Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. September 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1090 6. Wahlperiode 28.09.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Maika Friemann-Jennert, Fraktion der CDU Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Der Eichenprozessionsspinner breitet sich in den letzten Jahren vermehrt in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern aus. In den Wäldern Mecklenburg-Vorpommerns sind die Befallsfläche und –intensität weiter zunehmend, insbesondere in den nordwestlichen und westlichen Landesteilen. Die Ausbreitung des Eichenprozessionsspinners beschränkt sich mittlerweile nicht mehr nur auf Wald-Eichenbestände, sondern auch auf die Siedlungsbereiche des Menschen. Die Raupen des Eichenprozes- sionsspinners besitzen ab dem dritten Larvenstadium Brennhaare, die beim Menschen durch Kontakt mit den Brennhaaren, z. B. zu Raupen- Dermatitis oder beim Einatmen der Brennhaare zu Bronchitis, schmerz- haftem Husten oder Asthma führen können. Damit ist der Eichenprozes- sionsspinner sowohl ein Pflanzen- als auch ein Gesundheitsschädling, weshalb bei seiner Bekämpfung sowohl das Pflanzenschutzrecht als auch das Chemikaliengesetz zur Anwendung kommen (siehe Julius-Kühn- Institut). 1. In welchen Gebieten des Landes Mecklenburg-Vorpommern breitete sich der Eichenprozessionsspinner in den vergangenen zehn Jahren besonders stark aus (bitte nach einzelnen Jahren separat ausweisen)? Seit 2007 wird das verstärkte Auftreten des Eichenprozessionsspinners (EPS - Thaumetopoea processionea) im Landkreis Ludwigslust-Parchim vor allem im öffentlichen Grün (Alleen, Einzelbäume, Eichen in Ortslagen) gemeldet. Der Schwerpunkt liegt dabei im Altkreis Ludwigslust. Einzelne Falterfunde wurden im Jahr 2011 im Raum Neubrandenburg und Güstrow registriert. Wälder sind in Mecklenburg-Vorpommern bisher nur geringfügig betroffen. Drucksache 6/1090 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Tabelle 1: Vorkommen des EPS in Mecklenburg-Vorpommern seit 2007 Jahr Ort 2007 - Lübtheen (Landkreis Ludwigslust) 2008 - Eichenallee an der B 191 (Landkreis Ludwigslust) 2009 - Eichenallee an der B 191, Raum Dömitz (LWL) 2010 - Stadtwald Dömitz (Landkreis Ludwigslust) - Forstämter Conow, Ludwigslust, Jasnitz 2011 - Vorkommen an Alleen und straßenbegleitenden Waldrändern im Landkreis Ludwigslust-Parchim - Forstämter Conow, Ludwigslust, Jasnitz, Karbow - Forstämter Güstrow und Neubrandenburg 2012 - Vorkommen im öffentlichem Grün (Alleen, Einzelbäume) in Ortslagen im Landkreis Ludwigslust-Parchim - Forstämter Conow, Ludwigslust, Jasnitz, Friedrichsmoor 2. Wie groß ist die Befallsfläche und wie hoch ist die Befallsintensität in den Eichenbeständen in den in Frage 1 benannten Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns? Wie hoch ist der wirtschaftliche Schaden? Durch den hohen Kiefernanteil in der Region Ludwigslust-Parchim sind Eichenwälder nur im geringen Maße betroffen. Der wirtschaftliche Schaden in Wäldern wurde daher nicht quantifiziert. Die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern hat jedoch einen erhöhten Aufwand zu verzeichnen für: - das intensivierte Monitoring des EPS, - fachliche Unterstützung der Gesundheitsämter und des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF), - Belehrung der eingesetzten Mitarbeiter, Unternehmen und Selbstwerber in den vom EPS betroffenen Regionen um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen, - Aufklärung der Waldbesitzer und Öffentlichkeit. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1090 3 Tabelle 2: Eichenprozessionsspinner in den Wäldern des Landes Forstämter Fraßschäden in Eichenwäldern des Landes (ha) Falterfang (Anzahl) 2010 2011 2012 2011 2012 Ludwigslust gering gering merklich bis stark Ergebnisse liegen noch nicht vor. Es wird eine Ausweitung erwartet. Conow gering gering merklich bis stark Jasnitz gering gering merklich bis stark Karbow stark Friedrichsmoor merklich bis stark Neubrandenburg 8 Güstrow 1 Summe gesamt: 21,3 13,7 18,7 9 3. Wie sind die Zuständigkeiten in Mecklenburg-Vorpommern zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners nach dem Pflanzen- schutzrecht und nach dem Biozidgesetz konkret geregelt? Der Eichenprozessionsspinner ist ein Insekt, das sowohl die Gesundheit von Menschen beeinträchtigt als auch die Eichenalleen und -wälder bei anhaltender Massenvermehrung schädigt. Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) und die zuständigen Gesundheits- und Ordnungsämter arbeiten daher bei der Überwachung und der Durchführung von Abwehrmaßnahmen eng zusammen. Im Fall der Gesundheitsgefährdung durch einen Befall mit dem Eichenprozessionsspinner unterliegen chemische Abwehrmaßnahmen den Bestimmungen des Biozidgesetzes (BiozidG) und somit dem Chemikalienrecht. Grundsätzlich trägt der Grundstückseigentümer die Verant- wortung. Im Hinblick auf die teilweise gravierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch den Kontakt mit dem Eichenprozessionsspinner hervorgerufen werden können, erfolgt zum Wohl der Allgemeinheit eine Koordination sowie teilweise auch die Durch- führung und Finanzierung von Abwehrmaßnahmen durch die öffentliche Hand. Bei Gefahren für Eichenwälder gilt ebenfalls der Grundsatz der Eigentümerverantwortung. Diese Gefahren sind nach § 19 Landeswaldgesetz abzuwenden. Die zuständige Forstbehörde kann entsprechende Anordnungen erlassen. Die Forstämter arbeiten dabei eng mit dem für Pflanzenschutz zuständigen LALLF zusammen. Chemische Abwehrmaßnahmen unterliegen den Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes und dürfen nur unter Berücksichtigung der naturschutz-, wasser- und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben durchgeführt werden. Analog gilt dies auch für Eichenalleen. Drucksache 6/1090 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 4. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung - ggf. in Kooperation mit den betroffenen Landkreisen und Kommunen - zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in den Wäldern Mecklenburg- Vorpommerns und in der Nähe von Siedlungsbereichen des Menschen (bitte mit Erläuterung der einzelnen Maßnahmen)? Aus Gründen des Gesundheitsschutzes hält die Landesregierung insbesondere in Siedlungs- bereichen, aber auch an Alleebäumen in der Nähe von Ortschaften sowie an Radwegen außerhalb von Ortschaften, eine Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners für erforderlich. Um einen Überblick über die Befallssituation zu erhalten, wurden die Ordnungsämter gebeten, Befallsmeldungen formlos zu dokumentieren und bis Ende September an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei weiterzuleiten. Parallel dazu sammelt das Gesundheitsamt des Landkreises Ludwigslust-Parchim derzeit Daten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Hierzu wurden die Ärztinnen und Ärzte um entsprechende Angaben gebeten. In Auswertung der Daten aus dem Jahr 2012 werden die betroffenen Ministerien und Behörden das Vorgehen für das kommende Jahr festlegen. Auch die Gefährdung der Wälder durch EPS wird weiterhin intensiv durch die Forstbehörden überwacht. Sollten im stärkeren Maße Schäden durch das Fraßgeschehen des EPS prognosti- ziert werden, werden entsprechende Abwehrmaßnahmen eingeleitet.