Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. August 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1013 6. Wahlperiode 30.08.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Asylbewerber: Konsequenzen aus dem jüngst ergangenen BVG-Urteil und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 18.07.2012 den Bundesgesetzgeber verpflichtet, unverzüglich für den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Neuregelung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung hat das Bundeverfassungsgericht eine Übergangsrege- lung angeordnet, die für alle Bundesländer gleich verpflichtend ist, da es sich um den Vollzug eines Bundesgesetzes handelt. Bisher gab es im Asylbewerberleistungsgesetz keine Regelbedarfsstufen, sondern nur die Stufen nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1-3 Asylbewerberleistungsgesetz. Die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts verlangt nun die entsprechende Anwendung des § 28 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch und damit in Verbindung mit § 8 Regelbedarfs-Ermittlungs- gesetz die Unterteilung in sechs Regelbedarfsstufen. Die Berechnung dieser Regelsätze kann je nach Berechnungsmethode leicht variieren. Deshalb ist eine bundesweit einheitliche und abgestimmte Berechnungsmethode notwendig. Drucksache 6/1013 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Das Bundesverfassungsgericht entschied kürzlich, dass die Leistungen aus dem geltenden Asylbewerberleistungsgesetz „evident unzureichend“ seien, was eine Anhebung zwingend erforderlich mache: von derzeit 225 Euro auf künftig 336 Euro. Infolge des Urteils rechnet der Deutsche Landkreistag mit Mehrkosten für die Kommunen in Höhe von 130 Millionen Euro im Jahr. In der Rostocker Bürgerschaft wurde zur Thematik eine Anfrage gestellt. In der Antwort der Stadtverwaltung heißt es: „Wie die Hansestadt Rostock durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern vorab informiert wurde, bestehen unter den Bundesländern bei der Umsetzung des Urteils unterschiedliche Sichtweisen. Aus diesem Grund wird sich das Land Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der Arbeitsgemeinschaft in der 30. Kalenderwoche an Frau Bundesministerin von der Leyen mit der Bitte wenden, eine zentrale Vorlage zu erarbeiten. Sollte das Bundesminis- terium für Arbeit und Soziales dazu nicht bereit sein, werden die Vertreter aller Bundesländer am 02.08.2012 zusammenkommen, um gemeinsame Festlegungen hinsichtlich der neuen Leistungssätze in der Übergangszeit zu treffen.“ 1. Welchen genauen Wortlaut trägt das Schreiben des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern (bitte auch das Datum angeben)? Mit E-Mail vom 23.07.2012 wurden die Landkreise und kreisfreien Städte mit folgendem Wortlaut über den Sachstand informiert: „Sehr geehrte Damen und Herren, hinsichtlich der Umsetzung des im Betreff genannten Urteils bestehen unter den Ländern unterschiedliche Sichtweisen. Aus diesem Grund wird sich heute das Land Rheinland-Pfalz als Vorsitzland der Argeflü an Frau Bundesministerin von der Leyen mit der Bitte wenden, eine zentrale Vorlage zu erarbeiten. Sollte das BMAS hierzu nicht bereit sein, werden sich die Länder am 2. August d. J. in Mainz treffen, um gemeinsame Festlegungen hinsichtlich der neuen Leistungssätze zu treffen. Über das Ergebnis werde ich Sie dann in Form von Arbeitshinweisen in Kenntnis setzen. Im Übrigen verweise ich auf den nachfolgenden elektronischen Schriftwechsel. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag“ Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1013 3 2. Inwieweit wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine zentrale Vorlage zur Umsetzung des BVG-Urteils erarbeiten? a) Wann soll die Vorlage vorliegen? b) Sollte die Vorlage vorliegen, welchen Inhalt hat sie? Die Fragen 2, 2 a) und 2 b) werden zusammenhängend beantwortetet. Der Bundesgesetzgeber wurde durch das Urteil verpflichtet, unverzüglich für den Anwen- dungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes eine Neuregelung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen. Zu der zeitlichen Perspektive und den Inhalten dieser Neuregelung hat sich der Bund bisher noch nicht geäußert. 3. Fand das in der Antwort der Rostocker Stadtverwaltung genannte Treffen der Bundesländer am 02.08.2012 statt? Wenn ja, a) zu welchen konkreten Ergebnissen hat das Treffen (unter anderem im Hinblick auf die Leistungssätze in der Übergangszeit) geführt? b) welche Position vertrat die Landesregierung? Nein. Das genannte Treffen fand am 13.08.2012 statt. Zu a) Die Länder Bayern und Schleswig-Holstein haben sich bereit erklärt, die für die Übergangs- regelung erforderlichen Berechnungen vorzunehmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu b) Dem Vorschlag wurde zugestimmt. Drucksache 6/1013 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Jährliche Mehrkosten in welcher Höhe werden infolge des BVG- Urteils voraussichtlich entstehen? Eine zuverlässige Schätzung für die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Übergangs- regelung ist derzeit nicht möglich. Auf die Antwort zu Frage 3 a) wird verwiesen. Zu den Mehrausgaben einer endgültigen gesetzlichen Regelung sind Angaben noch nicht möglich. Auf die Antwort zu den Fragen 2, 2 a) und 2 b) wird verwiesen. 5. Kosten in welcher Höhe erstattete das Land den Kommunen und den Landkreisen für erbrachte Leistungen aus dem Asylbewerber- leistungsgesetz gemäß § 5 Flüchtlingsaufnahmegesetz Mecklenburg- Vorpommern in den Jahren 2007, 2008, 2009, 2010 und 2011 (bitte jahrweise sowie gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten angeben)? Gemäß § 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes in Verbindung mit § 5 der Zuwanderungs- zuständigkeitslandesverordnung erstattet das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten die notwendigen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (einschließlich Unterkunftskosten) für Asylbewerber und Asylbewerberinnen, ehemalige Asylbewerber und Asylbewerberinnen mit Duldung und unerlaubt eingereiste Ausländerinnen und Ausländer nach § 15a Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes. Eine Trennung nach den einzelnen Personenkreisen wird nicht vorgenommen. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Die Angaben basieren auf den monatlichen Abrechnungen der Landkreise und kreisfreien Städte gegenüber dem Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Landesamt für innere Verwaltung für das jeweilige Jahr. Sie beinhalten auch Investitionen in den Gemeinschaftsunterkünften. Zur besseren Übersichtlichkeit wurde die Tabelle auch für die Jahre 2007 - 2010 auf die neuen Kreis- strukturen umgestellt. Kommune 2007 (in Euro) 2008 (in Euro) 2009 (in Euro) 2010 (in Euro) 2011 (in Euro) Schwerin 549.891 537.937 340.081 262.363 203.699 Hansestadt Rostock 2.136.670 1.678.822 1.446.692 1.743.556 2.050.480 Ludwigslust-Parchim 2.795.464 2.319.861 2.037.650 1.761.849 2.418.622 Landkreis Rostock 2.865.647 1.927.303 1.585.814 1.591.414 1.435.637 Mecklenburgische Seenplatte 4.601.786 4.002.582 3.850.661 3.671.381 3.387.915 Nordwestmecklenburg 934.436 650.823 695.905 904.512 1.285.241 Vorpommern-Greifswald 2.661.373 1.832.689 574.120 491.876 1.555.121 Vorpommern-Rügen 1.411.434 950.257 884.360 936.773 896.685 17.956.701 13.900.274 11.415.283 11.363.724 13.233.400 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1013 5 6. Kosten in welcher Höhe fielen bislang im laufenden Jahr an (bitte den aktuellsten Stand angeben sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten sortieren)? Siehe auch Antwort zu Frage 5. Erfasst werden können nur die Ausgaben, für die von den Kommunen bisher Abrechnungen vorgelegt worden sind. Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen: Kommune 2012 (in Euro) Schwerin 0,00 Hansestadt Rostock 886.936,46 Ludwigslust-Parchim 463.427,94 Landkreis Rostock 0,00 Mecklenburgische Seenplatte 990.979,76 Nordwestmecklenburg 0,00 Vorpommern-Greifswald 798.013,74 Vorpommern-Rügen 144.467,29 Summe 3.283.825,19