Der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. September 2012 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/1095 6. Wahlperiode 24.09.2012 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schulabschlüsse an Volkshochschulen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Da die Volkshochschulen in Trägerschaft der Landkreise und kreisfreien Städte stehen und der Aufsicht des Landes nicht unterstehen (weder Fach- noch Rechtsaufsicht), beziehen sich die Antworten auf die Fragen 1 bis 3 auf eine Erhebung des Volkshochschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. 1. Wie viele Schulabschlüsse, unterteilt nach Berufsreife und Mittlere Reife, wurden an den Volkshochschulen in Mecklenburg- Vorpommern a) 2009, b) 2010, c) 2011 erworben (bitte auf die jeweilige Volkshochschule bezogen angeben)? Volkshochschule Berufsreife Mittlere Reife 2009 2010 2011 2009 2010 2011 Uecker-Randow 6 0 0 9 0 6 Neubrandenburg 0 0 0 12 19 12 Drucksache 6/1095 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 2 Volkshochschule Berufsreife Mittlere Reife 2009 2010 2011 2009 2010 2011 Güstrow 9 9 13 0 12 0 Nordvorpommern 4 0 4 7 9 6 Hansestadt Rostock 35 28 19 58 66 59 Hansestadt Wismar 9 0 0 19 11 14 Ludwigslust 12 0 9 19 28 17 Rügen 0 5 0 8 6 0 Demmin 0 0 0 6 8 7 Mecklenburg-Strelitz 7 8 5 20 13 12 Müritz 0 0 0 4 4 6 Nordwestmecklenburg 18 14 8 0 0 0 Parchim 13 11 11 14 11 6 Hansestadt Greifswald 0 14 0 0 7 11 Schwerin 12 17 17 43 42 39 Hansestadt Stralsund 7 6 0 10 13 12 Ostvorpommern 0 0 0 0 0 0 Bad Doberan 0 0 0 0 0 0 Summe 132 112 86 229 249 207 2. Wie hoch sind die Kursgebühren, die die Kursteilnehmerinnen/Kurs- teilnehmer jeweils für die Berufsreife oder die Mittlere Reife an den jeweiligen Volkshochschulen pro Semester oder insgesamt entrichten müssen? Da sich die Rückmeldungen zum Teil auf unterschiedliche Bezugsgrößen (Unterrichtseinheit, Semester, Qualifikationsjahr) bezogen haben, erfolgte zur Herstellung einer Vergleichbarkeit teilweise eine Hochrechnung auf die Bezugsgröße Semester. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1095 3 Landkreis/ kreisfreie Stadt Standort der Volkshoch- schule Kursgebühr Berufsreife je Semester (in Euro) Kursgebühr Mittlere Reife je Semester (in Euro) Anmerkung Ludwigslust- Parchim Ludwigslust 102,50 128,00 Ratenzahlung und in Härte- fällen Gebühren- befreiung möglich Parchim Mecklenbur- gische Seenplatte Neubrandenburg 93,75 - 100 93,75 - 100 keine Angabe Waren Demmin Neustrelitz Vorpommern- Greifswald Pasewalk 187,50 351,00 keine Angabe Greifswald 280,00 280,00 30 % Ermäßigung für Teilnehmende mit Kultur- und Sozialpass Anklam 300,00 keine Angabe keine Angabe Rostock Güstrow 120,00 120,00 keine Angabe Bad Doberan 100,00 100,00 keine Angabe Hansestadt Rostock Rostock 140,00 beziehungs- weise 210,00 (je nach Stunden- modell) 140,00 beziehungsweise 210,00 (je nach Stundenmodell) Ermäßigungen von 30 % beziehungs- weise 50 % möglich Vorpommern- Rügen Grimmen 175,00 262,50 Gebühren- befreiung für ALG-II- Empfänger, wenn Jobcenter die Nichtförde- rung bescheinigt Bergen 210,00 245,00 Ermäßigungen von 25 % beziehungs- weise 50 % möglich Stralsund 325,00 294,00 Ermäßigungen von 25 % möglich Drucksache 6/1095 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 4 Landkreis/ kreisfreie Stadt Standort der Volkshoch- schule Kursgebühr Berufsreife je Semester (in Euro) Kursgebühr Mittlere Reife je Semester (in Euro) Anmerkung Nordwest- mecklenburg Wismar 240,60 367,65 Ermäßigungen von 10 % beziehungs- weise 20 % und Ratenzahlung möglich; Bildungsgut- schein der Volkshoch- schule über 100,00 € bei erfolgreicher Prüfung Gadebusch Schwerin Schwerin 205,00 205,00 keine Angabe 3. Welche zusätzlichen Kosten zu den Kursgebühren müssen die Kurs- teilnehmer, z. B. für Prüfungen, aufwenden? Gemäß der Abfrage des Volkshochschulverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. erheben die beiden Volkshochschulstandorte Grimmen und Stralsund Prüfungsgebühren in Höhe von 18,00 bis 50,00 Euro. Weitere Angaben liegen nicht vor. Zusätzliche Kosten fallen für Lehr-/Lernmittel an. Die für die Teilnehmenden maßgeblichen Zusatzkosten ergeben sich meist aus Fahrtkosten zu den Kursorten. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass im Gegensatz zum Erwerb der Schulabschlüsse der Berufsreife und der Mittleren Reife an den Volkshochschulen, an den staatlichen Abendgymnasien der Schulabschluss des Abiturs für die Teilnehmer kostenfrei erwor- ben werden kann? Die Landesregierung hat den vorliegenden Gegensatz erkannt und setzt sich dafür ein, dass zukünftig alle Schulabschlüsse grundsätzlich kostenfrei nachgeholt werden können. Dies haben die Koalitionspartner in Ziffer 194 der Koalitionsvereinbarung 2011 - 2016 festgeschrieben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/1095 5 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um diese Ungleich- behandlung zu beseitigen und welche Voraussetzungen sind erforder- lich, um auch die Schulabschlüsse der Berufsreife und der Mittleren Reife kostenfrei zu erwerben? Die Landesregierung prüft derzeit, welche Möglichkeiten vorhanden sind, um zukünftig das Nachholen von Schulabschlüssen kostenfrei anzubieten. Zur Umsetzung wird es dann notwendig sein, eine entsprechende Vereinbarung mit den Trägern der Volkshochschulen (Landkreise und kreisfreie Städte) zu schließen, da diese Kursgebühren erheben.