Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 06.10.2014 betreffend Verkehrssituation an der B 254 Wabern-Unshausen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Seit Jahren sind die Einwohnerinnen und Einwohner des Ortsteiles Unshausen in der Gemeinde Wabern von erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen durch den zunehmenden Verkehr, insbesondere auch des LkwVerkehrs , entlang der B 254 in der Ortsdurchfahrt belastet. Seit vielen Jahren gibt es auch die Forderung, eine Querungshilfe am Ortsausgang von Unshausen vorzunehmen. Im September vergangenen Jahres hat der damalige Verkehrsminister, Herr Rentsch, die Realisierung der Querungshilfe in Aussicht gestellt. Bis zum heutigen Zeitpunkt ist jedoch eine solche Querungshilfe nicht eingerichtet worden. Insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger sowie für Schulkinder ist eine sichere Überquerung teilweise nur schwer möglich. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung auf den Bundesstraßen, ausgenommen die Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit mehr als 80.000 Einwohnern, wird bundesweit im Fünfjahresturnus erhoben. Betrug der durchschnittliche tägliche Verkehr auf der B 254 im Abschnitt Unshausen im Jahr 1985 noch 7.788 Kraftfahrzeuge pro Tag, davon 1.012 Lastkraftwagen, stiegen diese Zahlen 1990 auf 11.738 Kraftfahrzeuge pro Tag, davon 1252 Lastkraftwagen. Seitdem bewegt sich die Verkehrsbelastung auf diesem Streckenabschnitt in dieser Größenordnung ; 2010 wurde zuletzt ein durchschnittlicher täglicher Verkehr von 11.597 Kraftfahrzeugen, davon 1.158 Lastkraftwagen festgestellt, mit gegenüber 2005 rückläufiger Tendenz. Die festgestellten Werte liegen bezogen auf den Gesamtverkehr geringfügig, bezogen auf den Schwerverkehr deutlich über dem Durchschnitt aller erhobenen Bundesstraßenabschnitte in Hessen (10.578 Kraftfahrzeuge bzw. 771 Lastkraftwagen pro Tag). Die Straßenverkehrsordnung (StVO) weist den Straßenverkehrsbehörden die zentrale Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs zu. In diesem Sinne sieht § 45 Absatz 7 StVO für Vorfahrtstraßen und gekennzeichnete Verkehrsumleitungen einen Zustimmungsvorbehalt der Straßenverkehrsbehörden für Baumaßnahmen vor, durch welche die Fahrbahn eingeengt wird. Zuständige Straßenverkehrsbehörde für diesen Abschnitt der B 254 ist der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises; Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement nimmt dort die Aufgaben der Straßenbaubehörde wahr. Der Einbau der Querungshilfe erfordert eine vorübergehende Einengung der Fahrbahn. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Ist die Hessische Landesregierung bereit, auch die gegenüber den Anwohnern zugesagte Querungshilfe zeitnah umzusetzen und damit auch die große Erwartungshaltung, die vor Ort herrscht, einzulösen? Frage 2. Falls nein, aus welchen Gründen weicht die Hessische Landesregierung von den bisher gege- benen Zusagen ab? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aufgrund von noch bis Ende 2014 andauernden Bauarbeiten im Zuge der K 147 / B 83 hat das Regierungspräsidium Kassel die dort verlaufende Bedarfsumleitungsstrecke U 50 für diesen Zeitraum auf die B 254 Wabern – Homberg (Efze) verlegt. Da die derzeitige Führung der Bedarfsumleitung auch den Bau der Querungshilfe auf der B 254 in Unshausen tangiert, haben das Eingegangen am 26. November 2014 · Ausgegeben am 3. Dezember 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/982 26. 11. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/982 Regierungspräsidium Kassel und der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises bislang keine Zustimmung nach § 45 Absatz 7 der Straßenverkehrs-Ordnung zu den mit dieser Baumaßnahme verbundenen Verkehrseinschränkungen erteilt. Das Regierungspräsidium Kassel wird nach Beendigung dieser Baumaßnahme in einem gemeinsamen Gespräch mit den betroffenen Fachbehörden unter Berücksichtigung der bis dahin gesammelten Erfahrungen mit der Abwicklung des Verkehrs auf dieser Bedarfsumleitung das weitere Vorgehen für den Bau der Querungshilfe festlegen . Sobald Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement die Zustimmung der zuständigen Straßenverkehrsbehörden vorliegt, wird es diese Baumaßnahme zügig umsetzen. Frage 3. Der Ortsbeirat Unshausen bemängelt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für Lkws von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht überwacht wird. Demzufolge sei die Einhaltung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung vom 13. September 2013 nicht gewährleistet. Ist die Hessische Landesregierung bereit, tätig zu werden, um die Einhaltung von Tempo 30 km/h zu gewährleisten? Die Stadt Borken (Hessen) bildet mit sieben weiteren Kommunen -u. a. mit der Gemeinde Wabern - einen gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk zum Zwecke der Überwachung des fließenden Verkehrs auf dem Gebiet der beteiligten Kommunen. Aus Sicht des Bürgermeisters der Stadt Borken ist eine flächendeckende, zeitlich unbegrenzte Kontrolle des fließenden Verkehrs insbesondere auch an Bundesstraßen trotz vorhandener Forderungen von Anwohnern nicht realisierbar. Der Einsatz von Überwachungstechnik sei nicht allgegenwärtig möglich, sondern werde vielmehr durch die zur Verfügung stehenden Personalund Materialressourcen der Ordnungsbehördenbezirke begrenzt. Auf dieser Grundlage fänden an allen markanten Punkten, welche überwiegend von den beteiligten Kommunen gemeldet würden, Geschwindigkeitsüberwachungen statt, so auch in WabernUnshausen . Insofern würden die Belange der Anwohner in Wabern-Unshausen wie die Belange der Anwohner in den anderen Mitgliedskommunen gleichermaßen im Rahmen der personellen und technischen Möglichkeiten des Ordnungsbehördenbezirks berücksichtigt. Der Bürgermeister der Stadt Borken (Hessen) bestätigt überdies, dass bereits in der Vergangenheit nächtliche Geschwindigkeitsmessungen -auch des Lkw-Verkehrs- in der besagten Ortsdurchfahrt durchgeführt worden seien. Aufgrund der vorliegenden Erfahrungswerte in WabernUnshausen sei davon auszugehen, dass die deutlich wahrnehmbare Belastung der Anwohner aus dem hohen Verkehrsaufkommen resultiere und nicht ursächlich in möglichen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu finden sei. Diese Einschätzung korrespondiert mit den Ergebnissen einer nächtlichen Geschwindigkeitsmessung des Regionalen Verkehrsdienstes der Polizeidirektion Schwalm-Eder am 10. Oktober 2013 (22:40 Uhr bis 00:40 Uhr) in dem betreffenden Bereich. Bei 118 gemessenen Fahrzeugen wurde bei einem Fahrzeug ein geringfügiger Verstoß im Verwarnungsgeldbereich festgestellt. Die Errichtung einer ortsfesten Geschwindigkeitsmessanlage in der Ortsdurchfahrt WabernUnshausen durch den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk Borken (Hessen) befindet sich derzeit in der Umsetzung. Frage 4. Ist die Hessische Landesregierung bereit, die vom Ortsbeirat geforderte dauerhafte Geschwin- digkeitsbegrenzung für alle Fahrzeuge auf Tempo 30 km/h aus Lärmschutzgründen vorzunehmen ? Die Entscheidung über die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen ist Aufgabe der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Im Fall der B 254 in Wabern ist dies der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises. Dieser entscheidet im Rahmen der maßgeblichen Vorschriften nach pflichtgemäßem Ermessen über erforderliche, geeignete und angemessene straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen. Wiesbaden, 13. November 2014 Tarek Al-Wazir