Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Oktober 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1089 6. Wahlperiode 08.10.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dietmar Eifler, Fraktion der CDU Wildbrücken in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bei der Beantwortung der Fragen wird unterstellt, dass mit dem Begriff „Wildbrücken“ Bauwerke gemeint sind, die eine Grünbeziehung über eine Straße herstellen und die in der Fachliteratur häufig auch als „Grünbrücken“ bezeichnet werden. Nicht betrachtet werden solche Bauwerke, die einen Talraum überspannen und somit eine Grünverbindung unterhalb der Straße ermöglichen und die in manchen Veröffentlichungen ebenfalls als „Wildbrücke“ bezeichnet werden. 1. Wie viele Wildbrücken gibt es in Mecklenburg-Vorpommern? Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern derzeit elf Grünbrücken, davon acht über die A 20, zwei über die A 14 und eine über den Rügenzubringer B 96. Drucksache 6/1089 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 2. Nach welchen wissenschaftlichen Kriterien werden die Wildbrücken geplant und errichtet? Die Planung und der Bau von Grünbrücken erfolgt stets auf Grundlage tiefgreifender Untersuchungen und der Auswertung vorhandener Kenntnisse, insbesondere zu den Wild- wechselbeziehungen von Großsäugern, die als Leittierarten gelten. Die Kriterien zur erforderlichen Anlage einer Querungshilfe sind dem „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen“ (MAQ, 2008) zu entnehmen. Zur Erstellung des MAQ sind umfangreiche Forschungsvorhaben beauftragt worden, sodass sich der aktuelle Stand der Wissenschaft zu dieser Thematik darin widerspiegelt. 3. Welche Kosten waren bisher mit der Errichtung der Wildbrücken in Mecklenburg-Vorpommern verbunden? Die Investitionskosten für die 11 Bauwerke in Mecklenburg-Vorpommern betrugen etwa 20 Mio. Euro. 4. Stellt die Errichtung der Wildbrücken einen Eingriff in die Natur gemäß Bundesnaturschutzgesetz dar? Nein. Die Errichtung der Bauwerke stellt im Rahmen der jeweiligen Gesamtstraßenneubau- maßnahme eine Vermeidungs- und Minderungsmaßnahme dar, die zur naturschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Gesamtstraßenneubaumaßnahme erforderlich ist. Somit wird für die Errichtung einer Grünbrücke keine gesonderte Eingriffsbilanzierung vorgenommen. 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Frequen- tierung der einzelnen Wildbrücken vor? In den Jahren 2004 bis 2006 wurde im Rahmen eines Forschungsvorhabens zur Erstellung des MAQ die Wirksamkeit der Grünbrücken zwischen Schönberg und Tribsees an der A 20 untersucht. Dort wurde mittels Schneespurenuntersuchung und Kameraaufzeichnungen die Wirksamkeit der Bauwerke für Säugetiere erfasst. Die Untersuchungsergebnisse dieses Forschungsvorhabens (FE-Vorhaben 02.245/2002/LR) liegen vor und wurden durch das Bundesverkehrsministerium im Rahmen einer Schriftenreihe veröffentlicht (Berichte des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung H.971). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1089 3 6. Inwieweit tragen die einzelnen Wildbrücken zum Erhalt der Arten- vielfalt bei? Die Grünbrücken sind wichtig für den genetischen Austausch über die durch den Straßen- neubau geschaffene Infrastrukturbarriere hinweg. Neben der Vernetzungswirkung für die Lebensräume der Leittierarten der großen Wildsäugetiere werden über Grünbrücken auch Klein- und Kleinstlebewesen (zum Beispiel Mäuse, Kriechtiere, Laufkäfer, Insekten) über die Barriere geleitet. In deren Gefolge werden dann zum Beispiel auch die Samen und Früchte von Pflanzen über die Barriere getragen, sodass sich die durch die Grünbrücke ermöglichten Austauschbeziehungen sowohl auf die Fauna als auch auf die Flora beziehen. 7. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, dass Wildbrücken zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beigetragen haben? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die Grünbrücken über neu errichtete Verkehrswege gebaut wurden, auf denen es naturgemäß keine Vorherzahlen für das Unfallgeschehen gibt und die Grünbrücken bei Verkehrsfreigabe bereits existierten. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass der Wilddruck auf die durch einen Wildschutzzaun gesicherte Barriere „Straße“ durch Wildbrücken abgebaut wird.