Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. September 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1088 6. Wahlperiode 25.09.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fremdsprachlicher Unterricht an Schulen und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Fremdsprachen werden aktuell an den allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern angeboten? a) Wie viele Schulen bieten dabei neben Englisch Unterricht in welchen weiteren Sprachen an (bitte Aufschlüsselung nach Sprache und Zahl der Schulen)? b) Wie viele Schülerinnen und Schüler lernten im Schuljahr 2011/2012 welche Fremdsprachen? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Fächer Anzahl der Schulen Anzahl der Schülerinnen/Schüler Französisch 235 17.741 Altgriechisch 1 4 Arabisch 11 44 Dänisch 3 32 Griechisch 2 58 Latein 97 6.193 Polnisch 15 587 Russisch 182 6.839 Spanisch 92 5.768 Schwedisch 24 654 Vietnamesisch 1 1 Englisch 543 103.837 Drucksache 6/1088 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob das aktuelle Angebot des Fremdsprachenunterrichts sich mit den Wünschen und Vorlieben der Schülerinnen und Schüler deckt? a) Welche Möglichkeiten stehen den Schulen offen, wenn der Wunsch, Unterricht in einer bestimmten Fremdsprache anzubieten, aufgrund fachspezifischen Lehrermangels nicht erfüllt werden kann? b) Wie werden die Wünsche der Schülerinnen und Schüler hinsicht- lich des Fremdsprachenangebotes in Mecklenburg-Vorpommern erfasst? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Das Wahlangebot an Fremdsprachen einer Schule ist vor dem Hintergrund der schüler- bezogenen Stundenzuweisung abhängig von der Schülerzahl. An größeren Schulen besteht die Möglichkeit, in mehreren Fremdsprachen Lerngruppen zu bilden und die dafür notwen- digen Lehrkräfte zu verpflichten. Im Ganztagsschulbereich werden unter anderem auch Kurse in Fremdsprachen angeboten. Diese Kurse können auch von Personen geleitet werden, die nicht eine Lehrbefähigung im jeweiligen Fach haben. Nähere Daten liegen der Landesregierung darüber nicht vor. Die Wünsche der Schülerinnen und Schüler werden schulintern schriftlich erhoben. Diese Daten werden von der Landesregierung nicht erfasst. 3. In welchen Fällen ist im Rahmen eines Hochschulstudiums eine gegenüber der Regelstudienzeit längere Studiendauer erforderlich, weil zum Erwerb notwendiger Fachsprachen insbesondere in alt- sprachlichen Fächern zusätzlicher Studienaufwand erforderlich ist? a) In wie vielen Fällen war und ist der Fachsprachenerwerb erst an den Hochschulen möglich, weil es keine entsprechenden schu- lischen Angebote gab und gibt? b) Welche Voraussetzungen müssen in den genannten Fällen vorlie- gen, damit die Regelstudienzeit verlängert wird? c) In wie vielen Fällen wurde in den vergangenen zwei Jahren eine Verlängerung der Regelstudienzeit aufgrund notwendigen Fach- sprachenerwerbs gewährt (bitte nach Sprachen aufschlüsseln)? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Das neue Lehrerbildungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern enthält erstmals in § 5 Absatz 2 Sätze 2 und 3 eine formelle Regelung zur Möglichkeit einer längeren Regelstudienzeit. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1088 3 Demnach kann die Regelstudienzeit nach Maßgabe der jeweiligen Studienordnungen dann überschritten werden, wenn Propädeutika zur Gewährleistung der Studierfähigkeit absolviert werden müssen oder besondere fachliche Herausforderungen eine längere Studienzeit erforderlich machen. Die nach dem Lehrerbildungsgesetz neu zu gestaltenden Lehramts- studiengänge für die allgemein bildenden Schulen werden im Wintersemester 2012/2013 erstmals angeboten. Die entsprechenden Studienordnungen befinden sich noch im Genehmi- gungsverfahren. Eine Verwaltungspraxis im Umgang mit den neuen Ordnungen ist derzeit nicht gegeben. Empirische Daten im Sinne von Fallzahlen liegen demnach nicht vor. 4. In wie vielen Fällen wurden im vergangenen Schuljahr fremd- sprachliche Fächer an den Schulen fachfremd unterrichtet? a) Wie wird im Vertretungsfalle gewährleistet, dass die Vertretung fachspezifisch erfolgen kann? b) Welche Qualifikationen für Vertretungslehrerinnen und -lehrer werden im Hinblick auf die Notwendigkeit fachspezifischer Vertretung verlangt? Es wird auf den Bericht zur Unterrichtsversorgung für das erste Schulhalbjahr 2011/2012 ver- wiesen (http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsportal/de/bm/ ?&pid=35495). Zu a) Eine fachspezifische Vertretung wird soweit möglich durch den Einsatz einer anderen Fach- lehrkraft gewährleistet. Zu b) Vertretungslehrkräfte sind Lehrkräfte des Landes, die die Lehrbefähigung oder Lehr- berechtigung besitzen.