Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. September 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1002 6. Wahlperiode 04.09.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Stand der Übertragung des Nationalen Naturerbes (NNE) und ANTWORT der Landesregierung Am Rande des Deutschen Naturschutztages 2010 war zwischen dem Bundesumweltministerium, dem Land Mecklenburg-Vorpommern sowie der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) ein Rahmenvertrag unterzeichnet worden, wonach ca. 8.750 ha in Schutz- gebieten liegende BVVG-Flächen zunächst auf das Land und von diesem auf Stiftungen und Verbände des Naturschutzes (BBU Naturerbe GmbH, Deutsche Wildtier Stiftung, Stiftung Pro Artenvielfalt, Horst Richard Kettner Stiftung, Landschaftspflegeverband Rügen, Mecklenburger Agrarkultur e. V., Michael Succow Stiftung, NABU Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, Stiftung Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern, Stiftung Reepsholt, Stiftung Wälder für Morgen, Umweltstiftung WWF Deutsch- land, Kurt Winkelmann Stiftung) übertragen werden sollten. 1. In welchem Umfang sind bis dato die Stufen 1 (Übertragung von der BVVG auf das Land) und 2 (Übertragung vom Land auf die Vereine, Verbände und Stiftungen) vorgenommen worden? 2. Welche der oben aufgeführten Stiftungen und Verbände haben bislang in welchem Umfang Flächen des nationalen Naturerbes erhalten? a) Welche Kriterien liegen der Vergabe an die einzelnen Stiftungen und Verbände zugrunde? b) Über welche Flächen verfügen die oben aufgeführten Stiftungen und Verbände insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern und im Einzelnen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 6/1002 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Durch die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) wurden etwa 6.645 Hektar (ha) BVVG-Flächen direkt an Stiftungen und Verbände übertragen (Besitzübergang). Etwa 1.310 Hektar BVVG-Flächen des Nationalen Naturerbes wurden von der BVVG direkt an das Land übertragen (Besitzübergang). Eine Übertragung dieser Flächen vom Land auf Stiftungen oder Verbände war nicht vorgesehen. Zu den Flächenempfängern und dem Umfang der jeweils übertragenen Flächen wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Empfänger Erfolgte Übertragung (gerundet in ha) DBU Naturerbe GmbH - Deutsche Wildtier Stiftung 1.100 Stiftung ProArtenvielfalt 70 Horst Richard Kettner Stiftung 220 Landespflegeverband Rügen e. V. 310 Mecklenburger Agrarkultur e. V. 45 Michael Succow Stiftung 210 NABU Landesverband M-V 635 NABU-Stiftung NNE 2.050 Stiftung Umwelt- und Naturschutz M-V 950 Stiftung Reepsholt 50 Stiftung Wälder für Morgen 755 WWF Deutschland 160 Kurt Winkelmann Stiftung - Kranichschutz Deutschland 90 Der Benennung der Flächenempfänger lagen Interessenbekundungsverfahren auf Bundes- und Landesebene zugrunde. Im Zuge der Auswertung dieser Verfahren wurden verschiedene Kriterien in die Gesamtabwägung einbezogen, wie zum Beispiel Satzungsinhalte der potenziellen Flächenempfänger, bisherige und geplante Aktivitäten der potenziellen Flächenempfänger sowie bisheriges Flächeneigentum der potenziellen Flächenempfänger im Bereich der zur Übertragung anstehenden Flächen. Über den Gesamtumfang der den Stiftungen und Verbänden zur Verfügung stehenden Flächen liegen keine statistischen Erhebungen vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1002 3 3. Zu welchem Anteil stehen die als NNE übertragenen Flächen weiterhin für eine in Übereinstimmung mit dem Schutzzweck stehende land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzung insgesamt und auf die einzelnen Organisationen aufgegliedert zur Verfügung? Die Flächenempfänger haben sich verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren nach der Flächenübertragung im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz verbindliche naturschutzfachliche Leitbilder zu entwickeln sowie innerhalb von fünf Jahren Pflege- und Entwicklungspläne für die Flächen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu erarbeiten und diese im Anschluss entsprechend umzusetzen. Eine Flächenbilanzierung kann erst nach Abschluss dieses Prozesses erfolgen.