Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. August 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1006 6. Wahlperiode 21.08.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Aktivitäten von Salafisten und Koranverteilungen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Im April 2012 begannen radikalislamische Salafisten in bundesdeutschen Fußgängerzonen mit der kostenlosen Verteilung des Koran. Das Bundes- amt für Verfassungsschutz warnt nunmehr, wie die Tageszeitung „Die Welt“ am 18.07.2012 berichtete, vor einem starken Zulauf bei radikalen Islamisten. Die Salafisten, so die Behörde, bildeten die „dynamischste Bewegung“ im Spektrum des Ausländer-Extremismus. Die Zahl der Salafisten sei mittlerweile auf 3.800 Personen angewachsen. Zum „Tag der offenen Moschee“ in Rostock hielt im Frühherbst des vergangenen Jahres ein aus Berlin-Neukölln stammender Imam, der von den Sicherheitsbehörden den Salafisten zugerechnet wird, eine Predigt. 1. Wie viele Muslime leben derzeit in Mecklenburg-Vorpommern? Wie viele waren es 2009, 2010 und 2011? Die muslimische Religionszugehörigkeit wird von der Landesregierung statistisch nicht erfasst. Daher liegen hierzu keine Zahlen vor. 2. Wie viele werden derzeit den Salafisten zugerechnet? Wie viele waren es in den Jahren 2009, 2010 und 2011? Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet bundesweit aktuell circa 3.800 Personen dem Spektrum der salafistischen Bestrebungen zu. Für die Jahre 2009 und 2010 sind keine Zahlen für das Personenpotenzial der salafistischen Bestrebungen erhoben worden. Drucksache 6/1006 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 In Mecklenburg-Vorpommern sind Einzelpersonen und Kleingruppen dem politischen, nicht gewaltbereiten Salafismus zuzurechnen. Bezüglich weitergehender Informationen wird auf die Kontrollbefugnisse der Parlamentarischen Kontrollkommission verwiesen. 3. Über welche Erkenntnisse verfügt die Landesregierung über Aktivitä- ten von Salafisten und/oder salafistischen Predigern in Mecklenburg- Vorpommern (bitte in chronologischer Form mit Datum/Zeitspanne, Ort und Inhalt der Aktivität sowie, wenn möglich, mit der Zahl der beteiligten/der durch die Aktivität erreichten Personen aufführen)? Auf die Darstellungen in den Verfassungsschutzberichten der vergangenen Jahre wird verwiesen. Für 2011 ist außerdem bekannt, dass in Mecklenburg-Vorpommern durch den Verein „Islamisches Kulturzentrum Greifswald“ (IKZ) und die Gruppierung „Muslim Student und kein Terrorist?!“ aus Wismar salafistische Aktionen entfaltet wurden. Die Zahl der Kundgebungen in den vergangenen drei Jahren ist im deutlich einstelligen Bereich geblieben. Anlässlich des Tages der offenen Moschee am 03.10.2011 hat ein salafistischer Prediger aus Berlin einen Vortrag in der Rostocker Moschee gehalten. 4. Zu wie vielen Koranverteilungen kam es bislang in Mecklenburg- Vorpommern? a) Wann und wo kam es in Mecklenburg-Vorpommern zu Koranver- teilungen von Salafisten und anderen Strömungen des Islam? b) Welche Resonanz erfuhren die Koranverteilungen? Die Fragen 4, 4 a) und 4 b) werden zusammenhängend beantwortet. Es liegen keine Informationen zu öffentlichen Koranverteilungen durch Salafisten in Mecklenburg-Vorpommern vor. 5. Welche islamischen Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit von der Landesregierung beobachtet? Der Verfassungsschutz beobachtet keine islamischen, sondern ausschließlich islamistische Strukturen im Sinne extremistischer Bestrebungen gemäß § 5 Landesverfassungsschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1006 3 6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus den bisherigen Aktivitäten von Salafisten in Mecklenburg-Vorpommern? a) Inwieweit hält die Landesregierung die Aberkennung der BRD- Staatsangehörigkeit und/oder die konsequente Ausweisung von Salafisten für ein probates Mittel? b) Welche anderen Maßnahmen plant die Landesregierung, um Aktivitäten von salafistischen Kreisen in Mecklenburg- Vorpommern wirkungsvoll begegnen zu können? Mecklenburg-Vorpommern ist kein Brennpunkt salafistischer Aktivitäten. Als globale Bewegung wirkt der Salafismus jedoch auch nach Mecklenburg-Vorpommern hinein. Das Besondere am Salafismus ist, dass er vor allem auch virtuell, das heißt in Gestalt von Internetseiten, sozialen Netzwerken und Videokanälen auftritt. Salafistische Bestrebungen gelten sowohl in Deutschland als auch auf internationaler Ebene als die derzeit dynamischste islamistische Bewegung. Organisationen des jihadistischen Salafismus existieren in Mecklenburg-Vorpommern nach Erkenntnissen der Landesregierung nicht. Zu 6 a) Eine BRD-Staatsangehörigkeit gibt es nicht. Nach § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist Deutscher im Sinne dieses Gesetzes, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Diese darf nicht entzogen werden (Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz). Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur aufgrund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird (Artikel 16 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz). Für den in Frage stehenden Sachverhalt kommt allein eine Rücknahme der Einbürgerung nach § 35 des StAG in Betracht. Die Rücknahme der Einbürgerung setzt voraus, dass der Betroffene einen Ausschlussgrund nach § 11 StAG erfüllt und die Einbürgerungsbehörde darüber getäuscht hat. Eine Rücknahme der Einbürgerung kommt nur nach Bewertung des Einzelfalles in Betracht. Die Landesregierung hält die Ausweisung von gewaltbereiten oder durch Straftaten in Erscheinung getretenen Salafisten - sofern dies unter Beachtung der geltenden aufenthalts- rechtlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung möglich ist - für ein probates Mittel. Zu 6 b) Die Sicherheitsbehörden des Landes werden auch weiterhin alle notwendigen Maßnahmen in Bezug auf die von salafistischen Bestrebungen ausgehenden Gefahren treffen.