Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. September 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1056 6. Wahlperiode 17.09.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hubschraubereinsätze der Landespolizei und ANTWORT der Landesregierung In der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage mit der Druck- sachennummer 6/961 wird in den Fragen 3 c) und 4 erklärt, dass u. a. Mitglieder der Landesregierung die Polizeihubschrauber zum Personen- transport nutzten. 1. Welche Mitglieder der Landesregierung (Name) nutzten in den Jahren 2010 und 2011 zu welchem Zeitpunkt, zu welchem Zweck (Anlass), aus welchem Grund (Angemessenheit des Transportmittels) und auf welcher Strecke (Start und Zielpunkt) die Hubschrauber der Landes- polizei? 2. Gibt es eine Richtlinie oder eine vergleichbare Verordnung oder interne Anweisung, aus welchen Gründen und für welche Zwecke der Transport von Mitgliedern der Landesregierung zulässig ist (falls eine Richtlinie, Verordnung oder Anweisung vorliegt, bitte ich um Über- mittlung dieser in der Anlage zur Antwort)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Grundlage für den Einsatz von Polizeihubschraubern ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Sport vom 18.11.2008 (VV Einsatz PHuS M-V, II 430- 1/200.14.36). Drucksache 6/1056 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Die inhaltlichen Schwerpunkte der oben genannten Verwaltungsvorschrift (VV) sind: 1. Luftfahrtechnischer Betrieb Die Polizeihubschrauberstaffel Mecklenburg-Vorpommern ist durch das Luftfahrtbundes- amt als Luftfahrtechnischer Betrieb anerkannt, für den die Vorschriften des Luftverkehrs- gesetzes sowie die dazu erlassenen Verordnungen und Durchführungsbestimmungen gelten. 2. Einsatz der Polizeihubschrauber Ziffer 2 der VV enthält im Wesentlichen Regelungen zur Verfügbarkeit, der Aus- und Fortbildung und den Einsatzaufgaben. 3. Anforderungen eines Polizeihubschraubers Die Ziffer 3 regelt einerseits die Voraussetzungen für die Zweckmäßigkeit des Einsatzes der Polizeihubschrauber und anderseits die organisatorischen Abläufe der Anforderung für Sofort- beziehungsweise geplante Einsätze. 4. Kosten, Kostenerstattung In Ziffer 4 ist festgelegt, dass für Amtshandlungen beim Einsatz des Polizeihubschraubers die Kostenverordnung des Innenministeriums vom 18. August 2004 sowie die Verwal- tungsvollzugskostenverordnung vom 9. Oktober 2002 gelten. Für Unterstützungseinsätze im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei anderer Bundesländer werden gemäß Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen die Sätze laut Bestimmungen über wirtschaftliche Leistungen der Bundespolizei zugunsten Dritter angesetzt. 5. Berichtpflicht Die Ziffer 5 legt fest, dass das Landeswasserschutzpolizeiamt (LWSPA) dem Haushalts- und dem Einsatzreferat des Ministeriums für Inneres und Sport Informationen über das Anforderungsverhalten, die Einsatzanlässe sowie die finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Einsatz der Polizeihubschrauber zur Verfügung stellt. 6. Schlussbestimmungen Die Ziffer 6 setzt diese VV am 1. Dezember 2008 in Kraft und am 31. Dezember 2013 außer Kraft. In Ziffer 2.2.2 ist insbesondere geregelt, dass der Einsatz von Polizeihubschraubern, soweit wirtschaftlich und einsatztaktisch vertretbar, für Aufgaben des Landes und des Bundes zulässig ist. Dies sind insbesondere: „Die Unterstützung dringender Dienstgeschäfte des Präsidenten des Landtages, des Ministerpräsidenten oder des Innenministers. Dies gilt auch für andere Ministerinnen und Minister der Landesregierung, wenn dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabweisbar ist.“ Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1056 3 Folgende Flüge haben unter den vorgenannten Voraussetzungen 2010 und 2011 stattgefun- den: 2010 Datum Startort Zielort Mitglied der Landesregierung 01.09.2010 Laage Möllin Minister für Inneres und Sport Herr Caffier 2011 Datum Startort Zielort Mitglied der Landesregierung 25.02.2011 Berlin Tegel Demmin Minister für Inneres und Sport Herr Caffier 17.05.2011 Schwerin Linken Linken Laage Minister für Inneres und Sport Herr Caffier 18.05.2011 Schwerin Berlin Tegel Berlin Tegel Schwerin Minister für Inneres und Sport Herr Caffier 24.06.2011 Schwerin Kiel Kiel Wismar Minister für Inneres und Sport Herr Caffier 18.07.2011 Berlin Tegel Schaprode Minister für Inneres und Sport Herr Caffier 3. Welche Gesamtkosten entstanden dem Land durch die Hubschrauber- staffel in den Jahren 2010 und 2011 [Unterhalt, Investitionen (Gerät und Gebäude), Miete/Pacht des Flugplatzes und des Hangars, Boden- personal, Flugpersonal, Fort- und Weiterbildung etc.]? Für die Polizeihubschrauberstaffel entstanden dem Land in 2010 und 2011 Gesamtkosten in Höhe von 2.277,8 TEUR beziehungsweise 2.410,2 TEUR. Drucksache 6/1056 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Ausgabeposition 2010 2011 in TEUR In TEUR Leasing Hubschrauber 406,3 406,3 Leasing Fahrzeuge 6,8 2,7 Sachkostenpauschale für Büroarbeitsplatz 158,4 158,4 Mieten/Pachten an BBL (Betrieb für Bau und Liegenschaften) 43,9 52,6 Bewirtschaftungskosten an BBL 78,0 82,0 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume (Überprüfung ortsveränderlicher elektrischer Anlagen) 0,0 0,4 Arbeitsschutz- und Sonderbekleidung 12,0 4,2 Haltung Fahrzeuge 4,7 10,6 Haltung Hubschrauber 664,4 772,7 Flugärztliche Untersuchungen 2,7 2,6 Reisekostenvergütungen 5,7 1,7 Aus- und Fortbildungsrahmen 27,2 33,1 Reisekosten Aus- und Fortbildung 1,8 2,4 Bezüge/Entgelte für Beamtinnen und Beamte/Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 865,9 880,5 zusammen 2.277,8 2.410,2