Der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. September 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1074 6. Wahlperiode 17.09.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Förderung der Photovoltaik-Anlage für das Alpinen-Center Hamburg-Wittenburg und ANTWORT der Landesregierung Hinsichtlich der Ausreichung eines Fördermittelbescheides am 15. August 2012 in Höhe von 1 Mio. Euro an die Eigentümer des Unter- nehmens Alpinen-Center Hamburg-Wittenburg in Wittenburg für den Bau eines Solar-Kraftwerkes, welches bereits kurz vor der Fertigstellung steht und in vier Wochen ans Netz gehen wird, frage ich die Landesregierung: 1. Auf welcher Grundlage wurde die Förderung an das Unternehmen erteilt und a) wie hoch ist die Gesamtsumme der Investition für welche instal- lierte Leistung und wie setzt sich diese zusammen, b) welche Menge an Strom wird die Solar-Anlage künftig erzeugen, c) wie hoch ist der energetische Eigenbedarf des Unternehmens? Der Zuschuss in Höhe von 1 Mio. Euro wurde aus dem Programm der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur“ (GRW) gewährt. Zu a) Die Gesamtinvestitionen für die Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem Alpincenter Hamburg-Wittenburg betragen 8 Mio. Euro. Die Anlage verfügt über eine Leistung von 3.953,56 Kilowatt-Peak (kWp). In weitere Wirtschaftsgüter wurde nicht investiert. Drucksache 6/1074 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu b) Jährlich soll die Anlage rechnerisch 3.471.005 Kilowatt-Stunden (kWh) Strom erzeugen, dies sind ungefähr 35 - 43 % des jährlichen Stromverbrauchs des Unternehmens. Zu c) Nach eigenen Angaben verbraucht das Unternehmen jährlich 8 - 10 Mio. kWh Strom. 2. Zu welchem Zeitpunkt wurde durch das Alpinen-Center Hamburg- Wittenburg der Antrag für die Förderung gestellt und wurde zudem ein vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt? Der Förderantrag für die Gewährung eines Zuschusses aus der GRW datiert vom 20.12.2011 und ist am 21.12.2011 im Landesförderinstitut (LFI) eingegangen. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns wurde auf Antragstellung hin am 22.12.2011 erteilt. 3. Worin besteht das besondere Landesinteresse dieser Zuwendung? Die Zuwendung wurde in Umsetzung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gewährt. Förderschwerpunkt der GRW ist die Unterstützung der regionalen Investitionstätigkeit, um Einkommen und Beschäftigung in strukturschwachen Regionen zu erhöhen, deren Wirtschaftskraft erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Hauptziel der GRW ist die Schaffung beziehungsweise Sicherung von Arbeitsplätzen, wobei die Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft eines der wichtigsten Förderinstrumente zur Erreichung dieses Ziels ist. In Verfolgung dieses Ziels wurde die gegenständliche Zuwendung gewährt, da mit der Förderung mindestens 150 Dauer- arbeitsplätze in einer strukturschwachen Region gesichert werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1074 3 4. Ist aus Einschätzung des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Touris- mus die Förderung der Photovoltaikanlage im Alpinen-Center Hamburg-Wittenburg durch die EEG-Vergütung nicht ausreichend, um diese Anlage wirtschaftlich betreiben zu können und wenn nicht, aus welchem Grund ist die Anlage nicht wirtschaftlich zu betreiben (bitte nachvollziehbare Darstellung des Prüfverfahrens und der Ergeb- nisse)? Die Förderung von Unternehmensinvestitionen mit Mitteln der GRW erfolgt mit dem Ziel, die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze beziehungsweise die Sicherung vorhandener Arbeitsplätze im Fördergebiet zu unterstützen. Eine Förderung aus der GRW setzt naturgemäß voraus, dass die Betriebsstätte wirtschaftlich betrieben werden kann, da anderenfalls die Ziele der Förderung nicht erreicht werden können. Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit wird nicht das einzelne Investitionsgut isoliert betrachtet, sondern die Betriebsstätte insgesamt. Die hier gewährte Förderung trägt zur Verbesserung der Wett- bewerbsfähigkeit des Alpincenters Hamburg-Wittenburg bei. 5. Ist eine direkte Förderung des Betreibers des Alpinen-Centers zum Betrieb der Skihalle nach europäischem Beihilferecht zulässig? a) Wenn ja, warum wurde dieser direkte Weg nicht gewählt? b) Wenn nicht, warum wurde eine im Regelfall wirtschaftliche Photo- voltaik-Anlage zusätzlich aus Mitteln des Landes gefördert? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Betriebsausgaben ist nach den vorhandenen Förderprogrammen in Mecklenburg-Vorpommern nicht vorgesehen. Die gewährten Zuwendungen in Form der Investitionszuschüsse fließen der Betreibergesell- schaft des Alpincenters direkt zu. Die GRW ist das angewandte, nach europäischem Beihilferecht durch die EU-Kommission genehmigte Programm. Drucksache 6/1074 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 6. Wurde geprüft, ob der Zuwendungszweck auch durch die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen hätte erreicht werden können und a) wenn ja, wie erfolgte die Prüfung (bitte nachvollziehbare Darstel- lung des Prüfverfahrens und Ergebnisse), b) wenn nicht, warum ist eine Prüfung dieser Alternativen nicht erfolgt? Die Fragen 6 a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das Alpincenter Hamburg-Wittenburg hat einen Antrag auf Gewährung eines Investitions- kostenzuschusses aus dem Programm der GRW gestellt. Dieser Antrag wurde in Überein- stimmung mit den Regeln des GRW-Koordinierungsrahmen, dem Regionalen Förder- programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der gültigen Förderpraxis zutreffend gewährt. Entsprechend dieser Förderpraxis wird die Förderung der Investitionen, für die eine Vergütung nach dem EEG gewährt wird, gegenüber der sonst möglichen Förderung halbiert durch entsprechende Reduzierung der förderfähigen Kosten. 7. Handelt es sich bei der Förderung der Photovoltaikanlage für das Alpinen-Center in erster Linie um eine Maßnahme im Bereich der Energiewende oder im Bereich des Erhaltes der touristischen Infra- struktur? Bei der Förderung der Photovoltaikanlage handelt es sich um eine Maßnahme zur Unterstüt- zung der gewerblichen Wirtschaft mit dem Ziel der Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze in einem gewerblichen Unternehmen. Die GRW ist ein Programm zur Umsetzung regionalpolitischer Zielsetzungen. Nach dem gemeinsam durch Bund und Länder formulierten Regelwerk zur GRW (Koordinierungs- rahmen) können Investitionen eines Gewerbebetriebes in Anlagen zur Energieversorgung gefördert werden, wenn die erzeugte Energie überwiegend dem betrieblichen Eigenbedarf dient. Von dieser Regelung wurde vorliegend Gebrauch gemacht. Darüberhinausgehende energiepolitische Ziele werden bei der Umsetzung der GRW nicht vorrangig verfolgt. 8. Welche Zuwendungen durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus wurden dem Alpinen-Center Hamburg-Wittenburg in den letzten 24 Monaten gewährt und wenn ja, auf welcher Grundlage und in welchem Umfang? Aus dem Programm der GRW wurden dem Alpincenter Hamburg-Wittenburg in den letzten 24 Monaten keine weiteren Zuschüsse gewährt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1074 5 Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat dem Alpincenter auf Grundlage eines Zuwendungsbescheides am 22.12.2010 ein Darlehen in Höhe von 3.387.000 Euro gewährt. Darüber hinaus wurde dem Alpincenter auf der Grundlage des Bescheids des Landesförder- instituts M-V vom 17.07.2012 ein GRW-Ergänzungsdarlehen in Höhe von 2.940.000 Euro gewährt. 9. Ist die Förderung von Photovoltaikanlagen aus Landesmitteln nach Einschätzung des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus deshalb erforderlich, weil die Einspeisevergütung für Photovoltaik- Anlagen nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz zu gering ist? Die Förderung aus der GRW erfolgt unabhängig von der Gewährung einer Einspeisevergü- tung im Rahmen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG). Ziel der GRW- Förderung ist es, die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Energie- förderpolitische Belange bleiben durch die GRW grundsätzlich unberührt.