Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1010 6. Wahlperiode 17.08.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Regine Lück, Fraktion DIE LINKE Geplante Mietrechtsänderung und ANTWORT der Landesregierung 1. Hält die Landesregierung die geplante Änderung des Mietrechts für notwendig bzw. nicht notwendig und wie wird diese Auffassung jeweils begründet? Zur Umsetzung der ehrgeizigen Ziele der europäischen und deutschen Klimapolitik müssen die erheblichen finanziellen Belastungen in verkraftbarem Maße auf die drei Akteure Staat, Vermieter und Mieter verteilt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Mietrechtsreform, die den sozialen Charakter wahrt und gleichzeitig klima- und umweltfreundliche Sanierungen erleichtert, notwendig. In Mecklenburg-Vorpommern überwiegt mit 67 % der bewohnten Wohnungen die Mietnutzung. Den Interessen der Mieter als auch denen der Eigentümer ist durch ein sozial ausgewogenes Mietrecht Rechnung zu tragen. 2. Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Gesetzentwurf des Bundes zum Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG)? Die vorgesehenen Gesetzesänderungen enthalten rechtliche Erleichterungen für die Vermieter bei der Umsetzung von Sanierungsvorhaben. Drucksache 6/1010 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie hat sich die Landesregierung im Bundesrat zur Empfehlung mehrerer Ausschüsse des Bundesrates zur Mietrechtsänderung posi- tioniert, allgemeine Mieterhöhungen zu begrenzen, indem die Miete anstatt derzeit innerhalb von drei Jahren um bis zu 20 Prozent künftig maximal innerhalb von vier Jahren um bis zu 15 Prozent steigen darf und wie wird die Positionierung begründet? Die Änderungen des Mietrechts dienen dem Ziel, den möglichen Mietpreisanstieg durch eine zeitliche Streckung des gegenwärtig möglichen Erhöhungszeitraums um ein Jahr auf 4 Jahre und eine Reduzierung in der Höhe auf 15 Prozent möglichst im Bereich der allgemeinen Preissteigerung zu halten. Die Landesregierung hat dem Antrag zugestimmt. 4. Wie hat sich die Landesregierung im Bundesrat zur Empfehlung mehrerer Ausschüsse des Bundesrates zur Mietrechtsänderung posi- tioniert, künftig Mieterhöhungen bei Modernisierung (Moderni- sierungsumlage) von derzeit elf auf neun Prozent der aufgewendeten Kosten für die Wohnung abzusenken und wie wird die Positionierung begründet? Die Landesregierung hat sich enthalten. 5. Ist für die Änderung des Mietrechts die Zustimmung des Bundesrats erforderlich? a) Wenn ja, welche Möglichkeiten bestehen, um die in der Stellung- nahme des Bundesrates vom 6. Juli 2012 gemachten Änderungs- vorschläge zum Gesetzentwurf (MietRÄndG) gegenüber dem Bund durchzusetzen und wie wird sich die Landesregierung ein- bringen, diese Möglichkeiten voll auszuschöpfen? b) Wenn nicht, welche Möglichkeiten haben der Bundesrat und die Landesregierung, Änderungen am Gesetzentwurf (MietRÄndG) des Bundes zu erwirken bzw. das Gesetzesvorhaben zu verhin- dern? Die Fragen 5 und a) werden zusammenhängend beantwortet. Für die Änderung des Mietrechts ist die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich. Zu b) Die Landesregierung hat die Möglichkeit im Rahmen des Bundesratsverfahrens Stellungnah- men abzugeben.