Der Minister für Inneres und Sport hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. September 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1094 6. Wahlperiode 20.09.2012 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD Geschehnisse vor, während und nach der linken und linksextremen Kundgebung am 25.08.2012 in Rostock und ANTWORT der Landesregierung Am 25.08.2012 fand eine Demonstration in Rostock unter dem Motto „Das Problem heißt Rassismus“ statt. 1. Wie war der genaue zeitliche Ablauf der Geschehnisse? Die Demonstration unter dem Motto „Gegen Rassismus, Antisemitismus und Neonazismus“ begann um 14:53 Uhr mit einem Redebeitrag am S-Bahn-Haltepunkt Lütten Klein. Um 15:15 Uhr setzte sich der Aufzug in Richtung Lichtenhagen in Bewegung. Um 15:40 Uhr fand eine Zwischenkundgebung auf Höhe des Kinos „Cinestar“ statt. Gegen 16:30 Uhr erreichte der Aufzug die Mecklenburger Allee. Dort wurde eine weitere Zwischenkundgebung durchgeführt. Um 17:05 Uhr setzte sich der Aufzug wieder in Bewegung. Um 18:13 Uhr wurde die Demonstration durch den Anmelder für beendet erklärt. 2. Wie viele Fest- und Ingewahrsamnahmen gab es im Zusammenhang mit der eingangs genannten Demonstration (bitte getrennte Auflistung nach linken und rechten Demonstrationsteilnehmern)? Es gab keine Fest- und Ingewahrsamnahmen. Drucksache 6/1094 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 3. Wegen welcher Straftaten durch Teilnehmer der Versammlung ermit- telt derzeit die Polizei und/oder Staatsanwaltschaft (bitte aufschlüsseln nach Art, Zeit, Ort, Stand der Ermittlungen)? Es gibt wegen der Begehung von Straftaten keine Ermittlungen gegen Teilnehmende der Versammlung. 4. Welche polizeilichen Maßnahmen gab es vor, während und nach der eingangs genannten Demonstration, im Zusammenhang mit dieser? Die Polizei traf Maßnahmen der Aufklärung, des Raum-, Objekt-, Veranstaltungs- und Streckenschutzes, Verkehrsmaßnahmen, Maßnahmen der Lotsung, der Dokumentation, der Beweissicherung, Bereithalten einer Gefangenensammelstelle sowie einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. 5. Mit welcher Personenstärke war die Polizei bei der Demonstration vertreten, wie setzten sich die Kräfte zusammen und hat diese Anzahl ausgereicht (die Zusammensetzung bitte nach Bundesländern auf- schlüsseln)? Zum Schutz der Versammlung wurden 378 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte eingesetzt. Diese verteilten sich wie folgt: Mecklenburg-Vorpommern: 274, Berlin: 12, Schleswig-Holstein: 12, Bundespolizei: 80. Die Anzahl der Einsatzkräfte wird als ausreichend erachtet. 6. Wie verlief die Kooperation der Demonstrationsteilnehmer sowie des Veranstalters/der Veranstalter mit der Polizei? Im Rahmen der Einsatzvorbereitung der Kundgebung fanden im zeitlichen Vorfeld Kooperationsgespräche statt. Die kooperative und konstruktive Zusammenarbeit mit den Anmeldern setzte sich im Kundgebungszeitraum fort. Eine Kooperation mit den Kund- gebungsteilnehmenden erfolgte über das eingesetzte Konfliktmanagement. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1094 3 7. Gab es Angriffe oder Angriffsversuche aus dem Spektrum der Demonstrationsteilnehmer? Wenn ja, wer waren die Geschädigten (Polizei, Gegendemonstranten, Passanten, politischer Gegner)? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konfliktmanagements der Polizei sind durch Demonstrationsteilnehmende bespuckt, geschubst und in einigen Fällen ist mit dem Fuß nach ihnen getreten worden. 8. Wie viele verletzte Polizeibeamte sind im Zusammenhang mit dem Einsatz bei dieser Demonstration bekannt und wie kamen die Verletzungen zustande (bitte einzeln aufschlüsseln nach, Ort, Zeit, Hergang)? Eine Polizeivollzugsbeamtin verletzte sich leicht ohne Fremdeinwirkung. 9. Wie viele der festgestellten Demonstrationsteilnehmer kamen nicht aus Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Bundesländern auflisten)? Die Anreise von Veranstaltungsteilnehmenden erfolgte aus mehreren Bundesländern. Zur Herkunft der Versammlungsteilnehmenden liegen der Landesregierung keine detaillierten Informationen vor. 10. Wurden im Zusammenhang mit der Demonstration weitere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt und wenn ja, welche waren das? Nein.