Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. September 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1019 6. Wahlperiode 04.09.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE Flächenverbrauch durch Energiewende und ANTWORT der Landesregierung Während der Beratungen zum Thema „Verbrauch von land- und forstwirtschaftlichen Flächen stoppen“ (Drucksachen 6/824, 6/948 und 6/939) in der 21. Landtagssitzung am 22. Juni 2012 war unter anderem als Teil- aspekt der Flächenentzug in Umsetzung der Energiewende erörtert worden. In diesem Zusammenhang war von der Fraktion der SPD auf das Vorhaben der Landesregierung hingewiesen worden, für die Errichtung von Photovoltaikanlagen nicht mehr benötigte Bergbauflächen (Kies- gruben) zu nutzen. 1. In welchem Umfang a) sind bislang landwirtschaftliche Nutzflächen durch die Errichtung von Photovoltaikanlagen entzogen worden? b) laufen Genehmigungsverfahren mit dem Ziel, landwirtschaftliche Flächen für diesen Zweck zu nutzen? 2. Liegen Kenntnisse vor, welche Bodenwertzahlen die entzogenen bzw. die geplanten Flächen haben (bitte nach Flächengrößen und Regionen auflisten)? 3. Zu welchen Konditionen wurden die Flächen von den Photovoltaik- Betreibern gepachtet oder gekauft? 4. Welche Auswirkungen haben die Verpachtung/der Verkauf vom Flächen zum Zwecke der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf die ortsüblichen Pacht-/Kaufpreise? Drucksache 6/1019 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 5. Welche regionale Verteilung besteht in Bezug auf Photovoltaik-Anla- gen und gibt es Schwerpunkte in den Regionen? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Angaben vor. 6. In welchem Umfang (leistungs- und flächenmäßig) sind bislang die Dachflächen a) öffentlicher Gebäude (Verwaltungen, Schulen, Kirchen etc.), b) von Wirtschaftsgebäuden, insbesondere von landwirtschaftlichen Gebäuden, c) privater Wohnhäuser für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen genutzt worden? Zu a) Auf landeseigenen Liegenschaften wurden im Rahmen von Landesbaumaßnahmen bisher Photovoltaik-Anlagen mit einer Fläche von 319 m² und einer Leistung von 36,2 Kilowattpeak (kWp) installiert. An Dritte verpachtete Dachflächen mit einem Flächenumfang von insge- samt 6.284 m² und einer Leistung von 620 kWp befinden sich derzeit in der Realisierung. Im Rahmen der vom Betrieb für Bau- und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern zu realisierenden Bundesbauaufgaben wurden Photovoltaik-Anlagen mit einer Fläche von 409 m² und einer Leistung von 56,36 kWp errichtet. Zu b) und c) Der Netzbetreiber 50Hertz erfasst alle Anlagen, die eine Vergütung nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) erhalten. Nach Angaben des Netzbetreibers haben im Jahr 2011 7.922 Photovoltaik-Anlagen mit einer gesamten installierten Leistung von 402,7 Megawatt (MW) 265.003 Megawattstunden (MWh) erzeugt. Darüber hinausgehende Informationen liegend der Landesregierung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1019 3 7. Welche rechtlichen Regularien bieten eine Handhabe, einer übermäßi- gen Beanspruchung von Agrarflächen durch die Photovoltaik-Nutzung entgegenzuwirken, bzw. welche will die Landesregierung dazu schaffen oder initiieren? Die Regelungen des EEG schränken die übermäßige Beanspruchung von Agrarflächen ein. Dazu wurde im EEG ein Gesamtausbauziel für die geförderte Photovoltaik in Deutschland in Höhe von 52 Gigawatt (GW) verankert. Weiterhin erhalten Freiflächenanlagen eine einheit- liche Vergütung. Anlagen größer als 10 MW erhalten keine Vergütung mehr. Um eine missbräuchliche Aufsplittung in mehrere 10-MW-Anlagen zu vermeiden, werden Anlagen als eine Anlage gewertet, wenn sie innerhalb von 24 Monaten im Umkreis von 2 km im Gebiet derselben Gemeinde in Betrieb gehen. Zusätzlich enthält § 32 des EEG weitreichende Beschränkungen zur Errichtung von Photo- voltaik-Anlagen (zum Beispiel nur in B-Plan-Gebieten auf Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen in einer Entfernung bis zu 110 Metern oder auf bereits versiegelten Flächen oder auf Konversionsflächen), sodass die Vergütung über das EEG keine Anreize zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen schafft. Größere Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen werden den Ämtern für Raumordnung und Landesplanung durch die Gemeinden in der Regel im Rahmen eines Bebauungsplanverfah- rens angezeigt. Die Ämter für Raumordnung und Landesplanung geben dann eine landes- planerische Stellungnahme ab, die sich an den aktuellen Regionalen Raumentwicklungs- programmen und an den „Hinweisen für die raumordnerische Bewertung und die baurechtliche Beurteilung großflächiger Photovoltaik-Anlagen im Außenbereich“ orientiert. Darin wird unter anderem für die Beanspruchung landwirtschaftlicher Nutzflächen mit mehr als 20 Bodenpunkten eine Prüfung des Einzelfalls empfohlen. Bevorzugt sollen die Anlagen auf versiegelten Konversionsflächen, Abfalldeponien und Altlastenflächen sowie in Anbindung an vorhandene Siedlungsstrukturen oder im räumlichen Zusammenhang mit vorhandenen baulichen Anlagen errichtet werden. 8. In welchem Umfang sind Photovoltaikanlagen auf Flächen ehemaliger Kiesgruben errichtetet worden oder befinden sich in der Planung? Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Angaben vor. 9. In welchem Umfang werden ehemalige Deponien genutzt? Auf 14 Deponien im Land wurden Photovoltaik-Anlagen errichtet. Drucksache 6/1019 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 10. Welche Förderinstrumente neben der Einspeisungsvergütung gibt es und sind diese geeignet, einen sparsamen Umgang mit wertvollen Agrarflächen zu erreichen? Neben der Einspeisevergütung stellt die Bundesregierung KfW-Kredite (Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau) auch für Freiflächenanlagen zur Verfügung. Die Konditionen werden auf Bundesebene festgelegt. Durch die Landesregierung erfolgt eine Förderung von Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen nicht.