Die Finanzministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. September 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1087 6. Wahlperiode 25.09.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Ursachen für befristete Übernahmen und Praktika ohne Entlohnung in Ministerien und Einrichtungen der Landesverwaltung und ANTWORT der Landesregierung In der Antwort auf die Kleine Anfrage (Drucksache 6/979) führte die Landesregierung unter anderem aus, dass die Zahl der seit dem Jahr 2007 geschlossenen befristeten Arbeitsverträge immer höher war, als die der unbefristeten Einstellungen. Ferner wurde deutlich, dass niemand von den 679 eingesetzten Praktikantinnen und Praktikanten eine Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung erhalten hat. 1. Was ist ursächlich für das Verhältnis von unbefristeten und befristeten Übernahmen nach der Berufsausbildung? a) Wie lange werden die nach dem Ende der Berufsausbildung geschlossenen Arbeitsverträge durchschnittlich befristet? b) In wie vielen Fällen handelt es sich jeweils um Befristungen mit oder ohne Sachgrund? c) Wie viele der seit 2007 befristet übernommenen, ehemaligen Aus- zubildenden haben inzwischen einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten? Das Verhältnis von unbefristeten und befristeten Übernahmen basiert im Wesentlichen auf dem Verhältnis von unbefristet und befristet zur Verfügung stehenden Stellen. Zu a) Bei den in den Jahren 2007 bis 2012 befristet übernommenen ehemaligen Auszubildenden wurde das Arbeitsverhältnis durchschnittlich auf 14,2 Monate befristet. Drucksache 6/1087 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Zu b) Eine Befristung mit Sachgrund erfolgte in 105 Fällen, eine Befristung ohne Sachgrund in 142 Fällen (ohne Universitätsklinika). Zu c) Von den 247 befristet übernommenen ehemaligen Auszubildenden (ohne Universitätsklinika) haben inzwischen rund 90 einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. 2. Wie viele der aufgeführten Praktikantinnen und Praktikanten haben im Zeitraum 2007 bis 2012 zu einem späteren Zeitpunkt eine Berufs- ausbildung oder eine berufliche Tätigkeit in einem Ministerium oder einer Einrichtung der Landesverwaltung aufgenommen? In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Beschäftigung von Auszubildenden und Praktikanten in Ministerien und Einrichtungen der Landesverwaltung“ auf Drucksache 6/979 sind die 679 Praktikantinnen und Praktikanten aufgeführt worden, die seit Januar 2012 in der Landesverwaltung zum Einsatz gekommen sind. Von diesen haben bislang 11 eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit in dem Geschäftsbereich der Landes- regierung aufgenommen, in dem zuvor das Praktikum absolviert wurde. 3. Inwiefern betrachtet die Landesregierung den Einsatz von Praktikan- tinnen und Praktikanten auch als Personalentwicklungsinstrument? Praktika dienen vorrangig der ersten beruflichen Orientierung der Praktikanten und sind in der Regel nicht auf eine Einstellung nach der absolvierten Zeit ausgerichtet. Von daher ist der Einsatz von Praktikanten für die Landesregierung kein maßgebliches Instrument zur Personalentwicklung. 4. Warum wurde bzw. wird unabhängig von der Art des Praktikums in keinem Fall eine Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung gezahlt? Vergütungen für Praktikantinnen und Praktikanten werden nur auf Grundlage gesetzlicher oder tariflicher Verpflichtungen gewährt [vergleiche hierzu Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L) beziehungsweise Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die Gewährung von Praktikantenvergütungen in Verbindung mit §§ 17 und 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG)]. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1087 3 Für die sonstigen Praktikantinnen und Praktikanten, die nicht unter den Geltungsbereich des TV Prakt-L oder des BBiG fallen, besteht kein gesetzlicher oder tariflicher Vergütungs- anspruch. Von der Zahlung von Vergütungen, beziehungsweise Aufwandsentschädigungen, wird daher in diesen Fällen, wie in der Antwort der Landesregierung auf Drucksache 6/979 mitgeteilt, grundsätzlich abgesehen. Entsprechende Haushaltsmittel sind auch nicht veranschlagt.