Der Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. August 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1000 6. Wahlperiode 22.08.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Windenergieeignungsgebiet Parchim 27 (WEG PCH 27) und Vogelschutz und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Anlage 3 der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung und Ergänzung Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern (RL-RREP) vom 22.05.2012 gilt für zukünftige Verfahren und kann nicht auf die geltenden RREP rückwirkend angewendet werden. Das RREP weist lediglich die Fläche des Eignungsgebietes aus. Eine Standortplanung für Windenergieanlagen (WEA) erfolgt auf regionalplanerischer Ebene nicht. Da die WEA im planungsrechtlichen Außenbereich privilegiert sind, besteht innerhalb der Windenergie- eignungsgebiete grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Genehmigung an dem vom Bauherrn gewählten Standort. Drucksache 6/1000 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die Anlage 3 der Richtlinie zum Zwecke der Neuaufstellung, Änderung und Ergänzung, Regionaler Raumentwicklungsprogramme in Mecklenburg-Vorpommern vom 22.05.2012 enthält u. a. folgende Hin- weise zur Festlegung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen Weißstorch Anh. I EG-Vogelschutzrichtlinie, streng geschützte Art nach § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG, Richtlinie Deutschland: 3 (= gefährdet); Richtlinie Mecklenburg- Vorpommern: 3 (= gefährdet); Bestand: abnehmend (2004: 1.242 Brutpaare; 2011: 822 Brutpaare) Weißstörche können auf die Errichtung von Windenergieanlagen im Umfeld ihres Brutplatzes empfindlich reagieren. Windenergieanlagen auf dem Flugweg zwischen dem Horst und den Nahrungsgebieten stellen ein Hindernis dar. Die Nahrungsgebiete können Entfernungen von bis zu 5 km vom Horst aufweisen. Windenergieanlagen in Nahrungsgebieten oder im Flugkorridor zwischen Horst und Nahrungsgebiet bedeuten für den Weißstorch eine Verschlechterung der Lebensraumqualität und sind geeignet, den Brutverlauf zu stören. Der Weißstorch ist in erhöhtem Maße vogelschlaggefährdet. 1. Auf dem Gut Parchim brütet 2012 wieder der Weißstorch. Die im „Antrag auf Genehmigung nach BImSchG“, 2011, veröffentlicht 04.06.2012 geplante Anlage 1 (ggf. auch Anlage 2, muss exakt vermessen werden) liegen im 1.000 m Radius des Horstes. Dem Weißstorch müssen im Umkreis von 2.000 m „zusätzliche Funktionsflächen “ zur Verfügung stehen. Diese können nur in der Elde-Niederung sichergestellt werden, was ein Passieren der WEA erfordern würde. Welche Auswirkungen hat diese Tatsache auf die Planung bzw. die Errichtung des WEG PCH 27? Welche Auswirkungen haben die oben genannten Empfehlungen für die Planung und die Errichtung des WEG PCH 27? Das Eignungsgebiet hält zum Horst des Weißstorches einen Abstand vom 1000 m ein. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für die neun WEA wird die artenschutzrechtliche und -fachliche Zulässigkeit der WEA unter Beteiligung der Fach- behörde für den Artenschutz (Landkreis Ludwigslust-Parchim) geprüft. Eine Fachstellung- nahme liegt der Genehmigungsbehörde noch nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1000 3 2. Mit der Umsetzung des WEG PCH 27 werden erhebliche Umwelt- einflüsse erwartet. Die Stadt Parchim befürchtet im Süden beispiels- weise negative Auswirkungen auf Fledermausbestände. U. a. aus diesem Grunde wurde der Anlage 9 des „Antrages auf Genehmigung nach BImSchG“, 2013, veröffentlicht 04.06.2012 das Gemeindliche Einvernehmen verwehrt. Nach einer vollständigen UVP bestünde Klarheit über schützenswerte Bestände. Welchen Grund gibt es, diese komplette UVP nicht durchzuführen? Auch die Auswirkung auf die Fledermausbestände ist Bestandteil der artenschutz- und naturschutzrechtlichen Prüfung im Genehmigungsverfahren. Laut Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei 20 Anlagen und mehr. Ein Vorhaben mit neun WEA ist somit nicht UVP-pflichtig. 3. Der Schalentiner See, der Landschaftsschutzgebiet und auch Europä- isches Vogelschutzgebiet ist, befindet sich in einer Entfernung von nur 300 m zum WEG PCH 27. Wie werden in den Planungen zu dem WEG die äußerst hohen Land- schafts- und Tierschutzwerte berücksichtigt und umgesetzt? Der Schalentiner See, die Grenze des Landschaftsschutzgebietes und des Vogelschutzgebietes befindet sich in mehr als 500 m Entfernung zum Eignungsgebiet Parchim (Nr. 27). Das Eignungsgebiet wird in Richtung See durch eine Baumhecke und eine 220 Kilovolt- Freileitung begrenzt. Die Ausweisung der Eignungsgebiete für Windenergieanlagen in der Planungsregion Westmecklenburg (WM) erfolgte entsprechend der RL-RREP. Danach mussten neue Eignungsgebiete für Windenergieanlagen eine Reihe von Kriterien erfüllen (siehe Tabelle 19 des RREP WM), welche für jedes geplante Eignungsgebiet individuell überprüft wurden. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des RREP WM haben sich keine Umwelt- oder Artenschutzbelange ergeben, welche einen größeren Abstand zwischen See und Eignungsgebiet gerechtfertigt hätten.