Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 07.10.2014 betreffend Gewerbemesse in Altenstadt am 13.09.2014 und Antwort der Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund Vorbemerkung der Fragesteller: Nach einem Bericht des Kreis-Anzeigers vom 15. September 2014 fand am 13. September 2014 die Gewerbemesse Altenstädter Unternehmen und Betriebe der Region statt. Wie in dem Zeitungsbericht deutlich gemacht wurde, durfte der Landtagsabgeordnete Klaus Dietz (CDU) die Messe stellvertretend für die Schirmherrin, Frau Ministerin Puttrich, eröffnen. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. War die Staatsministerin Puttrich, Schirmherrin für diese Veranstaltung und war beabsichtigt, dass sie auch diese Gewerbemesse eröffnet? Frau Ministerin Puttrich wurde gebeten, die Schirmherrschaft für die Gewerbemesse in Altenstadt zu übernehmen. Die Schirmherrschaft wurde zugesagt und ein schriftliches Grußwort übermittelt. Eine Teilnahme an der Eröffnung war jedoch aus terminlichen Gründen nicht möglich . Frage 2. Falls Frau Puttrich die Gewerbemesse nicht eröffnet hat, ist es zutreffend, wie in dem Zeitungs- bericht ausgeführt, dass der Landtagsabgeordnete, Herr Dietz (CDU), die Messe stellvertretend für die Schirmherrin, Frau Staatsministerin Puttrich eröffnen durfte? Eine Teilnahme an der Eröffnung der Gewerbemesse war aus terminlichen Gründen nicht möglich . Das weitere Verfahren lag in der Hand des Veranstalters. Frage 3. Falls ja, ist es üblich, dass im Verhinderungsfalle von Ministern der Hessischen Landesregierung, Landtagsabgeordnete der Fraktion von CDU oder auch Bündnis 90/Die Grünen stellvertretend die Grüße der Landesregierung übermitteln? Wenn ein Abgeordneter des Hessischen Landtages persönliche Grüße eines Kollegen und gleichzeitigen Kabinettsmitglieds übermittelt, ist das eine nette Geste. Frage 4. Ist die Hessische Landesregierung auch bereit, Vertretern der Oppositionsparteien, sofern sie Termine nicht wahrnehmen können, die Stellvertretung wie im Falle der Gewerbemesse zu überlassen ? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Wiesbaden, 12. November 2014 Lucia Puttrich Eingegangen am 12. November 2014 · Ausgegeben am 26. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/983 12. 11. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG