des Landgerichts Frankfurt unter anderem eine kostenlose Rechtsberatung an, unterhält ein Anwaltszimmer und erbringt auf eigene Rechnung weitere Leistungen für alle Rechtsuchenden. Er unterstützt damit die Aufgaben der hessischen Justiz am Standort Frankfurt. Zugleich werden Räumlichkeiten durch den Anwaltsverein aber auch für andere Zwecke genutzt . Die Raumüberlassung erfolgte bislang aufgrund mündlicher Vereinbarungen. Mit Blick auf die Bedeutung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege , jedoch auch unter Berücksichtigung der räumlichen Gegebenheiten im Landgericht Frankfurt soll nunmehr eine schriftliche Nutzungsvereinbarung zwischen dem Vorsitzenden des Anwaltsvereins und dem Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main abgeschlossen werden, die sich derzeit noch in Abstimmung zwischen den Beteiligten befindet. Das Hessische Ministerium der Justiz unterstützt die Beteiligten bei diesem Abstimmungsprozess. Dabei besteht Einigkeit, dass die Bereitstellung eines Anwaltszimmers zum Aufenthalt von Anwälten zwischen Gerichtsterminen sowie die vertrauliche Beratung mit Mandanten eine öffentliche Aufgabe ist, die an allen Gerichtsstandorten - je nach Möglichkeiten - von der hessischen Justiz gewährleistet wird. Dem Anwaltsverein soll deshalb weiterhin gestattet werden, die Räume für die kostenlose Rechtsberatung, deren Organisation und Koordination sowie für weitere Leistungen für alle Rechtsuchenden auf eigene Rechnung zu unterhalten. Ferner ist dem Anwaltsverein auch die Nutzung durch Einrichtung und Aufrechterhaltung einer Geschäftsstelle gestattet. Soweit die Raumnutzung durch Wahrnehmung dieser im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben erfolgt, sollen dem Anwaltsverein die Räume auch zukünftig mietfrei überlassen werden. Lediglich für die darüber hinausgehende Nutzung ist zwischen den Beteiligten eine vom Anwaltsverein zu zahlende anteilige pauschale Vergütung sowie ein Nutzungsentgelt für Veranstaltungen im Gespräch. Eingegangen am 25. April 2014 · Ausgegeben am 2. Mai 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/95 25. 04. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/95 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mit welcher Begründung soll von der bisher bestehenden unentgeltlichen Nutzung des Anwalts- zimmers nach Auffassung der Hessischen Landesregierung abgewichen werden? Zur Beantwortung wird zunächst auf den Inhalt der Vorbemerkung der Ministerin der Justiz Bezug genommen. Daraus ergibt sich bereits, dass dem Anwaltsverein auch weiterhin gestattet werden soll, die Räume für die kostenlose Rechtsberatung, deren Organisation und Koordination sowie für weitere Leistungen für alle Rechtsuchenden unentgeltlich zu nutzen. Lediglich für die darüber hinausgehende Nutzung soll eine vom Anwaltsverein zu zahlende anteilige pauschale Vergütung vereinbart werden. Frage 2. Warum ist es nach Auffassung der Hessischen Landesregierung gerechtfertigt, dem Frankfurter Anwaltsverein Mietkosten in Rechnung zu stellen, obwohl das Anwaltszimmer von allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten genutzt wird, die sich aus terminlichen Gründen im Landgericht Frankfurt aufhalten? Die Bereitstellung eines Anwaltszimmers zum Aufenthalt von Anwälten zwischen Gerichtsterminen sowie die vertrauliche Beratung mit Mandanten ist auch nach Auffassung der Landesregierung eine öffentliche Aufgabe, die an allen Gerichtsstandorten - je nach Möglichkeiten - von der hessischen Justiz gewährleistet wird. Soweit die Raumnutzung durch Wahrnehmung dieser im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben erfolgt, sollen dem Anwaltsverein die Räume auch weiterhin mietfrei überlassen werden. Mietkosten sollen dem Frankfurter Anwaltsverein für diese Raumnutzung gerade nicht in Rechnung gestellt werden. Ergänzend wird auf die Vorbemerkung der Hessischen Ministerin der Justiz sowie auf die Antwort zu Frage 1. Bezug genommen. Frage 3. Woran orientiert sich der diskutierte Betrag von 1.800 € monatlich? Die Diskussionen um einen Betrag von 1.800 € wurden vom Anwaltsverein aufgeworfen. Der Betrag orientiert sich mutmaßlich an der Jahresmiete von rund 25.000 €, die das Landgericht derzeit für die Miete der Räumlichkeiten an das Hessische Immobilienmanagement zahlt. Frage 4. Wieso kommt als Kompromisslösung aus Sicht der Hessischen Landesregierung nicht eine pro- zentuale Beteiligung des Frankfurter Anwaltsvereins an den laufenden Betriebskosten in Betracht ? Die vorgesehene Lösung wird sowohl im Sinne des Anwaltsvereins als auch im Sinne des Landgerichts Frankfurt am Main als sachgerecht und verwaltungsökonomisch angesehen. Frage 5. Steht für den Fall, dass sich der Frankfurter Anwaltsverein nicht mit dem in der Vorbemerkung benannten Vorgehen einverstanden erklärt, der Erhalt des Anwaltszimmers in Frage? Falls ja, wieso erachtet es die Hessische Landesregierung nicht für notwendig, dass Rechtsan- wältinnen und Rechtsanwälte die Möglichkeit haben, in Vorbereitung auf Termine und vertrauliche Verhandlungen Gespräche mit ihren Mandanten in einem geschützten Raum zu führen? Es wird davon ausgegangen, dass eine Vereinbarung zwischen Frankfurter Anwaltsverein und dem Landgericht Frankfurt am Main erzielt werden kann. Im Übrigen wird zur Beantwortung auf die Vorbemerkung der Hessischen Ministerin der Justiz verwiesen. Wiesbaden, 14. April 2014 In Vertretung: Thomas Metz