Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1005 6. Wahlperiode 17.08.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Statistik zur Schwimmfähigkeit bei Schulkindern und ANTWORT der Landesregierung Jahr für Jahr beklagen insbesondere die Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft (DLRG) und die DRK Wasserwacht die nachlassende Schwimmfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen. In einem Beitrag der Deutschen Presse Agentur vom 25.09.2011 heißt es dazu: „Schulschwimmen sei zwar im Rahmenplan für den Sportunterricht verankert, sagte eine Sprecherin des Bildungsministeriums. Stattfinden könne der Lehrgang im Wasser aber nur dort, wo die Möglichkeiten dazu in Schwimmhalle, See oder Freibad bestünden, schränkte sie ein.“ Weiter heißt es: „Es gebe keine Statistik darüber, wie viele Grundschüler auf dem Trockenen bleiben müssen und nicht mal die Chance auf das Erst- schwimmerabzeichen ,Seepferdchen’ erhalten.“ 1. Gibt es mittlerweile eine Statistik über die Schwimmfähigkeit von Grundschülern in Mecklenburg-Vorpommern? Wenn ja, a) wie viel Prozent der Schüler der vierten Klasse und wie viel Pro- zent der Schüler der achten Klasse verfügen über ausreichende schwimmerische Fähigkeiten (bitte gegliedert nach Schulämtern und allgemein bildenden Schulen aufführen)? b) wann wurde die Statistik erstellt (bitte mit Stand Datum angeben)? c) wo ist die komplette Statistik abrufbar bzw. erhältlich? Drucksache 6/1005 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Wenn es keine Statistik über die Schwimmfähigkeit von Grundschü- lern in Mecklenburg-Vorpommern gibt, a) ist eine solche Statistik in Planung und wann soll sie vorliegen? b) welche Gründe sprechen gegen die Erstellung einer solchen Statistik? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegt keine Statistik über die Schwimmfähigkeit von Grundschülerinnen und Grundschülern in Mecklenburg-Vorpommern vor. Der Umfang der bundeseinheitlichen Schulstatistik richtet sich nach dem durch die Kultusministerkonferenz beschlossenen Kerndatensatz. Um den Verwaltungsaufwand für die Schulen möglichst gering zu halten, werden darüber hinaus nur solche Merkmale erfasst, die für die Organisation der Unterrichts- versorgung erforderlich sind, deshalb wird das Merkmal Schwimmfähigkeit auch in Zukunft nicht zum Inhalt der amtlichen Schulstatistik gehören. 3. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Landesregierung sicherzu- stellen, dass jeder Schüler in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Ende der Grundschulzeit über schwimmerische Fähigkeiten verfügt? Das Land sichert den Schwimmunterricht durch entsprechend ausgebildete Lehrkräfte ab.