Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. September 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1051 6. Wahlperiode 04.09.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD Eingliederungsvereinbarung (EGV) als Verwaltungsakt (VA) und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Sanktionen wurden in den letzten 24 Monaten aufgrund von Verstößen gegen die Eingliederungsvereinbarungen des Jobcenters Schwerin ausgesprochen? a) Welche Gründe führten zu Sanktionen (bitte einzeln auflisten)? b) Wie gliedern sich prozentual die ausgesprochenen Sanktionen, unter Berücksichtigung des Alters der Betroffenen und die Höhe der Sanktionen? Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit wurden im Jobcenter Schwerin im Zeitraum Anfang Mai 2010 bis Ende April 2012 (jüngste verfügbare Daten) 734 Sanktionen wegen Weigerung der Erfüllung der Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung ausgesprochen. Zu den Fragen a) und b) liegen der Landesregierung keine statistischen Auswertungen vor. 2. Wie viele Eingliederungsvereinbarungen wurden in den letzten 24 Monaten nicht unterschrieben und in wie vielen Fällen wurden die Eingliederungsvereinbarungen dann als Verwaltungsakt erlassen? Hierzu liegen der Landessregierung keine Daten vor. Durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgt hierzu keine statistische Auswertung. Drucksache 6/1051 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wie viele Widersprüche und Verfahren sind derzeit in Bezug auf Ein- gliederungsvereinbarungen, die als Verwaltungsakt erlassen wurden, anhängig? Hierzu liegen der Landessregierung keine Daten vor. 4. Wie hoch ist der Anteil der unter 25-Jährigen bei den in den letzten 24 Monaten verhängten Sanktionen? Rund 38 Prozent der neu festgestellten Sanktionen im Zeitraum Anfang Mai 2010 bis Ende April 2012 wurden im Jobcenter Schwerin gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren ausgesprochen. Die Angaben beruhen auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. 5. Wie viele „Null-Sanktionen“ (= vollständige Sperrung) wurden in den letzten 24 Monaten im Rahmen des SGB II ausgesprochen? Im Zeitraum Anfang Mai 2010 bis Ende April 2012 kam es nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit im Jobcenter Schwerin bei 33 erwerbsfähigen Leistungsbeziehenden aufgrund von Sanktionen zum vollständigen Wegfall des Arbeitslosengelds II. 6. Wie oft kam es in den letzten 24 Monaten dazu, dass eine „Null- Sanktion“ zur Räumung der Mietswohnung führte? Hierzu liegen der Landessregierung keine Daten vor. 7. Welcher Zeitraum ist für eine „Null-Sanktion“ vorgesehen? Gab es in den vergangenen 24 Monaten Verfahren, die deutlich über diesen Zeitraum hinausgegangen sind (bitte auflisten nach Fall und Jobcenter)? Sanktionen werden im Regelfall für einen Zeitraum von 3 Monaten festgesetzt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1051 3 Bei mehrmaliger Pflichtverletzung können für überschneidende Zeiträume mehrfach Sank- tionen ausgesprochen werden. Angaben zu Zeiträumen im Einzelnen liegen der Landes- regierung nicht vor. 8. Gab es in den letzten 24 Monaten Fälle von „Null-Sanktionen“ in deren Zusammenhang Gutscheine ausgeben wurden? Gab es Fälle in denen die Ausgabe von Gutscheinen verweigert wurde? Bei einer Minderung der Leistungen um mehr als 30 Prozent kann das Jobcenter ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen, insbesondere in Form von Lebensmittelgut- scheinen, erbringen. Sie sollen erbracht werden, wenn die oder der erwerbsfähige Leistungs- berechtigte mit minderjährigen Kindern zusammenlebt. Statistische Auswertungen über erbrachte Sachleistungen liegen der Landesregierung nicht vor. 9. Wie viele Bürger haben in den vergangenen 24 Monaten im Rahmen der SGB II Gesetzgebung die Aufforderung zum Umzug erhalten und sind aufgrund dieser Aufforderung in eine andere Wohnung gezogen? Welche Gründe gab es für die Aufforderung zum Wohnungswechsel? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 10. Kam es in den letzten 24 Monaten zu Stromsperrungen während des Bezuges von Sozialleistungen? Wenn ja, welche Gründe führten zur Stromsperrung (bitte Auflisten)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor.