Der Innenminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 22. November 2011 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/105 6. Wahlperiode 23.11.2011 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anschaffung und Einsatz von Technik zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und ANTWORT der Landesregierung Laut Medienberichten hat das Land Mecklenburg-Vorpommern Abhörund Überwachungstechnik der saarländischen Firma „Syborg Informationssysteme “ beschafft. Auf Nachfrage von Medienvertretern gab es seitens des Innenministeriums keine Auskunft über die Anschaffung o. g. TKÜ Technik. Der potenzielle Funktionsumfang dieser TKÜ Technik überschreitet laut Medienberichten den Rahmen der rechtlich geltenden Bestimmungen für die Nutzung von Anlagen der Telekommunikationsüberwachung . 1. Wird oder wurde vom Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern oder einer anderen Landesbehörde Software, Hardware oder sonstige Technik zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) von der Firma „Syborg Informationssysteme“ beschafft? a) Wenn ja, welche einzelnen Module der Software wurden ange- schafft? b) Wie hoch waren die einzelnen Anschaffungskosten? Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) Technik der Firma Syborg Informationssysteme beschafft. Drucksache 6/105 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu a) Zu genauen Bezeichnungen und Beschreibungen der eingesetzten Software werden zur Wahrung der ermittlungstechnischen Möglichkeiten keine näheren Angaben gemacht. Zu b) Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/101 zu Frage 2 verwiesen. 2. Wird oder wurde Software, Hardware oder sonstige Technik der Firma „Syborg Informationssysteme“ zur Telekommunikationsüberwachung durch Behörden in Mecklenburg-Vorpommern erprobt oder bereits eingesetzt? Wenn ja, von welchen Behörden, in wie vielen Fällen und aufgrund welcher richterlichen Anordnung? Die Technik zur TKÜ der Firma Syborg Informationssysteme wurde im Rahmen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr vom Landeskriminalamt eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/101 verwiesen. 3. Ist die von den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzte Version der TKÜ-Technik der Firma „Syborg Informationssysteme“ oder die eines anderen Anbieters in ihrem Funktionsumfang in der Lage, aufgezeichnete und gespeicherte Daten unwiderruflich und ganzheitlich zu löschen? a) Wenn ja, innerhalb welcher Frist werden die erhobenen Daten gelöscht? b) Musste zum Löschen ein besonderes Modul der Software ange- schafft werden? Wenn ja, wie hoch waren die Kosten dieses Moduls? Die eingesetzte Version der TKÜ-Software der Firma „Syborg Informationssysteme“ ist in der Lage unwiderruflich und ganzheitlich zu löschen. Zu a) Die Daten werden innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gelöscht. Zu b) Die Funktion „Löschen“ war in der Software bereits mit der Beschaffung enthalten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/105 3 4. Wird überprüft, ob das TKÜ System der Firma „Syborg Informationssysteme “ oder das eines anderen Anbieters von Behörden in Mecklenburg -Vorpommern ausschließlich innerhalb des geltenden rechtlichen Rahmens für Anlagen der Telekommunikations-überwachung eingesetzt wird? Wenn ja, durch welche Instanz oder Behörde? Die Überprüfung wird durch entsprechende Festlegungen im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht durch die handelnde Behörde gewährleistet. Zusätzlich wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/101 zu Frage 3 verwiesen. 5. Haben Mitarbeiter der Firma „Syborg Informationssysteme“ Fernzugriff auf das von Behörden in Mecklenburg-Vorpommern verwendete TKÜ-System? Wenn ja, wie und in welchem Umfang? Es wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/101 zu Frage 4 verwiesen. 6. Haben Dritte, z. B. Behörden anderer Bundesländer oder des Bundes, im Auftrag von Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder unter deren Mitwirkung TKÜ-Technik der Firma Syborg erprobt oder genutzt? Nein. 7. Wurden gegebenenfalls die überwachten Personen nach Abschluss der Überwachung über die Maßnahmen informiert? Die Information der von TKÜ-Maßnahmen betroffenen Personen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.