Kleine Anfrage des Abg. Warnecke (SPD) vom 13.02.2014 betreffend Sanierung der A 4 in der Ortslage Bad Hersfeld und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Autobahn A 4 soll in der Ortslage der Festspielstadt Bad Hersfeld grundlegend saniert, ausgebaut sowie mit notwendigem Lärmschutz versehen werden. Vorbemerkung des für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die BAB A 4 zwischen Kirchheim und Wildeck wird in mehreren Abschnitten grunderneuert und mit Stand- und Zusatzstreifen ausgebaut. Die kleine Anfrage betrifft den Planungsabschnitt Hersfeld-West, der sich zurzeit im Anhörungsverfahren befindet. In diesem Abschnitt werden bereits Lärmschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung eines späteren sechsstreifigen Ausbaus, der im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Stufe "Weiterer Bedarf" enthalten ist, realisiert . Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Begründung wird seitens der mit den Planungen Befassten gegeben, den Lärmschutz, im Zuge der A 4, im Bereich des Stadtteils Johannesberg nur einseitig vorzunehmen und so insbesondere den Bereich des Kurviertels auszunehmen? Für das Kurgebiet der Kreisstadt Bad Hersfeld sind neben dem Lärmschutz auch die klimatischen Strömungen aus dem Fuldatal zu beachten. Aufgrund des erheblichen Abstands zur A 4 und der weitestgehenden Einhaltung der Lärmvorsorgegrenzwerte im Kurgebiet sowie einer möglichen Behinderung der Kaltluftströmung, ist eine Verlängerung der nördlich positionierten Lärmschutzwand ab dem Eichhof in Richtung Osten weder fachplanerisch noch wirtschaftlich vertretbar. Einzelne Gebäude werden durch passive Maßnahmen (Lärmschutzfenster) geschützt. Die im weiteren Verlauf der A 4 am Johannesberg entstehenden Lärmemmissionen führen an Kurheimen im Kurgebiet und baulichen Anlagen in der Innenstadt zu keiner Überschreitung der normierten Grenzwerte der Lärmvorsorge. Aus diesem Grund ist die Anordnung einer Lärmschutzwand auf der Nordseite der A 4 nicht vorgesehen. Frage 2. Gibt es für Kurbereiche besondere Lärmschutzvorgaben, die sich auch auf den Lärmschutz oder die Lärmvorsorge auswirken? Nein. Es wurden für die Bereiche, die nach dem Flächennutzungsplan der Kreisstadt Bad Hersfeld als Kurgebiete ausgewiesen sind, die für Krankenhäuser, Schulen, Kurheimen und Altenheimen geltenden Grenzwerte von 57 Dezibel (A) am Tag und 47 Dezibel (A) in der Nacht als Immissionsgrenzwerte angesetzt. Bei Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten liegt der Grenzwert bei 59 Dezibel (A) am Tag und 49 Dezibel (A) in der Nacht. Frage 3. Auf Grundlage welcher Datenbasis, insbesondere dem zukünftigen Lkw-Verkehr auf der A 4 be- treffend, wird der Kurbereich vom Lärmschutz ausgenommen? Die Untersuchungen und Darstellungen der Lärmbetroffenheiten aufgrund des von dem Vorhaben ausgehenden Verkehrslärms erfolgten auf Basis der Verkehrsbelastungszahlen für den Prognosehorizont 2020. Danach werden für diesen Zeitpunkt im betrachteten Autobahnabschnitt 39.900 Kfz/ Tag, davon 6.820 LKW/ Tag (17 % Schwerverkehrsanteil) prognostiziert. Zur Betrachtung des Kurbereichs wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Eingegangen am 25. März 2014 · Ausgegeben am 26. März 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/97 25. 03. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/97 Frage 4. Mit welchen Lärmeffekten ist im Kurbereich aus der Kombination der Verkehre auf der A 4 und der B 62 zu rechnen? Die maßgebende Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) sieht eine Trennung der Lärmpegel nach dem Verursacherprinzip vor, so dass für die Lärmschutzmaßnahmen des hier geplanten Projektes ausschließlich der Verkehrslärm der A 4 für die Ermittlung des Umfangs des Lärmschutzes zugrunde gelegt werden kann. Der Verkehrslärm von bestehenden Straßen wie der B 62 kann bei der Beurteilung des Lärmschutzes keine Berücksichtigung finden. Eine Berechnung , die eine Summation des Lärms von A 4 und B 62 berücksichtigt, hätte nur erfolgen müssen, wenn eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Eine Gesundheitsgefährdung kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofs vorliegen, wenn der Summenpegel bei 70-75 dB(A) am Tage oder 60-65 dB(A) in der Nacht liegt. Dies ist angesichts der berechneten Beurteilungspegel für das Vorhaben A 4 nicht zu erwarten. Frage 5. Resultieren daraus Möglichkeiten von Lärmvorsorge-Maßnahmen im Kurbereich im Zuge der B 62? Die Lärmvorsorge und die damit einhergehenden baulichen Maßnahmen an der Straße sind rechtlich an den Neubau oder die wesentliche Änderung einer Straße gekoppelt. Bei der B 62 im Kurbereich der Kreisstadt Bad Hersfeld handelt es sich jedoch um eine bestehende Bundesfernstraße . Daher kann an dieser Straße allenfalls eine Lärmsanierung greifen, die mit niedrigeren Schutzniveaus verbunden ist. Für Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheimen sowie Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete gelten die Auslösewerte von 67 Dezibel (A) am Tag und 57 Dezibel (A) in der Nacht. Frage 6. Wann ist nach der Erneuerung der A 4 - Überführung über die B 62 zwischen dem Stadtteil Eichhof und dem Kurbereich mit dem Ausbau zu einer dann zweigleisigen Eisenbahntrasse zu rechnen? Frage 7. Liegen Erkenntnisse vor, wonach die bislang eingleisige Bahntrasse Bad Hersfeld - Niederaula elektrifiziert werden soll? Frage 8. Mit welchen Brücken- oder Tunnelbaumaßnahmen ist auf dem Streckenabschnitt der Bahntrasse zwischen Bad Hersfeld und Niederaula zu rechnen, um die diversen Übergänge und Überquerungen aus Gründen der Verkehrssicherheit anzupassen? Die Fragen 6 bis 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Schienenverbindung Niederaula - Bad Hersfeld ist Teil des Bundesverkehrswegeplan– (BVWP–) Projektes "NBS/ABS Hanau - Würzburg/Fulda - Erfurt". Dieses Projekt ist als Ganzes auch im Investitionsrahmenplan des Bundes (IRP 2011-2015) in der Kategorie D enthalten ("Sonstige wichtige Vorhaben/Teilvorhaben, die sich überwiegend in frühen Planungsstadien befinden"). Das Projekt wurde vom Land Hessen für den BVWP 2015 erneut angemeldet. Einen Planungsauftrag des Bundes an die DB Netz AG gibt es bisher nur für die Teilstrecken Hanau - Würzburg/Fulda und Eisenach - Erfurt, nicht für den Abschnitt Fulda - Eisenach und dessen Kernelement Niederaula - Bad Hersfeld. Planungen für diese Teilstrecke gibt es bisher nicht. Entsprechend können weder Aussagen zu einem etwaigen Ausbaustandard, noch zu Brücken - und Tunnelbaumaßnahmen und auch nicht zu einem möglichen Realisierungszeitpunkt gemacht werden. Sollte eine Ausbau- oder Neubaustrecke in diesem Abschnitt geplant werden, müsste diese im Hinblick auf die Nutzung durch den Fernverkehr in jedem Fall elektrifiziert werden. Angesichts der strengen Abwägungserfordernisse in den Planungsverfahren ist sichergestellt, dass örtlichen Belangen bei einer etwaigen Planungsaufnahme umfassend Rechnung getragen werden wird. Wiesbaden, 11. März 2014 Tarek Al-Wazir