Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. August 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1003 6. Wahlperiode 21.08.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD Koalitionsvereinbarung und regionale Wirtschaftskerne und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung In der Koalitionsvereinbarung sind die Elemente der Wirtschaftspolitik in den Ziffern 19 bis 46 sowie 60 bis 64 dargestellt. Wesentliche Schwerpunkte der Wirtschaftspolitik, die auf mehr Wachstum, Beschäftigung und Einkommen zielt, sind die Erhöhung der industriellen Wertschöpfung, die Stärkung der Innovationsfähigkeit der Unternehmen sowie die Unterstützung von Mittelstand und Handwerk. Ziffer 33 ist in diesem Kontext zu sehen. Nach Ziffer 40 Satz 2 soll die strukturpolitische Bedeutung von Investitionsvorhaben - und das heißt: der Ausgleich von Entwicklungsdefiziten in besonders benachteiligten Regionen - noch stärker als bisher Maßstab der Förderung im Einzelfall sein. Die Wirtschaftsförderung des Landes unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, indem sie Investitionen der gewerblichen Wirtschaft und der wirtschaftsnahen Infrastruktur fördert. Grundlage der Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft ist die unternehmerische Entscheidung, die Investition tätigen zu wollen. Die Investoren entscheiden aufgrund der projektspezifischen Standortanforderungen (zum Beispiel Nähe zu den Rohstoff- und Absatzmärkten, Verkehrsanbindung, Nähe zu Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Verfügbarkeit von Fachkräften). Die Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturen erfolgt ebenfalls nachfrageorientiert, das heißt dort, wo gewerbliche Unternehmen mit ihren Investitionen entsprechende wirtschaftsnahe Infrastrukturen benötigen. Drucksache 6/1003 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Unter Punkt 33 der Koalitionsvereinbarung heißt es: „Die zukünftige Wirtschaftspolitik wird schwerpunktmäßig auf die regionalen Wirt- schaftskerne des Landes ausgerichtet. In diesen und um sie herum bestehen aufgrund der Vielzahl der dort ansässigen Branchen und Unter- nehmen die besten Chancen auf Wachstum und zukunftsfähige Arbeits- plätze.“ 1. Welche regionalen Wirtschaftskerne gibt es in Mecklenburg- Vorpommern? Regionale Wirtschaftskerne sind primär in den Städten Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund zu sehen. Darüber hinaus ist eine Vielzahl von Gemeinden aufgrund ihrer wirtschaftlichen Entwicklung, ihrer Infrastrukturausstattung oder ihrer Branchenvielfalt als regionaler Wirtschaftskern identifizierbar. Regionale Wirtschaftskerne sind am ehesten im Zentrale-Orte-System der Raumordnung zu finden. Zentrale Orte sind die im Landesraumentwicklungsprogramm und in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen festgelegten und als solche bezeichneten Gemeinden, derzeit sind rund 100 Gemeinden als Oberzentrum, Mittelzentrum oder Grundzentrum eingeordnet. Diese Orte sind Schwerpunkte der Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, übernehmen Entwicklungs-, Versorgungs- und Ordnungsfunktionen und sichern in der jeweiligen Region insbesondere die Bereitstellung von wirtschaftlicher, kultureller, sozialer und technischer Infrastruktur in ausreichendem Umfang und ausreichender Qualität. 2. Wie stellte sich die wirtschaftliche Struktur in den regionalen Wirt- schaftskernen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2002, 2006 und 2011 dar (bitte aufschlüsseln nach Jahr, dem jewei- ligen regionalen Wirtschaftskern, den jeweils dort ansässigen Betrieben, sortiert nach Branchen, und der Zahl der Beschäftigten)? Der Landesregierung liegen die hier geforderten Zahlen nicht in der gewünschten Differenzie- rung vor. 3. Welche Unternehmensansiedlungen gab es seit 2002 in den regionalen Wirtschaftskernen (bitte jahrweise aufführen und dabei aufschlüsseln nach regionalem Wirtschaftskern, der Unternehmensansied- lung/Branche, der Zahl der entstandenen Arbeitsplätze und der För- dersumme aus EU-, Bundes- und Landesmitteln)? Zahlenmaterial kann nur für geförderte Errichtungsvorhaben und nur in aggregierter Form dargestellt werden. Demnach wurden in den Jahren 2002 bis 2012 (Stand: 03.08.2012) in den zentralen Orten insgesamt 510 gewerbliche Errichtungsvorhaben mit insgesamt 464.786.689 Euro (EU-, Bundes- und Landesmittel) gefördert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1003 3 Mit den geförderten Errichtungsvorhaben werden insgesamt 11.383 Arbeitsplätze geschaffen. Darüber hinaus werden durch die Ansiedlungen weitere Arbeitsplätze in der Region gesichert und geschaffen. Eine Aufstellung der geförderten Errichtungsvorhaben getrennt nach Jahresscheiben sowie aufgeschlüsselt nach den Branchen Verarbeitendem Gewerbe, Dienstleistungen sowie Tourismus einschließlich touristischer Dienstleistungen ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. 4. Wie viele Arbeitsplätze gingen seit 2002 in den regionalen Wirt- schaftskernen verloren (bitte jahrweise sowie sortiert nach Wirt- schaftskernen, dem Verlust an Arbeitsplätzen und den Branchen auf- führen)? Angaben zu „verloren gegangenen“ Arbeitsplätzen liegen nicht vor. In den rund 100 zentralen Orten ist die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zwischen 30.06.2002 und 30.06.2011 im Saldo um rund 10.000 bzw. 2,2 % gesunken. Angaben zu den Branchen liegen nicht vor. 5. Welche Unternehmensansiedlungen gab es seit 2002 in jenen Gebie- ten, die nicht zu den regionalen Wirtschaftskernen gehören (bitte jahrweise aufführen und dabei aufschlüsseln nach Region/Ort, Unter- nehmensansiedlung/Branche, der Zahl der entstandenen Arbeitsplätze und der Fördersumme aus EU-, Bundes- und Landesmitteln)? Zahlenmaterial kann nur für geförderte Errichtungsvorhaben und nur in aggregierter Form dargestellt werden. Demnach wurden in den Jahren 2002 bis 2012 (Stand: 03.08.2012) außerhalb der zentralen Orte 326 gewerbliche Errichtungsvorhaben mit insgesamt 183.990.285 Euro (EU-, Bundes- und Landesmittel) gefördert. Mit den geförderten Errichtungsvorhaben werden insgesamt 3.395 Arbeitsplätze geschaffen. Drucksache 6/1003 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Darüber hinaus werden durch die Ansiedlungen weitere Arbeitsplätze in der Region gesichert und geschaffen. Eine Aufstellung der geförderten Errichtungsvorhaben getrennt nach Jahresscheiben sowie aufgeschlüsselt nach den Branchen Verarbeitendes Gewerbe, Dienstleistungen sowie Tourismus einschließlich touristischer Dienstleistungen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. 6. Wie viele Arbeitsplätze gingen seit 2002 in jenen Gebieten/Regionen verloren, die nicht zu den regionalen Wirtschaftskernen gehören (bitte jahrweise sowie sortiert nach Regionen/Orten, dem Verlust an Arbeitsplätzen und den Branchen aufführen)? Angaben zu „verloren gegangenen“ Arbeitsplätzen liegen nicht vor. In den Gemeinden, die nicht als zentrale Orte eingeordnet sind, ist die Zahl der sozial- versicherungspflichtigen Beschäftigten zwischen 30.06.2002 und 30.06.2011 im Saldo um rund 10.000 bzw. 9,1 % gesunken. Angaben zu den Branchen liegen nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1003 5 7. Welche wirtschaftspolitische Konzeption hat die Landesregierung für jene Gebiete, die nicht zu den regionalen Wirtschaftskernen gehören? a) Inwiefern ist Satz 2 des Punktes 33 der Koalitionsvereinbarung so zu verstehen, dass Gebiete, die nicht zu den regionalen Wirt- schaftskernen gehören, im Hinblick auf Bestrebungen zur Ansiedlung von Unternehmen im Großen und Ganzen auf sich allein gestellt bleiben? b) Welche Rolle wird bei der Förderung von Gebieten, die nicht zu den regionalen Wirtschaftskernen gehören, der „Masterplan für Vorpommern“ spielen? c) Inwieweit sieht die Landesregierung einen direkten Zusammen- hang zwischen der relativ geringen Unterstützung für Gebiete, die nicht zu den regionalen Wirtschaftskernen gehören, und der anhaltenden Abwanderung aus jenen Gebieten? Das wirtschaftspolitische Ziel der Landesregierung stützt sich auf Artikel 72 des Grund- gesetzes mit dem Postulat der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Zu a) In der aktuellen EU-Förderperiode ist ganz Mecklenburg-Vorpommern im Operationellen Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Ziel „Konvergenz“ beziehungsweise im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ als Fördergebiet ausgewiesen. Das Förderangebot gilt grundsätzlich für alle Regionen innerhalb des Landes. Zu b) Ziel des Masterplans, der sich in der Erarbeitung befindet, ist die Festlegung prioritärer Handlungsleitlinien und darauf aufbauend strategisch wichtiger Strukturmaßnahmen für die Planungsregion Vorpommern, unabhängig davon, ob eine Gemeinde als zentraler Ort eingeordnet ist oder nicht. Dabei steht die Stabilisierung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaft und insbesondere die Sicherung des Fachkräfteangebots der Region im Mittelpunkt. Letztendlich soll der Masterplan Schwerpunkte für das gemeinsame Handeln von regionaler Wirtschaft und Politik in Zusammenarbeit mit der Landesregierung für überschaubare Zeiträume festlegen. Zu c) Die Verteilung der tatsächlichen Unterstützung in Form der Investitionsförderung innerhalb des Landes ist - wie einleitend dargestellt - abhängig von den unternehmerischen Entschei- dungen, an welchen Standorten die Investitionen durchgeführt werden sollen. Diese Entscheidungen richten sich erfahrungsgemäß nach den Standortanforderungen der jeweiligen Investition und finden sowohl für Standorte mit Bezug zu regionalen Wirtschaftskernen als auch darüber hinaus statt. Die Landesregierung hat ein Interesse daran, dass attraktive Arbeitsplätze in ganz Mecklenburg-Vorpommern entstehen.